Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 26.04.1882
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Band
- 1882-04-26
- Erscheinungsdatum
- 26.04.1882
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- Deutsch
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95, 26. April. Nichtamtlicher Theil. 1863 rangen soll, wie es auch nicht anders möglich, Rabatt und Agio gleich zusammen abgezogen werden. Handlungen, deren Wohnort sie z. B. in die vierte Zone verweist, würden genießen an Rabatt bei Baarbezügen von Büchern, die seither mit 25 A> berechnet wur den, 15U und an Agio 12Hgh, zusammen also 27t4U, dagegen Handlungen des Leipziger Platzes von denselben Büchern nur 15 U. — Der Herr, welcher den obigen Vorschlag gemacht, muß die betreffenden Verhältnisse in Leipzig nicht kennen. Die Herren Schleuderen verschaffen sich nämlich von denjenigen Verlegern, die ihnen nichts mehr liefern, deren Berlagsartikel auf folgende Weise. Jeder der Herren Schleuderer hat einen der hiesigen kleineren Com- missionäre zum Helfershelfer. Der betreffende Helfershelfer besitzt Blanco-Verlangzettel von einem, oder von einigen seiner Com- mittenten, möglichst recht entfernt, im Auslande wohnenden. Der Herr Schleuderer theilt seine Bedürfnisse dem Helfershelfer mit, dieser verschreibt vermittelst Verlangzettels eines seiner recht ent fernt wohnenden Committenten das Gewünschte gegen baar, der Verleger liefert gegen baar aus, der Helfershelfer löst ein, das Buch aber wandert, anstatt an den entfernt wohnenden Adressaten, in die Hände des Schleuderers, der die vom Helfershelfer verauslagte Nach nahme nebst 1 A, Aufschlag für gehabte Mühwaltung mit Ver gnügen zurückerstattet. Das Geschäft geht ganz glatt, — ob es aber ganz reinlich und zweifelsohne zu nennen ist, ob Commissionäre, welche so handeln, die Vertrauensstellung verdienen, welche sie in folge der im Buchhandel bestehenden Einrichtungen beanspruchen? — Schwerlich! Ganz ähnlich würden die Verleger hinters Licht geführt werden, wenn der oben erwähnte Vorschlag ins Leben treten würde. Die Herren Schleuderer würden sich durch gefällige Commissionäre mittelst Verlangzetteln von in entfernten Zonen wohnenden Com mittenten ihren Bedarf gegen baar besorgen lassen, dadurch Rabatt und das höchste Agio genießen und nach wie vor mit ungeschwächten Kräften die Schleuderei sortsetzen. Die geschilderten Manipula tionen sind Thatsachen, deren Richtigkeit Einsender dieses vor Jedem vertreten wird; auch ist derselbe bereit, privatim betreffende Commissionäre namhaft zu machen. Dem Herrn, welcher den in Frage stehenden Vorschlag ge macht hat, kann es nur erwünscht sein, über die bestehenden Ver hältnisse, die ihm jedenfalls nicht bekannt sind, Aufklärung zu er halten. Im Auslande wohnende Buchhändler besitzen, soviel Ein sender dieses bekannt ist, keine Kreisverbände, so daß das im Nach trage des erwähnten Vorschlages unter 1. empfohlene Verfahren auch nicht ausführbar wäre. 8. Zur Frage vom Postdebit de» Börsenblattes. Die Nr. 83 d. Bl. bringt eine interessante Uebersicht des Er gebnisses der vom Börsenvereins-Vorstande veranstalteten Abstim mung über eine Anzahl Fragen, betreffend die Aufhebung des Postdebits für unser Börsenblatt. Die Gegner der Aufhebung werden ohne Zweifel dieses Ergebniß in der Weise zu verwerthen trachten, daß sie sich auf die Mehrheiten stützen, welche die Noth- wendigkeit der Aushebung und das Vorhandensein erheblicher nach weisbarer Geschäftsnachlheile durch die Oeffentlichkeit verneinen. Es scheint am Platze, dieser Tendenz gegenüber hervorzuheben: 1) daß die Mehrheit, welche die Zweckmäßigkeit der Auf hebung bejaht, viel schwerer in die Wagschale fällt und fallen muß, alz die gegen die Nothwendigkeit; denn man ist bei recht vielen Anlässen im Geschästsleben von einer Zweckmäßigkeit unbedingt überzeugt, ohne eine Nothwendigkeit constatiren zu können. Würde die Frage gelautet haben: „Halten Sie Maßregeln für nothwendig, um die Nachtheile der allgemeinen Zugänglichkeit des Börsenblattes zu beseitigen?", so würde eine überwiegende Mehrheit mit Ja geant wortet haben. Wir kennen die Gründe nicht, welche den Vorstand abgehalten haben, die Frage in dieser, die Sache viel sicherer treffen den Form zu stellen. Das außer Zweifel stehende Ja aus diese Frage mit dem tatsächlich vorhandenen für die Zweckmäßigkeit ist für uns entscheidend. Den Versuch des Vorstandes, das Ja für die Zweckmäßigkeit durch das Nein gegen die Nothwendigkeit zu compensiren, können wir nicht als einen guten Griff bezeichnen. 2) daß das Nein auf die Frage nach den „nachweislich erheblichen Nachtheilen" völlig bedeutungslos ist, so lange nicht eine Gegenprobe gemacht wird durch die Frage: „Haben Sie durch die Aufhebung des Postdebits nachweislich erhebliche Ge- schästsnachtheile erlitten?" Wir sind sicher, daß darauf mit einem zu begründenden Ja Niemand zu antworten vermag, haben aber nichts dagegen, wenn etwa bemerkt wird, es sei noch zu kurze Zeit verstrichen, um die Nachtheile sehen zu können, ja wir erweitern diesen Satz dahin, es sei überhaupt noch durchaus verfrüht, an eine Revision unserer vorjährigen Maigesetze zu denken; eine Gefahr im Verzüge besteht absolut nicht. Keinesfalls können wir den möglicherweise momentan (dauernd nicht) sich ergebenden Ausfall am Ertrage des Börsenblattes, mit dem mehrfach gedroht wird, als Grund für eine Wicderbeseitigung der Aufhebung des Postdebits gelten lassen, denn das Börsenblatt hat wesentlich andere Hauptzwecke, als eine Rente zu liefern. Wir müssen uns auch ausdrücklich dagegen verwahren, daß man etwa das Mitgefühl für die Hilfsbedürftigen heranzieht und uns sagt, der Beitrag zum Unterstützungsverein könne nicht im bis herigen Umsange gewährt werden, wenn diese Rente sich vermindere. Für den Unterstützungsverein wird jeder Einzelne gern etwas mehr leisten, wenn er sieht, daß das nothwendig, und daß sein Interesse nicht wieder für vogelfrei erklärt wird, wie es durch Preisgebung aller Geschäftsinteressen ans Publicum nur zu lange geschehen ist. Gotthold Landfried. MiScellen. Rüge. — Geradezu beleidigend erscheint die Gewohnheit einiger Sortimentshandlungen, bei Remission nicht conformer Transportangaben nur zu schreiben: „Stimmt nicht", oder „Ich habe mehr!", anstatt die betreffende Summe ihres Buches, be hufs schnellerer Ermittlung der Differenz, einfach anzugeben. — Es schließt dieses Verfahren die Andeutung ein, daß man dem Andern nicht traut, und gibt diesem hinwieder Veranlassung zu einer entgegengesetzten Auffassung! dl. Die französische Akademie verlieh in diesen Tagen mehrere literarische Preise: Den ersten Preis Gobert (SOOO Frcs.) erhielt Cheruel für seine „Geschichte des Ministeriums Mazarin", den zweiten Preis (7000 Frcs.) Berthold Zeller für seine „Geschichte Richelieu's". Der Preis Marcellin GuSrin (6000 Frcs.) wurde zu gleichen Theilen getheilt zwischen Charles Hriarte, „Ein Condottiere im 15.Jahrhundert"; Ernest Daudet, „Geschichte der royalistischen Verschwörungen im südlichen Frankreich"; Emile Bos, „Die Advocaten im Rathe des Königs"; dann Abbs Fabrc, „Die Jugend Mchier's"; Godefroid, „Geschichte der französischen Literatur", und Luzel, „Legenden der Nieder-Bretagne". Der Preis Thcrouamme wurde getheilt zwischen Forneron, „Geschichte Philipp II."; Laserrisre, „Briefe der Katharina von Medicis" mit einer Einleitung, und dem Grasen Luyah, „Geschichte der Unter- staatssecretäre". (Allg. Ztg.) 257
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