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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 08.06.1904
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Erscheinungsdatum
- 08.06.1904
- Sprache
- Deutsch
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- LDP: Zeitungen
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In Nummer 76 des Börsenblattes haben wir ein Ver zeichnis der Teilnehmer veröffentlicht, zu dem noch folgendes nachzutragen ist: Als Vertreter der beteiligten Regierungs- Ressorts waren folgende Herren anwesend: vom Reichsamt des Innern außer dem Vorsitzenden vr. van der Borght noch v. Groß, Regierungsrat; vom Reichsjuftizamt: vr. Dungs, Geheimer Ober regierungsrat! vom Königlich Preußischen Ministerium der geistlichen nsw, Angelegenheiten: vr. Eilsberger, Regierungsrat; vom Königlich Preußischen Ministerium für Handel und Gewerbe: Wendelstadt, Geheimer Oberregierungsrat. Als Sachverständige waren noch nachträglich (nach Veröffentlichung unserer Liste in Nr. 76 des Börsenblattes) eingeladen und erschienen die Herren: vr. Beumer, Generalsekretär, Mitglied des Reichstags, Düsseldorf; vr. Krüger, Universitätsprofessor, Gießen; vr. Liefmann, Professor, Freiburg i. Bad.; Sellier, in Firma Schweitzer Verlag, Verlagsbuch händler, München; Siemenroth, Verlagsbuchhändler, Berlin; vr. Spahn, Reichsgerichtsrat, Mitglied des Reichstags, Leipzig; vr. Voelcker, Regierungsrat, Düsseldorf; Ihr Ausbleiben hatten entschuldigt die Herren: vr. Brentano, Universitätsprofessor, Geheimer Hosrat, München; Crayen, in Firma I. G. Göschensche Verlagshandlung, Verlagsbuchhändler, Leipzig (nachträglich anfgefordert); vr. Conrad, Universitätsprofessor, Geheimer Regierungs rat, Halle a. S; vr. Fischer, Verlagsbuchhändler, Jena; vr. Harnack, Universitätsprofessor, Berlin; Lipsius, Buchhändler, Kiel; vr. Paulsen, Universitätsprofessor, Berlin; Scheringer, in Firma Gselliussche Buchhandlung, Buch händler, Berlin; vr. Schmoller, Universitätsprofessor, Berlin; Streller, Buchhändler, Leipzig; Werlitz, Verlagsbuchhändler, Kommerzienrat, Stuttgart; vr. Witt, Geheimer Regierungsrat, Professor, Berlin. In der Generaldiskussion nimmt als erster Herr Geheimer Rat Professor vr. Wach-Leipzig das Wort und erörtert die Anlässe für die Konstitution des Akademischen Schutzvereins, hebt hervor, daß der Akademische Schutzverein überhaupt nur die wissenschaftliche Produktion und Konsumtion im Auge habe und Reformvorschläge, wie der Fragebogen sagt, überhaupt nicht gemacht hat. Herr Geheimer Hofrat Professor vr. Bücher-Leipzig betont, daß seine Denkschrift nur im Aufträge des Akademischen Schutzvereins verfaßt sei, die im Punkt 4 des Fragebogens zusainmengelesenen Äußerungen daher von ihm selbst ausgingen und nur von ihm zu ver treten seien, nicht vom Akademischen Schutzverein. Herr Albert Brockhaus-Leipzig, Erster Vorsteher des Börsenvereins der Deutschen Buchhändler, kommt auf die beiden großen Fragen, die den Börsenverein an den Kontra diktorischen Verhandlungen wesentlich interssteren, zu sprechen: die Stellungnahme des Buchhandels zu den Bibliotheken und die Stellung des Buchhandels zu dem Akademischen Schutzverein. Er erläutert, wie die hundertjährige Rabatt politik des Buchhandels jetzt zu einem Abschluß gekommen sei, erkennt das Mißliche, das in der Rabattverschiedenheit für die einzelnen Bibliotheken liege, an und gibt die Geneigtheit zu erkennen, mit dem Verein der Bibliothekare Uber eine Besserung der Verhältnisse in Verbindung zu treten. Dann wendet er sich gegen die Art des Kampfes, wie sie Herr Geheimrat Professor vr. Bücher in seiner Denk schrift beliebt hat, die ja allen Buchhändlern durch die Diskus sion darüber sattsam bekannt geworden ist. Dies veranlaßt Herrn Professor Bücher zu einer sofortigen Erklärung, mit der er Verwahrung einlegt, seine Motive anzuzweifeln. Der Ober bibliothekar des Reichsgerichts Herr Professor vr. Schulz- Leipzig stellt unter Heranziehung der Rabattoerhandlungen mit der Königlichen Öffentlichen Bibliothek in Dresden die Frage auf, wer die treibenden Kräfte in dieser Preiskonvention seien, gehen die Kreis- und Ortsvcreine in dieser Sache autonom vor oder ist der Bestimmende der Börsenverein? Er kommt zu dem Schluß, daß der Börsenverein ein Preiskartell sei. Der Vorsitzende nimmt darauf verschiedene Wünsche zum Fragebogen entgegen und macht sehr klare Vor schläge darüber, wie der Gang der Verhandlungen sein soll. Nachdem noch Herr Hofral vr. von Hase einen geschicht lichen Rückblick aus der inehr als hundertjährigen Rabattpolitik des Buchhandels gegeben hat, tritt man in die Spezial diskussion, Frage I, ein: Bestehende Gliederung des Buchhandels und seiner Organisationen, wobei die Frage mit berührt wird, ob der Börsenverein ein Kartell ist. Herr Professor vr. Liefmann-Freiburg i/B. ist der Ansicht, daß der Börsenverein als solcher kein Kartell, kein monopolistischer Verband ist, aber daß sich die Orts und Kreisvereine als territorial abgegrenzte Preiskonventionen darstellen. Herr Oberbibliothekar Schulz-Leipzig wirft die Frage über das Verhältnis zwischen dem Börsenverein und den Kreis- und Ortsvereinen wieder auf, was den Vorsitzen den veranlaßt, die Buchhändler um Klärung und Darlegung ihrer Organisation zu bitten. Nach Herrn Prager-Berlin tut das am einfachsten und klarsten Herr Geheimer Kommerzien rat Kröner, indem er aus dem Vorbericht des Herrn Regie rungsrats Voelcker folgende Stellen verliest: »Die Regelung der Rabattoerhältnisse liegt im wesentlichen bei den örtlichen Büchervereincn. Diese Vereine bilden einen integrierenden Bestandteil des Vörsenvereins. Nach den Satzungen desselben dienen sie zur Förderung der besonderen geschäftlichen Aufgaben der verschiedenen Geschäftszweige des Buchhandels, zur Wahrung örtlicher Interessen und zur Unterstützung des Börsenvereins in seiner Vertretung der allgemeinen Interessen des deutschen Buchhandels. Die Satzungen dieser Vereine sind dem Vorstande des Börsenvereins zur Genehmigung oorzulegen. Den Orts- und Kreisvereinen ist es überlassen, sich in ihren Verkaufsbestimmungen Beschränkungen aufzuerlegen, die über das von den Satzungen des Börsenoereins Geforderte noch hinausgehen, es bleibt jedoch den betreffenden Vereinen über lassen, die Durchführung und Aufrechterhaltung solcher Be schränkungen selbst zu überwachen und zu schützen. -Die Orts- und Kreisvereine stellen sich sonach, soweit die Regelung der Rabattfrage in Betracht kommt, als territorial abgegrenzte Preiskonventionen dar, innerhalb ihres Gebietes dürfen die einzelnen Exemplare einer Auflage bezw. eines bestimmten Werkes nur zzi einem einheitlichen Preise verkauft werden. Die örtlich abgegrenzten Vereine haben ferner Verein barungen mit ähnlichen Vereinen getroffen, wvnach bei Ver käufen in ihre gegenseitigen Absatzgebiete die für diese fest gesetzten Bestimmungen einzuhalten sind. Die Ausrechterhaltung der Vereinbarungen wird gewährleistet durch die Einrichtungen und Maßnahmen des Vörsenvereins, dessen Tätigkeit jenen Preiskonventionen gegenüber als die einer Aussichtsinftanz und eines schiedsrichterlichen Organs bezeichnet werden kann. Alan kann daher den Börsenverein als solchen nicht wohl als ein Kartell bezeichnen, sondern nur als das gemeinsame Organ einer im Kartellverhältnis zueinander stehenden größeren Zahl von buchhändlerischen Preiskonventionen. Da jeder Verstoß gegen die von jenen getroffenen Abmachungen zugleich einen Ver stoß gegen die Satzungen des Börsenvereins in sich schließt, da ferner jedes Mitglied eines anerkannten Kreis- und Ortsvcrcins zu gleich Mitglied des Börsenvereins sein muß, so steht dem letz teren gemäß seiner Satzungen das Ausschließungsrecht gegen jedes renitente Mitglied eines OrtS- und Kreisvereins zu. Da aber eine Ausschließung aus dem Börsenverein den Geschäfts-
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