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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 28.09.1901
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- Ausgabe
- Erscheinungsdatum
- 28.09.1901
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- Deutsch
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Börsenblatt f. d. deutschen Buchhandel. Nichtamtlicher Teil. 7669 V Neubert in Prag hat Plakate ausgestellt, die bei aller Auffälligkeit deuuvch geschmackvoll wirken. Die von der Modernen Revue in Prag ausgestellten Zeitschriften und Werke zeichnen sich durch guten Druck und ebensolches Papier, sowie durch durch originelle Um schläge aus. Eine illustrierte Geschichte, zugleich auch Handbuch der Lithographie, in Folioformat, ist ausgelegt durch die IImKisotzä chssecks in Prag. Das Werk ist aus Anlaß der Säkularfeier der Erfindung 1797—18o7 erschienen und lehnt sich an das bekannte Schlotkesche Album an. Andere Prachtwerke er gänzen diese Gruppe Nicht ohne Interesse sind die Verlagswerke von V Kotrba in Prag, besonders eine Sammlung von Illustrationen »OlnHove.« betitelt, die in den verschiedensten Verfahren her gestellt wurden. A. Pitza in Brünn, der Verein Manes, F Simaöek und K. Bellmann, Grosmann L Svoboda in Prag, Jos. Feich- tinger's Erben in Linz sind sämtlich mit hervorragenden Buch erscheinungen vertreten. R- Promberger in Olmiitz hat besonders große Dreifarbendrucke von sehr guter Wirkung ausgestellt. Eine der bedeutendsten Reproduktionsanstalten Oester reich-Ungarns ist die Gesellschaft »Unis« in Prag. Diese ist in hervorragender Weise in der Ausstellung vertreten. Von besonderem Interesse ist die Dreifarben - Reproduktion eines alten Manuskripts aus der »Böhmischen Malerschule des XI. Jahrhunderts«, die Monsignore F. F. I. Lehner in Prag herausgiebt. Es findet hier der Dreifarbendruck eine ganz eigenartige Anwendung, wobei überraschende Effekte erzielt werden. Zahlreiche andere, besonders große Repro duktionen in den verschiedensten Verfahren sind in dieser Gruppe enthalten und beweisen, daß diese Firma ganz Hervorragendes leistet. Victor Hvrnyansky in Budapest hat die Ausstellung mit mehreren imposanten Prachtwerken beschickt; u. a. finden wir »Die ungarische Abtheilung auf der Weltausstellung in Paris«, eine Arbeit ersten Ranges, die, wie versichert wird, innerhalb vierzig Tagen entstanden sein soll. Das starke Werk ist künstlerisch ausgestattet und technisch tadellos hergestellt. Auch das Werk »llavarri ll^rist 190!« ist eine sehr schöne Leistung. Endlich ist noch zu erwähnen ein Prachtwerk großen Stiles in modernster luxuriöser Ausstattung: »Des Kaisers Jugend«, aus dem Verlage von M. Herzig in Budapest, das ebenso durch seine äußere wie innere vollendete Ausstattung die höchste Beachtung verdient. Damit wären wir am Ende unseres Rundganges durch die imposante und reichhaltige Ausstellung, aus deren Inhalt nur das Hauptsächlichste heransgegriffen wurde. Es erhellt aber bereits aus dieser skizzenhaften Aufzählung, daß die graphische Kunst Oesterreich-Ungarns sich nicht nur in auf steigender Entwickelung befindet, sondern daß man jenseits der schwarz-gelben Grenzpfähle sehr Beachtenswertes und Vollkommenes leistet. Da naturgemäß ein großer Teil der ausgestellten Ob jekte infolge der Vielsprachigkeit Oesterreichs im Verkehre nicht nach Deutschland kommt, so ist es dem deutschen Buch gewerbeverein doppelt zu verdanken, daß er der Fachwelt Gelegenheit gegeben hat, auch diese technischen Leistungen kennen zu lernen. »Es ist nichts so schlecht, als daß man nicht daran lernen könnte«, lauter wohl ein altes Sprich wort; im vorliegenden Falle ist aber viel Gutes gezeigt worden und hoffentlich der Nutzen um so größer. Die auf merksame Beobachtung der Leistungen und der Fortschritte des Auslandes ist für jeden unumgänglich notwendig, der nicht in die Gefahr kommen will, auf halbein Wege stehen zu bleiben, und so wird auch die hier besprochene Ausstellung Achtnndsechzigstcr Jahrgang. in technischer Hinsicht nicht ohne Einfluß auf den Wettstreit in der Leistungsfähigkeit bleiben. Leipzig. H. Schwarz. Sonntagsruhe und Sommerferien. (Vgl. Nr. 222 d. Bl.) Zn der Anregung unter obigem Titel in Nr. 222 d. Bl. vom 21. September gestatte ich mir ergänzend zu bemerken, daß die Direktion der Reichsdruckerei in Berlin in diesem Jahre erstmals ihren Angestellten, Druckern, Setzern rc, einen zehntägigen Urlaub bei vollem Lohne gewährt. Mehrere Privatdruckereien, u. a. Elsner, Berlin, sind diesem Beispiele bereits gefolgt. Es unterliegt kaum einem Zweifel, daß die Gehilfen im Buchhandel eine mindestens ebenso anstrengende Thätigkeit zu entfalten haben wie die Buchdrucker. Erstere erhalten dabei nicht wie die Buchdruckergehilfen für anhaltendere oder gesteigerte Thätigkeit besondere Entschädigung. Es dürfte überdies kaum Vorkommen, daß ein Sortiments- oder Ver lagsgehilfe Anspruch auf Bezahlung von Ueberstunden erhebt. Der Normalarbeitstag von acht Stunden aber besteht wenigstens für den Sortimenter nicht. Dieser arbeitet Wochentags mindestens zehn Stunden, und die Sonntags- arbeit hat man in letzter Zeit wohl eingeschränkt, aber nicht abgeschafft. Im Verlage ist die Geschäftszeit eine kürzere; in Berlin, wo im allgemeinen viel gearbeitet wird, halten die meisten Verlagsbuchhandlungen eine achtstündige Präsenzzeit ein, in einer Minderzahl wird sieben Stunden, in ganz wenigen Kontoren neun Stunden gearbeitet. Die Thätigkeit im Verlage ist weniger anregend und unterhaltend, daher auch schneller ermüdend, und der Verlagsgehilse, der das ganze Jahr hindurch mit Gewissenhaftigkeit und thunlichster Schnelligkeit seines Amtes gewaltet hat, bedarf großer An strengung, um seine Gedanken stets auf die bisweilen recht monotonen Arbeiten zu konzentrieren. Ein paar Wochen der Ausspannung sind selbst dem arbeitsfreudigsten und gesündesten Gehilfen im Sortiment wie im Verlage nicht nur eine Wohlthat, sondern ein ge sundheitliches Bedürfnis im Interesse der Erhaltung der Kräfte und der Leistungsfähigkeit. Dieser wohl unbestreit baren Thatsache wird unseres Wissens auch bereits in der Mehrzahl der Buchhandlungen Süd- und Norddeutschlands Konzession gemacht. Wo es geschieht, mag der Urlaub aber als eine freiwillige Darbietung des Prinzipals, dem es immer einige Unbequemlichkeiten bereitet, dankbar anerkannt werden. Lilssius. Kleine Mitteilungen. 8. Sachverständigenkammern in Urheberrechts fragen. — In dem neuen, mit 1. Januar 1902 in Kraft treten den Urheberrecht ist die Einrichtung von Sachverständigen--Ver einen-, wie sie durch das Gesetz vom 11. Juni 1870 begründet wurde, nicht — wie die -Münchener Neuesten Nachrichten- in Nr.436 (Vor-Abendblatt) schreiben — beibehalten worden. Nach diesem Gesetz war es ganz in das Ermessen der einzelnen Bundesstaaten gestellt, solche Vereine zu bilden oder nicht. Diese Vereine hatten keinen amtlichen Charakter. Die mit dem neuen Urheberrechts gesetz zu bildenden Sachverständigenkammern dagegen sind eine reichsgesetzliche Einrichtung mit entsprechendem Zwange. Das geht nicht nur daraus hervor, daß weder die Kammern selbst, noch der einzelne Bundesstaat, in dem sie errichtet werden, ihre Or ganisation und ihren Geschäftsbetrieb bestimmen können, sondern ausschließlich der Reichskanzler, der bis zum 1. Januar 1902 diese Bestimmungen für alle Sachverständigenkammern im Verord nungswege zu geben hat. (Deren amtliche Verlautbarung ist inzwischen erfolgt svrgl. Nr. 226 d. Bl.j). Dies geht ferner auch daraus hervor, daß ab 1. Januar 1902 es nicht mehr im Ermessen des einzelnen Bundesstaates steht, Sachverständigen stellen im Wege der Vereinsbildung einzurichten, sondern daß jeder Bundesstaat mindestens eine Sachverstandigenkammer nach neuer 1011
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