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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 18.10.1901
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- Ausgabe
- Erscheinungsdatum
- 18.10.1901
- Sprache
- Deutsch
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Börsenblatt f. d. deutschen Buchhandel. Nichtamtlicher Teil. 8363 ok lös 16tb, 1?td knä 18tk esnluris8. 8". 6 8b. L. ?aul, l'rsneb, l'riidnsr L 6o. in I-oncloii. ttrrrri8, 1'., 8pirit.ua.I 8gn8s ok Oanrs'8 Oivina Ooinmscliri.. 8". 5 8b. S. R-ivbarcls in I-onclon. I(no^vl80ll, 1. 8., bo^v to 8t>ucl^ LnFÜ8b litsraturs. 80. 3 8b. 6 ä. Launäsrs in Iiviiäoii. 6orbLin, I'. k., a. 1a.borg.tor^ eour8S in daelsriolo^. 8". 5 8b. no. ^Varä, LoolL L Oo. in Lonclon. Lootbb/, 6., kars^vsll, tlibola. 8". 5 8b. Französische Litteratur. L. Lsi'narcl L 6is. in ?ar!s. ^nnua-irs äu niini8t6rg cls8 trrrva-ux publie8 190t. 8". 10 kr. llo keinaob, 1,., 1s öao8. 2 vol8. 4". 40 kr. 6b. vsInAravs in karis. koirs, k., D. st K. ksrrisr, st 9oanni8, nouvsau äietionnnirs Ein Führer durch das neue Urheberrecht und das Verlagsrecht. Das neue Urheberrechtsgesetz tritt, wie auch das Gesetz über das Verlagsrecht, am 1. Januar 1902 in Kraft; ver schiedene Ausgaben der beiden Gesetze mit mehr oder minder eingehenden Erläuterungen sind bereits erschienen, deren wissenschastlicher und praktischer Wert naturgemäß ein ver schiedener ist. Zur Orientierung über die wesentlichsten Neuerungen und deren Tragweite eignen sich diese für den Kreis der Nichtjuristen nur zu einen kleinen Teil. Eine Darstellung, die hierfür trefflich dienlich ist. hat vr. A. Esche- Dresden soeben als Heft I der Bibliothek für Politik und Volkswirtschaft") veröffentlicht. Herr vr. Esche hat bekannt lich als Mitglied der Reichstagskommission einen sehr her vorragenden Anteil an dem Zustandekommen des Gesetzes genommen und auch dem Plenum den Bericht über das Urheberrechtsgesetz erstattet. Die »Bibliothek für Politik und Volkswirtschaft«, die von Wilhelm Baensch in Berlin verlegt wird, ist ein neues und eigenartiges Unternehmen, das in der Zeit einer außer ordentlich regen Gesetzesproduktion wohl einem Bedürfnis entspricht. Es wird beabsichtigt, darin eine Darstellung der Entstehungsgeschichte der Gesetze, verbunden mit der Hervor hebung der wichtigsten Reformen und mit dem Texte, zu geben. Den Kommentaren wird dadurch kein Abbruch gcthan. die Gesetzeskenntnis und das Verständnis der neuen Gesetze aber wesentlich gefördert. Das erste Heft, aus der Feder des Herrn vr. Esche, erfüllt diesen Zweck vollkommen. Die Entstehungsgeschichte der beiden Gesetze, die Stellung der Parteien zu den einzelnen Vorschlägen, der Kampf um die verschiedenen Bestimmungen, das Kompromiß, das aus diesem Kampfe so vielfach hervor- gcgaugen ist — alles das wird sehr anschaulich geschildert. ") Bibliothek für Politik und Volkswirtschaft. Herausgegeben von Pros. vr. Hieber, Stuttgart, Mitglied des Reichstags, und C. A. Patzig. Groß-Lichtersclde. Hest 1: Urheberrecht und Ver lagsrecht (Gesetz vom 19. Juni 1901). Von vr. A. Esche, Dresden, Mitglied des Reichstags. 8". IV, 48 S. Berlin 1901, Verlag von Wilhelm Baensch. Preis 60 H. I-Ibr. vsntri in Varls. ltortnav. 1' , Nueigno 6s obambrs. 181 3 kr. 50 o. Ilrsurist, .4., idlariannio. Igo. Z kr. looslli, I'b., Iss loiss ksroess. 181 3 kr. 50 e. dir. lluvnit in Vsris. Vustor, bi., Lnnuairg Zonsral äss tramrvav« 6s Vrnnos. 8". 10 kr. cls Vnno, 1'., In i'iniks. Igo. g kr. 50 o. 6s Vn Vnuclsrs. 1., ls dlz-stero 6s lramn. 181 3 kr. 50 e. 5knurrns, 65-, Lntbinsn. v'4benS3 n Vlorsnos. 18". 3 kr. 50 o. V. I,oooLkrs in Varls. 6s vrochis, bi., tintinnt. V'bonuns st ln vis. 163? —1712. 121 3 kr. Vv.nl. 12°. 3 kr. 50 a. Oosts 6s VnKrnvs, üusrison 6s In tnbsrouloss. 80. 6 kr. Vlou-Isourrit L dis. in Vsris. Vnron 6ss Ickiebsls, Lonvsnirs 6s dnrrisrg- 81 7 kr. 50 e. 11 -V. Stock in Vsris. Weiter erörtert vr. Esche aber auch die vor allem in Betracht kommenden Neuerungen in verständlicher Weise, stets auf die Entstehungsgeschichte gestützt, und es will uns scheinen, daß seine Bemerkungen für die praktische Rechtsübung, ins besondere für die Auslegung von Streitsragen von erheblichem Wert sein werden. Daß es aber an solchen Streitfragen nicht fehlt — weder in dem Urheberrechtsgesetz, noch in dem Verlagsgesetz — hat schon die bisherige Erörterung deutlich erwiesen. vr. Esche nimmt in der Behandlung des Verlags gesetzes insbesondere Stellung zu der bereits akut gewordenen Streitfrage, deren Wichtigkeit für den Buchhandel nicht unter schätzt werden kann, ob die vertraglich ausgeschlossene Ueber- tragung des Verlagsrechts an einem einzelnen Werke die Uebertragung des ganzen Verlags hindere oder nicht. Ein ebenfalls an dem Zustandekommen des Gesetzes in hervorragen der Weise beteiligtes Mitglied des Reichstags. Abgeordneter Spahn. Reichsgerichtsrat in Leipzig, hat in der Deutschen Ju ristenzeitung vom IS. April 1901 die Ansicht vertreten, daß die Vereinbarung, das Verlagsrecht au einem einzelnen Werke dürfe nicht weiter übertragen werden, nur eine beschränkte Giltigkeit habe und durch bezw. mit der Uebertragung des ganzen Verlags wirkungslos werde. Dieser Auffassung wird von vr. Esche energisch widersprochen. Er betont, daß auch in diesem Falle der rechtsgiltige Bestand der getroffenen Ver einbarung nicht in Frage gestellt werde, denn letztere habe nicht nur eine obligatorische, sondern eine dingliche Wirkung. Esche beruft sich auf die Verhandlungen des Reichstags, in denen diese Anschauung von ihm wie auch von dem Bericht erstatter. Abgeordneten Wellstein, vertreten worden ist. und zwar unter Zustimmung des Regierungskommissars. Der Wortlaut des § 28 des Verlagsgesetzcs ist nicht sehr klar gefaßt, so daß Zweifel über die richtige Entscheidung der Frage an sich sehr wohl möglich sind; allein die Verwertung der parlamentarischen Auslegungsmaterialien spricht in der That als ziemlich gewichtiges Argument zu grinsten der von vr. Esche vertretenen Auffassung, so daß wohl dieser der Vorzug vor der Spahnschen zu geben ist. Wie die Entscheidung des Reichsgerichts aussallen wird, läßt sich allerdings um so weniger Voraussagen, als ja auch Uber Tragweite und Aus- 1100"
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