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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 03.04.1882
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- Ausgabe
- Erscheinungsdatum
- 03.04.1882
- Sprache
- Deutsch
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GerichtSlierfaffungS-Gesctz vom 27. Ion. 1877 nebst Einführungs-Gesetz, n. dem preuß. Ausführungs-Gesetz vom 24. April 1878. 2. Ausg. 8. Cart. * —. 60 — dasselbe. Mit e., System u. Inhalt d. Gesetzes darstell. Einleitg. v. Gneist. 2. Ausg. Carl. * 1. 20; geb. baar * 1. 60 KonkurS-OrVnung nebst Einführungs-Gesetz vom 10. Febr. 1877, dem preuß. Ausführungs-Gesetz n. dem Reichs-Gesetz, betr. Anfechtgn. v. Rechtshändig», rc. 2. Ausg. 8. Cart. * —. 60 — dasselbe. Mit e. Einleitg. v. I. Meisner. 2. Ausg. 8. Cart. * —.75; geb. baar * 1. — 8. ^ m ° ^ ^ ' 8.°—.° ° 0° ° s L k Iiruns« I-osv . a s «so w Reioli. Strafprozeß-Ordnung nebst Einführungs-Gesetz. Vom 1. Febr. 1877. 2. Ausg. 8. Cart. * —. 80 — dasselbe. Mit e., System u. Inhalt d. Gesetzes darstell. Einleitg. v. Gneist. 2. Ausg. 8. Cart. * 1. 20; geb. baar * 1. 60 8. * 3. 1Ve)'xan«I, II., l'a.gelien-öalligtilL k. den Inlanteris-Ollinier. 12. * 2. 40 McdicuS in Aljey. kknur«'ul»6t't t. äis Vo1Ü886Üul6v. 4. ** —. 15 Mtves, E., Wie erkälten wir uns? u. Licht in das völlige Dunkel der Entstehungs-Ursachen v. Diphtheritis, Bräune, Katarrhen n. anderen Erkältungs-Krankheiten. 2. Ausl. 8. * —. 50 F. A. PcrtheS in Gotha. Litteraturbatt, deutsches. Begründet v. W. Herbst, fortgeführt v. H. Keck. 5. Jahrg. 1882/83. (52 Nrn.) Nr. 1. 4. Vierteljährlich * 2. — 8. ' ' G Nir poIit!8oIi6n?!-opu^ 1882. 14. 4. Viertsl^ütirlieü * 6. — Rabe, M., Liederfreund. Auswahl der schönsten Volkslieder. Vorstufe u. 1. Hst. 8. 2 d N rh , ü * —. io Kirchhofs, CH., Friedrich. Ein Studentenleben. 1. Bd. 8. * 2. — stuckt, n. ckor OumpUAnu. 17. k'ol. * 1^ — -h -I.6»-i:I»v«foI<I, v., driselienlunck in Wort u. öilck. I^inesobilckerun^ck. I^oIIeni8eli6nLöniKr6iot!63. 6.b,t^. k'ol. * I. 50 Wagner-Groben, C., das Jünglingsleben im Lichte d. Evangeliums. 2. Ausl. 8. ^ . 20 FricdenS-VcrpslcgungS-EtatS der preußischen bezw. in die preußische Ver waltung übernommenen Truppen rc. f. das Etatsjahr 1882—83. 4. * 1. — Luther'S, vr. M., kleiner Katechismus. Nebst Anh.: Kurze Form, wie das Vaterunser zu beten. 16. * —. 40; geb. * —. 60 Lrwisohn, L. M., hebräische Lesefibel, it. Ausl. 8. * —. 30 Tharau, H., die Studiengenossen. 8. * 3. — Müller, D., Geschichte d deutschen Volkes in kurzgefaßter übersichtl. Darstellg. 10. Aufl., besorgt v. F. Junge. 8. * 4. 20; geb. baar * 5. — u. * 6. — Cronemeyer, E., Leitfaden f. den Religions unterricht. 2. Ausl. 8. * —. 80 6uIli'Irut'Ii, ÜI61N68 nuuti86lie8, k. ck. ck. 1883. 22. 16. * —. 60 -h Sammlung gemeinnütziger Vorträge. Nr. 73. 8. * —. 20 Inhal«: Kaiser Joseph II., der Reformator d. Strafrechte- in Oesterreich, v. F. Rulf. Nichtamtlicher Theil. Reichsgerichts-Erkenntnisse. Druckschrift. Fahrlässigkeit. Thatbestand. Verbreitung. Verleger. Verantwortlichkeit. Nachweis des Vormanns. Prehgesetz vom 7. Mai 1874, §. LI. Dieser Paragraph ist anwendbar, wenn der Inhalt der Druckschrift den objectiven Thatbestand einer strafbaren Handlung enthält, gleichviel ob der Verfasser dolos handelte oder nicht, und ob seine Verfolgung möglich ist. Die Verbreitung einer Druckschrift liegt vor, wenn mit dem Verkaufe an einen Abnehmer der beab sichtigte Vertrieb begonnen hat. Nicht schon das Eigenthum eines Verlagsgeschästs begründet die Verantwortlichkeit als Verleger, sondern es ist die Leitung des Geschäfts erforderlich. Die Ver antwortlichkeit der in K. 21. genannten Personen ist in jedem Falle ausgeschlossen, in welchem der Vormann bestraft werden kann, wenn auch ohne Zuthun des Nachmanns. Urtheil des III. Strafsenats vom 23. December 1881 o. F. *) Aushebung des Urtheils und Freisprechung. Gründe. Mit angeklagter B. ist der öffentlichen Beschimpfung christlich kirchlicher Aus der Zeitschrift „Rechtsprechung des Deutschen Reichsgerichts in Strafsachen" (München, Oldenburg). Einrichtungen schuldig gefunden, weil er als Geschäftsführer des Druckerei- und Verlagsgeschästs der Mitangeklagten T. einem in der Druckerei gedruckten und in einer größeren Anzahl von Exem plaren an einen Orgelspieler zum öffentlichen Vertriebe verkauften Liede ein das Innere einer christlichen Kirche darstellendes Titel bild hat vorsetzen lassen, auf welchem von einer weiblichen Figur aus Tonnen, welche auf dem Altäre liegen, Getränk gezapft wird, während auf der Kanzel ein Soldat ein gefülltes Glas schwingt und andere Soldaten mit Mädchen im Arme den Altar tanzend und küssend umgeben. In dem Ausschenken von Bier oder Spiri tuosen aus dem Altäre einer durch das Crucifix als christlich gekennzeichneten Kirche ist die Beschimpfung der Einrichtung des Abendmahls und in der Figur des trunkenen Soldaten aus der Kanzel eine Beschimpfung des Predigtamtes erblickt worden. Die VcrurtheiluiW der Mitangeklagten T. ist erfolgt, weil sie als Eigcnthümerin des Verlagsgeschäftes, bzw. als Verlegerin verpflichtet gewesen sei, dafür Sorge zu tragen, daß aus ihrem Geschäfte keine Druckschriften hervorgingen, deren Inhalt strafbare Handlungen begründeten. In der Unterlassung dieser pflicht mäßigen Aufmerksamkeit auf die Preßerzengnisse ihres Verlags geschäfts ist das Vergehen des tz. 21. des Preßgesetzes gefunden und demgemäß Angeklagte verurtheilt. Beide Angeklagte haben das Rechtsmittel der Revision ver folgt. B. hat jedoch das von ihm eingelegte Rechtsmittel später
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