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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 18.06.1901
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- Ausgabe
- Erscheinungsdatum
- 18.06.1901
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- Deutsch
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4916 Nichtamtlicher Teil. ^ 139, 13. Juni 1901. wenn der Charakter des Einbands dem Inhalt des Buches völlig zuwiderläuft. Ein guter und wirklich zweckentsprechender Einband wird daher nicht allein von guter dekorativer Wir kung sein, sondern er wird auch der poetischen, dramatischen, wissenschaftlichen, humoristischen rc. Richtung des Buches Rechnung tragen müssen. Daß ferner nicht außer Acht zu lassen ist, den eigentlichen, auf dem vorderen Deckel an gebrachten Buchtitel, mit dem Rücken, dem Hinteren Buch deckel, dem Buchschnitt, Vorsatzpapier rc. in Einklang zu bringen, darf als eine weitere Forderung angesehen werden. Eine größere Serie moderner Bucheinbände (ca. 48 Leinen bände) bietet das Barsortiment F. Volckmar in Leipzig. Findet man in diesen Entwürfen die letzte, hier er wähnte Forderung auch nicht immer im vollen Umfang durchgeführt, da diese Einbände nicht für ein einzelnes Werk, sondern für ganze Gruppen bestimmt sind und demzufolge die Ausschmückung einen rein dekorativ-ornamentalen Charakter erhalten hat, so interessieren diese Einbände doch ungemein, da die überwiegende Mehrzahl ein durchaus eigenartiges, selbständiges Gepräge hat. Während nun Franz Stassen in seinem Einband zu »Tristan und Isolde« ganz illustrativ verfährt, E. M. Lilien dem Titel zu »Juda« einen völlig symbolischen und durch die Verwendung der drei äußerst fein zu einander abge stimmten Farben: Weiß, Hellblau und Dunkelblau, auch einen ungemein stimmungsvollen Ausdruck giebt, nimmt die Mehrzahl der Entwürfe, aus dem bereits erwähnten Grunde mehrfacher Verwendung, rein abstrakte Form an. Walter Caspari, Arnold Roller, W. Werner und F. Hegenbart haben hierfür pflanzliche Motive verwendet; dabei hat der erst genannte Künstler seinen Pflanzengebilden einen ausgesprochen naturalistischen Zug belassen und von einer strengeren Stili sierung abgesehen. Das Zweckentsprechende mit Linienschönheit, feinsinniger dekorativer Wirkung und harmonischer Farben gebung zu verbinden, haben besonders E. R. Weiß, Talwin Morris, I. V. Cissarz, Veldheer, Constanze Karlslake, Graf und Gräfin Sparre, Otto Eckmann, Richard Grimm, Josepha Licht und Felix Eisengräber verstanden. Tragen^ dagegen die Entwürfe von P. Kersten und F. Luthmer ein mehr eklektisches und weniger modernes Gepräge, so erfüllen sie trotzdem die Forderungen, die man an einen guten Buch einband stellen muß. Ernst Kiesling. Kleine Mitteilungen. Gerichtsverhandlung. Urheberrechtsschutz. — Wir haben im Jahre 1898 (in Nr. 118 und 213 d. Bl.) über einen Rechtsstreit um Schutz von Urheberrechten berichtet, der damals in Wien vor zwei Instanzen verhandelt worden ist. Soeben erst ist in diesem Prozesse eine neue Entscheidung e: flössen, über die wir in der Wiener -Neuen Freien Presse« folgendes berichtet finden: Es sind mehr als drei Jahre, seit Georg Stubenvoll, der sich als Theatcr-Materialien-Geschäftsinhaber bezeichnet, von der Verlagsfirma Felix Bloch's Erben in Berlin bei dem Wiener Landesgcrichte des Eingriffes in ihr Urheberrecht angcklagt wurde. Stubenvoll hatte sich nämlich die Theaterbücher und einzelne Rollen der Bllhnenwerke -Großstadtluft«, -Cirkusleute-, -Com- teste Guckcrl«, -Frau Ur. Striesc«, -Die goldene Eva«, -Die Orientreise-, -Der Herr Senator- und -Zwei glückliche Tage-, die die Firma Bloch's Erben den Theater-Direktoren nach getroffener Vereinbarung gleichzeitig mit der Erteilung der Erlaubnis zur Aufführung übergiebt, von dritter Seite verschafft und kleinen Theater-Direktoren verkauft. Diese hatten mit dem faktischen Besitze der Bücher und Rollen wohl noch nicht das Recht der Aufführung, aber doch die Möglichkeit, ohne ein solches Recht diese Stücke aufzusühren. Die Bücher und Partien waren von der Firma Felix Bloch's Erben, denen die betreffenden Bühnenautoren ihre Rechte übertragen hatten, autographisch vervielfältigt und trugen den Vermerk -Manuskript- oder -als Manuskript- gedruckt-. — Das Wiener Landesgericht sprach nun den Geklagten frei, weil die Bücher, indem sie vervielfältigt und ausgcgeben waren, als bereits -erschienen- betrachtet werden konnten, somit der Weiterver kauf der erworbenen Bücher resp. Rollen, nach dem Gesetze über das Urheberrecht gestattet war; dies sei durch den darauf be findlichen Vermerk nicht geändert gewesen. Der oberste Gerichts hof hob jedoch dieses Erkenntnis auf und ordnete eine neuerliche Verhandlung an, weil der Begriff des Erscheinens einen allge meinen, jedermann zugänglichen Verkauf, nicht aber eine bloß technische Vervielfältigung zu rein privaten Zwecken bedeute. Es müsse demnach erst festgestellt werden, ob auch ein solches Er scheinen vorlicge. — Obwohl die Entscheidung noch im Jahre 1898 gefällt wurde, auch bereits in offiziellen Sammlungen ab gedruckt ist, fand doch erst am 12. Juni 1901 die angeordnete neuerliche Verhandlung statt. Infolge von Anträgen der Verteidigung war nämlich ein Gutachten von Sachverständigen eingeholt worden, und das Gericht wendete sich an das für solche Fragen eingesetzte staatliche Sachverständigen - Kollegium. Aus den verschiedensten formellen, persönlichen und sachlichen Gründen währte es zwei Jahre, ohne daß dieses Gutachten ab gegeben werden konnte. Es hat sich also hierbei diese Einrichtung nicht bewährt. Schließlich einigten sich beide Parteien dahin, daß Hofrat Burckhard das Gutachten als Sachverständiger verfassen möge. Dies geschah nun, und es lautete im wesentlichen zu gunsten der klägerischcn Firma. Die Verhandlung am 12. d. M. wurde unter dem Vorsitze des Vice-Präsidcnten Or. Feigl geführt; als klägerischer Vertreter fungierte Or. Schneeberger, als Verteidiger Or. Victor Rosenfeld. Der Gerichtshof sprach diesmal den An geklagten schuldig und verurteilte ihn zu zwei Monaten Arrests. Der Verteidiger meldete die Nichtigkeitsbeschwerde, sowie die Be rufung gegen das Strafausmaß an. Post. — In Fes, Alkassar und Meknes (Marokko) sind deutsche Postagenturen eingerichtet worden. Die Postagenturen in Alkassar und Meknes befassen sich lediglich mit der Annahme und Ausgabe von gewöhnlichen und eingeschriebenen Briefsendungen; die Thätig- keit der Postagentur in Fes erstreckt sich außerdem auf den Zeitungs- und Postanweisungsdienst sowie auf Nachnahmen bei eingeschriebenen Briefsendungen. Für die neuen Postanstalten gelten dieselben Versendunasbedingungen wie für die übrigen deutschen Postanstalten in Marokko. Deutsche Rechtschreibung. — Im Reichsamt des Innern zu Berlin sollte am 17. d. M. die Konferenz über die Aenderung der deutschen Rechtschreibung ihren Anfang nehmen. Die National- Zeitung schreibt dazu: Vor einiger Zeit war die Rede davon, daß auch deutsche Sprachgebiete außerhalb des Reiches, wie Oesterreich und die Schweiz, an der Konferenz teilnehmen würden. Aus der Schweiz ist kein derartiger Wunsch amtlich bekundet worden; dagegen hat das österreichische Kultusministerium einen solchen ausgesprochen und selbstverständlich bereitwilliges Entgegen kommen gefunden. Das österreichische Kultusministerium wird daher in der am Montag beginnenden Konferenz vertreten sein. Zeitungen in Rußland. — Wie gemeldet wird, steht in Rußland eine Erleichterung für Zeitungen bevor. Für die russi schen Journale bilden die Verwarnungen der Regierung eine harte Strafe, weil nach dem Gesetz ein Blatt, das drei solche Ver weise erhalten hat, nicht weiter erscheinen darf. Wenn eine Zeitung also zwei Verwarnungen erhalten hatte, so schwebte über seinem Fortbestände immer das Damoklesschwert der dritten Ver warnung, die wegen des geringsten Versehens erfolgen konnte. Die Regierung hat sich nun mit Rücksicht auf die hierdurch ge schaffene unsichere Lage der russischen Presse entschlossen, die über die Blätter bisher verhängten Verwarnungen aufzuhebcn und ferner anzuordnen, daß denjenigen Zeitungen, die künftig von Verwarnungen betroffen werden sollten, jährlich eine Verwarnung gnadenweise nachgesehen werden soll, damit die Gefahr der Unter drückung, die das betreffende Blatt infolge der dritten Verwarnung treffen müßte, vermindert werde. Deutsche Bezeichnungen im Papierfach. — Der -Zeit schrift des Allgemeinen Deutschen Sprachvereins- entnimmt die -Papierzeitung- folgende Betrachtung: -Wenn wir die Kunst ausdrücke des Papiermachergewerbes mit denen anderer Gewerbe vergleichen, so machen wir die erfreuliche Wahrnehmung, daß dieses Gewerbe hierin im ganzen mehr als andere verständlich, d. h. deutsch sein will, ein Bestreben, das wir besonders auch bei Hofmanns bekanntem Handbuch gern anerkennen. Lumpendrescher oder Lumpenwolf, Gautschwalze, Kollergang, Siebsührer, Abtropf kasten u. s. w. sind Ausdrücke, die auch dem einfachsten Arbeiter bald verständlich und vertraut werden. Anderseits aber sind doch vielfach einzelne Ausdrücke im Gebrauch, die die angeführten Eigenschaften nicht haben und recht wohl durch deutsche Wörter ersetzt werden könnten, teilweise auch schon ersetzt werden. -Glätt werk« (oder -Walzenmang-) giebt den Zweck dieser Maschine deut licher kund als der ausländische -Kalander- (französisch oalanckrs,
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