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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 24.07.1901
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- Erscheinungsdatum
- 24.07.1901
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- Deutsch
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5880 Nichtamtlicher Teil. ->S 170. 24. Juli 1901 gefällt worden, und er begrüße dieses, sowie den Beschluß des Vorstandes, den beiden Kollegen in Marburg, die dieses Urteil provoziert haben, einen Teil der Prozeßkosten zu er statten, mit großer Freude. Er dankt dem Vorstand für diesen Beschluß und meint, daß man an diesem Prinzip fest- halten müsse, denn häufig hätten bisher die Buchhändler in kleineren Städten, die gerade von den unteren Behörden am meisten zu leiden hätten, auf ihr gutes Recht verzichten müssen, weil sie sich vor den Prozeßkosten gescheut hätten. Derartige Prozesse kosteten zwar viel Geld, sie führten aber zu wichtigen Entscheidungen, zu Entscheidungen, wodurch Fragen, die viele Jahre hindurch streitig seien, entschieden würden. Das Urteil des Verwaltungsgerichtshofes habe eine weittragende Bedeutung, und man sehe aus ihm nur wieder, daß man sich mit der Entscheidung der unteren Instanzen nicht zufrieden geben dürfe, sondern sich bis hinauf wehren müsse. Er erinnert sodann an seine Worte zu Anfang der Ver sammlung und teilt mit, daß er in der letzten Haupt versammlung des Reichsverbandes österreichischer Buchdruckerei besitzer die Frage der Errichtung eines Hauses in Wien, das als Sitz der buchgewerblichen Korporationen fungieren soll, angeregt habe. Er sei beim Leipziger internationalen Verlegerkongreß gewesen und ganz erfüllt von dem groß artigen Eindruck, den ihm das Buchhändlerhaus und das Buchgewerbehaus dort neuerdings geinacht hätten. Aehnliches auch in Wien zu schaffen, wäre sein sehnlichster Wunsch. Freilich, eine Korporation könne dies nicht leisten, man müsse sich vereinigen und alle Interessierten am Buch gewerbe zusammenrufen. In Leipzig stehe nur die Stadt hinter dem Hause, ein derartiges Gebäude könnte in Wien aber auf die Unterstützung ganz Oesterreichs rechnen. Er verkenne nicht, daß viele Hindernisse der Verwirklichung seines Planes entgegenständen; aber endlich würde er doch zum Siege gelangen. Es käme nur darauf an, die zer streuten Kräfte zu sammeln und gemeinsam zu wirken. Eine Verbindung der einzelnen buchgewerblichen Korporationen würde auch weiter eine bedeutend nachhaltigere und wirk samere Vertretung der gemeinschaftlichen Interessen ermög lichen. Man habe an dem Verlegerkongreß, der jetzt ein ständiges Bureau beschlossen habe, ein leuchtendes Vorbild. Im Schoße des Reichsverbandes österreichischer Buchdruckerei besitzer wurden bereits vorbereitende Schritte zur Verwirk lichung seines Planes unternommen. Man wollte jedoch nicht weitergehen, ehe man nicht die Ansichten des Buch händlervereines in dieser Angelegenheit kenne. Er erlaubt sich daher die nachfolgende Resolution vorzuschlagen und um deren einstimmige Annahme zu bitten. Diese Resolution lautet: »Der Verein der österreichisch-ungarischen Buchhändler in Wien hält eine lokale und administrative Vereinigung der verschiedenen, von den auf Grund des Z 15, 1 und 2 der Gewerbeordnung konzessionierten Gewerbetreibenden gebildeten Körperschaften für dringend wünschenswert. »Die Hauptversammlung vom 6. Juli 1901 be auftragt daher den Vorstand, dafür zu wirken, daß zwischen den einzelnen in der Reichshauptstadt ihren Sitz habenden allgemeinen und lokalen Körperschaften dieser Art eine solche Verbindung herbeigeführt werde.« Der Vorsitzende meint, daß es vielleicht gut wäre, sich vorerst noch über die Tragweite dieser Resolution Rechen schaft zu geben. Er könne nur wiederholen, daß er die Er richtung eines Buchhändlerhauses in Wien auf das freudigste begrüßen würde, daß er aber fürchte, daß diese, insbesondere bei der gegenwärtigen geschäftlichen Lage, sehr schwer fallen würde. Es fehle hier selbst an Freunden des Buchhandels, wie heute schon erörtert worden sei, und Mäcene fänden sich überhaupt nicht. In Leipzig liege der Fall ganz anders; man bedenke, wie reich die Buchhändlervereinigungen in Deutschland seien, und wie traurig es dagegen mit den Finanzen unseres Vereines bestellt sei. Diese seien, wie der Kassabericht ausweise, keineswegs glänzend, und der Vorstand müsse bei der Bewilligung jeder nur etwas größeren Summe eine genaue Prüfung der Sachlage vornehmen, bevor er selbst geringe Ausgaben sich gestatte. Er würde sich für die Idee sehr warm einsetzen, wenn er diese für realisierbar halten würde. Wenn mit den Buchdruckern ein Einvernehmen hergestellt werden könnte, wonach die, wie es scheint, materiell nicht so günstig gestellten buchhändlerischen Vereinigungen Wiens trotzdem als gleichgestellt betrachtet würden, so würde er gewiß der Idee keine Hindernisse in den Weg legen. Er fragt, welche Stellung man in Leipzig der Idee gegenüber einnehme. Herr Fell er antwortet hierauf und teilt mit, daß man von Leipzig nur auf eine moralische Unterstützung rechnen könne. Er kenne den Pessimismus, der gerade in Oesterreich so verbreitet sei, er glaube aber, daß die Buchhändler, wenn sie aus sich heraustreten und wirklich Großes leisten wollten, dieses auch würden leisten können. Er wiederholt schließlich den Wunsch, daß die verschiedenen buchgewerblichen Korporationen in dieser Frage Hand in Hand gehen mögen. Herr RivnäL führt aus, daß er der Anregung des Herrn Feller keineswegs unsympathisch gegenüberstehe, daß aber die Resolutton in der vorliegenden Form vielleicht dem Vorstand etwas zu bestimmte Aufträge erteilen würde. Er möchte daher den Antrag stellen, die Resolution dem Vorstand zu überweisen und ihn zu bitten, der Frage näher zu treten und über diese in der nächsten Hauptversammlung zu be richten. Da Herr Feller sich mit diesem Antrag einverstanden erklärt, wird er sodann einstimmig angenommen. Herr Rion 4L dankt dem Vorstand bestens für die Intelligenz und den Fleiß, mit denen er die Geschäfte geführt hat, und wünscht ihm mit warmen Worten weitere Erfolge. Herr Feller bringt noch zur Kenntnis, daß er vor kurzem einer Versammlung des deutschen Buchdruckervereines in Dresden beigewohnt habe, und daß in dieser Herr Friedrich Jasper (Wien) bezüglich der Rechtschreibung eine Resolution empfohlen habe, die dahin gehe, daß man gegen die einzelnen Aenderungen der Orthographie gar nichts einwenden möge, vorausgesetzt, daß dadurch eine einheitliche deutsche Ortho graphie im ganzen Sprachgebiete ermöglicht werden könne. Dieses letztere habe man als Hauptsache aufgefaßt, und man sei einig, alles zu thun, um eine einheitliche Rechtschreibung zu stände zu bringen. Diese Mitteilung wird mit großem Beifall ausgenommen. Der Vorsitzende schließt sodann um 1'/^ Uhr die Versammlung. Carl Junker, Vereins-Sekretär. Kleine Mitteilungen. Beschlagnahmt gewesene, aber verschwundene Akt- studicn. — Während der Beratungen im Reichstage über den im Volksmunde mit dem Namen »ttex Heinze» bezeichneten Gesetz entwurf wurden auf Veranlassung des Reichstagsabgeordneten Roeren bei dem Berliner Kunsthändler Hans Wendler zahlreiche Aktstudien mit Beschlag belegt. Diese Beschlagnahme wurde später aufgehoben und das gegen Herrn Wendler anhängig ge machte Verfahren wegen Verbreitung unzüchtiger Bilder wurde eingestellt; aber die Erledigung der Angelegenheit ist damit nicht erfolgt, vielmehr berichtet Herr Wendler jetzt in der -Berliner Zeitung- vom 18. d. M. eine lange Geschichte über die weitere Entwickelung der Sache. Erst auf wiederholte Anfragen Wendlers wurde ihm sein Eigentum zurückgestellt; zahlreiche Blätter fehlten, von den wiedergebrachten waren die meisten derart beschädigt,
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