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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 10.10.1901
- Strukturtyp
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- 1901-10-10
- Erscheinungsdatum
- 10.10.1901
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- Deutsch
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8072 Sprechsaas. ^8 23?, 10. Oktober 1901. Lieferung der alten Auflage kurz vor Erscheinen einer neuen. Am 4. September erhiclt>n wir von der Firma G. Frcytag in Leipzig 13/12 Pokorny - Fischer, Tierreich, 24. Auflage; am !). September lag nach eigener Mitteilung der Firma eine neue Auflage vor, die um die Hälfte teurer mar als die vorherige. Nun pflegen wir uns gegen dergleichen zu schützen, indem wir auf unfern Bestellzetteln vermerken: -wenn keine neue Auflage bevorsteht-. Diese Notiz duldet aber Herr Freytag nicht, sonst konnte er ja seine alten Auflagen nicht bis zum letzten Bogen verkaufen. Daß uns durch sein Verfahren ein pekuniärer Schaden entsteht, scheint ihn — wir haben diese Erfahrung schon zu oft gemacht — wenig zu kümmern. Augsburg, 24. September 1901. I. A. Schlosser'sche Buchhandlung (F. Schott). Erwiderung. Auf die vorstehende Acußerung der I. A. Schlosser'schen Buch handlung (F. Schott) in Augsburg erwidere ich: Als der Firma 13/12 Pokorny-Fischer, Tierreich, 24. Aufl., ge liefert wurden, war nur diese Auflage und zwar noch in etwa 500 Exemplaren auf Lager. Ist nun die I. A. Schlosser'sche Buch handlung wirklich der Meinung, daß ich nicht nur diese Anzahl, sondern, was doch mit ganz denselben Gründen verlangt werden könnte, auch etwa weitere 600 Exemplare, die in der vorausgehen den Woche ausgeiiefert wurden, hätte makulieren sollen? Oder vielleicht gar alle, die während des letzten Viertel- oder Halbjahres ausgeliefert wurden? Kann sie mir überhaupt einen Zeitpunkt angcben, von dem ab ein Buch, für das eine neue Auslage vorbe reitet wird, nicht mehr in der seitherigen Auflage, also wohl über haupt nicht ausgeliefert werden darf? Ist sie der Meinung, daß ich, nachdem der starke Absatz das beschleunigte Erscheinen der 25., wesentlich illustrativ vermehrten Auflage des fraglichen Lehrbuchs notwendig gemacht hatte, 1000 oder 1200 oder noch mehr Exemplare der 24. Auflage nun gegen solche der neuen Auflage Umtauschen und jene einstampfcn solle oder könne? Denn was der I. A. Schlosser- schen Buchhandlung recht ist, wäre anderen billig. Ich wäre der Firma aufrichtig dankbar, wenn sie mir, freilich nicht durch ein Rezept ä In Ür. Eisenbart, einen wirklich gangbaren Weg zeigte, auf dem ich solche, mir wahrhaftig nicht erquickliche Reklamationen vermeiden könnte. Vorläufig kenne ich keinen anderen als den von mir eingeschlagenen. Daß dabei der Sortimenter vor -pekuniärem Schaden-, über den die I. A. Schlosser'sche Buchhandlung klagt, ziemlich bewahrt bleiben kann, zeigt mir zu meinem Tröste die Aeußerung eines Schreibens dieser Firma an mich vom 24. September d. I., also vom gleichen Datum wie das Eingesandt, daß sie nämlich -den betreffenden Professor unter Darlegung des Sachverhalts bitten werde, die alte Auflage weiterhin zu dulden-. Ich habe von vornherein nie bezweifelt, und Fachmänner haben es mir bestätigt, daß die 24. und 25. Auflage des fraglichen Lehrbuches ohne jeden Anstand nebeneinander im Unterricht gebraucht werden können. Leipzig, den 5. Oktober 1901. G. Freytag. Botenbriefe und Strafporto. Anfrage. Vorige Woche versandte ich durch meine Boten ca. 2000 ge druckte Lesezirkel-Prospekte mit meiner Firma, couvertiert, an ausgewählte Adressen. Unter anderem wurden zwölf Briese an Aerzte eines hiesigen Krankenhauses in den Anstaltsbrief- kasten gesteckt, und zwar durch einen durchaus zuverlässigen, bereits vierzehn Jahre bei mir bediensteten Boten. Von diesen erwähnten zwölf Briefen erhielt ich nun zwei von der Post ge öffnet zurück. Die Post verlangte 20 Strafporto. Auf meine zweimalige, unter Erläuterung des Sachverhalts erfolgte Zahlungs verweigerung erhielt ich nachfolgendes Schreiben der Post: -Es lagern hier zwei von Ihnen zur Post gegebene, von den Adressaten nicht angenommene unfrankirte Briefe, auf welchen der Briefträger vermerkt hat, daß Sie sich weigern, das Porto zu entrichten. -Sie werden daher hierdurch darauf aufmerksam gemacht, daß Sie nach den Bestimmungen im Z 50 IV der Post ordnung für das Deutsche Reich voni 20. März 1900 zur Bezahlung des Portos verpflichtet sind. Die Sendungen, die mit jo 10 H Porto belastet sind, werden Ihnen noch mals vorgezeigt werden. Sollten Sie die Zahlung wiederum ablehnen, dann würde das Postamt genötigt sein, den Portobetrag auf Grund der Bestimmungen im Z 25 des Postgesetzes voni 28. Oktober 1871 durch den Gerichtsvoll zieher von Ihnen einziehen zu lassen. In diesem Falle würden Ihnen noch weitere Kosten erwachsen.- Bin ich nun verpflichtet, obwohl ich die Post gar nicht in Anspruch genommen habe, zwei von meinem Boten richtig beförderte Briefe, die vom Empfänger oder seinem Be diensteten aus Mutwillen oder irgend einem anderen Grunde un- eröffnet in den Postkasten geworfen wurden, anzunehmen und Strafporto dafür zu bezahlen? Welche Folgen für die Geschäftswelt müßten entstehen, wenn bei den Tausenden von versandten Empfehlungen mit Bestell scheinen alle ohne Bestellung aus Mutwillen oder Unachtsamkeit in die Briefkästen geworfenen Couverts von den Absendern angenommen werden müßten! Oll. U. U. Auslandsgeschäft. Eine deutsche Sortimentsbuchhandlung empfing von einem Kunden in Windhoek (Deutsch-Südwestafrika), einem früheren Buchhändler, folgende Klage: Es ist gewiß lobenswert für den intelligenten und vorwärts strebenden Sortimenter, durch seine Reklamen, Prospekte und Kataloge die im Auslande lebenden Millionen von Stammes genossen auf gute Erscheinungen des heimischen Büchermarktes aufmerksam zu machen und dabei auch Ramichartikel anzubieten. Indessen möchte ich die Aufmerksamkeit der Herren Sortimenter darauf lenken, daß derartige Kataloge zum Teil in geradezu ge dankenloser Weise zusammengestellt sind, sogar derart, daß ge wöhnliche Ramschsachen und alte Schmöker zum vollen Ordinär preise den gutgläubigen Ausländern geliefert werden. Viele Klagen über ein solches Gebaren habe ich schon gehört, doch mangels Unterlagen nicht an die Oeffentlichkeit bringen können. Ein kürz lich vorgekommener typischer Fall giebt inir hierzu Anlaß. Da werden von einem deutschen Versand-Sortimenter aus einem Berliner Verlage ungeniert angeboren und geliefert: eine Allgemeine Handelswissenschaft 5 (alte Auflage aus den 90 er Jahren, die durch das neue Handelsgesetzbuch u. a. m. zum Teil längst überholt ist); ferner drei gewerblich-technische Werke, sämt lich aus 1870! Alles zum vollen Ladenpreise. Das Objekt ist zwar nur gering, aber durch solche Lieferung (vergilbtes, schmutziges Papier) zum vollen Ladenpreise wird der Käufer im Auslande vor den Kopf gestoßen, da er die Ware vorher natürlich nicht sieht, und aus Aerger darüber werden keine neuen Bestellungen gegeben. Also nochmals, verständige Zusammenstellung der Kataloge! Nebenbnchhandel. In der -Wochenschrift für Papier- und Schreibwarenhandel nnd die Papier verarbeitende Industrie- 1901 Nr. 40 findet sich die folgende Anzeige: -Commissionslager von Büchern re. -Solvente Firmen, welche neben bisherigem Geschäft mit Erfolg Buchhandel betreiben wollen, erhalten von mir reich haltiges Commissions-Lager von gangbaren Erscheinungen des Buchhandels (Belletristik, Sportslilteratur, Jugendschriften, Volksbücher, pop.-med. Schriften, Musikalien, Broschüren, Humo- ristika re.) -Zu Originalrabatten der Verleger! — Referenzen erbeten! — Man verlange Prospect! -Karl R. Vogelsberg, Sortiments- und Commissionsbuchhandlung, Leipzig, Kurze Straße 7. Die Redaktion des genannten Blattes begleitet diese Anzeige mit folgender Empfehlung: -Karl R. Vogclsberg in Leipzig. -Eine ganz lohnende Erwerbsquelle eröffnet den Laden geschäften unseres Faches, die nicht zugleich Buchhandlung sind, bezw. nicht buchhändlerisch über Leipzig verkehren, ein den modernen Verkehrsgrundsätzen Rechnung tragendes neues Unter nehmen der Firma Karl R. Vogelsberg, Kommissions-Buchhand lung in Leipzig, Kurzestraßc 7, die dieses Unternehmen mit einer Anzeige auf Seite 1839 der vorliegenden Nummer ankündigt. -Die Firma hat einen Prospekt verbreitet, aus dem hcrvor- geht, daß sie mit nachdrücklicher Unterstützung der deutschen Ver legerwelt eine Steigerung des Vücherabsatzes dadurch herbei zuführen sucht, daß sie gut empfohlenen Firmen unserer Faches Kommissions-Lager von gangbaren populären und wissen schaftlichen Werken jeder Art in größerer Auswahl zur Ver fügung stellt, also die Wiederverkäuferkreise unseres Faches in die Lage versetzt, ohne besondere Unkosten und Betriebsände- rungen regelmäßigen Buchhandel zu treiben. »Das Unternehmen verdient Beachtung, weshalb wir den Ladengeschäften empfehlen möchten, sich auf Grund der oben erwähnten Anzeige Prospekt von der Firma Karl R. Vogelsberg kommen zu lassen.»
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