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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 15.07.1901
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Erscheinungsdatum
- 15.07.1901
- Sprache
- Deutsch
- Sammlungen
- LDP: Zeitungen
- Digitalisat
- SLUB Dresden
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- http://digital.slub-dresden.de/id39946221X-19010715
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Kleine Mitteilungen. Vom Reichsgericht. (Nachdruck verboten.) — lieber den Begriff -Verbreitung von Schriften- fand am 12. d. M. vor dem Reichsgericht eine beachtenswerte Erörterung statt. Die Straf kammer in Krotoschin hat am 5. März die Händlerstochter I. K. wegen Beleidigung zu einem Jahre Gefängnis verurteilt. Die Angeklagte hat eine Anzahl Briefe und sonstige Schriftstücke un züchtigen und unflätigen Inhalts, die sie von anderer Hand hatte schreiben lassen, durch die Post an verschiedene Personen in Jarotschin und Schroda gesandt. Die Strafkammer hat gemäß 8 186 angenommen, daß es sich um eine -durch Verbreitung von Schriften- begangene Beleidigung handle. Die Revision der Angeklagten wurde vom Reichsanwalt für begründet erklärt. Cr betonte, daß eine Verbreitung von Schriften ganz zu Unrecht angenommen worden sei. Die getroffenen Feststellungen wider legten geradezu jene Annahme. Nach der Ansicht des Reichs gerichts liege eine Verbreitung von Schriften nicht darin, daß die That durch Absendung von Briefen an beschränkte Personenkreise begangen worden sei. Die -Verbreitung von Schriften-, die 8 186 im Auge habe, stehe der öffentlichen Verbreitung gleich. Es müsse also, wenn der erschwerende Umstand angenommen werden solle, mindestens subjektiv die Absicht dahin gehen, die Schriften einem unbeschränkten Personenkreise zugänglich zu machen. — Das Reichsgericht erkannte im Einklänge hiermit auf Aufhebung des Urteils und verwies die Sache an die Strafkammer zurück. In Oesterreich verboten. — Das Landes- als Preßgericht in Laibach hat die Weiterverbreitung der ausländischen Druck schrift: -Ein Beitrag zur Liguori-Moral», zweite Auflage von -Ultramontanes zur Lsx Heinze- von Grafen Paul von Hoens- broech, Berlin 1901, Druck und Verlag von A. Haack, verboten. Weiter hat das Landesgericht in Laibach die ausländische Druck schrift: Eugen Schmitt, -Die Culturbedingungen der christlichen Dogmen und unserer Zeit-, mit Buchschmuck von I. V. Eissarz, verlegt bei Eugen Diederichs in Leipzig, 1901, verboten. Buchhändlerische Vignetten als Warenzeichen. —Zur Ergänzung und Berichtigung der im Börsenblatt Nr. 158 vom 10. Juli, Seite 5570 und 5571, veröffentlichten Liste von buch- kändlerischen Verlagszeichen, die als Warenzeichen eingetragen sind, tragen wir nach, daß für die Firma Vclhagen L Klasing in Bielefeld außer ihrem Greifen (nicht-Geier-) auch ihr Signet V. L K. unter Nr. 24342 eingetragen ist. Kunstausstellung. — JnDelVecchios Ausstellung für Kunst aller Art und Zeit in Leipzig ist gegenwärtig eine Reihe neuer Werke ausgestellt von A. L. Terni, R. Lucas, Marie Orthaus, Professor C. Suhrland, B. Wenzel, Emmy Rogge, F. Bindewald, Cremont, Joseph Rummelspacher, Franz Macker, Jac. Hoffmann, Hugo Knorr, Edmund Massau, C. Weinert, F. Vries, ferner Ra dierungen von Helleu-Paris, Aquarelle von Leonhard Steiner- Zürich. Der satirische Zeitspiegel von Fritz Haß in München, der auch hier, wie vorher in anderen Städten, berechtigtes Aufsehen erregt, bleibt nur noch kurze Zeit ausgestellt. Von kunstgewerb lichen Sachen sind neu ausgestellt: Bemalte Porzellanteller von E. Proch-Worpswede und Amphoro-Porzellane (Ileberlaufglasuren). Neue Bücher, Kataloge rc. für Buchhändler. Müller, Or. Ernst, M. d. R., Das deutsche Urheber- und Verlagsrecht. München, I. Schweitzer Verlag (Arthur Sellier). 1. Band, 2. Lieferung. 8". S. 81—160. L Liefe rung ^ 1.50. Der 1. Band wird etwa 25 Bogen umfassen und ca. 6.— kosten. Williams and dlor^ats's (London and Oxkord) Lootz Oiroular. I4otss on vsv and kortboomin^ boolcs ov tboolo»z:, olassios, Luropsan and Oriental lan^ua^ss and bistorz-, Oontinentai litsratai'g. Witb a Supplement: 8seond-band booüs on olassioal püilolo^v. London and Oxkorcl, Williams L kloi'Aats. Hsv Lsriss, l4o. 13 (ok vbols 8sriss dlo. 133, llnl^ 1901). Lsx.-8". 8. 113—138. Uaobweistsr's Litsrarisobsr Nonatsbsrioüt kür Lau- und Inqenivur- wisssnsobakksn, Llelctrotecbnilc und vsrvanclts Osbists. Verlag von Uaebrnsistsr L Vüal in LsiprÜA, VII. dabrganA. dir. 7, luli 1901. 8°. 8. 105-120 mit 8oblüsssl. LataloZ der Vsrlagsbuolrbandlung Veit L Oowp. in Lsipxiq. 1891—1900. HaobtraA xu dem dis dabrs 1834—1890 snt- baltsnden Lataloq. 8". 48 8. Kunstausstellung. — In Brüx in Böhmen wird am 25. d. M. eine Gemäldeausstellung eröffnet werden, die bis Ende August dauern soll. Sie ist von dem bekannten Orientmaler Emil Uhl, der von dort gebürtig ist, angeregt worden und wird auch von ihm zur Ausführung gebracht. Sie wird eigene Bilder Uhls und solche von anderen deutschen Künstlern enthalten, und cs wird von ihr erwartet, daß sic dazu beitragen werde, die Kunstbestrebungen Deutschböhmens zu fördern. Der Plan fand bei der Stadtvertretung die nötige materielle Unterstützung. Die Ausstellung wird in der Schul-Turnhalle an der Kaiser Joseph- Promenade untergebracht sein. Ausstellungspreis. — Auf der Industrie-, Gewerbe- und landwirtschaftlichen Ausstellung in Basel erhielt die Verlagsbuch handlung K. I. Wyß in Bern und Basel in der Gruppe -Land wirtschaftliches Bildungswesen- ein Diplom I. Klasse, d. h. die höchste Auszeichnung dieser Abteilung. Persoualnachrichten. Jubiläum. — Am heutigen 15. Juli darf Herr Otto Roth in Gießen, der Inhaber der dort unter der angesehenen Firma Emil Roth blühenden Verlags-Buch- und Kunsthandlung, die fünfundzwanzigste Wiederkehr des wichtigen Tages feiern, an dem er im Jahre 1876 das väterliche Geschäft übernommen hat. Wir freuen uns, dem geehrten Herrn Jubilar zu diesem ehrenvollen Gedenktage unsere aufrichtigen Glückwünsche aussprechen zu dürfen. (Sprechsaal.) »Wessen Organ ist das Börsenblatt?« Diese Frage stellt ein ungenannter Verfasser in Nr. 28 der -Allgemeinen Buchhändler-Zeitung- vom 11. Juli an die Spitze eines Artikels, für dessen Inhalt der Redakteur und Verleger jenes Blattes, Herr Walther Fiedler in Leipzig, verantwortlich zu machen ist. Da auch der Unterzeichnete Redakteur des Börsenblattes darin mit Acutzerungen angeführt ist, die er nie gethan hat, so mögen zunächst an dieser Stelle die folgenden Mitteilungen zur Berich tigung dienen: Erstens: Es ist unwahr, daß ich Herrn Or. Mandelkern in Leipzig, der die Aufnahme von preßgesetzlichen Berichtigungen gegen die Firma Veit L Comp, in Leipzig im Börsenblatt von mir ver langte, die bestimmte Zusicherung der Aufnahme dieser Inserate in ihren mir von ihm vorgcschriebencn Formen gegeben hätte. Die llebersendung von Korrckturabzügen erwies sich aus bestimmten Gründen als notwendig und ist als eine solche Zusicherung nicht aufzufassen. Zweitens: Ebenso unwahr ist die mir in den Mund gelegte Aeußerung, ich dürfe nichts gegen Herrn Credner veröffentlichen, weil ich sonst meine Stelle verlieren würde. Weder habe ich eine so unbegründete Aeußerung gethan, noch ihren Inhalt auch nur angedeutet. Ich bedauere sehr, daß Herr Walther Fiedler mich zwingt, mich gegen so unbegreifliche Unterstellungen zu verwahren. Wo in dem Streite, in den ich durch ihn hineingezerrt worden bin, das Recht liegt, habe nicht ich zu untersuchen. Eine sach liche Prüfung von preßgesetzlichen Berichtigungen steht dem Re dakteur des aufgeforderten Blattes bekanntlich nicht zu. Aber die Formen, die 8 11 des Preßgesetzes vorschreibt, müssen gewahrt werden, und innerhalb dieser Schranken ist das Verlangen des Herrn Or. Mandelkern meinerseits gewährt worden. Die Fragen bezüglich angeblicher Beeinflussung durch Herrn Credner, die der Artikelschreiber an diese Behauptungen anknüpft, erledigen sich hiernach. Nicht Herrn Crcdners Wille war mir bei meinen Ablehnungen maßgebend, sondern das sachkundige Gut achten des Rechtsbeistandes des Vorstandes des Börsenoereins und auck der Redaktion des Börsenblattes, dessen Rat ich bei allen diesen Berichligungsbegehren oingeholt habe. Die als Ucberschrift des Artikels gewählte Frage: -Wessen Organ ist das Börsenblatt?« darf ich zum Ueberfluß dahin be antworten, daß dieses Blatt, wie wir alle wissen, das Organ des Börscnvcreins ist. Diese Thatsachc schließt für die Redaktion die Verpflichtung ein, daß sie Angriffe (bezw. nicht zu kontrol lierende Behauptungen) von Nichtmitgliedern gegen Mitglieder des Börsenvereins im eigenen Organ dieser letzteren regelmäßig nur insoweit zuläßt, als die Vorschriften des Gesetzes es fordern. Leipzig, 12. Juli 1901. Max Evers. 748 Slckurndsechz lasier Jahraana.
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