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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 18.07.1904
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- Ausgabe
- Erscheinungsdatum
- 18.07.1904
- Sprache
- Deutsch
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^>k 1S4, 18. Juli 1904. Nichtamtlicher Teil 6143 auch für den Vertrieb der populären Literatur dieses Ver legers ausreichen würde, ist unerörtert geblieben. »Eine Folge dieser kontradiktorischen Verhandlungen war dann eine Zusammenkunft von elf Gelehrten und elf Buchhändlern, die bald darauf in Leipzig stattfand und ein Einverständnis zwischen dem Buchhandel und den Vertretern des akademischen Schutzvereins und der Bibliotheksoerwal tungen erzielen sollte. Während die Buchhändler genötigt waren, die von Professor Bücher namens des akademischen Schutzvereins gestellten Forderungen zurückzuweisen, konnten sie mit den Vertretern der Bibliotheksverwaltungen eine Basis schaffen, auf der nun eine Einigung mit allen jenen Bibliotheken, die sich bis jetzt der Durchführung der neuen Verkaufsbestimmungen widersetzt hatten, erzielt werden dürste. »Dank dem bedächtigen Vorgehen unsers Vereins konnten wir eine glatte Annahme unsrer Bestimmungen von seiten des Privatpublikums und der Bibliotheken konstatieren; nur in einer einzigen Stadt, in der der Begriff -Zeitschrift- früher nicht in unserm Sinne ausgelegt worden war, entstanden Schwierigkeiten, als der Rabatt auf Publikationen, die öfter als einmal jährlich erscheinen, in Wegfall kommen sollte. Der Vorstand der Innsbrucker Universitätsbibliothek Herr vr. Hittmaier, hatte sich der Annahme der neuen Ver kaufsbestimmungen widersetzt und, sich nicht begnügend, die Erörterung dieser Meinungsdifferenz auf Innsbruck zu be schränken, versucht, alle übrigen Vertreter der Universitäts bibliotheken zu seiner Auffassung zu bestimmen und ihnen nahezulegen, auf ihre Lieferanten einen Druck auszuüben, damit diese in der heutigen Generalversammlung die Forderung stellen mögen, daß in Zukunft auch auf Zeit schriften ein Rabatt von 1V Prozent gestattet werde. Ihr Vorstand nahm gegen dieses Vorgehen sowie gegen die Drohung ltr. Hittmaiers, alle Beziehungen zu den Inns brucker Firmen abbrechen zu wollen, wenn sie auf seine Forderung nicht entgehen sollten, sofort in energischer Weise Stellung, indem er an das Ministerium für Kultus und Unterricht eine Eingabe richtete, in der wegen dieses Vor gehens eines Staatsbeamten österreichischen Steuerträgern gegenüber Beschwerde geführt wurde. Wir erwarten von dieser Eingabe den Erfolg, daß das hohe Ministerium für Kultus und Unterricht gegenüber solcher Preisdrückerei Stellung nehmen und bei dieser Gelegenheit zugunsten der Buchhändler auch jene Bibliotheken, die noch ganz unnützer weise ausländische Firmen bevorzugen, obwohl inländische ganz gut in der Lage sind zu gleichem Preise zu liefern, oder aber Firmen bevorzugen, die den Verkaufsbestimmungen entgegen zu andern Preisen als den hierzulande gestatteten liefern, auf das Ungehörige ihres Vorgehens aufmerksam machen werde. Endlich hoffen wir auch, daß das Ministerium die Berücksichtigung des inländischen Buchhandels und Anti quariatsbuchhandels als eine Kulturaufgabe hinstellen werde, die zu fördern auch die Bibliotheken berufen sind. Wir er warten diesen guten Erfolg der Hittmaierschen Agitation um so sicherer, als an der Spitze unsres Ministeriums für Kultus und Unterricht heute ein Gelehrter von Weltruf steht, der — so oft der Buchhandel in die Lage gekommen ist, ihn um Schutz zu bitten — stets wohlwollend für ihn eintrat. Übrigens wird uns dieser Gegenstand noch bei Punkt 5 unsrer Tagesordnung beschäftigen; ich kann ihn daher wohl jetzt verlassen. »Anfang des Jahres 1908 wurden wir durch die Publikation des Entwurfes des autonomen Zolltarifs insofern erschreckt, als die Regierung darin einen Zoll auf gebundene Bücher eingestellt hat. Aus unfern Protokollen wissen Sie, welche äußerst lebhafte Tätigkeit wir infolge dessen entwickelt haben, wie wir selbst und unterstützt von — wie wir mit Befriedigung konstatieren konnten — fast allen intelligenten Kreisen der Monarchie alles aufgewendet haben, diese Position aus dem autonomen Zolltarif zu ent fernen. Sie wissen aber auch, daß bei den desolaten poli tischen Verhältnissen, in denen wir uns in Eis und Trans befinden, die parlamentarische Erledigung des Zolltarifent wurfes noch immer nicht erfolgen konnte; doch hoffen wir, daß es unfern Bemühungen gelingen wird, diesen Zollsatz wenigstens aus den Handelsverträgen mit den wichtigsten Kulturstaaten zu eliminieren. »Die desolaten politischen Verhältnisse, die auf das ge samte wirtschaftliche Leben der Monarchie drücken, haben die Interessen unsres Standes auch insofern ungünstig beein flußt, als einige wichtige Gesetzesreformen, für die wir seit Jahren schon unablässig tätig sind, wieder in eine fast un absehbare Ferne gerückt sind. Die Preßgesetznovelle, die die Regierung in dankenswerter Erkenntnis der Unhalt barkeit des geltenden Gesetzes vor mehr als zwei Jahren im Abgeordnetenhause eingebracht hat, ist bis heute nicht aus dem Stadium der ersten Lesung getreten. Der An schluß an die Berner Konvention, den ebenfalls die Regierung als im Interesse der urheberrechtlichen Verhält nisse der Monarchie zu betrachten scheint, ist noch immer nicht erfolgt, und eine Novelle der Gewerbeordnung, die die Regierung bereits seit lange in Aussicht gestellt hat und die ebenfalls als ein dringendes Bedürfnis bezeichnet werden muß, konnte bisher dem Abgeordnetenhause überhaupt noch nicht überreicht werden. Unter diesen Umständen tritt an uns immer mehr und mehr die Forderung der Selbsthilfe heran. »Deshalb müssen wir uns in erster Linie gegen den unberechtigten Betrieb des Buchhandels dadurch zu schützen suchen, daß wir die Verleger zu bestimmen suchen, nur vollkonzesstonierten Buchhändlern vollen Buchhändler rabatt zu gewähren. Immer mehr bricht sich nach dieser Richtung hin in Deutschland eine Bewegung Bahn, die da hin geht, daß die Verleger nur mit solchen Sortimentern in regelrechte Verbindung treten. »Allen deutschen Verlegern voran schreitet hier die an gesehene Firma I. I. Weber in Leipzig, die nicht unter läßt, Erkundigungen einzuziehen, wenn sie eine Bestellung von einer Firma erhält, von der sie nicht sicher ist, daß sie wirklich zu den Buchhändlern zählt. Es wäre dringend wünschenswert, daß das Beispiel der Firma I. I. Weber allseits nachgeahmt würde. »Wie Ihnen bekannt ist, hat das Ministerium des Innern vor kurzem entschieden, daß im Gegensatz zu der bisher gültigen, von uns stets verfochtenen Ansicht, die Buchdrucker berechtigt seien, die Bücher, die sie selbst drucken, auch zu verlegen, das heißt zu verschleißen. Diese Entscheidung hat den Kreis der zum Verlegen berechtigten Firmen um ein bedeutendes vergrößert und bildet, wie leider konstatiert werden muß, eine wesentliche Schmälerung unsrer Rechte. Wir können dieser nur dadurch begegnen, daß wir den Standpunkt festhalten, daß die Sortimenter ihrerseits nur mit jenen Verlegern in Geschäftsbeziehungen treten, die unsre Institutionen anerkennen und Mitglieder unsrer Korporationen wie auch Mitglieder des Vereines der österreichisch-ungarischen Buchhändler werden. Es liegt ja auch im Interesse jener Buchdrucker, die verlegen wollen, in ein näheres Verhältnis zum Buchhandel zu treten, was ihnen eben nur durch den Eintritt in unsre Vereinigungen voll und ganz möglich ist. Wie schwer sich oft der Verkehr mit Firmen, die unsre Organisation nicht genügend kennen, abwickelt, weiß wohl jeder von uns, der mit sogenannten Selbstverlegern zu tun hat. »Wie Sie aus der »Buchhändler-Correspondenz - ersehen haben, hat die Zentraldirektion der k. k. Schulbüch er- 809'
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