4368 Künftig erscheinende Bücher. 113, 18. Mai 1904. Verlag von C. E. M. Pfeffer in Leipzig. Demnächst erscheint: Handlexikon der in der amtlichen Praxis und im öffentlichen Leben anzuwendenden Gesetze, Verordnungen, Entscheidungen rc. Zum Gebrauch für Beamte und Private Vürgorinoistor ZZrandt Kgl. Amtsanwalt u. Amtsvorsteher In biegsamem Ganzleinenband mit Rotschnilt 4 — In Rechnung 250/g, bar 33 und 13/12. Der Verfasser, bekannt durch sein bereits in 9. Auflage vorliegendes, von den Aufsichtsbehörden empfohlenes Handbuch „Der Preußische Gemeindevorsteher, Amts- und Gutsvorsteher" hat auch hier wieder ein Werk geschaffen, das so recht aus der Praxis für die Praxis entstanden ist. Auf Grund langjähriger Erfahrungen weiß er, welche Gesetze und Verordnungen im Verwaltungsdienst zumeist zur Anwendung gelangen, und findet der Verwaltungsbeamte in diesem Handlexikon daher alles, was ihm im täglichen Dienst zu wissen not tut. Es sind darin die folgenden Materien behandelt: Armenwesen, Beamtengesetzgebung, dabei Geistliche und Lehrer, Feld- und Forstsachen, Gemeinde wesen, Gesindewesen, Gewerbesachen, Heerwesen, Jagd- und Fischereisachen, Impfwesen, Jnvaliditäts-, Alters-, Kranken- und Unfall versicherung, Kirchen- und Schulwesen, Kreisverwaltung, Personenstandssachen, Polizeiverwaltung, Seuchengesetzgebung. Städteordnung, Lteuersachen rc. Dabei ist jedoch nicht nur das gesamte Gebiet der inneren Verwaltung berücksichtigt, sondern, soweit der Verwaltungsbeamte in der Praxis damit in Berührung kommt, auch Strafrecht und Zivilrecht. Das Handlexikon ist somit ein wertvolles Hilfsmittel für alle Kategorien von Verwaltungsbeamten, besonders also für Bürgermeister, Gemeindevorsteher, Amts- und Gutsvorsteher, Gemeindeschreiber, Polizeibeamte, Sekretäre, Assistenten und Bureaugehilfen aller Ver waltungsstellen, sowie ferner für Zivilanwärter. Aber nicht nur für Beamte ist das Buch bestimmt, sondern für jeden Staatsbürger, denn jedermann kommt häufig in die Lage, sei es in seinem Geschäft, sei es in Ausübung von öffentlichen Ämtern, sich über gesetz liche Bestimmungen und Verordnungen unterrichten zu müssen, und wird er dann im „Preußischen Verwaltungsbeamten" alles finden, was er braucht. Die lexikalische Anordnung des Stoffes und zahlreiche Hinweise erleichtern die Auffindung des Gesuchten in hohem Grad, ein großer Vorteil für den stark beschäftigten Beamten, der bei der Unmenge der bestehenden Verordnungen ohne ein solches Hilfsmittel viel Zeit auf das Aufsuchen von Einzelbestimmungen verwenden muß. Wer sich genauer orientieren will, findet fast überall Angabe der Gesetzesparagraphen, auf denen die Erläuterungen des Verfassers beruhen. Das Buch dürfte somit auch den weitgehendsten Anforderungen entsprechen. Aus Vorstehendem ergibt sich, daß das Werk einen außerordentlich großen Abnehmerkreis hat, und bitte ich Sie, es allen Ihren Kunden vorzulegen und es ständig im Schaufenster auszustellen, wodurch Sie mit Leichtigkeit Partien absetzen werden, denn der hübsche, aparte Einband des praktischen Buches fällt auf. Kinzelbezüge werden innerhalb des Rechnungsjahres zu Partien ergänzt. Ich bitte um tätige Verwendung für das absatzfähige Werk, die sich angesichts der günstigen Bezugsbedingungen als lohnend erweisen wird, und sehe Ihrer gef. Bestellung auf beifolgendem Bestellzettel entgegen. Unverlangt versende ich nichts. Leipzig, den >8. Mai 1904. Hochachtungsvoll K G- W. Pfeffer