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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 20.07.1904
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- Ausgabe
- Erscheinungsdatum
- 20.07.1904
- Sprache
- Deutsch
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^ 166, 20. Juli 1904. Nichtamtlicher Teil 6197 volle Vertrauen der Mitglieder, und er bitte die Anwesenden, den Vorstand in seiner Haltung, soweit es in der Macht eines jeden einzelnen gelegen sei, zu unterstützen. Er selbst werde dem Vorstand seine volle Unterstützung angedeihen lassen und Mittel und Wege finden, wenn es nötig sei, in seiner Eigenschaft als Präsident der Handels- und Gewerbe kammer in Prag dafür einzutrelen daß die Buchhändler nicht gezwungen würden, zu andern Bedingungen als den vom Börsenverein sanktionierten an die staatlichen Bibliotheken liefern zu müssen, zumal diese Bedingungen wirklich das weitestgehende seien, was den Bibliotheken eingeräumt werden könne. Die Vertreter der Bibliotheken seien bisher in wohl wollendster Weise dem Buchhandel gegenüber gestanden, und er gebe sich der Überzeugung hin, daß dieses freundschaftliche Verhältnis auch durch die Agitation eines einzelnen nicht werde gestört werden können. Der Vorsitzende bringt den von Herrn Friese ge stellten Antrag zur Abstimmung. Die Resolution wird hierauf mit allen Stimmen gegen zwei (die der Herren von Schumacher und Pohlschröder) angenommen. Herr Pechel begründet kurz den von der Sektion Steiermark, Kärnten und Krain eingebrachten Antrag und glaubt, daß die Einführung einer vierteljährlichen Rechnungslegung für das Publikum und den Buchhandel von großem Vorteil sei. Er zitiert dabei einen vor kurzem erschienenen Aufsatz Gustav Uhls, der sowohl vom Stand punkt der Bücherkäufer als auch der Buchhändler sowohl den Jahreskredit als auch den Halbjahreskredit als unvor teilhaft hinstelle und für eine kürzere Abrechnungszeit eintrete. Nach einigen Bemerkungen des Herrn Gubrpnowicz erklärt Herr llivnad, sich gegen den Antrag aussprechen zu müssen, da ein derartiger prinzipieller Beschluß von gar keinem Nutzen sei. Jeder Buchhändler müsse mit Rücksicht auf seine eigenen und die lokalen Verhältnisse die Rech nungslegung einrichten; ein prinzipieller Ausspruch des Vereins würde hier von keinerlei Nutzen sein können. Nach einem kurzen Schlußwort des Antragstellers wird der Antrag mit überwiegender Majorität abgelehnt. Zu Punkt 7 der Tagesordnung ergreift Herr vr. Breitenstein das Wort und erklärt, daß ihm als Obmann der Vereinigung der Wiener Antiquare die undankbare Auf gabe zugefallen sei, diesen Antrag zu begründen. Die Auf gabe sei deshalb undankbar, weil er sich bewußt sei, daß eine große Majorität gegen ihn stimmen werde. Nichts destoweniger wolle er trachten, seiner Aufgabe gerecht zu werden. Es werde immer von einem Mißtrauen gesprochen, das die Sortimenter gegen die Antiquare hegen sollen. Dieses Mißtrauen sei vollständig unberechtigt. Es gebe ja heute kaum mehr Antiquare im eigentlichen Sinne des Wortes; es handle sich auch nicht um die wirklichen Anti quare, sondern nur um die sogenannten modernen Antiquare. Ein moderner Antiquar sei aber nichts andres als ein Sortimenter, der zugleich das Antiquariat betreibe; er habe daher mit dem gesamten Sortiments buchhandel gleiche Interessen. Daß dies richtig sei, hätten die Antiquare längst dadurch bewiesen, daß sie voll und ganz für die Bestimmungen des festen Laden preises eingetreten seien. Die Vereinigung, deren Obmann er zu sein die Ehre habe, habe ausdrücklich in ihrem Statut ihren Mitgliedern die Verpflichtung auferlegt, die Bestimmungen des Vereines der österreichisch-ungarischen Buchhändler einzuhalten, und der Antrag, den er heute be gründe, enthalte logischerweise ebenfalls eine prinzipielle An erkennung dieser Bestimmungen. Nicht gegen diese Bestim mungen wolle er austreten, auch nicht gegen die Straf- Börsenblatt sür den deutsch-» Buchhandel. 71. Jahrgang. befugnis des Vorstandes, sondern er wolle lediglich bestimmte Strafausmaße festgesetzt sehen. Zur Ehre der Wiener Antiquare müsse er daran erinnern, daß seit Jahren kein Fall vorgekommen sei, in dem der Börsenverein ge nötigt gewesen sei, gegen einen Wiener Antiquar mit der Sperre vorzugehen; er müsse aber auf das nachdrücklichste dagegen protestieren, daß Kollegen andern Kollegen Fallen stellten, agents xrovooatsars herumsendeten und so fast künst lich Verletzungen der Verkaufsbestimmungen hervorriefen, die dann dem Vorstande des Vereins angezeigt und von diesem auf das strengste verfolgt würden. Er anerkenne das Strafrecht des Vorstandes, verlange aber ein geordnetes Strafverfahren. Gegen die Verhängung einer Kaution müsse er sich auf das entschiedenste aussprechen, da den Firmen genügendes Vertrauen entgegengebracht werden müsse. Auch würde diese Kaution in ganz wechselnder Weise bestimmt, und gerade dies sei der Grund, weshalb die Antiquare in diesem Punkte dem Vorstande kein volles Vertrauen entgegenbringen könnten. Die Annahme des Antrages würde außerdem auch einen Schutz der Buchhändler gegenüber dem Publikum bilden. Redner sei überzeugt, daß man das Publikum von seinen unberech tigten Forderungen viel leichter abbringen können würde, wenn man ihm schwarz auf weiß Nachweisen könnte, daß den Buchhändler selbst bei einem Nachlaß von beispielsweise nur 50 Heller eine Strafe von ebensoviel Kronen treffe. Im praktischen Leben müsse konkret gesprochen werden, und jedes Gesetz bedürfe, um vollständig zu sein, einer Straf sanktion. Anderseits sei es aber gar nicht angängig, daß man notorische Schleuderer ebenso behandle wie Vertrags treue Firmen, die, nachdem sie lange Jahre hindurch die Bestimmungen treu eingehalten hätten, aus irgend einem Versehen einmal gegen sie verstoßen hätten. Redner meint schließlich: Wenn man an dem Antrag Modifikationen vor nehmen wolle, so würde er ihm, sofern diese nur das Prinzip akzeptieren, gern beistimmen; er bittet zum Schluß noch einmal, den Antrag der Vereinigung der Antiquariats buchhändler anzunehmen. (Beifall.) Herr RivnLö legt den Antiquaren nahe, sich nicht so zu nennen, wenn sie, wie sie sagen, wirkliche Sorti menter seien. Schon das Wort -Antiquar- übe eine gewisse Anziehung auf das Publikum aus und verleite es, zu glauben, daß man beim Antiquar auch neue Bücher billiger kaufen könne als sonstwo. Er halte das moderne Antiquariat für eine schwere Schädigung des Sortimentsbuchhandels, zumal viele Antiquare auf dem Standpunkte stünden, daß sie Bücher, die sie mit großem Rabatt einkauften, auch unter dem Ladenpreise als -anti quarisch- wieder verkaufen könnten. Er hält den Antrag, wie er vorliegt, kaum für diskutierbar, geschweige denn für annehmbar. Er würde aber nichts dagegen haben, wenn der Antrag dem Vorstande zur Erwägung überwiesen würde. Herr Eisenstein hält den Antrag immerhin für unterstützungswert und tritt ebenfalls dafür ein, daß zwischen Antiquariat im heutigen Sinne des Wortes und Sortimentsbuchhandel kein Unterschied bestehe. Die größten Sortimentsfirmen verkauften unter Umständen antiquarische Bücher. Es fehle an einer Strafnorm, und eine solche sollte in irgend einer Weise festgestellt werden. Alle Antiquare und sonstigen Buchhändler seien gleich verpflichtet, die Be stimmungen des Vereins einzuhalten; es sei daher notwendig, daß gegen alle, wenn sie diese verletzten, auch in gleicher Weise vorgegangen werde. Die Aufstellung eines Straf verfahrens halte er daher für wünschenswert. Der Vorsitzende bedauert, daß Herr vr. Breitenstein den Antrag eingebracht habe, ohne vorher mit ihm darüber gesprochen zu haben. Er sei überzeugt, daß dies im Interesse 816
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