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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 01.05.1882
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- Ausgabe
- Erscheinungsdatum
- 01.05.1882
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- Deutsch
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^ 99, 1. Mai. Nichtamtlicher Theil. 1889 cum fand dieser Schwindel sonderliche Aufmerksamkeit, bis ein ganz großartiges Unternehmen dieser Art entrirt wurde. Das „Literarische Institut" (Bichteler, Lingenberg L Co. zu Gotha) that sich mit dem Mitteldeutschen Rennverein zusammen, um das durch Concurrenz geschädigte Pierer'sche Universal-Conversations- lexikon zu vertreiben. Es ist nicht zu bezweifeln, daß ein glück licher Erfolg dieses Unternehmens den schlimmsten Einfluß auch auf den vornehmeren Buchhandel hätte haben müssen. Da erhob der Börsenvereins-Vorstand in Leipzig, von dortigen hervorragen den Firmen veranlaßt, seine Stimme und machte moralische Be denken geltend. Schon vorher war der Vertrieb der Loose in Bayern verboten worden. Die Presse wurde stutzig, und unter der allgemeinen Ungunst stand der Verkauf still, sodaß die be- theiligtcn Firmen in Concurs geriethen. Auch sonst scheinen die Lotterien nicht mehr recht zu ziehen. In den besser sundirte» Staatslottcrien findet die Spielwuth Spielraum genug. Doch hat der obengenannte Aug. Scherl auss neue wieder, wenn auch unter- anderem Namen den Lotterieschwindel in Deutschland einzusühren versucht, und zwar von Arnheim aus als „Niederländisches Prä miensystem". Der Käufer eines versiegelten Couverts erhält darin für 50 Pf. irgendeinen „Photographie-Lichtdruck" und zugleich für den Fall, daß er eine Prämie gewinnen sollte, die Anweisung auf eine solche, auszubezahlen von dem Bankhause Jul. Hahlo in Berlin. Inwieweit Scherl mit seiner neuesten Erfindung An klang gefunden hat, ist uns leider nicht bekannt geworden. Um so besser zieht aber noch ein zweites Hauptmittel der Colportage, der Prämienschwindel. Den Abonnenten wird ver heißen, daß sie beim sechsten und zwölften Heft, resp. bei grö ßeren Werken beim zweiundzwanzigsten und vierundvierzigsten Hest „gegen eine geringe Nachzahlung" eine werthvolle „Prämie" erhalten werden, und zum Schluß womöglich noch eine „Gratis prämie". Als solche finden in erster Linie Oeldruckbilder und Stutzuhren Verwendung. Die sabelhast billige Herstellung der erstcren und ihr anspruchsvolles Aussehen sichern dem Unternehmer Gewinn und Abnahme. Doch werden zu diesem Zwecke von einem Grossisten sogar „Oelgemälde" (nicht Druck) „das Dutzend für 18 Mk. mit Rahmen" ausgeboten! Daneben figuriren: Spiegel, Kaffeeservice, gemalte Blumentöpfe und Küchenteller, „Niederlau sitzer Buckskin-Tuchstoffe", Tuchtischdecken und Bettvorlagen, Mu sikalbums, ja Gebetbücher und Kissinger Kirchenbauloose! „Diese Prämie, eine schamlose Verführerin zum Ankauf eines albernen, werthlosen Machwerkes, ist dem Buchhandel, er mag wollen oder nicht, als ein krankhafter Auswuchs zuzuerkennen, der ihn schä digt, beschimpft und an der Ausführung seiner Mission hindert", bemerkt Bolm mehr richtig als geschmackvoll. Es ist von vorn herein unmöglich, daß diese Prämien einen irgend erheblichen Werth haben. An dem Buche kann der Verleger nicht viel ver dienen, da er dem Colporteur 40—KO"/, Rabatt gibt, ja es kommen Anerbietungen bis 100"/, vor.*) Der Hauptgewinn muß bei der Prämie gemacht werden. Durch sie werden die jammervollen Erzeugnisse sremder Schundindustrien auf buchhänd lerischem Wege ins Publicum gebracht. Mit welcher edlen Drei- ') C. G. Hossmann in Hainichen (Sachsen) stellt sogar von dem Vertrieb der bei ihm erschienenen „Geschäfts- und Liebesbriefsteller, Koch-, Lieder-, Traum-, Punktir- und Zauberbücher" einen Reingewinn von 150—200 in Aussicht! Es klingt dies nicht einmal so ganz un wahrscheinlich, wenn man bedenkt, in welchen Massen einzelne Colpor- tageartikel abgesetzt werden, z. B. der „Berliner Hinkende Bote" (viel leicht die Berliner Ausgabe des „Lahrer Hinkenden Boten"?) in 150,000 Exemplaren, oder wenn man lieft, wie ein „completer Colportageroman" mit 15,000 Bogen Vorräthen „billig zu verkaufen" ist. stigkeit das geschieht, zeigt beispielsweise die Annonce der „Mün chener Süddeutschen Export-Buchhandlung", welche zu ihrem Roman „Das zehnte Gebot" zwei Oeldruckprämien gegen die Nachzah lung von je 3 Mk. 50 Ps. und gratis „eine prachtvolle Stutz uhr oder eine silberne Taschenuhr" gibt; dazu sagt sie: „diese drei Prämien, welche einen Kunstwerth von 24 Mk. repräsen- tiren, werden den Abonnenten gegen Nachzahlung von 7 Mk. geliefert werden". Das neueste Anerbieten dieser Art ist ein „ele ganter Reisekoffer", welcher den Abnehmern von „Rebekka die schöne Jüdin, oder Judenhaß und Christenliebe. Roman aus der Gegen wart von vr. Strusberg" (Leipzig, F. E. Fischer) zum Schlußhest „vollständig gratis" geliefert wird. Und dafür finden sich immer wieder Gläubige, welche die Nachzahlung mit allen daran hängen den Sporteln leisten und vom Buchhandel fremde Ramschwaare beziehen. Nicht selten verbinden sich direct betrügerische Manipulationen mit diesem Geschäft. Die Prämie soll beim 21. Hest eintresfen, aber das zwanzigste ist das letzte, die Fortsetzung erscheint nicht! Statt fünfundzwanzig Lieferungen erscheinen fünfzig; denn jede „Lieferung" besteht aus zwei „Heften" (bestraft mit viermonat- lichem Gesängniß an einem Verleger in Dresden). Statt eines wöchentlichen Heftes erscheinen je zwei, sodaß der arme Abonnent jeden Sonnabend eine Mark sich abdarben muß statt fünfzig Pfennige. Ja zuweilen sind die versprochenen Prämien gar nicht vorhanden, und der verheißungsvolle Verleger ist gar nicht im Stande, sie zu liefern. Eine betrügerische Vorspiegelung, welche bereits Verurtheilungen zu Zuchthaus im Gefolge gehabt hat. Miscellen. Aus dem Reichs-Postwesen. —Der Ausschuß sür das Börsenblatt hat von der kaiserl. Ober-Postdirection hier nachstehende Mittheilung erhalten: „Nach den bei Einführung des bezüglichen Verfahrens getroffenen Bestimmungen sind die für Bücherpost sendungen mit Postaustrag bezahlten Beträge an den Absender mittelst der beigefügten Postanweisung zu übermitteln, und zwar unter Abzug des Francos sür letztere, so weit nicht ein mit dem erforderlichen Francobetrage versehenes Formular verwendet worden ist. Im Anschluß an diese Bestimmung ist mit den Postverwaltungen von Bayern und Württemberg bezüglich der im Wechselverkehr zwischen dem Reichs-Postgebiet und genannten Ländern vorkommenden Bücherpostsendungen mit Postauftrag bis auf Weiteres folgendes Versahren vereinbart worden. 1) Das vom Absender bcigesügte Postanweisungsformular wird auch im Wechselverkehr zur Uebermittelung des Geldbetrages benutzt. 2) Soweit das Formular bereits durch Postwerthzeichen des Ausgabegebicts der Bücherpostsendung genügend frankirt ist, wird von dem eingehobenen Geldbeträge ein Abzug für die Postanweisungsgebühr nicht gemacht. Hiernach hat also beispielsweise das Postamt in Bonn den sür eine Bücherpostsendung aus Stuttgart vom Empfänger einge- zogenen Betrag von 8 Mark an den Auftraggeber ohne Abzug mittelst des der Sendung beigefügten Postanweisungsformulars abzuschicken, wenn letzteres durch württembergische Postwerthzeichen in Höhe von 20 Ps. bereits frankirt war. Es wird beabsichtigt, bei endgültiger Regelung der Vorschriften sür Bücherpostsendungen mit Postaustrag dahin Bestimmung zu treffen, daß den Sendungen des Wechselverkehrs nur ungestempelte bez. nicht mit Freimarken beklebte Postanweisungssormulare von den Absendern beizusügen seien ic."
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