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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 28.03.1904
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- Erscheinungsdatum
- 28.03.1904
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- Deutsch
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^ 72, 28. März 1904. Nichtamtlicher Lei!. 2848 des ersten Bandes in Aussicht genommenen Bändezahl festgelegt worden war. Die Kläger hatten gegen ein ab weisendes Urteil des Amtsgerichts Leipzig Berufung ein gelegt, die jedoch unter Auferlegung der Kosten an die Kläger abgewiesen wurde. Derartige Ansprüche auf Pro vision für Supplement-, bezw. Erweiterungsbände seien im allgemeinen als ungerechtfertigt anzusehen. Nur bei Ver tragsabschluß getroffene Vereinbarungen hätten für alle derartigen Fälle Gültigkeit. Auch hierüber entspannen sich längere Debatten, die recht deutlich bekundeten, daß ein engerer Zusammenschluß der Verleger mit dem Verein der Reisebuchhändler unerläßlich sei. Der Vorsitzende erklärte, daß er diese Angelegenheit, sowie auch die des bewußten Fragebogens im Auge behalten und sich ehestens mit den beteiligten Kreisen in Verbindung setzen werde. Die Versammlung wurde um ^/z3 Uhr nachmittags geschlossen. Verein der Berliner Musikalienhändler. Der »Verein der Berliner Musikalienhändler» hielt am 25. Februar d. I. seine satzungsgemäße Haupt versammlung ab, die von 30 Mitgliedern besucht war. In dem ausführlichen Bericht des Vorstandes brachte der Vorsitzende, Herr W. Challier, zur Kenntnis, daß es, dank der erfreulichen Unterstützung etlicher Herren Verleger, inzwischen gelungen sei, verschiedene, teils für Berlin, teils für die Provinz bestimmte Lieferungen an Warenhaus hintermänner zu vereiteln, woran sich die leider unerfreu liche Mitteilung knüpfte, daß einige Vermittlerfirmen diese Sorgfalt nicht ausübten, daß eine derselben sogar durch irreführende Benutzung ihrer eigenen Bestellzettel die das Sortiment schädigenden Manipulationen wissentlich unter stützt hätte. In den hierauf folgenden Neuwahlen wurde der bis herige Vorstand (die Herren W. Challier als Vorsitzender, B. Scheithauer als Schriftführer, M. Raabe als Kassen- fllhrer) wiedergswählt. — In den Vereinsausschuß wurden die Herren B. Siegel und P. Philipp (wie früher) und an Stelle des wegen andauernder Kränklichkeit verhinderten Herrn G. Plothow Herr Karl Steiner gewählt. — Als Vertreter des Vereins in Leipzig und als Ausschutzmitglied für den Verein der deutschen Musikalienhändler zu Leipzig wurde Herr B. Scheithaner wiedergewählt. Hieran schloß sich, der Tagesordnung entsprechend, ein Vortrag des Herrn Hans Simrock über den Stand der Angelegenheiten betreffend die »Anstalt für musikalisches Aufführungsrecht«. Die Versammlung nahm von den mit geteilten Tatsachen mit Interesse Kenntnis und drückte den mit der »Anstalt« zusammen arbeitenden Herren ihr Ver trauen aus. In einer einstimmig gefaßten Resolution wurde die Erklärung abgegeben, daß der Verein von den bisherigen Arbeiten und Erfolgen der »Anstalt für musi kalisches Aufführungsrecht« mit Genugtuung Kenntnis ge nommen habe und vertrauensvoll erwarte, daß die ange strebten Ziele der Anstalt vollkommen erreicht würden. Gleichzeitig wurde dem lebhaften Bedauern Ausdruck ver liehen, daß die Handlungsweise der Gegner der Anstalt, insbesondere die der sie befehdenden Verleger, die gemein samen Interessen aufs empfindlichste gefährde. Berlin, 25. März 1904. Srr Vorhand des Vereins der Lerliner Musikalienhändler. W. Challier. B. Scheithauer. M. Raabe. Kleine Mitteilungen. V u ch h andlungsge Hilfen gibt folgendes Preisausschreiben^be- kannt: ^ An unsere Mitglieder! Zur Wetterführung des gms gewoc- sucht. Beispiele und Muster von Anzeigen, Rund schreiben, Briefe u. s. f., sind beizufügen. Bestimmungen: 1. Die Bearbeitung der Frage muß, sauber 3. Jeder Bearbeiter hat Namen und Wohnort in einem ver schlossenen Briefumschlag, der das Erkennungswort außen trägt, an den Zentralvorstand der Vereinigung einzusenden. 4. Die Beurteilung der Arbeiten übernimmt der Lehrlings ausschuß, behält sich aber Zuziehung von besonders geeignet erscheinenden, erfahrenen Herren vor. ^ Bei der Beurteilung ^wird Erkennungsmarken) dre^ Geldbeträge. ^ ^ II. Preis .... 30 III. Preis .... 20 6. Die Arbeit, der der I. Preis zufällt, gelangt ohne weitere Geldentschädigung in der »Warte« zum Abdruck. Eine ander- Über den Abdruck der weiteren Arbeiten entscheidet der Zentralvorstand im Einverständnis mit dem Lehrlingsausschuß und den betreffenden Verfassern. 7. In den Wettbewerb um die Geldpreise werden nur solche Arbeiten von Mitgliedern der Vereinigung gezogen, die sich ohne Vorbehalt den vorstehenden Bestiminungen unterwerfen. Tübingen, 20. März 1904. Der Lehrlings-Ausschuß. (gez.) H- Hermes, Vorsitzender. lgez.) M. Junge, Oldenburg. — (gez.) G. Kilpper, Stuttgart. — (gez.) Th. Sinner, Essen. — (gez.) B. Straubing, Leipzig. Versendung als Expreßgut. (Vgl. Nr. 60 d. Bl.) — Schulen vom 11.—23. April 1904 in Göttingen; Französischer Ferien-Doppelkursus in Berlin vom 6. bis zum 16. April 1904 im Königlichen Universitätsgebäude; Die Spielkurse des Jahres 1904, aufgestellt von E. von Schenckendorff, Görlitz. Rechtsprechung. Bürgerliches Gesetzbuch § 812 u. ff. — Werts der Leistung aus 812 u. ff., nicht aber auf 677^ u. ff. 376*
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