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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 16.05.1904
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- Ausgabe
- Erscheinungsdatum
- 16.05.1904
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- Deutsch
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^ 111, 16. Mai 1904. Amtlicher Teil. 4257 dem aber, was ich gehört habe, ist auch für diese Herren kein Vorteil dabei, als höchstens der, daß sie sich einbilden, daß sie die 100000 Mk. nicht verlieren, wie es geschähe, wenn der Vertrag gekündigt wird. Aber wenn der Vertrag noch länger in Kraft bleibt, so dürften aus den 100000 Mk. 200000 Mk. werden und heransziehen werden die Verleger hiervon nicht allzuviel. Aber die Hauptsache ist für mich: wir lassen uns von den Amerikanern ans der Nase herumtanzen. Eine Aus hebung ihrer manutacturing clause ist in absehbarer Zeit nicht zu erwarten, und solange diese nicht ausgehoben ist, kann eine Annäherung an die Berner Union nicht stattfinden. So können wir also mit Amerika nicht zu dem gelangen, was wir heute internationales Urheberrecht nennen, das heißt, daß ein Buch, das in dem einem Lande geschützt ist, auch in jedem andern Lande geschützt ist, und das sollte allein die Grundlage sein für einen Vertrag mit einem Lande, das sich ein zivili siertes nennt. Deshalb nehmen Sie den Antrag an oder nicht, es wird sich gleich bleiben. Legt der Vorstand Wert auf die Annahme des Antrags, so will ich dem nicht entgegentreten und nicht für seine Ablehnung sprechen; aber einen großen Zweck hat die Annahme nicht. Wir müssen uns sagen: die Amerikaner wollen nicht; darüber müssen wir uns klar sein; die Handelsverträge bringen uns auch nichts Besseres. Wollen wir uns ferner den Zustand gefallen lassen, daß zwar der Musikalienhaudcl in einer Weise geschützt ist, die ihm nach den Mitteilungen, die mir geworden sind, auch keinen Nutzen bringt, und wollen wir uns ferner die Backcnschläge gefallen lassen, die uns die Herren Amerikaner applizieren, so bleiben wir bei dem Vertrag; wenn nicht, so kündige» wir ihn. Es gibt kein drittes. Weder ist ein Anschluß an die Union zu erwarten, noch eine Aufhebung der mnnutncturing clause. Die Schriftsteller Amerikas sind größtenteils für einen Schutz, das ist richtig, denn wenn heute ein wirklicher Schutz da wäre, so würden die Nachdruckcr bezahlen müssen, die heute nicht zu bezahlen brauchen. Die Schriftsteller werden wir vielfach auf unserer Seite haben, die haben aber keinen Ein fluß gegenüber den großen Interessenvertretungen, den großen Buchdruckerei- und Papiergenossenschaften usw., und diese be stehen darauf, daß das, was in Amerika geschützt werden soll, in Amerika hcrgcstelll sein muß. Amerika den Amerikanern, das ist ihre Losung; wir könnten von ihnen lernen. (Bravo!) Herr Direktor Fritz Schwartz-München: Meine Herren, in die sittliche Entrüstung des Herrn Prager kann ich nicht einstimmcn. Ich meine, wir sind hier eine Versammlung von praktischen Geschäftsmännern, die ihre geschäftlichen Interessen verfolgen und sich fragen: was wird denn nun, wenn wir uns in eine große Entrüstung Hineinreden und die Regierung zur Kündigung des Vertrags mit Amerika veranlassen? Es ist mir nicht einen Moment zweifelhaft, und da stimme ich mit Herrn Prager vollständig überein, daß es uns ganz unmöglich ist, in die wirtschaftliche Evolution Amerikas von hier aus irgendwie einzugreifen; in absehbarer Zeit wird Amerika unserer papiernen Beschlüsse halber die wirtschaftlichen Theorien, die es schon seit Jahrzehnten verfolgt, nicht ändern. Meine Herren, ich erinnere Sie daren, daß Mac Kinley bloß deshalb Präsident wurde, weil er die Mac Kinley-Bill durchgesetzt hat. Ein Land, das in solcher Weise bekundet, daß cs den Protektionismus im intensivsten Sinne verfolgt, ein solches Land wird wegen eines Beschlusses des Börsenvereins der Deutschen Buchhändler seine wirtschaftlichen Pläne nicht ändern. (Zuruf des Herrn Prager: Ganz meine Ansicht!) Herr Putnam hat uns bei dem Verlegerkongreß ausführlich auseinandergesetzt, welche große Wichtigkeit die wirt schaftlichen Bereinigungen, speziell die TxpvAraxllic Union, haben; und daß z. B. jeder Präsident, der vor seiner Wieder wahl steht, daraus Rücksicht nehmen muß. Roosevelt ist deshalb so populär, weil er die Tradition Mac Kinleys weiter verfolgt. Es ist also nach meiner Meinung ganz ausgeschlossen, daß wir in absehbarer Zeit durch unsere Beschlüsse die Vereinigten Staaten dahin bringen, die nmnrckacturinA clause aufzugeben. Ich erinnere noch daran, daß ja auch in andern Ländern, die früher durchaus frcihändlerisch waren, der wirtschaftliche Protektionismus jetzt sehr in den Vordergrund tritt; ich erinnere an England, und an die Stimmen, die die Agrarier jetzt in Deutschland erheben. Also darüber seien wir uns klar, wir können nicht eingreisen in das wirtschaftliche Leben Amerikas. Amerika ist, was geistige Interessen anbetrifst, noch ein Parvennvolk; es sagt sich: ich nehme das, was ich zu meiner geistigen Fortbildung brauche, woher ich es kriegen kann, vor allen Dingen muß ich aber damit auch meinen wirtschaftlichen Verhältnissen aufhelfen; es spannt also das gött liche Flügelroß mit der milchgebcnden Kuh zusammen an seine Staatskarosse und kutschiert so durch die Welt Nun, meine Herren, daran können wir wohl nichts ändern. Wer sich darüber noch weiter orientieren will, den verweise ich auf den ausgezeichneten Bericht, den Herr vr. Trllbner für den Verlegerkongreß über unser Verhältnis zu Amerika geliefert hat. Wir können also daran nichts ändern, und nun frage ich mich: Wie stehen wir nun eigentlich mit unsrer wirt schaftlichen Bilanz Amerika gegenüber? Was erhalten wir durch die Konvention vom Januar 1892, und was geben wir dafür hin? Da ist es doch ganz unzweifelhaft, daß wir für die Musikalien ausgezeichnet geschützt sind; vom Jahre 1892 bis 1902 sind 16495 Eintragungen erfolgt, und dafür ca. 100000 Mk. an Kosten bezahlt. Es ist daher ganz begreiflich, daß, als der Stuttgarter Vcrlegerverein in seiner außerordentlichen Generalversammlung vom 29. Januar v. I. beschloß, die Regierung um Kündigung der amerikanischen Konvention zu bitten, falls die ruanukacturinA clause nicht ausgehoben würde, der Verein der Musikalienhändler am 23. März 1903 eine gegenteilige Eingabe an das Auswärtige Amt schickte; schon vorher hatte übrigens der Vorstand des Börscnvcreins gelegentlich der Vorbereitung der Handelsverträge gebeten, zu versuchen, die Vereinigten Staaten zum Anschluß an die Berner Konvention zu bestimmen. Auch die steigende Zahl der Eintragungen svricht Wohl dafür, daß der Mnsikalicnhandel nicht bloß in der Fiktion, sondern in Wirklichkeit ein In teresse dafür hat. Im Jahre 1901 waren cs 1697, im Jahre 1902 1776 Eintragungen. Im übrigen verweise ich auf die Ausführungen des Herrn Or. von Hase im Börsenblatt, die Sie wohl alle gelesen haben. Nun komme ich zu dem Punkt, weshalb ich eigentlich hier stehe, nämlich: wie steht der Kunsthandel dazu? Und da muß ich leider sagen, daß der Schutz nicht absolut sicher ist, daß er nur für einige Kunstgattungen gewährt wird und selbst sür diese nicht absolut sicher. Ich komme jetzt zu dem Punkte, bei dem ich mich auch etwas entrüstet geberden werde. Der Schutz für einen großen und zwar den wichtigsten Teil der Reproduktionen ist nämlich nur möglich auf dem Umwege über das Original. Eine Photographie oder Photogravürc, die Sie einschicken, wird als solche in Amerika niemals geschützt; es geschieht dies vielmehr aus Grund folgender Fiktion: man schickt zwei Photographien ein und läßt nicht diese, sondern das Originalgemäldc schützen. Nach den Bestimmungen des amerikanischen Gesetzes bedeutet aber schon die öffentliche Aus stellung eines Gemäldes eine Veröffentlichung, und mir ist es ganz unzweiselhaft, daß nach den Bestimmungen des amerika nischen Gesetzes ein zur öffentlichen Ausstellung gebrachtes Gemälde, wenn es anders später den amerikanischen Schutz genießen soll, auch schon den Vermerk »Ooxzwigllt — sagen wir: Adolf Menzel, 1902- tragen muß. Das amerikanische Gesetz spricht ausdrücklich von Gemälden, und es ergibt sich die für uns unwürdige Folge, daß eigentlich jeder deutsche Börsenblatt für den deutschen Buchhandel. 71. Jahrgang.
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