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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 31.12.1901
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- Ausgabe
- Erscheinungsdatum
- 31.12.1901
- Sprache
- Deutsch
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Börlenblatt f. d. deutschen Buchhandel Amtlicher Teil. 10779 Manz'sche Hof-Verlags- «. Univ.-Buchh. in Wien. Normalien-Sammlung f. den politischen Verwaltungsdienst. 15.Lfg. gr. 8°. (2. Bd. S. 97—176.) n. 1. — H. G. Münchmcyer in Dresden. Matz's, K., illustrierte Werke. 1. Serie. 31. Lfg. 8°. (4. Tl. S. 385—480.) bar —. 30 Seemann ä- Eo. in Leipzig. I4surns1stsr, u. ü. Häksrls: dlsudautsn. 8. Lä. 3. Ukt. dir. 86. Ar. 8". (29 8. m. .IbbOilAv.) Zubsirr.-kr. n. 1. 25; Dinrslpr. n 1. 80 Anton Send in Altona. Oelsner, G. H.: Die deutsche Webschule. 8. Ausl. 26. Lfg. gr. 8°. (S. 801-832 m. Fig.) bar n. -. 75 Otto Spamer in Leipzig. Buch der Erfindungen, Gewerbe u. Industrien. 9. Aust. 388. u. 389. Lfg. Lex.-8°. (10. Bd. S. 385-416 m. Abbildgn.) 5 n. —. 20 Vinccntius-Buchhandlung in Nordhauser». Universal-Volkslexikon, katholisches, zur Aufklärung u. Belehrung f. jedermann. Hrsg. v. N. Thoemes. 29. u. 30. Hst. gr 8". (Sp. 1867—2026.) bar L n. —. 25 Ernst Wasmnth in Berlin. Lakrasksr, O, u. O. Ltisirl: Ois wrwtsrAiltiASn Lirebsubantsn äss Nittslaltsrs in Dsutsebianä. Ooomstriscbs u. pllotoAraxb. ^.nknabwsn nsbst koispislsn äsr oriAivsIsn LswalA. 9. (8oblu8s-) DkA. Ar. l?»I. (12 biobtär.-l's.k. w. Dsxt 8. 13—49.) In Napps n. 18. — Verzeichnis künftig erscheinender Bücher, welche in dieser Nummer ;nm rrsienmale angckündigt sind Gebrüder Böhm in Kattowitz 10794 Jahrbuch für den Oberschlesischen Jndustriebezirk. II. Jahrg. Geb. 5 Vl Braun L Schneider in München. 10795 Scherer, Rätselbuch für Jung und Alt. 4. Ausl. Kart. 2 Polytechnische Buchhandlung ist. Schulze 10795 in Mitweida. Pohlhausen, Berechnung und Ausführung der wichtigsten Flaschenzüge, Winden, Krane und Aufzüge mit besonderer Beachtung der elektrisch betriebenen Hebezeuge. Heft 1 u. 2. L 1 10 ist. Eisenschmidt in Berlin. 10793 Die Bataillonsschule. Etwa 2 Fr. Frommanns Verlag (E. Hauff) in Stuttgart. 10793 Lasswitz, Fechner. 2. Aust. 2 geb. 2 50 -Z. E. Griebsch in Hamm. 10795 Günther-Lunecke, Schreckenstage von Peking. 2. u. 3. Aust. 1 ^ 50 Heinemann L Balestier, Limited in London. 10794 Düs LvAlisb läbrar/ vol. 209: karbsr, Dbg RiAbt ok IVa/. 1 60 H. Verlagsanstalt Karl Koch-Krallst, Inhaber: Karl Koch in Berlin. 10794 Ornamsnt. VII. labrAavA. läbrlieb 12 Ilokto. 10 ^i-. Siemenroth L Troschel in Berlin. 10794 Falkmann, Die Zwangsvollstreckung. 2. Aust. 2. Lfg. 3 Seeck, Geschichte des Untergangs der antiken Welt. Anhang zum II. Bd. 3 geb. 3 ^ 80 H. H. Simonis-Empis in Paris. 10795 duiibsrt, Da Vsckstts. 3 kr. 50 o. Os Dorawonä, l/äüoratioo psrpstusUs. 3 kr. 50 o. Dort, Uos amour8, vos viess. 3 kr. 50 o. 6uil1aumg, D'annös 1901—1902. 1 kr. Deutsche Tageszeitung A.-G. in Berlin. 10795 Mitteilungen des Vereins zur Förderung der Moorkultur im deutschen Reiche. Semester 5 Nichtamtlicher Teil» Vücherrvll. In Nr. 302 d. Bl. ist der Wortlaut der Eingabe mit geteilt worden, die der Vorstand des Börsenvereins an den Reichstag gerichtet hat, um von dem neuen deutschen Zoll tarif den im Entwurf leider eingesetzten Einfuhrzoll auf ge bundene Bücher fernzuhalten und dem reichsdeutschen Buch handel die bisherige Zollfreiheit für Bücher nach Möglichkeit zu wahren. Im weiteren sei heute eine mahnende Stimme aus dem Berufskreise hier zur Kenntnis gebracht, die sich in Nr. 698 der National-Zeitung vom 23. Dezember 1901 in einem längeren Aufsatz an der Spitze des Blattes wie folgt vernehmen läßt: Während bisher im Deutschen Reiche Bücher jeder Art, gleichviel, ob sie gebunden oder ungebunden aus dem Aus land eingeführt werden, zollfrei waren, werden in dem neuen Zolltarif-Entwürfe gebundene Bücher mit einem Zollsätze von 30 für 100 Kilogramm belegt. Die bezügliche Bestimmung ist so versteckt und so absonderlich formuliert, daß sie vielfach übersehen worden ist. Nach Nr. 676 des Zolltarif-Entwurfes sind Bücher jeder Art, auch gebunden, zollfrei Diese Bestimmung wird jedoch durch eine beigefügte Anmerkung nahezu hinfällig, wonach gebundene Bücher, deren Einbände nach ihrer Be schaffenheit einem Zoll von mehr als 24 ^ für 100 Kilo gramm unterliegen, nach diesem Satze zollpflichtig sind, und zwar nicht nur für die Einbände, sondern für die ganzen gebundenen Bücher in ihrem vollen Gewichte. Mehr als 24 (nach dem ursprünglichen Entwürfe 50 nach der Revision des Bundesrates 30 ^H) Zoll für 100 Kilogramm! haben nach Nr. 671 des Entwurfes alle Einbände zu tragen, die mit Leder oder Gespinstwaren aller Art ganz oder teil weise überzogen oder damit ausgestattet sind. Daraus ergiebt sich, daß nur Bücher, die ganz in Pappe gebunden, bezw. ausschließlich mit Papier überzogen sind, zollfrei bleiben; der geringste Zusatz von Leinwand, sei es auch nur in einem schmalen Rückenstreifen oder in Ecken oder als Titelschild oder als Falz, macht sie zollpflichtig. Da Einbände ohne jeden Zusatz von Leder oder Gespinst ware bei der Einfuhr aus dem Auslande so gut wie gar nicht Vorkommen, so folgt, daß mit verschwindenden Aus nahmen sämtliche aus dem Auslande eingeführten gebundenen Bücher dem Zollsätze von 30 für 100 Kilogramm unter liegen müssen. Begründet wird diese Neuerung von der Reichsregierung damit, daß zwar der deutsche Buchhandel sich für die Aufrecht erhaltung der bestehenden Zollfreiheit ausgesprochen habe, daß jedoch aus dem Kreise des Buchdruckergewerbes Stimmen dahin laut geworden seien, gegenüber denjenigen Ländern, die Erzeugnisse der Buchdruckerei mit Zöllen belegen, in gleicher Weise vorzugehen. Des weiteren werden in der Begründung die wenigen Länder aufgezählt, die jetzt einen Zoll auf Bücher erheben, wobei behauptet wird, daß in den Vereinigten Staaten von Amerika Bücher, auch ohne Einbände, mit 25 Prozent des Wertes verzollt werden. Wollte man auf die »Stimmen aus dem Buchdrucker gewerbe« (es werden gewiß nur wenige Sümmchen gewesen sein) Rücksicht nehmen, so hätte man folgerichtig alle Bücher, ohne Unterschied, ob sie gebunden oder ungebunden aus dem Auslande kommen, mit Zoll belegen müssen. Statt dessen 1421'
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