^ 130, 8. Juni 1S04, Künftig erscheinende BUcher 4997 Leitfndcn für den deutschen Gerichtsvollzieher, zugleich ltanübuch kür gläubiger unä 5chuläner zur praktischen Handhabung der reiche- nnd landesgesetzliche» Vorschriften über die Zwangsvollstreckung in das bewegliche Vermögen. ^ -v. Herausgegeben von Mit aufgenommener Gebührenordnung für Gerichtsvollzieher. Es existiert zurzeit kein Werk, das über diese weitschichtige Materie alles Nötige und Wissenswerte in einem prak tische» .Handbuch von mastigem Nmsang und billigem Preise vereinigt. Aus der Praxis — für die Praxis ist hier ein Buch geschaffen, das für Heranwachsende und bereits im Gerichtsvollzieherdienste stehende Beamte im ganzen deutschen Reiche ein unentbehrlicher Leitfaden und dem Geschäftsmann, Gläubiger wie Schuldner, ein änderst brauch bares Nachschlagewerk bilden wird Interessenten sind also angehende und gegenwärtige Gerichtsvollzieher, überhaupt alle Gerichtspersonen, sodann Bedienstete im Berwaltungszwangsverfahren, ferner' für Rechtsanwälte, Notare, Gemeindevorsteher, Stadträte, Post- und Telegraphenverwaltungen und alle .ilaufleute und Gewerbetreibenden. Es ist dies daher ein Buch von unbeschränkter Absatzsähigkeit, von dem auch die kleinste Buchhandlung einige Exemplare verkaufen kann. Ereile: In Gansleinivaud gebunden 4 so H ord.. 3 „H 35 H netto. 3 ^ bar. Auf 12 — 1 Freiexemplar. Wir werden die Bemühungen des Sortiments durch direkte Reklame, Anzeigen in Fachblättern und Zeitungen Dresden, Juni 1904. Acvanus'sche Buchdruckerei Verlags-Lonto. Kemeiimolil unci äb80>uii8Mll8 von I^eusnek 8". 148 8. 4 orä., 3 no. «,d80lut,i8tiseli6n Hlovarebie ab8orbisrt und die Autorität de8 Nonaroben untergräbt. Läuter de3 Luebe8 8inä kibliotbelien, ?rote88oren büberer bebran8lalten, 8taat8beamte, Politiker, ^uri8ten, 8o^ie s-lle üebildete, in8be80näer6 aueb die im ^U8lancle, in den Kadern etc. 8icb auklialtenden Ku88en, 80>vsit 8ie die deutbobe Iksrltii-61>nrlotk8»b»k8, 6. ^uiti 1904. l-risUk-. Oottlisinsk-'s VsrlsA Lrsn^inLsr-.