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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 10.03.1904
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Erscheinungsdatum
- 10.03.1904
- Sprache
- Deutsch
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- Saxonica
- LDP: UB Freiberg Druckschriften
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2288 Nichtamtlicher Teil ^ 57, 10. März 1904. gewicht bezahlt man nicht, wenn je tausend Bogen aufs Kilo schwerer sind als bestellt. Die gebräuchlichste Form, in der das Buch (in Deutschland) auf den Markt kommt, ist die broschierte. Jeder Bogen wird mit einem Stich »geholländert«, umfangreichere Werke mit einem Stich mehr. Die Preise sind durch Tarif für Berlin und die meisten andern Druckplätze festgesetzt. Falzmaschinen leisten wohl mehr, arbeiten aber nicht so genau wie die menschliche Hand. Der Umschlag wird für einen Bogen gerechnet. In vielen Fällen wird der Verleger einen Teil der Auflage auf Rohlager nehmen, da im Fall des Nichtabsatzes der Erlös für rohe Makulatur größer ist. Der Fabrikant nennt die Fabrikationskosten produktive Aus gaben; beim Verlage fehlt hierzu das Hauptmoment, der Absatz, dieser ist beim Verlage stets ein Problem. Nie kann er mit an nähernder Sicherheit Scklüsse auf die Absatzsähigkeit ziehen. Außer den Herstellungskosten kommen noch die Handlungs unkosten in Betracht, bezw. Vertriebs- und allgemeine Hand lungsunkosten. Die Überproduktion hat mehr oder weniger zu einer Spe zialisierung der Sortimentsbetriebe geführt, und sie vollzieht sich immer mehr, denn es ist nicht denkbar, daß die Tausende von neuen Erscheinungen von einem einzelnen Buchhändler übersehen und beherrscht werden können. Der Verleger kann daher des direkten Vertriebs nicht mehr entraten. Früher beschränkte er sich auf Inserate, jetzt ist das direkte Angebot durch Zirkular im Buchverlage zur Regel geworden. Wo der Interessentenkreis sehr groß ist, werden bisweilen Millionen solcher Offerten gedruckt beigelegt. Das^ sind natürlich bedeutende Belastungen des be treffenden Verlagsartikels. Bei jedem Artikel hat der Berleger zu prüfen, wieviel für direkte Manipulationen, wo das Porto hohe Beträge verschlingt, wieviel für Anzeigen in Fachblättcrn oder politischen Zeitungen auszugeben ist, und dieser Etat darf nicht überschritten werden. Bei billigen Büchern und Broschüren kann der Gewinn naturgemäß nur ein geringer sein, besonders wenn cs sich um Normalauflagen von 1000 bis 1500 Exemplaren handelt. Je größer das Risiko, desto größer sollte auch der Ge winn sein. Zu den Manipulationskosten rechnen viele Verleger mit Recht auch die Rezensions- und Freiexemplare, sofern sie dazu dienen, das Buch bekannt zu machen; durch sie wird, besonders bei schöner und populär-wissenschaftlicher Literatur, die Kalkulation nicht un wesentlich berührt; der Nutzen dürfte häufig nicht im richtigen Verhältnis dazu stehen. Als letzter Faktor bei der Berechnung kommen die Hand lungsunkosten in Betracht, die sich mit Hilfe einer geordneten Buchführung leicht feststellen lassen. Hierzu gehören Miete, Ab schreibungen, Gehälter, Steuern, Versicherungen, Porti, Frachten, Verluste rc. Der Verleger ersieht aus seinen Büchern, wieviel rechnen, welchen Prozentsatz vom Jahresumsatz des Geschäfts sie ausmachen. Von dem Betrag des kalkulierten (mutmaß lichen) Absatzes jedes Buchs schlägt er diesen Prozentsatz zu den Herstellungskosten. Zuschlag eines gewissen Gewinns. Eine allgemeine Usance hier für gibt es nicht, sie ist schon unmöglich wegen der Unsicherheit des Absatzes und der Verschiedenartigkeit der Ansprüche der Ver leger. Der Aufschlag wird ein andrer sein müssen bei Einzel- Fabrikant ist sehr viel besser daran, da dessen Ware selbst im ungünstigsten Falle immer einen höhern Marktwert behält als Bücher mit ihrem zwischen Nettopreis und Makulaturpreis schwankenden Werte. Die alte Schablone: ein Drittel für die Herstellung, ein Drittel für den Verleger und ein Drittel für den Sortimenter vom Ladenpreise des Buchs zu rechnen, gibt nur ganz ungefähren Anhalt. Eine andre Regel vom gleichen Wert lautete: der doppelte Herstellungspreis ist der Nettopreis. Redner gibt sodann eine Reihe von Beispielen der Berech- Zah^en in anregender ^Veise belebt. Die Beispiele sind aus ver schiedenen Gebieten der Literatur entnommen. Schulbücher, wissenschaftliche, technische, illustrierte und nichtillustrierte Werke wurden auf diese Weise rechnerisch beleuchtet; mißglückte, kosten deckende und gewinnbrinde Geschäfte wickelten sich da ab. Schließlich erwähnt Redner noch die Preisberechnung für die Inventur, die der Kaufmann nach gesetzlichen Vorschriften auf zustellen hat und die für die Steuer-Einschätzung als Grundlage dient. Nach dem Gesetz sind die Vermögensgegenstände nach dem Wert einzustellen, der ihnen in dem Zeitpunkt der Inventur beigelegt ist. Nach dem Aktienrecht darf höchstens der Marktpreis angesetzt werden. Da Bücher keinen Marktpreis Nach des Redners Ansicht, der wir nur beipflichten können, ist Ansetzung eines höhern als des Herstellungspreises unstatthaft, ja Redner empfiehlt, ihn nur aus den produktiven Kosten abzu leiten, also Manipulationen und Handlungsunkosten außer Berück sichtigung zu lassen. Selbst dieser mäßige Ansatz ist nur da ge rechtfertigt, wo die bestimmte Überzeugung des Ausverkaufs der Bestände vorhanden ist; sonst sind verhältnismäßige Abschreibungen geboten, wobei die Schnelligkeit des Veraltens in Berücksichtigung zu ziehen ist. Höhere Ansätze werden oft entschuldigt dadurch, daß angeblich die Inventur als Grundlage für den Verkauf des Ge schäfts dienen müsse. Diese Entschuldigung ist nicht haltbar, da niemand verpflichtet ist, nach der Inventur zu verkaufen; jeder einsichtsvolle Käufer wird zur Prüfung der einzelnen Verlaas- artikel schreiten. Wir möchten hinzufügen, die Inventur sollte denjenigen Wert beziffern, den die Verlagsartikel selbst im un günstigsten Falle nach menschlichem Ermessen zurzert haben dürften, während jeder Käufer auch die Gewinnaussichten in Be tracht ziehen wird, die das Gewinn- und Verlust-Konto im Laufe der Jahre nachweist. — Mit diesem Vortrage des Herrn G. Kreyenberg fand die interessante Reihe ihren würdigen Abschluß, — wir dürfen wohl behaupten — gewissermaßen den Höhepunkt des allgemeinen Interesses der Hörer. Aus diesem letzten Vortrage wird ohne Zweifel jeder Gehilfe und auch mancher der anwesenden Prinzi pale praktischen Nutzen ziehen können. Paul Hennig. Vom Jungbuchhandel in München. — Eine Besichtigung der Druckerei Knorr L Hirth in München, der Geburtsstätte der »Münchener Neuesten Nachrichten« und der -Jugend«, veranstaltete in der Nacht vom 5. auf den 6. d. M. der Jungbuchhandel Münchens. Wohl 80 Mitglieder der Ortsgruppe München der Allgemeinen Vereinigung deutscher Buchhandlungsgehilfen und des -Palm«, Vereins jüngerer Buchhändler in München, versammelten sich im Restaurant »Domhof« und begaben sich gegen 10*/, Uhr nach der berühmten Offizin. Der langjährige Geschäftsführer der »Münchener Neuesten Nachrichten«, Herr August Helfreich, em pfing die Erschienenen und übernahm in liebenswürdigster Weise die Führung durch den vorzüglich organisierten und mit den neuesten Maschinen ausgestatteten Riesenbetrieb. Da war die für die meisten seltne Gelegenheit geboten, das Werden der Zeitung vom Hand- oder Maschinensatz an bis zum fertig stereo typierten und gefalzten Blatt zu verfolgen, was allerseits mit viel Interesse ausgenützt und gewürdigt wurde. — Herrn vr. Hirth sei auch an dieser Stelle der Dank aller Beteiligten für sein freundliches Entgegenkommen ausgesprochen. Buchhandlungsgehilfen verein zu Leipzig. — Am 18. März wird im Buchhandlungsgehilfenverein zu Leipzig im Deutschen Buchhändlerhause Herr Hugo Reiher einen Vortrag über den Walzerkönig Johann Strauß halten und zu weiterer Belehrung und zu gleichzeitiger Unterhaltung die schönsten Melodien von Strauß auf dem Klavier vortragen. Für den 25. März ist ein Vortrag über das Verlagsrecht in Aussicht genommen. Verurteilung. — Der Bankier Fritz Prange in Weißen fels, der bis zum Zusammenbruch seines Bankgeschäfts auch In haber der dortigen Buchhandlung Prange L Co. gewesen ist, wurde am 7. d. M. vom Schwurgericht in Naumburg a,S. wegen Depotunterschlagungen im Gesamtbeträge von 281000 ^ zu vier Jahren Zuchthaus und fünf Jahren Ehrverlust verurteilt. sSerie L. 3. Bd.j). — Am 7. d. M. fand vor der III. Straf- Verfafser konnte wegen Verjährung nicht eingeschritten werden. Das Gericht erkannte, daß das beschuldigte Buch eine Reihe von Stellen enthalte, die geeignet seien, das normale Scham- und Sittlichkeitsgefühl zu verletzen. Der Angeklagte wurde zu 150 ^ Geldstrafe verurteilt. Gegen das Buch selbst wurde auf Ein ziehung der im Handel Vorgefundenen und noch vorfindlichen Exemplare (Unbrauchbarmachung der zu ihrer Vervielfältigung dienenden Platten, Formen rc.) erkannt.
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