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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 11.05.1904
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- Ausgabe
- Band
- 1904-05-11
- Erscheinungsdatum
- 11.05.1904
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- Deutsch
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4134 Nichtamtlicher Teil. ^ 108, 11. Mai 1904. dieser Hinweis auf Holland ist, geht daraus hervor, daß wir gerade durch die Kündigung des deutsch-amerikanischen Vertrags vorläufig genau dasselbe Verhältnis zu Amerika anstreben, in dem wir uns zu Holland befinden! Es ist menschlich verständlich, daß einzelne Interessen ten vor der Kündigung eines Vertrags warnen, den sie selbst als der deutschen Nation unwürdig beurteilen. Stets haben eigne materielle Vorteile für die Leiden andrer blind gemacht. Von Opfern im Interesse des Deutschtums will niemand gern etwas wissen, und der unglückliche Doleschal in Viebigs Schlafendem Heer predigt mit seiner Opfertheorie nicht nur tauben Ohren, sondern er wird selbst in den Augen der eignen Leute zum überspannten Phantasten. Deutsch land ist aber im Begriff, in den Augen der amerikanischen Nachdrucker und des ganzen Volks zur komischen Figur zu werden, und, was das Schlimme ist, sieht man den deutschen Michel mit Recht so an. Köln, 21. April 1904. G. Hölscher. Kleine Mitteilungen. Der Gesetzentwurf, betreffend Entlastung des Reich s- erichts durch Erhöhung der Revisio ns summe. — Der esetzentwurf, betreffend Änderung der Zivilprozeßord nung, ist am Freitag den 6. Mai abends im Reichstag verteilt worden. Die Erhöhung der Revisionssumme wird ausgesprochen in folgender neuen Fassung des § 546 Absatz 1 der Zivilprozeß ordnung: »In Nechtsstreitigkeiten über vcrmögensrechtliche Ansprüche ist die Zulässigkeit der Revision von dem Werte des Beschwerde- gegenständes abhängig. Gegen die Entscheidung des Berufungs gerichts, durch welches die Entscheidung in erster Instanz ab geändert worden ist, ist die Revision zulässig, wenn der Wert des Gegenstands der Beschwerde 2000 übersteigt.« In der Begründung heißt cs unter anderm:'Die Erhöhung der Reoisionssumme wird vielfach bekämpft, weil sie die weniger bemittelten Kreise der Bevölkerung empfindlich treffe. Dies ist unzutreffend, weil vermutlich ebenso oft die weniger bemittelte Partei wie sie unterliegt, bei dem Oberlandesgerichte obsiegen wird, also einen Vorteil haben wird. Andre Kulturstanten, z. B. Amerika, haben, um ihren oberen Gerichtshöfen die Arbeits fähigkeit zu erhalten, viel schärfer einschneidende Beschränkungen. Wenn geltend gemacht wird, daß durch die Erhöhung der Re visionssumme eine große Zahl von Parteien schwer geschädigt werde, so wird dabei übersehen, daß die Zahl der Revisionen, die Erfolg haben, verhältnismäßig nicht so groß ist, da von je 100 beim Reichsgericht von 1899 bis 1903 in der Revisionsinstanz ergangenen Urteilen auf Verwerfung 78,7 lauteten. Nach den für 1899 bis 1903 angestellten Ermittlungen würde sich die Zahl der Revisionen durch die Erhöhung der Revisionssumme um zirka 23 Prozent ermäßigen. Erneuerung von Warenzeichenanmeldungen. — Der Präsident des Kaiserlichen Patenta mts in Berlin macht folgendes bekannt: Im Oktober d. I. wird für zahlreiche Warenzeichen, welche alsbald nach dem Inkrafttreten des Gesetzes zum Schutz der Warenbezeichnungen zur Eintragung in die Zeichenrolle des Kaiserlichen Patentamts angemeldet sind und die Eintragung erlangt haben, die zehnjährige Schutzdauer erstmalig ablaufen. Die Inhaber der Zeichen, soweit sie auf deren Beibehaltung Wert legen, werden die nötigen Vorkehrungen für die rechtzeitige und gehörige Erneuerung der Anmeldung alsbald zu treffen haben. Hierbei wird folgendes zu beachten sein: 1. Zur Erneuerung genügt die an das Patentamt zu richtende unterschriebene Erklärung des in der Zeichenrolle eingetragenen Zeicheninhabers oder seines bevollmächtigten Vertreters, daß die Anmeldung des — mit der Rollennummer zu bezeichnenden — Warenzeichens erneuert werde, und die gleichzeitige porto- und bestellgeldfreie Zahlung der Erneuerungsgebühr von 10 ^ bei der Kasse des Patentamts. Der Vorlegung der Cintragungsurkunde bedarf es nicht. Der Zeicheninhaber erhält eine Mitteilung über die Aufnahme des Erncuerungsvermcrks in die Rolle. 2. Die Schutzdauer läuft seit dem Tage, an dem das Zeichen bei dem Kaiserlichen Patentamt angemeldct worden ist. Die Er neuerung kann innerhalb der zehnjährigen Frist jederzeit bewirkt werden. Der neue zehnjährige Zeitraum beginnt nicht mit Ab lauf der bisherigen Frist, sondern schon mit dem Zeitpunkt der Erneuerung. 3. Wird die Erneuerung der Anmeldung nicht innerhalb der zehnjährigen Frist bewirkt, so erhält der eingetragene Zeichen inhaber vom Patentamt die Mitteilung, daß von der Löschung des Zeichens nur dann abgesehen werden kann, wenn bis zum Ablauf eines Monats nach der Zustellung die Erneuerung der Anmeldung unter Zahlung einer Gebühr von 10 ^ neben der Crneucrungsgebühr nachgeholt wird. 4. Nur der eingetragene Zeicheninhaber kann die Erneuerung der Anmeldung bewirken, und nur an ihn ergehen Zustellungen. Deshalb werden diejenigen Zeicheninhaber, die Warenzeichen durch Übertragung erworben haben, als neue Inhaber in die Zeichen rolle aber noch nicht eingetragen sind, den Umschreibungsantrag Kunze unter Klavierbegleitung gesungen und verfehlte mit seinem witzigen Inhalt seine Wirkung auf die Zuhörer nicht. Bibliothekarversammlung 1904. — Für den fünften deutschen Bibliothekartag, der, wie schon in Nr. 84 gemeldet, am 25. und 26. Mai in Stuttgart stattfindet, ist folgendes Programm ausgegeben: 1. Mitteilungen über die Stuttgarter Landesbibliothek in Vergangenheit und Gegenwart. Referent: Oberstudienrat vr. Steiff (Stuttgart). 2. Über Jeremias David Reuß und seine Bibliothek. Referent: Oberbibliothekar vr. Geiger (Tübingen). 3. Über Wanderbibliotheken. Referent: vr. Ernst Schultze (Hamburg). 4. Berichte der Kommissionen (Statistische und Rabatt kommission). 5. Besprechung technischer und Verwaltungsfragen. Angemeldet sind folgende Gegenstände: Über äußere Einrichtung des Bücherversands und des Leihverkehrs. Referent: Bibliothekar vr. Hirsch (Berlin). Über Staubbeseitigung. Referent: Abteilungs- Direktor Schwenke (Berlin). Weitere Anmeldungen werden an den Vorstand erbeten. 6. Besichtigung der Landesbibliothek, der Bibliothek der Zentralstelle für Gewerbe und Handel und der Volksbibliothek. Außerdem findet eine Reihe geschäftlicher Er örterungen innerhalb des Vereins deutscher Bibliothekare, sowie Besichtigungen und Ausflüge — u. a. ein solcher nach Tübingen — statt. (Beilage z. Allg. Zeitung.) Erhöhung der Papier preise in Frankreich. — In der im vorigen Monat abgehaltenen Generalversammlung der fran zösischen Papierfabrikanten waren über 100 Firmen vertreten. Es wurde festgestellt, daß sich die Herstellungskosten von Papier in folge der um 15 bis 20 Prozent gestiegenen Halbstoff-Preise er höht haben und daß die Papierpreise gleichfalls in die Höhe ge setzt werden müssen. Der Vorsitzende Herr Outhenin-Chalandre empfahl den Fabrikanten, die beschlossenen und noch weiter zu führung der erhöhten Preise anzukündigen. Dies soll durch ein gleichlautendes, gemeinsames Druckschreiben erfolgen. (Papier-Ztg.) Personalnachrichten. Berufsjubiläum. — Das fünfzigjährige Bcrufs- jubiläum begeht am 11. Mai d. I. der Verlagsbuchhändler Herr Franz Go erlich in Breslau. Seine buchhändlerische Ausbildung empfing derselbe in den geachteten Geschäften der Herren F. A. Julien in Sagan, Fr. Cazin in Münster i/W., I. B. Klein in Krefeld, Fr. Karafiat in Brünn und G. D. Baedeker gesehensten im östlichen Deutschland. Der Verlag umfaßt be sonders Theologie, Pädagogik, schöne Literatur, Jugendschristen und Liederbücher. Dem Herrn Jubilar unsre besten Glück- und G e st o r b e n: am 5. Mai d. I. auf der Karlshöhe bei Ludwigsburg im Alter von über siebzig Jahren nach langem schweren Leiden Herr Verlagsbuchhändler Bernhard Driefel mann, bis 1895 Inhaber der Verlagsfirma Albert Heitz in Stuttgart.
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