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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 24.07.1901
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- Ausgabe
- Erscheinungsdatum
- 24.07.1901
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- Deutsch
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Antrag zur Diskussion. Der Vorstand hält es nicht für nötig, auf die allgemeine traurige Lage des Buchhandels hin- zuweisen und darauf aufmerksam zu machen, daß alle Berufe in den letzten Jahren unter der Ungunst der Verhältnisse ge litten haben und bestrebt gewesen sind, durch Erhöhung der Preise sich schadlos zu halten. Der Vorstand glaubt aber doch noch nicht, sein Hauptziel, den Rabatt bei Barverkäufen, wenn irgend möglich, ganz abzuschaffeu. bei Bibliotheken und großen Bücherauschaffungeu ihn aber auf 5 Prozent zu be schränken, schon jetzt anstreben zu können, so lauge Berlin und Leipzig noch nicht mit gutem Beispiel vorangegangen sind. Er hofft aber zuversichtlich, daß der jetzige Vorsteher des Börsenvereins, Herr Albert Brockhaus, den von seinem Vorgänger, Herrn Engelhoru, so energisch begonnenen Versuch fortsetzeu und zu siegreichem Ende führen werde.« Herr Deu ticke weist darauf hin, daß die Verkehrs- orduung unter Umständen eine Erhöhung des Ladenpreises gestattet, er möchte daher beim 2. Punkt den Vorschlag machen, an Stelle »einzuhalten« zu sagen: »nicht zu unter bieten«. Auch findet er, daß es nicht gewerbsmäßige Wieder verkäufer, die zwar keine Befugnis haben, gebe, wie zum Beispiel Portiers, Sprachlehrer :c., denen man eben iu xroxl notgedrungen einen Rabatt einräumen müsse. Herr Rivnäö ist im Prinzip mit den Ausführungen des Vorredners einverstanden, möchte aber eine bezügliche Aenderung dem Vorstand überlassen. Herr vr. Breitenstein vergleicht die neuen Bestimmungen mit den alten. Er findet in ihnen mehrere Aenderungen, denen er nicht beistimmen könne. Vor allem wisse er nicht, weshalb die Umstellung der zwei ersten Punkte stattgefunden habe. Beim ersten Punkt heiße es ferner jetzt »jedes öffent liche Anbieten von Rabatt«, während es in dem alten weitergehend »jedes Anbieten von Rabatt« geheißen habe. Bei Punkt o heiße es jetzt in einer, einer amtlichen Verlaut barung gar nicht entsprechenden Form, daß es »wünschens wert« sei, daß der den gewerbsmäßigen Wiederverkäufern zu gewährende Rabatt nicht ebenso hoch sei, wie der an voll konzessionierte Buchhändler, er möchte hier die frühere, präzisere und limitierte Bestimmung wiederhergestellt sehen. Den unbefugten Gewerbetreibenden müsse man auf das energischste entgegentreten, und es läge nur im Interesse des regulären Sortiments, daß man Mchtbuchhändlern nicht dieselben Be günstigungen einräume wie den konzessionierten Buchhändlern. Er müsse bei dieser Gelegenheit auch das im Abgeordneten hause gerügte Vorgehen der Firma Manz erwähnen und dabei noch auf einen anderen Uebelstaud Hinweisen. Es käme nämlich vor, daß Verleger in ihren Sortimentsgeschäften bei Rückstellung älterer Auflagen die neue Auflage billiger be rechneten. Da es sich hier hauptsächlich um Gesetzbücher handle, bei denen ältere Auflagen vollkommen wertlos seien, so läge hierin seiner Ansicht nach nur eine sehr gefährliche Form der Schleuderet. Er stellt schließlich den Antrag, die Bestimmungen seinen obigen Ausführungen entsprechend zu ändern. Der Vorsitzende verweist darauf, daß die neue Er klärung in ihrem Punkte 1 und 2 dem Wortlaute der Statuten entspreche, und daß die Einfügung des Wortes »öffentlich« nur auf ein Versehen zurückzuführen sei. Er sei mit den von Herrn vr. Breitenstein angeregten Aenderungen ebenso wie mit seiner Ansicht, daß nur befugten Wiederoerkäufern ein Rabatt eiugeräumt werden dürfe, vollkommen einver standen. Was die 15 Prozent aubelauge, so habe die Ent wickelung des Verkehrs, insbesondere der Umstand, daß die Journallesezirkel zu einer hohen Bedeutung gelangt seien, die nach Hunderten zählende Kontinuationen hätten, eine Aenderung der Bestimmungen gefordert. Die teilweise Aenderung der gesetzlichen Bestimmungen habe ferner den Achkrndsechzlgster Jahrgang. Kreis der gewerbsmäßigen Wiederverkäufer bedeutend er weitert. Die Verordnung des Jahres 1890 habe den Verschleiß einzelner Erzeugnisse der Presse, zu denen, ob mit Recht oder Unrecht, lasse er dahingestellt, Führer, Wegekarten, Kurs bücher rc. gezählt würden, vom Konzessionszwang entbunden, und die Preßgesetznovelle von 1894 habe den Verschleiß von Zeitschriften bedeutend erleichtert. Er halte es für unmöglich, daß sich heute Wiederverkäufer solcher Artikel mit 15 Prozent begnügten. Was den von Herrn Di-. Breitenstein erwähnten Fall Manz betreffe, so mache er seinerseits darauf aufmerksam, daß es im Interesse der Sache nicht günstig sein könne, wenn man Besprechungen derartiger Vorkommnisse im Abgeordneten hanse veranlasse. Der Vorstand habe sich mit der Angelegen heit sofort und, wie er in seinem Berichte mitteilen konnte, energisch und erfolgreich beschäftigt. Derartige öffentliche Besprechungen würden aber nur die internen Verhältnisse schwieriger gestalten. Was den Umtausch alter Gesetzes ausgaben anbelange, so habe die Firma Manz stets die Sortimenter in die Lage gesetzt, zu den gleichen Bedingungen wie sie selbst ältere Auflagen in Umtausch nehmen zu können. Herr Karafiat pflichtet den Ausführungen des Vor redners vollkommen bei. Herr Deuticke führt aus, daß der Umtausch älterer Auflagen unter Umständen freundlich zu begrüßen sei, ins besondere bei Schulbüchern, die nach längerem Gebrauch häufig geradezu sanitätswidrig seien. Er habe vor kurzem erfahren, daß die ungarischen Buchhändler gegen den Gebrauch alter Schulbücher bei der Sanitätsbehörde vorstellig geworden seien, und daß ungarische Schulbücherverleger sich bereit erklärt hätten, alte Auflagen gegen eine Vergütung von 20 Prozent zurückzunehmen. Die Mitteilung des Vorsitzenden, daß die Firma Manz die Sortimenter in die Lage versetze, ebenfalls die Gesetzbücher umzutauschen, begrüßt er mit Freude, doch gesteht er, daß er hiervon bisher nichts gehört habe. Es wäre wünschenswert, wenn dies in irgend einer Form den Sortimentern mindestens in Erinnerung gebracht werde. Er sei einverstanden, daß unbefugten Wiederverkäufern kein Rabatt gewährt werde, wenn er sich auch nicht dem Glauben hingeben könne, daß dadurch der unbefugte Buchhandel aus der Welt geschafft werden könne. ^ Auf die Frage des Herrn Rivnüö, was unter Zeit schriften zu verstehen sei, entspinnt sich eine lebhafte Debatte, wobei der Wunsch ausgedrückt wird, daß der Vorstand den Begriff »Zeitschrift« genau feststellen möge. Der Vorsitzende verspricht dies und wünscht, daß unter Zeitschriften alle mehr als einmal im Jahre aus- gegebenen periodischen Druckschriften — Lieferungswerke natürlich ausgenommen — angesehen werden möchten. Die Herren Karafiat und Pechel teilen hierauf die Abmachungen mit, die die Buchhändler in Brünn, bezw. in Graz untereinander fetztgesetzt haben und die darauf hinausgehen, ehemöglichst den Kuudenrabatt vollkommen ab zuschaffen. Beide Herren sprechen dem Vorstande für sein Vorgehen in dieser die vitalsten Interessen des Buchhandels berührenden Frage ihren wärmsten Dank aus und geben der Ueberzeugung Ausdruck, daß auf diesem Wege mit gutem Willen und bei vorhandener Einigkeit eine bedeutende Ver besserung der materiellen Lage in kurzer Zeit bereits erreicht werden könne. Der Vorsitzende dankt für diese Worte der Anerken nung und begrüßt die Bestrebungen der Herren in Brüur und Graz auf das herzlichste. Er habe jüngst beim Verlege, kongreß mit Freude die Wahrnehmung gemacht, wie die Fra des Kundenrabattes immer größere Kreise ziehe, und daß sel Länder, wie Norwegen, Schweden, England und Amerika, der Ladenpreis bisher nur sehr wenig respektiert worden auf dem besten Wege seien, gegen die Schleuderet Vorkehrun 773
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