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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 16.05.1904
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Band
- 1904-05-16
- Erscheinungsdatum
- 16.05.1904
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- Deutsch
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4256 Amtlicher Teil. vv 111, IS. Mai 1904. Vorteile für unfern Literarvertrag erlangen werden, aber wir müssen doch wohl abwarten, ob vielleicht doch noch ein Körnlein absällt. Drittens mache ich daraus aufmerksam, daß im Jahre 1906 die Staatenkonvention zur Revision der Berner Konvention zusammentretcn wird, und daß von seiten des Börsenvereins alsdann alle Schritte getan werden sollen, um bei dieser Gelegenheit eine Ausdehnung der Berner Konvention auf die noch rückständigen Staaten zu erzielen. Endlich schwebt gegenwärtig eine Novelle zum amerikanischen Urheberrecht, die von der Urheberrechts Liga eingebracht ist, und über die ich mit dem Vorsitzenden dieser Liga, Herrn Putnam, eine sehr interessante Korrespondenz im Auftrag des Börsenvereinsvorstandes geführt habe. Klar ist uns, daß sehr wesentliche Verbesserungen durch die Novelle nicht erzielt werden können, solange die Bereinigten Staaten an ihrer gegenwärtigen extremen Schutzzollpolitik festhalten. Vergessen wir nicht, daß die Bestimmung dieser manukacturinA olauss, die für uns so sehr drückend ist, im vermeintlichen Interesse des amerikanischen Buchdruckgewerbes erlassen worden ist. Der Hauptinhalt dieser Novelle besteht darin, daß, wenn sie zum Gesetz werden würde, die Möglichkeit bestände, binnen zwölf Monaten noch die Übersetzung eines Buches in Amerika eintragen zu lasse», dessen Original nicht in Amerika gedruckt und in die Rolle eingetragen ist. Ich habe daraufhin Herrn Putnam geschrieben, daß diese Frist sehr kurz bemessen sei, weil cs natürlich sür den Verleger schwer ist, so schnell die Überzeugung zu gewinnen, ob eine Übersetzung in Amerika ersolgverheißend ist oder nicht, ferner die nötigen Verhandlungen mit dem amerikanischen Verleger zu führen, die Übersetzung zu veranlassen und in Amerika zu drucken. Sodann aber würde die Möglichkeit bestehen, daß ein amerikanischer Kollege«, vul^a Pirat, sobald er das Buch kennen lernt, seinerseits vor Ablauf der zwölf Monate eine Übersetzung veranlaßt und so dem übersetzungsberechtigten Verfasser oder seinem Rechts nachfolger zuvorkommt. Herr Putnam gibt das zu; er schreibt, daß die Frist ja kurz sei, und daß ferner die Möglichkeit, dem deutschen Verleger zuvorzukommen, vorhanden sei, sowie daß, falls eine andere Übersetzung vor der eignen erscheint, nur der Schutz dieser besonder» Übersetzung erlangt wird, daß daher neben der eignen und eingetragenen Übersetzung doch noch andere Übersetzungen, sowohl vorher wie nachher veröffentlicht werden könnten. Nichtsdestoweniger schreibt er, die ameri kanischen Verleger erwarten dennoch viel von der Novelle, die ihnen erlaubt, deutsche Werke überhaupt gegen unberechtigte Übersetzungen zu schützen, sofern mit der nötigen Schnelligkeit Verfahren wird; denn die »Piraten- trauten ihrem eignen Urteil bei Herausgabe der Werke eines deutschen Verlegers nicht, sondern warteten erst den Erfolg ab, warteten erst ab, ob ein solches Werk in Amerika Verbreitung im Original fände. Es käme nur daraus an, daß der deutsche Verleger schnell sei und schleunigst mit einem amerikanischen verhandele; jedenfalls würden die Deutschen durch diese Novelle besser gestellt werden als die Engländer, bei denen es ja weniger auf das Übcrsetzungsrecht, als auf das in der Landessprache selber geschriebene Original ankommt. Ich will es dahingestellt sein lassen, was wir zu erwarten haben; wir müssen aber jedenfalls erst einmal abwarten, ob nun diese Novelle und in welcher Form sie Gesetz wird. Und ich glaube, daß wir Putnam recht geben müssen, wenn er sagt, daß eine heftige Agitation, die auf eine Übersetzungskündigung des Literarvertrags hinlause, doch diesen Bestrebungen der amerikanischen Verleger notwendig schaden werde. Sie müßten sich ja sagen, wenn doch das Abkommen einmal gekündigt werden soll, so hat es keinen Zweck, jetzt noch eine Novelle zu bringen. Ferner sagt Herr Putnam noch: man überschätze das, was nach Amerika zufolge des Schutzes, den die amerikanischen Werke in Deutschland zurzeit genössen, an Ein nahmen flösse; cs seien doch nur herzlich wenig Werke, denen der unbeschränkte Schutz des Literarvertrags in Deutschland zugute komme. Die amerikanischen Verleger und Autoren könnten cs gelassen ansehen, wenn etwa Deutschland zu einer Kündigung schreiten würde. Immerhin glaube ich, daß, wenn wir uns jetzt zu einem solchen Schritte entschlössen, es doch den Amerikanern nicht ganz einerlei sein würde, so außerhalb jeder literarischen Gemeinschaft mit Deutschland gebracht zu werden, allein von fast allen Kulturstaaten. Aber der Vorstand des Börsenvereins ist doch der Ansicht, daß eine Kündigung des Vertrags nur die ultima ratio sein würde, zu der er sich mit Rücksicht auf die erwähnten vier Punkte nur nach eingehendsten Erwägungen zusammen mit dem Urheberrechtsausschuß würde entschließen können. Herr R. L. Prager-Berlin: Meine Herren, der Antrag des Vorstandes klingt ungemein harmlos. Es soll ver sucht werden, zweckdienliche Mittel zu finden, um die Bereinigten Staaten zu überzeugen, daß es für sie vorteilhafter ist, — denn das ist das einzige, was auf die Herren Amerikaner Einfluß hat — sich an die Berner Union anzuschließen. Meine Herren, ein solcher Anschluß scheint mir in weiter Ferne zu liegen; ob wir nun den Antrag annehmen oder nicht. Beides erscheint mir als ein Schlag ins Wasser. Was den Vertrag betrifft, den wir mit Amerika haben, so hat einen Vor teil, einen „angeblichen" Vorteil, davon allein der Musikalienhandel; aber ich bin nicht in der Lage das zu beurteile», und die Herren Musikalienhändler sind immer sehr verschlossen und verlangen stets, daß wir sie ihre Sachen selber machen lassen. Das haben wir ja in Berlin bei der Beratung des Urheberrechtsgesetzes gesehen, da haben die Herren Musikalienhändler immer gesagt: lassen Sie nur, das verstehen Sic nicht, das verstehen wir besser. Das ist ja richtig, aber sie hätten uns das Verständnis doch auch beibringen können. Die Herren Musikalienhändler sprechen immer von 100000 Mk., die sie in das amerikanische Geschäft hineingesteckt hätten. Sie sprechen aber nicht davon, was sie von den 100000 Mk. herausgczogen haben. Das scheint doch wesentlicher. Nach dem, was ich erfahren habe und wie ich mich — allerdings sehr lückenhaft — habe orientieren können, wurde mir gerade gesagt, daß die Amerikaner die deutsche Musik, die seit der Geltung des Vertrags geschützt eingesührt werde» kann, boykottieren, daß sie diese Musik nicht kaufen und ruhig warten, bis der Deutsche die Geduld verliert und den Vertrag kündigt, um dann das bisher Geschützte kostenlos nachzudrucken. So wird mir die Lage geschildert. Ich bin nicht Fachmann, verstehe von Musikalien nichts, wie mir die Musikalienhändler oft gesagt haben und wie ich auch selbst weiß; aber ich ver stehe von einem Buch etwas, ferner aber von politischem Anstand, und da sage ich, daß es uns der politische Anstand ver bieten sollte, einen Vertrag ferner beizubehaltcn, der uns nur Pflichten auferlegt und keine Rechte, der uns dem Aankce gegenüber als charakterlose Leute erscheinen läßt. Die Kunst hat der Herr Referent des Vorstandes ganz schön herausgelassen, die gibt er preis, die hat nichts von dem Vertrage; es bleibt also nur der Musikalienhandel. Wenn nun wirklich nachgewiesen wäre, daß der Musikalienhandel ein großes Interesse hat, so ließe sich noch darüber reden; obgleich es mir immer unsympathisch ist, Dinge, die aus deni Ge biete des nationalen Gefühls liegen, mit Geldwerten abzuwägen; aber dann wäre wenigstens noch ein Vorteil dabei. Nach
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