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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 12.06.1901
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- Erscheinungsdatum
- 12.06.1901
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- Deutsch
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4746 Nichtamtlicher Teil. .IS 134, 12. Juni 1901. leiten), die kodifizierten Bestimmungen der Berner Kon vention, die lex kori (Ausdehnung des Schutzes und gün stigere Bedingungen als der Unionsvertrag) und endlich die Sonderverträge. Alles, was nun hier reinen Tisch zu schaffen, gegenstandslos gewordene Artikel zu entfernen und in diese oft noch dunklen Fragen Licht zu verbreiten im stände ist, muß als eine Erleichterung der auf Autoren und Verlegern lastenden Verpflichtungen, als eine Anbahnung eines wirksameren Schutzes angesehen werden, dem sich deshalb niemand ent ziehen kann, weil er einfach ist. Wenn die sachkundigsten Richter sich nur mehr auf einen einzigen Text stützen müssen, wird dessen Auslegung immer gletchmäßiger und die Ueber- einstimmnng der Ansichten nach und nach eine immer all gemeinere werden. Schon ohnedies muß infolge der Ver schiedenheiten in Sprache, Rechtsauffassung und Interessen ein gar weiter Weg zurückgelegt werden. Wenn aber die Richter sich über eine Reihe von mehr oder weniger gleichlautenden, in ihren Fassungen wenig, aber doch immerhin faktisch ver schiedenen Bestimmungen aussprechen sollen, verlieren sie sich viel leichter in byzantinische Erörterungen; die Möglichkeit, sich zu täuschen, wird größer, und die begangenen Jrrtümex fallen sowohl auf den Wortlaut der Berner Konvention wie auf jenen der Sonderverträge zurück. Die Parteien laufen Gefahr, viel länger in diesem Rechtswirrwarr herumirren zu müssen, und schließlich gewinnt eine derselben nur nach schweren Opfern an Zeit und Geld. Fürchtet man aber lange und kostspielige Prozesse, so wird man zögern, dem Richter anzurufen; den Vorteil haben die straflos ausgehenden Nachdrucker; das Rechtsbewußtsein aber wird im Innersten getroffen. Der Unionsvertrag bleibt dann in vielen Fällen ein toter Buchstabe. Alle unsere Anstrengungen müssen des halb dahin zielen, denselben zu seiner vollen Ausführung zu bringen. Ein sicheres Mittel zur Erreichung dieses Zweckes bildet die Wegschaffung der Sonderverträge. Sind diese Erwägungen richtig, so folgt daraus mit logischer Notwendigkeit, daß man auch dem Abschluß neuer Sonderverträge möglichst aus dem Wege gehen sollte. Viel einfacher ist es doch, wenn ein Land, das mit einem Sonder vertrag beglückt werden soll, der Berner Union beitritt; die finanziellen Leistungen, die dieser Beitritt für Länder, die in der Verteilung der Kosten nicht unter den ersten Zahlklassen figurieren zu müssen glauben, sind unbedeutend. Gewöhnlich beginnt ja dasjenige Land, welches das größte Interesse am Schutze seiner Angehörigen hat, die Unter handlungen (z. B. Frankreich), und kommen diese zum Ab schlüsse, so muß dann die andere vertragschließende Partei auch gerade diejenigen Autoren schützen, die dort am meisten gelesen, gespielt, aufgeführt und nachgebildet werden. Hat also der neu in die Vertragssphäre einbezogene Staat einmal dem Meistbeteiligten dieses Zugeständnis gemacht, so kann es für denselben doch wenig bedeuten, wenn auch andere Länder, mit denen weniger enge Beziehungen unterhalten werden, ebenfalls an diesem Zugeständnisse teilnehmen. Andererseits aber trägt dieses neue Land durch seinen Beitritt zum Unionsverband für sich großen Gewinn davon: Es tritt in den Kreis vieler anderer Staaten und kann sich deren Erfahrungen auf dem Urheberrechtsgebiete zu nutze machen; es kennt den Sinn und Geist der ihm durch den Unionsvertrag auferlegten Verpflichtungen genau, weil dieser Vertrag allgemein besprochen worden ist. Alle diese Verpflich tungen, weil festbestimmt und begrenzt, werden Richtern und Interessenten viel weniger drückend erscheinen. Deshalb darf wohl der diplomatischen Vertretung der Verbaudsländer der ergebene Wunsch nahegelegt werden, sie möchte Lei Unterhandlungen wegen des internationalen Schutzes der Urheberrechte ihr Augenmerk nicht auf den Abschluß von Sonderverträgen richten, wohl aber darauf, neue Länder der internationalen Union zuführen. Der Erfolg der Erweiterung der Union ist ein für alle Teile ungleich größerer; auch die Anerkennung für einen solchen Erfolg wird eine un geteiltere und freudigere sein. Prof. Ernst Röthlisberger. Der IV. Internationale Verlrger-Longreh, 10.—13. Juni 1901 in Leipzig. (Vgl. Nr. 133 d. Bl.) II. Den Eröffnungstag des Kongresses, Montag den 10. Juni, beschloß ein Diner, das der Börsenverein der Deutschen Buch händler den Kongreßmitgliedern in seinem Hause hergerichtet hatte und das um 7 Uhr seinen Anfang nahm. Der große Saal des Deutschen Buchhändlerhauses und die Tafeln prangten im Festschmuck, der mit feinem Geschmack gewählt war. Ein Büchlein, von Künstlerhand, das bei jedem Ge decke lag, erwies sich bei näherer Betrachtung als »Speisen folge« , deren Verheißungen gleichfalls von erlesenem Geschmacks zeugten. Eine Reihe hochangesehener Herren waren als Ehrengäste erschienen, u. a. der Kreishauptmann Herr vr. von Ehrenstein, das Ehrenmitglied des Börsen vereins Herr Oberbürgermeister a. D. Geheimrat vr. Georgi, die derzeitigen Leiter der Stadtverwaltung Herr Oberbürger meister Justizrat vr. Tröndlin und Herr Bürgermeister vr. Dittrich, Herr Ober-Reichsanwalt vr. Olshausen, Herr Oberstaatsanwalt Böhme, Herr Landgerichtspräsident vr. Hagen, Herr Amtsgerichtspräsident Schmidt, der Amts hauptmann Herr Hein ck, der kaiserliche Bankdirektor Kalähne, Herr Handelskammerpräsident Kommerzienrat Zweiniger, Herr Generalkonsul Lorck, Herr Polizeidirektor Bret- schneider, Seine Magnifizenz der Rektor der Universität Herr Geheimer Medizinalrat Professor vr. Zweifel, Geheimrat Professor vr. Boehm, Professor vr. Kirn, Geheimrat vr. Wach und viele andere wohlbekannte Universitätslehrer. Auch die Stadträte Ramdohr und vr. Schanz, die Stadtverordneten - Vorsteher Enke und vr. Junck, Geheimer Hofrat vr. C. V. Lampe-Vischer, der großbritannische Generalkonsul Freiherr von Tauch nitz, der königlich italienische Konsul Herr Krause, Herr kaiserlicher Oberpostdirektor Rührig und andere hoch- gestellte Herren waren erschienen. Das Fest verlief in prächtiger Weise Zahlreich waren die Reden, die in deutscher, französischer und englischer Sprache von der Tribüne vor getragen wurden und zum Teil von ungewöhnlicher Bered samkeit zeugten. Wir werden ausführlich auf dieses schöne Fest zurückkommen und hoffen, dabei auch einen Teil dieser Reden im Wortlaut geben zu können. Erwähnt sei hier nur, daß der Ehrenpräsident des Kongresses, Herr Rens Fouret (Paris), unter dem Beifall der Festver sammlung von einem Telegramm Kenntnis geben konnte, das Seine Majestät der König von Sachsen mit freund lichem Dank für die Huldigung des Kongresses an ihn gerichtet hatte Das Fest fand erst spät sein Ende. Am Vormittag des >1. Juni hatten sich die Kongreß teilnehmer wieder in großer Zahl im Buchhändlerhause ver sammelt. Der Präsident Herr Albert Brockhaus eröffnete die Plenarsitzung um 9»/, Uhr. Er teilte mit, daß die Herren Ferdinand Brunetidre und Frederic Macmillan als Vicepräsidenten neben ihm Platz genommen hätten. Am Borstandstifche saßen außer ihnen die Ehrenpräsidenten Kommerzienrat Engelhorn-Stuttgart, Bruylant-Brüssel, Murray-London, Fouret-Paris, ferner die Herren Putnam-New Jork, Morel-Bern und die Leip ziger Herren Reinicke, Credner, Nauhardt, Einhorn, Artur Seemann, vr. Alfred Giesecke. Das vom Schrift-
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