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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 30.05.1904
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Erscheinungsdatum
- 30.05.1904
- Sprache
- Deutsch
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4688 Nichtamtlicher Teil. ^ 122, 30. Mai 1904. Reichenauer Mönchen stammt auch dieser Kodex der beiden Schreiber Kerald und Heribert, auf dessen Widmungsblatt der um die Hebung der Goldschmiede-, Emaille- und Malkunst verdiente Erzbischof Egbert von Trier (977—93) als Besteller genannt wird. Der 165 Pergamentblätter enthaltende Kodex enthält nach 5 Blättern mit der Dedikation und den sitzenden Evangelisten 52 Illustrationen zu den Sonntagsevangelien. In ihnen zeigt sich eine Natürlichkeit der Darstellung, die sich von den steifen bisherigen, vom Byzantinischen noch beeinflußten Formen aufs vorteilhafteste abhebt. Der Trierer Malerschule dieses Egbert entstammt der ebenfalls hier aus gestellte und mit dem Ooäex L^berti eng verwandle Echter- nacher Evangelien-Kodex, den die herzogliche Bibliothek zu Gotha überlassen hat. Nach den Deckelinschriften dieser Prachthandschrift ist er zwischen 983 und 991 für Kaiser Otto III. geschrieben worden, der ihn dem Kloster Echternach zum Geschenk machte. Eine bedeutende Schule der Buchmalerei bestand auch in Köln, auf die das gleichfalls hier vorhandene Evange liar Ottos III. aus dem Aachener Domschatz, die soge nannte Aachener Ottonenhandschrift, zurückgeführt wird. Auf dem Widmungsblatt überreicht der Schreiber Liutharius sein Werk dem Kaiser, dem dann eine große Apotheose ge widmet wird. Von den Codices, die die künstlerischen Be strebungen unter Heinrich II. charakterisieren und die vor zugsweise in München und Bamberg aufbewahrt werden, zeigt die Ausstellung nichts. Dagegen ist von den drei Werken, die den Verfall der Buchkunst unter seinem Nach folger vor Augen führen, das der Bremer Stadtbibliothek gehörige Evangeliar Heinrichs III. zu sehen. Es ist dem Kaiser von dem Echternacher Kloster um die Mitte des elften Jahrhunderts geschenkt worden und stellt bezüglich der in Deckmalerei ausgeführten Illustrationen eine Kompi lation aus dem Egberter und dem Echternacher Kodex dar. Durch alle Zeilen des zwölften bis ins sechzehnte Jahr hundert hinein kann man an der Hand dieser kleinen Aus stellung die Geschichte der Buchmalerei verfolgen, auf die ich freilich hier ohne zu ermüden nicht weiter eingehen kann. Hervorgehoben seien nur noch die herrlichen Gebetbücher, von denen das kostbarste aus dem Besitz des Herzogs von Arenberg in Brüssel stammt. Es wurde im ersten Drittel des fünfzehnten Jahrhunderts für Katharina von Kleve, Herzogin von Geldern angefertigt und ist das Meisterwerk eines hervorragenden flandrischen Künstlers. Unter den 71 meist aus der Geschichte des Alten und Neuen Testaments entnommenen Miniaturen, die das Buch enthält, sind 15 ganzseitig ausgeführt. An die Ausstellung dieser Originale soll sich eine solche von Photographien anschließen, die auf 36 Tafeln eine Auslese von Reproduktionen zu einer Geschichte der rheinischen Buchmalerei darstellen wird. Die letztere ist bis zur Mitte des vierzehnten Jahrhunderts zu verfolgen; von da ab ist eine einheitliche Weiterentwicklung nicht mehr festzustellen. Diese photographische Ausstellung ist zurzeit noch nicht eröffnet. G. Hölscher. Kleine Mitteilungen. Buchhändlerverband für das Königreich Sachsen. — Die fünfundzwanzigste ordentliche Hauptversammlung des Vuchhändlerverbandcs für das Königreich Sachsen findet Sonntag den 19. Juni im Königlichen Belvedere zu Dresden statt. Die Tagesordnung dieser Jubiläums-Hauptversammlung ist im Amt lichen Teile der heutigen Nummer abgedruckt, sowie auch das Programm der aus Anlaß dieses Ereignisses geplanten Festlich keiten, die vom Sonnabend den 18. bis Montag den 20. Mai stattfinden und auch für Damen, deren Teilnahme lebhaft ge wünscht wird, angenehme Stunden versprechen. ^ Offizielles Adreßbuch des Deutschen^ Buchhandels und erloschenen Firmensowie sonstige Veränderungen vom 11. Januar bis Kantate 1904 verzeichnet, ist erschienen und an alle Abnehmer des Adreßbuches versandt worden. Auch die Ver änderungen in der vierten Abteilung des Adreßbuches, der über die buch händlerischen Vereine handelt, sind am Schluß des Nachtrags aufgeführt. Besonders sei auf die Veränderungen in der Zusammensetzung der Ausschüsse des Börsenvereins hin gewiesen. Kun st an st alt Grimme LHempel Aktiengesellschaft in Leipzig. — Die Aktionäre dieser Gesellschaft werden zur General versammlung auf Sonnabend den 18. Juni d. I. vormittags 11 Uhr, im Sitzungszimmer der Gesellschaft, Leipzig-Schleußig, eingeladen. Die Tagesordnung umfaßt folgende Punkte: 1. Vor legung und Genehmigung des Geschäftsberichts und der Jahres rechnung. — 2. Erteilung der Entlastung an die Mitglieder des Vorstands und des Aufsichtsrats. — 3. Beratung und Beschluß fassung über eine eventuelle Reorganisation des Unternehmens durch Zuführung neuer Kapitalmittel und zu diesem Zwecke Be schlußfassung über eventuelle Erhöhung des Aktienkapitals durch Ausgabe neuer Aktien oder Ausgabe von Vorzugsaktien oder eventuelle Zuzahlung und Beschlußfassung über Abänderung der jenigen Paragraphen des Gesellschaftsvertrags, die die Höhe des Aktienkapitals betreffen. — 4. Für den Fall, daß zu Punkt 3 ein Beschluß nicht gefaßt wird: Beratung und Beschlußfassung über Auflösung der Gesellschaft und Wahl von Liquidatoren. Kahlenberg, Nixchen. (Vergl. Börsenblatt 1903, Nr. 118; 1904, Nr. 7 u. 107.) — Wie wir kürzlich in Nr. 107 mitgeteilt haben, hat die Strafkammer zu Neu-Ruppin auf die Ein ziehung der Novelle »Nixchen« und auf Vernichtung der dazu gehörigen Platten erkannt. Wie die Tagesblätter jetzt melden, ist das Urteil indessen nicht rechtskräftig geworden, weil die Ver fasserin Revision angemeldet hat. Gegen die unsittliche Literatur. — Der ungarische Landessenat^ für Museen und Bibliotheken^hat an den (Pester Lloyd, Budapest.) Vorsicht! (Vergl. Börsenblatt Nr. 119.) — Von Berlin gingen der Redaktion noch zwei Stadtpostkarten zu, auf denen un- efähr mit gleichem Wortlaut wie auf der veröffentlichten Karte ei noch zwei anderen dortigen Sortimentsbuchhandlungen je zweimal alle 10 Bände der neuen Serie »Die Dichtung«, in sichtiges Schwindelmanöver oorlag, bestätigte sich durch Umfrage bei verschiedenen hiesigen Sortimentern, die teilweise wenige Tage vorher ähnliche Postkarten erhielten«. Poeschel, Zeitgemäße Buchdruckkunst. — Zu unserer Besprechung von Poeschel, Zeitgemäße Buchdruckkunst in Nr. 112 teilt uns der Verfasser dieses Büchleins mit, daß er versäumt habe, bei Anführung der Römischen Antiqua, die er besonders hochschätze, zu erwähnen, daß er die der Firma Genzsch L Heyse meine. Es existieren zwei verschiedene Schriften unter derselben Bezeichnung. Das Recht am eigenen Bilde. — Der neue Gesetz entwurf, betreffend das Urheberrecht an Werken der bildenden Künste und der Photographie (Beilage zu Nr. 99 des Börsen blattes), regelt in den 16 und 17 die Materie, die man mit dem »Recht am eigenen Bilde« zu bezeichnen pflegt. Die »Deutsche Warte« führt dazu auf Grund der dem Gesetzent wurf beigegebenen Erläuterungen folgendes aus: Von Rechts wegen gehört diese Materie eigentlich in das Bürgerliche Gesetz buch, denn soweit man ein ausschließliches Privatrecht an dem eigenen Bilde konstruieren will, beruht es auf denselben Grund lagen wie das Recht am eigenen Namen, über das das Bürger liche Gesetzbuch ebenfalls Bestimmungen enthält. Nach den jetzigen Vorschlägen soll das rein persönliche Bild nur mit Ge nehmigung des Abgebildeten vervielfältigt werden dürfen, so lange der letztere nicht in den Bereich der Zeitgeschichte tritt. Solange dies nicht geschieht, bleibt das Privat bildnis auch noch zehn Jahre nach dem Tode des Abgebildeten gegen Vervielfältigung geschützt, wenn nicht die Bewilligung der berechtigten Hinterbliebenen dazu vor liegt. Für unsere moderne Publizistik sind diese Bestimmungen
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