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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 19.03.1904
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Erscheinungsdatum
- 19.03.1904
- Sprache
- Deutsch
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- Saxonica
- LDP: UB Freiberg Druckschriften
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^ 65, 19. März 1904. MHramrucher Teil. 2589 besondere deren Teilhaber Degenhard Pott. Im Prozeß gegen Bahrdt spielte der letztere eine bedeutsame Rolle. Bahrdt selbst urteilt in sehr herben Ausdrücken über ihn. Durch Vermittelung der Walther'schen Buchhandlung gingen die Briefe an die Union. Eine der Hauptstützen der Union war der Wiener Groß- und Buchhändler Gg. Phil. Wucherer. Dieser, der als eifriger Pro testant für die Erbauung einer protestantischen Kirche in Wien sehr tätig war, war Haupt-Diözesan oder Geschäftsträger der Union für die österreichischen Staaten und druckte die Schriften der Gesellschaft. Nach einigen Berichten sollen auch Nicolai und Bode mit der Union in Verbindung gestanden haben, doch scheinen das bloße Vermutungen zu sein; Bode hat wenigstens eine Gegenschrift gegen die -«Union« unter dem Titel: --Mehr Noten als Text oder die deutsche Union der Zwey und Zwanziger eines neuen geheimen Ordens zum Vesten der Menschheit. Aus einem Packet gefundener Papiere zur öffent lichen Schau gestellt durch einen ehrlichen Buchhändler. Leipzig 1789. 8°. erlassen, die eine scharfe Kritik der Union enthält. Wir wissen verhältnismäßig so wenig über die Union und ihre Stellung zum Buchhandel, daß wir völlig auf gleichzeitige Mitteilungen angewiesen sind. So heißt es in den »Fragmenten zur Biographie des verstorbenen Geheimen Rats Bode in Weimar 1795«, daß eine geheime Kasse bestanden haben solle, aus der Buchhändler entschädigt würden, wenn sie auf Befehl der Oberen der Union Schriften vernichten müßten. Doch sind alle diese Berichte mit Vorsicht aufzunehmen. In einer andern Schrift heißt cs: ^ ^ ^ ^ ^ ^ ^ ^ ^ keine Verbreitung zu geben. Im Neuen Archiv für Gelehrte, Buchhändler und Antiquare, herausgegeben von Heinrich Bensen und Joh. Jac. Palm. Erstes sich ziehen können, da es, so weit man ihre guten Vorsätze ent decket hat, geraden Weges darauf hinaus gieng: der Freiheit im Deicken lLcl^venfesseln anzulegen; man hätte nur Anarchie Die »Deutsche Union« möge die Reihe der Versuche den Buchhandel zu befeinden, die im achtzehnten Jahrhundert unter nommen worden sind, beschließen. Die letzten Jahre des acht waren nicht dazu angetan, derartige Bestrebungen ins Leben treten zu lassen, Bestrebungen, die eigentlich immer nur günstigen Nährboden finden, wenn lange Frieden im Lande ist und es der Bevölkerung, im gewissen Sinne genommen, zu wohl wird. In deihen. Ich konnte und durfte mich hier nur auf eine trockene, durch Belege bewiesene Wiedergabe der verschiedenen Bestrebungen be schränken, die man im 18. Jahrhundert unternahm, um den Buch handel zu schädigen. Manches hätte zu weitern Ausführungen gereizt. Alle diese Unternehmungen im achtzehnten Jahrhundert sind für die Schriftsteller ein Fiasko gewesen. Sie haben den Beweis geliefert, daß man am besten fuhr, wenn man sich des Buchhandels bediente. Was man am Buchhandel gerügt hatte, fand sich auch bei den genossenschaftlichen Unternehmungen; im Gegenteil man machte schlimmere Erfahrungen. Der Verkehr zwischen Wieland und Reich, Wieland und Göschen, Lessing und Nicolai, Schiller und Schwan, Schiller und Göschen, der Verkehr unsrer großen Dichter mit Cotta bietet eine Fülle Streiflichter zu diesen Er scheinungen und würde eine anziehende Darstellung der Anfein dungen und Würdigungen des Buchhandels geben. Schon Leibniz und der Kieler Professor Kortholt haben 1715 über den Plan der Gründung einer 80cicta8 subscriptoria, die die Gelehrten vor Habgier des Buchhändlers schützen sollte, korre spondiert. Der große Philosoph war Feuer und Flamme für die Sache, während der Kieler Professor den Plan nicht unbedenklich fand. Die Tatsachen haben dem letzter» Recht gegeben, Theorie Kleine Mitteilungen. sechs Monaten Gefängnis verurteUt worden, welche Strafe mit andern Strafen zu einer Gesamtstrafe von 10 Monaten vereinigt worden ist. Die Verurteilung ist erfolgt wegen eines von dem Mitangeklagten, Gymnasiallehrer vr. Gustav Ries aus Barmen, verfaßte^Artikels .Jeu.. Ries verbüßt gegenwärtig seine^ Strafe des § 193 nicht^ zugebilligU Das Gericht ist der Ansicht und^hat es im Urteil besonders hervorgehoben, daß Biermann in seinem Blatte lediglich der niedrigsten Skandalsucht des Publikums Rechnung trage und daß sein Blatt eine Ablagerungsstätte für Angriffe auf ehrbare Leute sei und der gewöhnlichsten Sensation vom Angeklagten s. Z. gegen die Richter der Strafkammer^ vor gebrachten Ablehnungsgesuches. Am 15. Oktober v. I. hatte die erste Hauptverhandlung stattgefunden. An diesem Tage wurde besonders hinzugezogene Richter teilgenommen Chatten, die, was ihnen damals unbekannt war, von den Angeklagten ebenfalls abgelehnt worden waren, so wurde jener Beschluß inzwischen die Angeklagten sämtliche Richter des Landgerichts und Oberlandesgerichts mit Ausnahme des Präsidenten des letzter» Gerichts abgelehnt hatten, so sandte das Landgericht die Akten an das Reichsgericht. Dieses erklärte dann das Ablehnungs gesuch gegen das Obcrlandesgericht für unbegründet, so daß letzteres nun in der Lage war, über das Ablehnungsgesuch gegen die beteiligten Mitglieder der Strafkammer zu befinden. Das Gesuch wurde abgelehnt, und so fand denn die Verhandlung am 21. November v. I. statt. Die Revisionsschrift bezeichnte die am 27. Oktober erfolgte Wiederaufhebung des Beschlusses vom 15. Oktober als unzulässig. Der Reichsanwalt erklärte die gleichfalls erhobene materielle Beschwerde für unbegründet, ebenso auch die prozessuale. Es sei durchaus zulässig, eine irrtümliche Prozedur zu berichtigen. Ein Angeklagter könne sich darüber nicht beschweren, denn das Urteil beruhe nicht auf dem Verstoß, der als non scriptum zu gelten habe. Das Reichsgericht verwarf die Revision und führte aus: Wesentliche Bedenken gegen die tatsächlichen Feststellungen liegen nicht vor. Es darf angenommen werden, daß die Strafkammer, wenn sie im Urteil neben 8 185 auch den tz 186 anführt, davon ausgegangen ist, daß es sich im konkreten Falle um Jdeal- konkurrenz handle, insofern als an einer Stelle des Artikels eine allgemeine abfällige Kritik über das Verhallen des Ministers Ruhstrat geübt wird, während an einer andern Stelle (an knüpfend an den im Artikel behandelten Fall des Gymnasial direktors Frühstück) Behauptungen im Sinne des § 186 gefunden worden sind. Bei dieser Sachlage konnte nach bekannter Recht- Buchhändler-Lehranstalt in Leipzig. — Die öffent lichen Prüfungen an der Buchhändler-Lehranstalt in Leipzig werden in den Tagen von Montag den 21. bis Freitag den 25. März, je von 8 bis 9 Uhr morgens, abgehaltcn werden. Die feierliche Entlassung der mit dem Zeugnis der Reife abgehenden Schüler wird am Palmsonntag den 27. März, vormittags 11 Uhr, im kleinen Saale des Deutschen Buchhändlerhauses stattfinden. Beschleunigte Bücherspedition Leipzig — Rheinland über Düsseldorf. — Die Speditionsfirma Leipziger Paket fahrt Albert Meyer in Leipzig, deren Vücherverkehre mit be schleunigter Beförderung z. B. nach Berlin, Dresden, Frank furt a/M., Köln, Wien - Budapest rc. allgemein bekannt find und sich allseitiger Anerkennung erfreuen, hat neuerdings auf An regung des »Vereins der Buchhändler in Düsseldorf« eine be-
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