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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 03.08.1901
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Erscheinungsdatum
- 03.08.1901
- Sprache
- Deutsch
- Sammlungen
- LDP: Zeitungen
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- SLUB Dresden
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- http://digital.slub-dresden.de/id39946221X-19010803
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Börsenblatt s. d. deutschen Buchhandel. Nichtamtlicher Teil. 610? 6. Jahrbücher. Jahrbuch der Königlich preußischen Geologischen Landesanstalt und Berg-Akademie für 1899, OXVI und 379 Seiten Text und 16 Tafeln. Ferner ist das Jahrbuch für 1900 im Druck befindlich. O. Sonstige Karten und Schriften. Schneider (A.), Einführung in die Benutzung der Meßtisch blätter. Keilhack (K.), Einführung in das Verständniß der geologisch agronomischen Spezialkarten des norddeutschen Flachlandes, lieber den Verkauf der Karten und Schriften. Nach dem Bericht für das Jahr 1899 betrug die Gesamtzahl der verkauften Kartcnblätter 42 849 Bl. Im Jahre 1900, und zwar vom 1. April bis 31. Dezember, wurden verkauft von Blättern des Gebirgslandes 1057 Expl. „ „ „ Flachlandes 959 „ Zusammen ... 2 016 „ so daß im ganzen 44 865 Bl. verkauft sind. Von den Abhandlungen zur geologischen Spezialkarte rc. sind verkauft worden 215 Expl. Von den Jahrbüchern der Anstalt 75 ,, und von den sonstigen Karten und Schriften . . 63 „ Kleine Mitteilungen. Vom Reichsgericht. Gefährliche Inserate. (Nachdruck verboten.) — Das Landgericht Glatz hat am 29. März d. I. den Verlagsbuchhändlcr August Schupp in München und den Jnseratenredakteur des in Ncurode erscheinenden -Hausfreundes-, Buchdruckereifaktor Gaudig, vou der Anklage der Herstellung, bczw. Ankündigung unzüchtiger Schriften (Z 184, 1 Str.-G.-B., -lox Hcinze.) srcigesprochcn. Am 14. Juli v. I., gerade an dem Tage, an dem die Verschärfung des Strafgesetzbuches, die sogenannte -lex Hcinze-, in Kraft trat, erschien in dem erwähnten Blatte eine Anzeige Schupps, in der das im Verlage von Max Spohr in Leipzig erschienene Buch von vr. Lesser, -Liebe ohne Kinder, empfohlen wurde. Eine zweite, am 21. Juli erschienene An zeige betraf ein Buch des vr. Schröter, das den präventiven Verkehr behandelt. Das Landgericht hat in keinem der beiden Bücher die Kriterien der Unzüchtigkeit finden können und hebt im Urteile hervor, daß das Buch des vr. Lesser sehr decent und wissenschaftlich gehalten sei. — Gegen das freisprechende Urteil hatte der Staatsanwalt Revision eingelegt. — Der Reichs anwalt erklärte, die negative Feststellung aus 8 184,1 sei nicht zu beanstanden, dagegen habe das Gericht unterlassen, die in der angekündigten Schrift des vr. Lesser enthaltene Ankündigung weiterer Schriften auf ihre etwaige Unzüchtigkeit hin zu prüfen. Die auf dem Umschläge der Schrift angezeigten Schriften seien durch die Anzeige in dem Blatte gleichfalls angekündigt worden, und der erste Strafsenat des Reichsgerichts habe sich bereits dahin ausgesprochen, daß eine mittelbare Ankündigung zur An wendung des § 184,1 genüge. — Der erkennende Senat schloß sich diesen Ausführungen an, hob das Urteil auf und verwies die Sache an das Landgericht zurück. Deutscher Buchdruckerverein. — Die Hauptversammlung des Deutschen Buchdruckereins am 1. Juli 1901 in Dresden nahm folgenden Beschluß an: -Mit Rücksicht auf die Verhandlungen des Zeitungsverlegcr- vereins und auf die heutigen Erklärungen von Mitgliedern dieses Vereins soll versucht werden, eine Verständigung mit dem Zeitungsverlegerverein zu erlangen. Zu diesem Zweck wird eine Kommission erwählt, welche die heute vorgelegte Verkehrs ordnung als Beratungsmaterial erhält. Falls keine Ver ständigung mit dem Verlegerverein erzielt wird, gilt folgende Resolution als angenommen: -Die Versammlung spricht ihr grundsätzliches Einverständnis mit der Errichtung einer Centralleitung für das Zeitungswesen aus, weil 1) Buchdruckerei und Zeitungsbetrieb im allgemeinen so ineinander greifen und voneinander abhängig sind, daß ihre organisatorische Auseinanderhaltung kaum möglich ist, 2) der seit über dreißig Jahren bestehende Deutsche Buchdruckerverein auch den Zeitungsverlegern volle Bewegungsfreiheit zur Wah rung ihrer besonderen Interesse» bietet und stets geboten hat, 3) die über 2000 Mitglieder starken, mit einander verbundenen Organisationen -Deutscher Buchdruckcrvcrein- und -Buchgewerb licher Schutzverband- überwiegend aus Zeitungsverlegern be stehen und die von diesen Organisationen geschaffenen be währten Einrichtungen auch alle Mittel zur Jnleressenwahr- nehmung der Zeitungsoerleger gewähren. Die Versammlung spricht ferner ihr grundsätzliches Einverständnis mit der von der Centralleitung für das Zeitungswesen vorgelegten Verkehrs ordnung aus. Sie beauftragt die Centralleitung, die Verkehrs ordnung unter Berücksichtigung der verschiedenen von den Kreis- ausschüffen gestellten Anträge endgiltig fcstzustellen und mit 1. Januar 1902 zur Einführung zu bringen, sowie schließlich die Verhandlungen mit den in Frage kommenden Anzeigcn- Vureaux einzulciten und abzuschließen.- Zur Erläuterung diene die folgende Stelle des vom Vor stande erstatteten Jahresberichts: -Im deutschen Zeitungsgcwcrbe hat sich im verflossenen Jahre infolge des Inkrafttretens des neuen Postzeitungstarifs, sowie der erhöhten Papierpreise und der sonstigen erhöhten Herstellungs kosten eine große und tiefe Bewegung zur Bessergestaltung der Einnahmen aus dem Zeitungsbetriebe geltend gemacht. Einen kräftigen Anstoß erhielt diese Bewegung durch das Vorgehen des Kreises Sachsen, welcher in Gemeinschaft mit dem thüringischen Zeitungsverlegerverein für den 26. August vorigen Jahres eine Versammlung der sächsischen und thüringischen Zeitungsverleger nach Leipzig berief. In dieser Versammlung wurde beschlossen, eine allgemeine Erhöhung der Abonnements- und Inseratenpreise in die Wege zu leiten und die gesamte deutsche Tagespresse zum Anschluß an dieses Vorgehen zu veranlassen. Im weitern Verfolg der Sache stellte sich nun die Notwendigkeit heraus, den Zeitungs verlegerinteressen innerhalb des Vereins eine besondere organische Vertretung zu geben, um einerseits die cingeleitcte Bewegung besser fördern zu können und anderseits auch dauernd eine that- kräftige Wahrnehmung der Interessen der dem Deutschen Buch drucker-Verein und dem Buchgewerblichen Schutzverbande an gehörenden Zeitungsverleger und Buchdruckereibesitzer zu sichern. -Zu diesem Zwecke ist am Sitze des Vereins eine Central leitung für das Zeitungswesen errichtet worden, die aus folgenden Herren besteht: Julius Mäser in Leipzig, Vorsitzender, Wilhelm Bär in Leipzig, Richard Booch in Werdau, Olcar Dulce in Glauchau und vr. G. Neuenhahn in Jena. In gleicher Weise wurden anläßlich der in den letzten Wochen stattgefundenen Kreisversammlungen besondere Ausschüsse für das Zeitungswesen in den einzelnen Kreisen gewählt oder deren Wahl vorbereitet. Nur im Kreise V (Bayern) hat man von der Wahl dieser Kom mission aus prinzipiellen Gründen Abstand genommen. -Die Aufgaben, welche diese Ausschüsse für das Zeitungs- wesen zu erfüllen haben, sollen die folgenden sein: 1. Die Anstrebung allgemein durchführbarer, dem Umfange und der Erscheinungsweise der verschiedenen Blätter entsprechender Abonnementspreise. 2. Herbeiführung angemessener, der Auflage der Blätter ent sprechender Inseratenpreise und Beilagegebühren. 3. Aufstellung und Durchführung thunlichst einheitlicher Rabatt sätze, sowohl für den Verkehr mit den direkten Interessenten, wie für den Verkehr mit den Annoncen-Bureaux. 4. Anbahnung von Vereinbarungen mit den soliden Annoncen- Bureaux über den gegenseitigen geschäftlichen Verkehr und Führung einer Liste über die an diesen Vereinbarungen be teiligten Vureaux, sowie auch über diejenigen sogenannten An noncen-Bureaux, welche von den Zeitungsverlegern als solche nicht anzuerkennen und vom Geschäftsverkehre auszuschließen sind. 5. Bekämpfung des Systems der Accordinserate, der Sammel- (Platten-) Inserate, sowie der Bezahlung der Inserate durch Waren. 6. Einziehung außenstehender Inseraten- und sonstiger Forde rungen in außergerichtlichem Wege und Führung einer Liste schlechter Zahler sowie aller derjenigen Personen, die das Zeitungsgewerbc in unzulässiger Weise auszubeuten und zu schädigen suchen. 7. Auskunstserteilung über die Kreditwürdigkeit von Inserenten und sonstigen Personen, die mit dem Zeitungsgewerbc in Verkehr treten. 8. Gegenseitige Verständigung der Mitglieder über vorteilhafte Bezugsquellen sowohl für Redaktions- wie für Druckerei material. 9. Erteilung von Rat und Auskunft in Rechtsstrcitigkciten, die das Zeitungsgewerbe betreffen. 10. Gegenseitiger Schutz der Mitglieder durch Ueberwachung und Einflußnahme auf Ausschreitungen im Konkurrenzkämpfe. 11. Schlichtung und Entscheidung von Streitigkeiten, die zwischen den Mitgliedern selbst oder zwischen ihnen und den Auftrag gebern entstehen. 12. Vertretung der Interessen der Zcitungsverlcgcr den Behörden, dem Gesetzgeber, sowie der Oeffentlichkeit gegenüber. -Die Centralleitung hat gleich nach ihrer Errichtung energische Schritte zur Erhöhung der Abonnements- und Inseratenpreise unternommen, indem sie nicht nur auf dem Cirkularwege und in verschiedenen anbcraumten Versammlungen die Zeitungsverleger zum Anschluß an das Vorgehen zu bewegen versuchte, sondern 804'
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