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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 14.10.1901
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- Ausgabe
- Erscheinungsdatum
- 14.10.1901
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- Deutsch
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wandten Auftretens bald zu einer Art Geschäftsteilhaber empor schwang. Das Geschäft ging schlecht, und die Inhaber verfielen auf den unglücklichen Ausweg, sich durch Kautionsschwindeleien gestellt und um Kautionsbetrage von 1000, 1500 und 1000 ^ be trogen. Das auf so unsolider Grundlage ruhende Geschäft brach zusammen, und Hoffmann und vr. Ackermann wurden verhaftet. Der dritte Angeklagte Neubner, der zuletzt Mitteilhaber des Ge schäfts geworden war, beteiligte sich nur in einem Falle an dem Kautionsschwindel. In der Verhandlung gelang es dem Vor sitzenden, Landgerichtsdirektor Oppermann, schließlich, die Ange klagten zu einem Geständnisse zu bewegen. Das Urteil lautete gegen Hoffmann auf ein Jahr, gegen Neubqer auf drei Monate Gefängnis, gegen vr. Ackermann, der die Seele der Betrügereien gewesen sei, auf zwei Jahre Zuchthaus, 600 ^ Geldstrafe und fünfjährigen Ehrverlust. Post. — Von jetzt ab werden die Briefsendungen nach Chile bis Ende März nächsten Jahres allgemein über Buenos- Aires und die Anden geleitet, soweit der Absender nicht einen anderen Weg ausdrücklich vorschreibt. Sendungen nach Punta Arenas werden mit den durch die Magellanstraße fahrenden deut schen und englischen Schiffen befördert. Künstlerischer Wandschmuck für Schule und Haus. — Wie wir erfahren, werden die Künstlerstcinzeichnungen vom Verlage des künstlerischen Wandschmucks (B. G. Teubner — R. Voigt- länder's Verlag in Leipzig) vom 15. bis 30. Oktober sowohl bei Amsler L Ruthardt, wie bei Keller L Reiner in Berlin ausgestellt sein. Bei Amsler L Ruthardt werden nicht nur die fertigen Blätter, sondern auch neue Entwürfe erster Meister für das Wandschmuckunternehmen zu sehen sein. Die Ausstellungen Oeffentliche Ausspielung. — Wegen Veranstaltung einer nicht genehmigten öffentlichen Ausspielung halten sich die Kaufleute Max und Richard Rosenthal vor der Strafkammer in Zwickau u verantworten. Max Rosenthal hat bei Eröffnung seines in lue errichteten Warenhauses eine von Richard Rosenthal verfaßte Anzeige drucken und verbreiten lassen, in der dem 1., 50., 100., 150. u. s. w. Kunden seines Geschäftes Zugabeartikel, zum Teil wertvoller Art (Teppiche, Gedecke u. dgl.), zugesichert wurden, die ihnen tatsächlich auch gewährt worden sind. Hierin erblickte die Behörde ein Vergehen gegen § 286 des Strafgesetzbuches. Das Ge richt erkannte gegen beide Angeklagte auf je 75 Geldstrafe. — In welcher Weise übrigens diese Art der Kunden-Gewinnung von Warenhäusern versucht wird, gleichzeitig auch, wie wenig die Kenntnis des Gesetzes verbreitet ist oder gar, wie wenig die Strafe abschreckt, lehrt die Anzeige eines Schuhwarenhauses, das vor einigen Tage in Stettin eröffnet worden ist. In deren Anzeige heißt es: -Um dem kaufenden Publikum von Stettin und Umgebung einen bis dahin von keinem Geschäft gebotenen Vorteil zu bieten, sollen folgende wertvolle Sachen an meine Kunden bei einem Einkauf von 4,25 an -gratis verschenkt- werden: Nr. 1) der erste Kunde erhält einen eleganten Regenschirm; Nr. 2) der fünfte Kunde erhält einen eleganten Hut; Nr. 3) der zehnte Kunde erhält ein Paar elegante Hausschuhe; Nr. 4) der zwanzigste Kunde erhält ein Paar elegante Hosenträger; Nr. 5) der dreißigste Kunde erhält eine frisch geschlachtete Gans im Gewicht von 10 Pfund; Nr. 6) der vierzigste Kunde erhält einen frisch geräucherten Schinken; Nr. 7) der fünfzigste Kunde erhält 5 Ctnr. Steinkohlen frei Keller; Nr. 8) der fünfundsiebzigste Kunde erhält 5 Ctnr. beste Dabersche Cßkartoffeln; Nr. 9) der hundertste Kunde erhält ein hochelegantes Kaffeeservice; Nr. 10) der zweihundertste Kunde erhält ein leben des Pony (!). 10000 ^ Belohnung zahle ich Demjenigen, welcher mir Nachweisen kann, daß diese hier angeführten Gegenstände nicht verteilt werden.- Geschäftsjubiläum. — Am 12. Oktober konnte die hoch angesehene Buchhandlung Eduard Hampe in Bremen auf das sechzigste Jahr ihres Bestehens zurückblicken. Das Geschäft wurde am 12. Oktober 1841 von Herrn Eduard Heinrich Hampe in Bremen gegründet und am 1. Januar 1889 von dessen Sohn, Herrn Georg Conrad Hampe, übernommen. Durch geschäftliche Tüchtigkeit, durch Fleiß und ehrenhafte Gesinnung haben Vater und Sohn der Firma einen im deutschen Buchhandel hochgeachteten Namen zu erwerben verstanden. Wir wünschen der Jubelfirma noch recht viele Jahre weiteren Gedeihens. Verurteilung. - Im Anschluß an die Mitteilung in Nr. 175 d. Bl. vom 30. Juli d.J. über die Verhaftung des früheren Geschäsl - führers des Börsenvereins der Deutschen Buchhändler zu Leipzig, Gustav Thomälen, teilen wir heute weiter mit, daß am ver gangenen Sonnabend, den 12. Oktober, Termin zur Hauptverhand lung vor der IV. Strafkammer des Königlichen Landgerichts Leipzig 1. von Ostern 1894 bis August 1899 ca. 25 000 ^ für den Börsenverein vereinnahmte Gelder als ihm anvertraute unterschlagen, 2. in der Absicht, diese fortgesetzte Unterschlagung zu verdeck.' der Urkundenfälschung dadurch sich schuldig gemacht zu habe., daß er eine Quittung der Firma Ramm L Seemann für Druckarbeiten vom 9. Februar d. Js. über 20 000 durch Aenderung des Datums in 31. Dezember 1900 verfälschte und von der so veränderten Urkunde im März d. Js. bei einer Revision der Kasse zum Zwecke der Täuschung Gebrauch machte. Das in der Voruntersuchung abgelegte umfangreiche Geständ nis, mit welchem Thomälen zugab, den ganzen Betrag von 2500 , ^ sich zugeeignet zu haben, nahm der Angeklagte in der Haupt verhandlung zum Teil, in Ansehung der Höhe der unterschlagenen Summe, wieder zurück. Er bezifferte diese auf höchstens 10000^, erkannte zwar die Höhe des Defizits voll an, wollte aber nicht in der Lage sein, über die übrigen 15000 etwas angeben zu können. Das Gericht nahm als unterschlagene Summe 20000 ^ ^ rn. Es verurteilte Thomälen wegen Unterschlagung und schwere :- kundenfälschung zu 2 Jahren 8 Monaten Gefängnis und sprach ', r Verlust der bürgerlichen Ehrenrechte auf die Dauer von 5 Jahr i aus. Die Urteilsbegründung führte aus, daß das Gericht die Unter schlagung als die Hauptthat angesehen habe. Für sie sei eine Strafe von 2 Jahren 6 Monaten und für die Urkundenfälschung, unter Annahme mildernder Umstände, eine solche von 4 Monaten Gefängnis ausgeworfen worden. Daraus habe es nach tz 74 des Strafgesetzbuchs eine Gesamtstrafe von 2 Jahren 8 Monaten Gefängnis gebildet. Da der Angeklagte eine ehrlose Gesinnung bethätigt hätte, sei auf den Verlust der bürgerlichen Ehrenrechte auf obige Dauer erkannt worden. Strafmildernd wurde bei der- Ausmessung der Strafe in Betracht gezogen die bisherige Unbes scholtenheit des Angeklagten, straferhöhend anderseits die lange Dauer der Unterschlagung, sowie der Umstand, daß es sich um einen großen Betrag gehandelt habe und daß der Angeklagte bei an sich auskömmlichem Gehalt einen eigentlichen Grund zu der Unterschlagung und dem damit begangenen groben Vertrauens bruch nicht gehabt habe. Neue Bücher, Kataloge rc. für Buchhändler: Oktober 1901. 8". 8. 153^—168^^8o'b1^86^^^^" luvA von ^guareUon von 6. Opiri. Zeblaebtonbiläer. ^Ito 8port^1ättsr in Karbon, ^.rwiebtsn von ^Visn 1779—1^79^ gr. 8". Personalnachrichten. Empfang. — Der Verlagsbuchhändler Herr Karl Siegis- mund in Berlin wurde am 10. d. M. von Seiner Königlichen Hoheit dem Prinzen Friedrich August, dem Thronfolger in Sachsen, in dessen Villa in Wachwitz bei Dresden zu einem Vortrage em pfangen. Beim Abschied überreichte der Prinz Herrn Siegismund sein Portrait mit Unterschrift. Jubiläum. — Am 5. Oktober konnte der Geschäftsführer der R. Lampel'schen Hofbuchhandlung in Budapest, äöerr Julius Weinberg, auf eine fünfundzwanzigjährige ununterbrochene er folgreiche Dienstzeit in diesem geachteten Hause zurückblicken. Der Geschäftsinhaber, Herr königlicher Rat Arthur von Wodian er, veranstaltete zu Ehren des Jubilars ein Festbankett, bei dem die Verdienste des Gefeierten vom Chef und von Kollegen mit anerkennenden und ehrenden Worten gewürdigt wurden.
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