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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 18.06.1904
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- Ausgabe
- Erscheinungsdatum
- 18.06.1904
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- Deutsch
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5808 Nichtamtlicher Teil — Sprechsaal. 139, 18. Juni 1904. 2947 Entleihungen oder 2' 2 Prozent auf. Im ganzen wurden von Oktober 1894 bis 81. Dezember 1903 837 673 Bände entliehen. Die Lesesäle waren im abgelaufenen Geschäftsjahre von 98 214 Personen besucht und zwar von 93 375 Männern und 4839 Frauen. Hierbei sind die Bibliotheksabonnenten, die sich die Wartezeit mit Lektüre verkürzen, natürlich nicht inbegriffen. Die Bibliothek zählt 17612 Bände und zwar 6139 Bände belehrenden und wissenschaftlichen Inhalts, 10001 Bände »Schöne Literatur, und 1472 Bände fremdsprachlicher Unterhaltungs- Lektüre. Außerdem ist eine Broschürensammlung von rund 2000 Nummern vorhanden. Statt Filialen errichtet die Verwaltung in den verschiedensten Stadtteilen »Tauschstellcn«. Der Bericht bemerkt hierzu: Der Vorzug dieser Tauschstellen vor kleinen Filialen kann nicht genug betont werden. Stehen doch hier dem Entleiher nicht nur eine bescheidene Anzahl von Büchern, sondern auf Grund der Kataloge das ganze Material zur Verfügung. Die gelesenen Bücher werden morgens vor 9 Uhr abgeholt und mittags nach 1 Uhr können die neuen wieder in Empfang genommen werden. Die Benutzung der Tauschstellen wächst denn auch mit jedem Tage. Ausstellungspreise. — Auf der Ersten hellenischen Lehr mittelausstellung in Athen sind ferner goldene Medaillen den Firmen Lehrmittel-Institut A. Müller-Fröbelhaus in Dresden und Wien und dem Leipziger Schulbilder-Verlag F. E. Wachsmuth in Leipzig erteilt worden. Kunst hist arische Manuskripte. — Die Witwe des be rühmten italienischen Kunsthistorikers Cavalcaselle hat der Bibliothek von San Marco in Venedig alle die Manuskripte ihres verstorbenen Gatten überlassen, die Notizen und Skizzen für seine in Gemeinschaft mit Crowc verfaßte Geschichte der Malerei in Italien enthalten. Markenschutz in Bulgarien. — Der Präsident des Kaiser lichen Patentamts in Berlin macht bekannt, daß mit dem 27. April d. I. in Bulgarien ein neues Markenschutzgesetz vom 14./27. Januar d. I. in Kraft getreten ist. Die Inhaber von bereits auf Grund der früheren Bestimmungen eingetragenen Marken laufen Gefahr, ihre Schutzrechte in Gemäßheit der Artikel 54 und 55 des neuen Gesetzes zu verlieren, wenn sie nicht inner halb der Frist von sechs Monaten nach Inkrafttreten des neuen Gesetzes, also bis zum 27. Oktober d. I., die Eintragung der Marken auf Grund der Bestimmungen des neuen Gesetzes beantragen. Neue Bücher, Kataloge rc. für Buchhändler. Oataloxue M6N8U61 (15 luin 1904) äe 1ivr68 ä'ooea.88iov, Lneiell8 et woäern68 No. 251 de l'anoienne lidrairie Dordon kere, Dueien Novnais. 8i3toire ünanoiöre. ^nti^uitv. No^en-L^e. R.6va.i88anoe. 1,6 XVIII« Lieole tina-noier. Ditterature clu XIX« 8ieo1e. OriFiue^ de 1a wovnaie. Uiv68 d'or. Oireulatiov, Operation Na.rc^ui8 de Lieneourt. OataloAue No. 11 cle Laut Oeutüner L. ?rrri8. 70 p. 1633 numero8. ^ntigu2,riLt8-L!i.tLlo§6 von Lermann Doeboder L Oie. (öret- seüveider L HoAOnderA) in R-ow. No. 66: 8eiene68 matüewatiyE et pü^8i^ue8 depui8 1eui8 orlAine8 ju8gu'a, 1800. 8". 62 8. 1267 Nrn. O'bOO. 8". ^46 8.^ 850 Nrn.^ ^ ^ ^ ^ ^ ^ No^o?0^I'üil080püi6. Otz«. ^46 8. 1223 Nrn. 8e1tener und rww 'leil ver8oüo11en6r 2eit8oürikt6n au3 äer ei8ten Lälkte Ü68 19. 1a,ürüunclert8. (Darunter ein leil der Zidliotüelc eiv68 delrannten Libliopüilen.) ^.nticiuariat8-LatLloA No. ^7 49^8. *1494 Nrn. ^ ^ 8oüultL6 in Dr68äen-^. 8". 35 8. 990 Nrn. (Sprechsaal.) Berechnung des Meßagios. <Vergl, Börsenblatt Nr. 132.) I. Wenn der ß 27 der Buchhändlerischen Verkehrsordnung sagt, daß von Zahlungen, die in der Buchhändlermesse oder früher zur Ausgleichung des Kontos des vorhergehenden Jahres geleistet werden, vom Verleger dem Sortimenter ein Meßagio von 1 Prozent gewährt werde, so will doch dieser Paragraph sicher lich nicht sagen, daß diese Bonifikation erst vom Netto-Betrag der Zahlung gekürzt werden darf. Denn dieser Modus würde doch, wenn nicht ein ganz widersinniges, so doch ein sehr umständ liches Abrechnungswesen zur Folge haben. Vielmehr soll und will tz 27 sagen, daß oas einprozentige Meßagio vom ganzen Saldo, wie dieser sich auf dem Konto ergibt, ungeschmälert in Abzug gebracht werden kann. Daß dieser Paragraph nur so und nicht anders verstanden werden soll, geht weiterhin aus dem Wortlaut »von Zahlungen zurAusgleichung desKontos« deutlich hervor. Recht sehr unpraktisch und den kaufmännischen Usancen zu widerlaufend wäre es, wollte man in zuständigen Kreisen einer anderen Auffassung Gehör schenken. Wenn ich heute beispielsweise einem Papierlieferanten eine Nota von angenommen 1200 ^ bezahle, wovon er mir bei Bar zahlung 2 Prozent Skonto bewilligt, so bringe ich an dieser Summe, also an 1200 2 Prozent Skonto mit 24 und nicht an 1200 minus 24 ^ -- 1176 minus 2 Prozent, also 23 ^ 52 ^ Bühl i/Baden. Anton Oser. II. Der Verleger, der bezüglich des Meßagios zu einer ganz merkwürdigen Auffassung gekommen ist, scheint mit der Logik auf Kriegsfuß zu stehen. Wenn er von der wirklich geleisteten Zahlung in Höhe von 1782 ein Prozent Meßagio in Abzug bringen wollte, mußte er 17 ^ 82 H davon zurückgeben und durfte nur 1764 >8 für sich behalten. Er hatte dann eine Nestforderung von 18^. von welcher, da die Ostcrmesse inzwischen vorbei war, Meßagio nicht mehr abgezogen werden konnte. Bei solchen knifflichen Verlegern, würde es sich in Zukunft empfehlen, den ganzen Saldo aus den Tisch zu legen und sich dann 1 Prozent davon zurückgeben zu lasten, etwas umständlich, aber »ganz korrekt« und nach dem »Buchstaben, der Verkehrs ordnung. Im großen und ganzen wird indessen hoffentlich auch weiterhin nach dem -Geiste« der Verkehrsordnung verfahren werden. Herzberg a. C., den 11. Juni 1904. O. Burkhardt, Buchhändler u. Prozeßagent. UI. Der § 27 der Verkehrsordnung sagt, daß »von Zahlungen, die zur Ausgleichung des Kontos des vorhergehenden Jahres geleistet werden, ein Meßagio von einem Prozent gewährt« wird. Das ist doch gewiß nicht anders zu verstehen, als haß dieses Prozent von der zu zahlenden Summe (Saldo) — und nicht von der gezahlten Summe in Abzug gebracht wird. Wenn der betreffende Sortimenter dem Verleger persönlich bezahlt hätte, so hätte er 1800 ^ bezahlt und würde dann ein Prozent Agio zurück erhalten haben, bleiben 1782 die der Sortimenter mit der Post sandte, statt sie dem betreffenden Herrn persönlich zu übergeben. Ich bin nun seit über fünfzig Jahren Buchhändler und seit über vierzig Jahren etabliert; — ich habe nie gehört, daß das Agio von der gezahlten Summe in Abzug gebracht worden ist. Wie die Leipziger Kommissionäre verfahren, so tun es die Stutt garter auch; während in den ersten Jahren, nachdem eine größere Zahl von Verlegern sich bereit erklärt hatte, auch bei der Ab rechnung im Juni zu Stuttgart ein Prozent Meßagio zu ge währen, die Sortimenter gebeten wurden, die zu zahlenden Summen nach Abzug des Meßagios in den betreffenden Kolumnen auszuwerfen, findet sich nun seit einer Reihe von Jahren auf den gedruckten Stuttgarter Zahlungslisten folgende Notiz »I. Liste derjenigen Firmen, welche ein Prozent Meßagio gewähren. Es wird gebeten, die vollen Saldi (auf der Liste fett gedruckt) in die Liste einzutragen und das Meßagio am Schluß von der Totalsumme in Abzug zu bringen«. Ich glaube, daß das deutlich genug spricht. Darmstadt, 14. Juni 1904. Jo Hs. Waitz.
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