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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 10.09.1901
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- 1901-09-10
- Erscheinungsdatum
- 10.09.1901
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- Deutsch
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7058 Nichtamtlicher Teil. 211, 10 September 1901. blovstskeriekts üksr Xunstvissovsokskt null Xuvstksncksl. Uersus- ASAvksn von UuAo UsIkioA in Niünoksn. Okskrscksirtsur: U. Xrsiksrr von Ls^älitr. Vsrsntnvortiiok kür ckis Asssmts 8okriktIsitnvA 6. Kock in Nünaksn. 1. 1g.tirAa.nA Uskt 9, lluvi 1901. Uoek-4". 8. 361—388 mit XbbilcknvAgn uuck 12 Rätsln. Llüooksv, llnAv UslkivA. Ickollstliok sin Hell, ^.kovnsmsvtsxrsis: 12.— pro 1s.krAg.nA, Liorslkskts 2—3 Hs UsiisAS lisAt bsi: I'olis UsIbivAisns l. IskrASnA Nr. 9, luni 1901. Lvtksltsvck: UivArsxkis von l?rsvr Xllusrä Ususs. Uook-4". 8. 393—399 mit XbkilcknnAsn. OsäisAsos IVsrks ans sllev IVisssvsoksktsv, kssoncksrs cksr 6s- sokiokts. Xvtigu.-XstsIvA No. 119 von Vrisäriok Xlüksr in Llünoksn. 8". 24 8. 449 Nrv. Osr Liiokö - Nsrkt. OrASn kör Olioks-Usnäsl nnä Illnstrstiovs- rvessv. NsnsVolgs cksr IluokAgrvgrkIioken NittsilnvASv. UsipriA, VsrlsA von 8oksksr L 8okövkslcksr. XIII. 1s.krAg.NA, Nr. 10, vorn 30. ^UAUsl 1901. 4». 8. 37 40. Partie-Artikel 1901 der Serig'schen Buchhandlung in Leipzig. 8°. 16 S. Nsturrvisssnsokskt, kks.ring.ois, blsckioin. -Intign.-kstsIoA No. 97 von 0. IVintsr, Inksksr Osrl 8tspksn in Orssäsn-X. 8". 84 8. 2670 Nrn. 2sitsokrikt kür Lüeksrkrsunäs. Llonstskskts kür Likliopkilis n. vorvsnclts Interssssn. NsrsusASAsksn von kelor von üokvkitr VsrlsA von VsIksAsn L XIssivA in üislskslä n. KsipLiA. V. IskrASNA 1901/1902. Uskt 6: 8sptsmksr 1901. Xi.-Xolio. 8. 209—248 mit vislsn ^.kkilckuvASv im Vsxt. Nsbst Vitsl uock InksItsvorLsioknis rum V. IskrA. 1. Lsnä VIII n. IV 8. uoä Lsiklstt 1901/1902, Nr. 6. 10 8. H 11 des Preßgesetzes. Berichtigungspflicht. — In der Deutschen Jurislenzeitung (Berlin, Otto Liebmann) Nr. 16/17, 1901, teilt Geh. Rat I)r. von Staudinger, Senatspräsident in München, folgende Entscheidung des Obersten Landesgerichts in München mit: Angeklagter hat die Aufnahme der Berichtigung in sein Blatt ans dem Grunde verweigert, weil er in der ihm zugesandtcn Erklärung eine andere Sachdarstellung nicht erblickte. Daher hätte er, wenn er bei dieser Anschauung gutgläubig ge wesen wäre, Anspruch auf den Strafbefreiungsgrund des tz 19, Absatz 2 des Preßgesetzes. Denn sein Irrtum bezog sich in diesem Falle nicht auf das Strafgesetz, der auch bei Verfehlungen gegen 8 11 des Preßgesetzes nicht straflos macht, sondern auf das Vor handensein von Thatumständen, die zum Thatbestande ge hören. Es hätte sich daher auch nicht um einen Irrtum darüber gehandelt, was unter einer Berichtigung im Sinne des § 11 des Preßgesetzes zu verstehen sei ... . Straflosigkeit tritt übrigens nur dann ein, wenn die unberechtigte Weigerung im guten Glauben geschehen ist. Dieser Ausdruck ist nach den Erläute rungen bei Beratung des Preßgesetzes (Sten. Ber. d. RT. 1874, Bd. II, S. 1101 sg.) als das Nichtkennen von Thatumständen auf zufassen, die zum gesetzlichen Thatbestande gehören (St.-G -B. H 59, Abs. 1). Keinesfalls sollte aber dabei durch ß 19 des Preßgesetzes eine weitergehcnde Bestimmung geschaffen werden. (Urteil vom 26. Februar 1901.) Einrichtung der Bricfadressen. — Im Anschluß an die in Nr. 145 d. Bl. vom 25. Juni 1901 veröffentlichte Mitteilung des Reichspostamts über Form und Beschaffenheit derBriefe, der dort auch ein Muster beigedruckt ist, sei zur Erinnerung der Geschäftswelt die nachstehende Mitteilung hier wiedergegeben, die wir dem Leipziger Tageblatt entnehmen und die auch in anderen Zeitungen von neuem die Aufmerksamkeit auf den Gegenstand hinlenkt: Die stetige Zunahme des Briefverkehrs läßt die Reichspost verwaltung auf größte Beschleunigung der posttechnischen Behand lung der Briefsendungen, namentlich auch der Stempelung bedacht sein. Zur Beschleunigung des Stempelgeschäfts sind schon seit einiger Zeit in Berlin und Hamburg Stcmpelmaschinen im Ge brauch. Neuerdings sind auch in Leipzig bei dem Briefpostainte mit Rücksicht auf den bei diesem Postamte zu bewältigenden starken Brief verkehr Stempelmaschinen zur Aufstellung gelangt, die seit einigen Tagen im Betriebe sind. Bei der großen Deutlichkeit der durch die Maschine hervorgebrachten Stempelabdrücke liegt es im Inter esse des Publikums, daß möglichst alle bei dem genannten Post amt zur Auflieferung kommenden Briefsendungcn, soweit sie sich ihrem Format nach dazu eignen, mit der Maschine gestempelt werden. Wie wir hören, muß aber bis jetzt noch ein großer Teil derselben, wegen der Ungleichmäßigkeit im Sitze der Frei marken, von der Stempelung mit der Maschine ausgeschlossen werden. Der Maschinenstempel trifft nur eine bestimmte Stelle des Umschlags, die obere rechte Ecke. Befindet sich die Marke dort nicht, so unterbleibt die Entwertung. Sen dungen, die die Freimarke nicht in der oberen rechten Ecke der Aufschriftseite tragen, können daher nicht mit der Maschine ge stempelt werden. Auch bei der Handstempelung stört es den glatten Fortgang des Stempelgeschäfts ungemein, wenn die Marken bald auf der einen, bald auf der anderen Stelle des Umschlags sitzen. Deshalb ist durch Z 3 der Postordnung vom 20. März 1900 die Aufklebung der Marken in der oberen rechten Ecke der Aufschriftseitc der Briefscndungen ausdrücklich vor geschriebe n. Es empfiehlt sich sehr, diese Bestimmung beim Frankieren der Briefe und Drucksachen stets genau zu befolgen. Damit die Vorschrift besser beachtet wird, ist es als zweckmäßig zu bezeichnen, daß aus allen Briefumschlägen, die mit Firmenaufdruck u. s. w. versehen werden, in der oberen rechten Ecke der Aufschriftseite ein oder zwei Marken felder vorgedruckt werden, deren Abstand vom oberen Rande des Umschlags jedoch 1 Centimcter nicht überschreiten dürfte. Hinsichtlich des Firmenaufdrucks ist im Interesse der Deutlichkeit der Stempelung noch ein anderer Gesichtspunkt hervor zuheben. Die Stempelmaschinen liefern einen reichlich die rechte Hälfte des oberen Randes der Briefumschläge deckenden Abdruck. Damit die Deutlichkeit des eigentlichen Aufgabestempels — An gabe des Ortes und der Zeit der Auflieferung — nicht durch den Firmenabdruck beeinträchtigt werde, empfiehlt es sich, diesen auf die linke Ecke des -oberen Randes zu beschränken oder am linken Seitenrande des Umschlags anzubringen. Personalnachrichten. Gestorben: am 6. September der Verlagsbuchhändler Herr Otto Brigl, Prokurist der Firma B. Brigl in Berlin, ein Sohn des im Jahre 1892 verstorbenen hochangesehenen Begründers dieser Firma. Der Verstorbene fand mit seiner Gattin den Tod in den Wellen der Ostsee in der Nähe von Heringsdorf durch Kentern des Bootes. Ueber den Unglücksfall wird von dort gemeldet: -Herr und Frau Brigl waren passionierte Freunde des Wasser sports und unternahmen, besonders bei hohem Seegange, mit Fischern weite Ausflüge in See. Die junge Frau führte regel mäßig das Steuer. Ihre letzte Fahrt unternahmen sie mit dem erfahrenen Bootsmann und Fischer Peters, einem Fünfziger, der von seinen beiden achtzehn- und neunzehnjährigen Söhnen be gleitet war, bei starken, Nordost. Mittags wurde das Boot noch vom Lande gesehen. Es nahm den Kurs nach Misdrop. Freitag Abend wurde von Zinnowitz gemeldet, daß die Leiche einer Dame an dem etwa eine Meile von Zinnowitz entfernten Streckelberg gelandet sei. Die Identität mit Frau Brigl ist nach den bei der Leiche gefundenen Papieren festgestellt. Die bei ihr gefundene Uhr war auf 11 Uhr 50 Minuten stehen geblieben; es ist anzu nehmen, daß das Unglück um diese Zeit stattgefunden hat. Auch Bootstrümmer wurden dort mit den Rudern des Fahrzeuges an geschwemmt. Ueber die Ursache des Unglücks kann es nur Ver mutungen geben. Das Boot dürfte bei dem schweren Wetter voll Wasser geschlagen sein, so daß es jäh gesunken ist.» (Sprechsaal.) Direkte Verkaufs-Angebote von Sortiments geschäften. Jede Nummer des Börsenblattes bringt eine Anzahl direkter Verkaufsangebote unter Chiffre so und so. Der Verkäufer erhält darauf Anfragen von ihm meist unbekannten Kaufliebhabern, die regelmäßig genaue Nachweise über den bisherigen Geschäftsgang, über Umsatz, Reingewinn re. haben wollen. Er hofft, daß einzelne Bewerber ernste Kaufabsichten haben, und macht diesen die ge wünschten Angaben mit der Bitte -um strengste Diskretion-, sehr selten mit Erfolg. Obgleich die Wohlanständigkeit besonders in solchen Fällen es erheischt, daß der Briefempfänger, auch wenn ihm das Angebot nicht geeignet erscheint, eine Antwort giebt, geschieht dies ebenso selten, und mit der erbetenen Diskretion wird es auch nicht immer genau genonimen. -Unter Diskretion- wird die Absicht des Verkäufers oft weiter getragen, und die Firma ist diskreditiert, denn man sucht gewöhn lich herauszuklügeln, daß die Verkaufsabsicht einer Notwendigkeit entspricht; die Folge davon ist unter Umständen eine Unterbindung des Kredits, womit die gedeihliche Weiterentwickelung des Ge schäfts gefährdet wird. Dieser Gefahr ist der Verkäufer enthoben, wenn ec den Ver kauf seinem Kommissionär überträgt oder sich an einen gewissen haften Vermittler wendet, der ihm geeignete Käufer zuführen kann, ohne die Verkaufsabsicht Neugierigen zur Kenntnis zu bringen und an die große Glocke zu hängen. Vk. X.
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