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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 22.08.1901
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- Ausgabe
- Erscheinungsdatum
- 22.08.1901
- Sprache
- Deutsch
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6544 Nichtamtlicher Teil. 195, 22. August 1901. S. Rosenbaum, Verlag in Berlin. 6555 Schafheitlin, Lyrischer Erntegang. 3 Anton Schroll L Co. in Wien. 6550 tVisosr Luvststieksrsi. Heit 2 a. 3. ä, 5 Hermann Seemann Nachfolger in Leipzig. 6551 llsmisll, I)is moderne Illustration. 7 50 Aöd. 9 6rans, Von der äslrorativsn Illustration des ilucliss in alter und neuer 2sit. 2. ^usz. 7 -T 50 xsd. 9 Hermann Seemann Nachfolger in Leipzig ferner: Morris, LunstliotknunASn und Lunstsor^sn. 2 8ds. a 2 6rans, 6o5dsn-8anderson u. Lunst und Hand^vsrlr. 2 Ilde. L 2 Hugo Stetnitz in Berlin. 6549 Rex, Fremdwörterbuch. 15. u. 16. Tausend. 1 50 H. W. Bobach ä- Co. in Berlin. 6554 von Hochfeld, Zweiundfünfzig Sonntagsgedanken. Geb. 4 Nichtamtlicher Teil. Die Zeitungen und Bücherbesprechungen. (Vgl. den Artikel in Nr. 181 des Börsenblattes.) II. Herr »I,. 2.« macht in Nr. 181 d. Bbl. vom 6. August den Zeitungsverlegern bezw. Redaktionen den Vorwurf, daß sie zwar Rezensions-Exemplare entgegennehmen, aber nicht immer die »eingegangene Verpflichtung«, auch wirklich eine Besprechung des betreffenden Buches zu bringen, aus führen. Von einer »Verpflichtung« kann doch wohl nur dann die Rede sein, wenn eine Redaktion das betreffende Werk zur Besprechung erbeten hat, nicht aber, wenn ihr ein Ver lagswerk unverlangt zugeschickt wird. Herr ll. 2. macht sich gewiß keinen Begriff davon, was die Anerkennung einer »Verpflichtung«, jedes einlaufende Buch einer Besprechung zu unterziehen, oder den mitgesandten Waschzettel abzu drucken, für den Zeitungsverleger pekuniär bedeuten würde, er hätte sonst diesen Angriff wohl unterlassen. Da aber über die »Rezensionspflicht« der Presse bei zahl reichen Verlegern eigenartige Anschauungen herrschen, so sei es mir als Mitarbeiter einer großen Berliner Tageszeitung, früherem Sortimenter und Verleger gestattet, Aufklärung zu geben. Bei einer großen politischen Tageszeitung bringt fast jede Post eine Anzahl Bücher, Broschüren, Waschzettel rc., die sich in der Redaktionsstube in kurzer Zeit zu Bergen an häufen. Man berücksichtige nun, daß jeder Zeitungsverleger bei der übergroßen Konkurrenz und der dementsprechend ge ringeren Verbreitung des Blattes genau zu kalkulieren hat, wieviel Bogen er im Jahre liefern darf, um Einnahme und Ausgabe in Einklang zu bringen. Der von einer Tages zeitung zu bewältigende Stoff an politischen, lokalen, kommerziellen, provinziellen rc. Nachrichten ist aber allein stets ein derartig großer, daß schon hieraus eine genaue Aus wahl getroffen werden muß, soll der Umfang der Zeitung nicht übermäßig vergrößert und ein Gewinn in Frage ge stellt werden. Wollte der Verleger jeden einem Buche bei gegebenen Waschzettel abdrucken lassen, so müßte er, um den Bogen-Etat nicht zu überschreiten, andere politische rc. Nachrichten fallen lassen. Dies läßt sich jedoch mancher Zeitungsleser keinesfalls gefallen, er sucht sich vielmehr ein Blatt, das in dieser Hinsicht mehr bietet, und geht so als Abonnent verloren. Man wird nicht zu hoch greifen, wenn man den Gesamtumfang der im Laufe einer Woche einlaufenden Waschzettel, Kritiken rc. auf einen Druck bogen (4 Seiten) gewöhnlichen Zeitungsformats veranschlagt. Was nun aber die Herstellung eines solchen Bogens bei einer Auflage von 10 000 Exemplaren und mehr an Satz, Druck, Papier und schließlich an Honorar für selbständige Kritiken kostet, wird sich Herr U. 2. als Verleger selbst ungefähr be rechnen können. Worin würde jetzt die Gegenleistung des Buchverlegers an den Zeitungsverleger für Herstellung eines solchen Bogens bestehen? Nun, man glaubt ihn ja dafür durch Ueberlassung der Bücher entschädigt zu haben, bedenkt aber nicht, daß die meisten für die Redaktionsbibliothek nicht verwendbar sind, daß ein Teil den betreffenden Kritikern als Eigentum ver bleibt, ja daß der Anschaffungswert der in dem',betreffenden Druckbogen besprochenen Litteratur in vielen Fällen nicht einmal die Herstellungskosten dieses Druckbogens erreicht. Daß große Zeitungsredaktionen die »Spreu von dem Weizen« sondern und Bücher von hervorragendem Interesse schnell besprechen, darf als bekannt und selbstverständlich vorausgesetzt werden. Die von Herrn ll. 2. als »rücksichts lose Behandlung« angeführte Thatsache, daß bei 900 ver sandten Rezensions-Exemplaren nur von ca. 250 Zeitungen nachweislich Besprechungen erfolgt sind, sollte ihn vielmehr veranlassen, der Presse zu danken, daß sie ihm zu einer so vorteilhaften und billigen Reklame für das Buch vcrholfen hat. Statt dessen klagt er über den Gewinn, der ihm und dem Buchhandel dadurch entgangen ist, daß nicht alle 900 Zeitungen es sich eifrigst haben angelegen sein lassen, sofort die Reklametrommel für das Werk zu rühren! Ja, ja, Herr I-. 2., es ist wirklich erschreckend, welches »Unrecht« die Presse gethan und welchen »enormen Schaden« sie dem Buchhandel durch diese Unterlassungssünde bereitet hat! Kein Geschäftszweig erfreut sich tatsächlich einer solchen Bevorzugung, ich möchte sagen uneigennützigen Fürsorge, seitens der Presse, wie der deutsche Verlagsbuchhandel. Denn jeder andere Geschäftsmann muß für seine Bekanntmachungen in der Presse sehr viel bares Geld anlegen, er darf keine Waren im Werte von einigen Mark oder Pfennigen in Zahlung geben, wie dies der Buchhändler mit seinen Rezen sions-Exemplaren thut. Der Kaufmann muß sich vielmehr für sein schweres bares Geld noch mit einer weniger wirkungsvollen Anzeige im Inseratenteile begnügen. Der Verlagsbuchhandel hat demnach keine Veranlassung, mit der Presse unzufrieden zu sein, er ist ihr im Gegenteil zu außer ordentlichem Danke verpflichtet und sollte sich durch die Verteilung bezahlter Annoncen erkenntlich zeigen. Was würde wohl Herr U. 2. dazu sagen, wenn ihn ein Zeitungsverleger durch Gewährung eines Abonnements im Werte des in Frage stehenden Werkes etwa ersuchte, auf der letzten Seite des Buches eine Empfehlung der betreffen den Zeitung gratis zu bringen? Er würde solch ein merk würdiges Ansinnen schnöde zurückweisen, wenn auch die be treffende Zeitung ebenfalls ihre Aufgabe darin sieht, nationale Bestrebungen zu fördern. »Was dem einen recht ist, ist dem andern billig« — dieser schöne Grundsatz würde zweifellos in diesem Falle für Herrn ll. 2. nicht maßgebend sein. Was nun die »dankenswerte Anregung« des Herrn Emil Strauß anbelangt, so wäre es interessant, zu wissen, welche Erfahrungen diejenigen Zeitungen, die ihr gefolgt sind, damit gemacht haben. Ich bezweifle sehr, daß dadurch Verleger, die bisher wenig oder gar nicht inseriert haben (wie das ja leider im Buchhandel die Regel ist), veranlaßt worden lind, aus ihrer Gepflogenheit herauszugehen, nur durch Versenden von Rezenstons - Exemplaren Reklame zu machen, und daß sie wirklich die Zeitung durch Ueberweisung bezahlter
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