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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 15.07.1901
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- Ausgabe
- Erscheinungsdatum
- 15.07.1901
- Sprache
- Deutsch
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- LDP: Zeitungen
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»Correspondenz-r, und zwar insbesondere in den Nummern 12, 18, 27, 46 und 50 des vorigen und in den Nummern 16, 23 und 27 des diesjährigen Jahrganges, veröffentlicht worden. Ich bin nämlich der Ansicht, daß es unsere Mit glieder interessiert, wenn der Vorstand über seine Thätigkeit, namentlich über wichtige Vorgänge, nicht erst am Ende einer Vereinsperiode, sondern in jeder Ausschußsitzung Bericht er stattet und diesen veröffentlicht. Dadurch wird auch verhütet, daß die Mitglieder glauben — wie das manchmal vorkommt —, daß der Vorstand seine Zeit in idyllischer Ruhe ver bringt, während seine Thätigkeit oft recht aufreibend, dornen voll und manchmal auch eine recht undankbare ist. Unter Hinweis darauf darf ich mir aber wohl erlauben, mich in meinem heutigen Berichte etwas kürzer zu fassen. Die Hauptaufgabe unserer Thätigkeit war vor allem, Ihre in der letzten Hauptversammlung gefaßten Beschlüsse zur Ausführung zu bringen. Die eingehende Debatte über die Lage des Schulbüchergeschäftes führte dazu, daß Sie den Vorstand beauftragten, eine Enquete unter den Schulbücherverlegern zu veranstalten. Ich habe damals sofort darauf hingewiesen, daß es hierzu notwendig sei, daß unsere Mitglieder die ihnen bekannten Uebelstände dem Vor stande vorher in detaillierter und genauer Form Mitteilen würden. Wiewohl diese Aufforderung auch später noch in den Ausschußsitzungen wiederholt worden ist, haben wir fast gar keine Zuschriften in Angelegenheit des Schulbücher- geschäftes erhalten und sind uns auch sonst keine Klagen zur Kenntnis gebracht worden. Unter diesen Umständen waren wir nicht in der Lage, eine solche Enquete ein zuberufen. Die Resolution, betreffend den Zeitungs- und Ka lenderstempel haben wir sofort nach der Hauptversamm lung nicht nur dein hohen Abgeordneten- und Herrenhause, sondern auch den einzelnen Mitgliedern der Regierung zur Kenntnis gebracht. Am letzten Tage des Jahres 1899 wurde dann das sanktionierte Gesetz publiziert, das den österreichischen Buchhandel und insbesondere die Zeitungs industrie von einer Fessel befreite, die sie so lange Zeit ge tragen haben. Auch Ihr Wunsch, betreffend den Anschluß Oesterreichs an die Berner Konvention und den Abschluß eines Staats vertrages mit Nordamerika, hat nunmehr eine Aussicht, in absehbarer Zeit in Erfüllung zu gehen. Anfang 1900 hat die österreichische Regierung eine Enquete über die Frage des Beitrittes Oesterreichs zur Berner Konvention abgehalten, zu der unser Verein zusammen mit der Korporation der Wiener Buch-, Kunst- und Musikalienhändler eine ausführliche Eingabe verfaßte und hierbei die in unserem Vereinsvrgan publizierten Aufsätze über diese Frage der Regierung unter breitete. Die Resolution, die vor kurzem im Abgeordneten hause, sowie jene, die anläßlich des IV. internationalen Verlegerkongresses in Leipzig gefaßt wurden, dürften die Angelegenheit weiter unterstützen, so daß insbesondere, wenn uns unsere ungarischen Kollegen die versprochene Unterstützung leihen werden, wir hoffnungsvoll in die Zukunft sehen und der Erwartung Ausdruck geben können, daß die Monarchie bald der Berner Union beitreten werde. Vor kurzer Zeit ist auch ein Urheberrechtsvertrag zwischen der Monarchie und dem Deutschen Reiche in Geltung getreten, wodurch die urheberrechtlichen Beziehungen Oesterreichs zum Deutschen Reiche einer Verbesserung unter zogen, jene Ungarns aber ganz neu geregelt worden sind. Wir sind nicht in der Lage gewesen, auf das Zustande kommen dieses Vertrages irgend welchen Einfluß zu uehmen. Bei der Behandlung desselben im österreichischen Abgeordnctcn- hanse hat aber Se Excellenz der Jnstizminister milgeteilt, daß Unterhandlungen für einen Staatsvertrag mit Nord amerika angeknüpft worden sind, was wir auf das leb hafteste begrüßen können. Ihre Resolution, betreffend die Ausbreitung unseres Vereines, ist trotz vielfacher Bemühungen unserseits leider ein platonischer Wunsch geblieben. Dagegen haben wir auf dem Gebiete des Kampfes gegen die unbefugte Konkurrenz größere Erfolge zu verzeichnen. Zusammen mit der Korpo ration der Wiener Buch-, Kunst- und Musikalienhändler haben wir eine Denkschrift ausgearbeitet über die Berechtigung zum Handel mit Druckwerken, dieselbe in Form einer Ein gabe, sowohl an die Ministerien des Innern, für Kultus und Unterricht, des Handels und der Justiz, sowie an sämtliche politische Landesbehörden gerichtet, in Form einer Broschüre aber allen sonstigen, hier in Betracht kommenden Behörden zugesendet. Wir haben die Broschüre außerdem unseren Mitgliedern gratis zur Verfügung gestellt, und die bedeutende Nachfrage nach derselben zeigt uns, daß sie den Beifall unserer Mitglieder gefunden haben muß. Eine Erledigung auf unsere Eingaben ist uns allerdings bisher noch nicht zu gekommen, doch haben insbesondere die Wiener Korporation und unsere Kollegen in Mähren Gelegenheit gehabt, eine Wirkung unserer Schritte in einem uns günstigen Sinne konstatieren zu können. Von ganz besonderer Wichtigkeit für unser Gewerbe ist das, dank dem energischen Vorgehen unserer beiden Kollegen Blanke und Scheidbach in Marburg, gefällte Urteil des Verwaltungsgerichtshofes, wodurch in der Schulbücherfrage Klarheit geschaffen und endgiltig ausge sprochen wurde, daß Licenzinhaber lediglich Volksschulbücher verkaufen dürfen. Eine andere in letzter Zeit von den Buchdruckern aufgeworfene Frage, ob sie nicht wie andere Gewerbetreibende die von ihnen hergestellte Ware, das Buch, auch verkaufen dürfen, ist noch nicht entschieden, und es muß mit Spannung die Lösung derselben abgewartet werden, die nach Ansicht der Buchhändler nur in einem uns günstigen Sinne ausfallen kann. Auch die Frage der Reform des Preßgesetzes hat uns hervorragend beschäftigt. Durch Ihre Verhandlungen in der letzten Hauptversammlung hierzu angeregt, haben wir, eben falls zusammen mit der Wiener Korporation, eine Petition um Aenderung des Preßgesetzes ausgearbeitet, in der wir die Interessen unseres Gewerbes zum Ausdruck zu bringen gesucht haben. Wir haben uns hierbei hinsichtlich der Frage der Kolportage auf den Standpunkt gestellt, daß der Ver kauf von Tagesblättern vollkommen freigegeben, daß aber die Kolportage mit sonstigen Schriften nur Angestellten konzes sionierter Buchhändler gestattet werden möge. Diese Eingabe, ebenso wie jene, betreffend die Wahrung der Interessen des regulären Buchhandels, habe ich die Ehre gehabt, zusammen mit Herrn Franz Deuticke, dem Vorsteher der Wiener Kor poration, persönlich Sr. Excellenz dem Ministerpräsidenten zu überreichen. Als dann im Anfang dieses Jahres das Abgeordnetenhaus neu zusammentrat, haben wir zusammen mit dem Reichsverband österreichischer Buchdruckereibesitzer an dasselbe eine Petition gerichtet und neuerlich gebeten, das hohe Haus möge sobald als möglich in die Beratung eines neuen Preßgesetzes eintreten. Wie Ihnen erinnerlich sein wird, hat die allerhöchste Thronrede die Einbringung einer Preßgesetznovelle auch in sichere Aussicht gestellt, und es ist nach den neuesten Informationen zu erwarten, daß die Regierung diese Novelle im Herbste endlich vorlegen werde. Noch eine andere Frage wurde in der letzten Haupt versammlung behandelt, und sie ist es, die uns im Laufe der Berichtsperiode am meisten und am eingehendsten be schäftigt hat. Ich meine jene des Kundenrabatts und der Einhaltung der Ladenpreise. Wie Ihnen erinnerlich sein dürfte, haben Sie mich in der letzten Hauptversammlung autorisiert, in Leipzig dahin zu wirken, daß insbesondere die
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