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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 24.03.1904
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Band
- 1904-03-24
- Erscheinungsdatum
- 24.03.1904
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- Deutsch
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2732 Nichtamtlicher Teil. breiten darf, daß andre Gewerbetreibende dadurch geschädigt werden. Diese Frage ist meines Erachtens zn verneinen. Geschädigt wird dadurch nicht allein der Sortimentsbuch handel, sondern mittelbar auch der Verleger, indem seine Ab nehmer sich natürlich nicht um den Absatz der Werke eines Verlegers bemühen, der ihnen gegenüber einen Wettbewerb zuläßt, gegen den sie unweigerlich den kürzern ziehen müssen. Beruft sich der Verfasser auf den Z 26 des Ver lagsrechts zn dem in Frage stehenden Zweck, so verstößt er gegen den Grund- und Eckstein des ganzen Vcrtragsrechts, gegen Treu und Glauben! Ausdrücklich sagt Z 157 des Bürgerlichen Gesetzbuchs! »Verträge sind so auszulegen, wie Treu und Glauben mit Rücksicht auf die Verkehrssttte es er fordern,« Es ist aber niemals Sitte gewesen, daß der Ver leger eine solche den Sortimenter erdrückende Konkurrenz zu- gelnsscn hätte, ebensowenig, wie jemand bisher daran gedacht hat, die Bestimmung des Verlagsrechts auf diese Weise auszunutzen. Es gibt aber noch eine dritte Möglichkeit, wonach Maßnahmen wie die in Frage stehende verhindert werden können, Voigtländer hat schon in seinem Kommentar zum Nrheberrechtsgesctz darauf aufmerksam gemacht, daß das neue Recht ein allgemeines Verbot des Verkaufs unter dem Ladenpreis möglich macht (S, 68), Auf diesen Fall will ich indes hier nicht näher entgehen. Der § 21 des Verlagsgesetzes gesteht aber dem Verleger das Recht zu, den -Ladenpreis, zu welchem das Werk verbreitet ivird«, zu bestimmen. Der Paragraph spricht ausdrücklich vom Ladenpreis im Gegensatz zu dem Buchhändlcrpreis, Hätte der Gesetzgeber nur den letztem festlegcn und den Verkaufs preis frei lassen, der Willensmeinung des Verlegers ent ziehen wollen, so wäre wohl diese bestimmte Ausdrncksweise nicht gewählt worden. Die ganze Bestimmung hat nur dann einen Sinn, wenn der Verleger tatsächlich berechtigt ist, auf die Höhe des Verkaufspreises einen bestimmenden Ein fluß auszuüben, und zwar nicht nur ans die theoretische Festsetzung, sondern auch auf die tatsächliche Einhaltung, Er kann demgemäß anch dem in gewerbsmäßiger Form sich vollziehenden Verkauf neuer Exemplare seines Ver lagswerks unter dem von ihm festgesetzten Ladenpreis entgegcntrcten, ihn verbieten, wenn er das in seinem Interesse liegend erachtet. Jedenfalls hat er das Recht, dem Verfasser die Abgabe von Exemplaren zu verweigern, wenn sie von diesem zum Zwecke der sogenannten Ver schleuderung, d, h, unter Verletzung des Vertrags durch Außerachtlassung von Treu und Glauben begehrt werden. Wir kämen ja in herrliche Zustände hinein, wenn jeder Ver fasser seine Werke selbst, und zwar unter Bedingungen ver kaufen wollte, denen der gewerbliche Buchhändler machtlos gcgenübcrstnnde. Das märe vielleicht das Ideal der kurz sichtigsten Mitglieder der Akademischen Schutzvereine, die nur das nächste Eigenintcressc als ausschlaggebend für ihr Handeln ansehcn, und für sie wäre dann wirklich der lästige -Parasit« des Sortiments ans der Produktionsvcrteilung aus- geschieden, — Auf die Unmöglichkeit des Verzichts der Wissen schaft und des ganzen kulturellen Lebens auf das Sortiment hier nochmals einzugehen, halte ich für überflüssig. Glück licherweise werden ja selbst Profcssorenbäume nicht in den Himmel wachsen. Abgesehen davon, daß ich nach dem Dar- gelegten den Selbstvertricb der Verfasser für in die Rechte des Verlegers ungesetzlich eingreifend halte, glaube ich, daß sich der Verlagsbuchhandcl bei Abschluß neuer Ver träge in die Notwendigkeit versetzt sehen wird, die beider seitigen Rechte und Pflichten auch für die Sphären ab zugrenzen, die jedem als Betätigungsfeld Vorbehalten bleiben müssen, Köln, 13, März 1904. G, Hölscher, 69, 24. März 1904, Der Buchhandel in Berlin 1903. Aus dem Jahresbericht der Handelskammer zu Berlin für 1908 ») Die Lage des Verlagsbnchhandels hat im Berichts jahr keine wesentliche Änderung erfahren. Die merklich auf steigende Bewegung der wirtschaftlichen Verhältnisse hat in den letzten Monaten der Berichtspcriode einen gewissen Aufschwung im Buchhandel, im Verlag und Sortiment, ge zeitigt, sofern es sich nicht um Bücher für den Schul- und akademischen Unterricht handelt, deren Absatz von den Wirkungen eines wirtschaftlichen Aufschwungs oder Nieder gangs ziemlich unberührt bleibt. Nicht zu leugnen ist, daß im Bnchverlag die Grenzen der Überproduktion fast erreicht, an einzelnen Stellen sogar überschritten werden. Begünstigt wird diese Entwicklung da durch, daß der deutsche Verleger den Autoren gegenüber weit weniger zurückhaltend in der Annahme von Werken ist als z, B, der englische und französische; doch hat die Tendenz zur Mehrproduktion noch keine das Geschäft ernstlich schädigenden Formen angenommen. Nur leidet der Sorti mentsbuchhandel unter der allzu großen Menge neuer Ver lagsartikel. Eine Lichtseite der starken Produktion bedeutet für das Sortiment der Umstand, daß einzelne Verleger infolge der starken Konkurrenz genötigt werden, bei größeren Bezügen einen höhern Rabatt zu gewähren. Als charakteristisch für die Gestaltung des Vcrlags- geschäfts wäre die Tatsache zu erwähnen, daß die Heraus gabe billiger Volksausgaben, nicht nur von Klassikern und ältern Standard-Werken, sondern anch von neuen Er scheinungen immer mehr Platz greift. Dagegen ist die früher in so großem Maße gehandhabte Herausgabe kostbarer Prachtwerke zurückgegangen. Diese beiden Tatsachen be weisen, daß der deutsche Verlagsbuchhandel seine Produkte zu popularisieren mit Erfolg bestrebt ist. Das Berliner Verlagsgeschäft dringt immer mehr zur führenden Stellung in Deutschland vor und nimmt schon heute in der Herausgabe von Werken auf dem Gebiete der Medizin, Jurisprudenz und Jngenienrwissenschaften den ersten Platz ein. Auch auf dem Gebiete des belletristischen und populär-wissenschaftlichen Verlages hat Berlin schöne Erfolge zu verzeichnen. Ein bezeichnendes Moment für die immer mehr Platz greifende Form des Großbetriebs im Berliner Verlagsgcschäft bildet die im Berichtsjahre erfolgte Fusion größerer Verlags- Häuser, wodurch eine Vereinigung der von Einzelfirmen ge pflegten Spezialzweige zu umfassenden Gesamtunternehmungen herbeigeftihrt wurde. Im Mnsikalienvcrlag stand das Geschäft im Berichtsjahre auf derselben Höhe wie im Jahre 1902. Die großen Verlagshäuser haben wieder bedeutende Neu erscheinungen auf den Markt gebracht. Berlin hat seine erste Stellung auf diesem Gebiete behauptet. Der Sortimentsbuchhandel bewegt sich in den alten Bahnen. Er leidet immer noch, wenn auch nicht stärker als sonst, an den oft zu geringen Betriebskapitalien. Den seit dem Vorjahre verringerten Kundenrabatt macht er, um sich seine Kundschaft ungeschmälert zn erhalten, teilweise durch längere Kredite an diese wett. Im allgemeinen hat das Sortiment den ans S Prozent herabgesetzten Kundenrabatt beifällig ausgenommen und hofft, dadurch in gesundere Bahnen gelenkt zn werden. Die ') 4°. XII, 610, 66 S. Berlin, Druck von H. S. Hermann. IS-itc 416—418.)
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