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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 06.06.1901
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- Erscheinungsdatum
- 06.06.1901
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- Deutsch
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Eugen Mahlau in Frankfurt a/M, u. a.. beweisen. Ich kann es mir nicht versagen, Ihnen eine derselben vorzulesen, die erst vor einigen Tagen in meine Hände kam. Herr Buchdruckereibcsitzer Stich in Nürnberg schreibt: -Ich erhielt Ihre Einladung zur außerordentlichen Haupt versammlung des löblichen Buchgewerbevereins auf nächsten Sonntag und würde derselben um so lieber Folge leisten, als mir die in der Tagesordnung enthaltenen Vorschläge für Ab änderung der bisherigen Satzungen vollkommen entsprechen, und ich überdies gern Gelegenheit nehmen möchte, meine Ueber- einstimmung mit den Schritten der sehr verehelichen Vorstands schaft gerade jetzt kundzugebcn, wo von gewisser Seite aus be harrliche Angriffe gegen die Vereinsleitung stattfinden und diesbezügliche Veröffentlichungen geflissentlich unter die Fachwelt verbreitet werden. Leider ist es mir aber nicht möglich, am 2. Juni nach Leipzig zu kommen, weil am gleichen Tage die Jahresversammlungen der Sektion V der Deutschen Buchdrucker- Berufsgenossenschast und des Kreises Bayern des Deutschen Buch druckervereins in Regensburg stattfinden, deren Besuch ich nicht gut unterlassen kann. Ich werde aber nicht verfehlen, auch bei unseren engeren Berufsgenossen - Versammlungen meinerseits die Interessen des Buchgewerbevereins, dem ich seit seiner Gründung mit aufrichtiger Ueberzeugung angehöre, zu ver treten (sofern dies nicht ohnehin von anderer Seite geschehen sollte) und Ihnen über den Erfolg in dieser Hinsicht Bericht zu erstatten.- — Die in dem Briefe erwähnten Angriffe geben mir nun will kommenen Anlaß, auf eine Angelegenheit kurz und sachlich cin- zugehen, die leider auch manche unserer Mitglieder etwas be unruhigt hat: die Vermietung eines Raumes im Buchgewerbehaus an die Zweigniederlassung der Firma Lorilleux L Co. in Paris. Meine Herren, die Sache ist ungeheuer aufgebauscht worden, und man hat sie zu anonymen Angriffen gegen den Vorstand benutzt. Wir haben darauf nicht geantwortet und werden auch ferner mit keinem Worte darauf erwidern, denn diesen Angreifern sind wir nicht verantwortlich, und werden unbeirrt durch sie handeln, wie wir es für richtig halten. Unserer verehrten Hauptversammlung, der Vertretung unserer Mitglieder, dagegen fühlen wir uns ver antwortlich. und so gestatten Sie. daß ich die Stellung des Vor standes zu dieser Frage kurz darlege. — Zur Erbauung des Deutschen Buchgewerbehauses wurden geschenkt, einschließlich der Ausschmückung der Gutenberghalle, 1420V0 zu verzinsen aber sind 950000 wofür alljährlich 33400 Zinsen erforderlich sind. Es konnte daher dem Vorstande und dem Verwaltungsausschusse nicht gleichgiltig sein, ob er einen großen Raum, der seit Jahr leer stand, an eine anständige, zahlungsfähige Firma vermietete, auch wenn es eine ausländische war, nachdem alle Bemühungen, einen deutschen Mieter zu bekommen, erfolglos waren. Der Vor stand hätte wohl übrigens zweifellos in dieser Sache auf die Wünsche eines Teiles seiner Mitglieder Rücksicht genommen, wenn er sie gekannt hätte, jetzt aber kann er doch selbstverständlich vom Vertrage mit der Firma nicht einfach zurücktreten. Daß er einen Fehler in der Sache begangen habe, kann er aber um deswillen nicht zugeben, weil er selbst den Fall durchaus anders ansieht. Zunächst bestreiten wir, daß die Vermietung eine Schädigung des deutschen Buchgewerbes bedeutet. Die Firma Lorilleux fabriziert Spezialitäten, die vielen unserer Buchdrucker und Buchbinder geradezu notwendig sind. Diesen also — die doch wohl auch zum deutschen Buchgewerbe gehören — wird durch die Filiale die Arbeit erleichtert, und sie werden in den Stand gesetzt, durch raschere Be dienung der ausländischen Konkurrenz auf ihrem Gebiete die Spitze zu bieten. (Beifall.) Sie werden sich nicht abhalten lassen, bei Lorilleux zu kaufen, gleichviel ob die Filiale im Buchgewerbehaus ist oder 100 Meter davon; und umgekehrt wird derjenige, der grundsätzlich von Lorilleux nicht bezieht, durchaus nicht mehr von ihm kaufen, weil er jetzt im Buchgewerbehause ein Zweiggeschäft hat. (Zustimmung.) Dazu kommt noch eins: man weiß draußen nicht und es wird geflissentlich verschwiegen, daß der vermietete Raum an einer besonderen Straße liegt, durch den Haupteingang gar nicht erreichbar ist und mit den eigentlichen Vercinsräumen in keinerlei Verbindung steht. Auswärtige Besucher, die von den erhobenen Vorwürfen gehört haben, haben den Stein des Anstoßes mehrfach geradezu vergeblich gesucht und waren sehr erstaunt, als sie erfuhren, sic müßten zum Portal hinaus, die Freitreppe herab und dann rechts um die Ecke gehen, um ihn zu finden. So kann denn der Vorstand nur wiederholen, daß eine Schädigung des deutschen Buchgewerbes mit dieser Vermietung nicht verbunden ist, und ich möchte besonders hervorheben, daß ich für meine Person vollkommen denselben Standpunkt vertrete und für die Maß nahmen des Vorstandes einstehe, obgleich ich jenen Beschluß noch nicht selbst mit gefaßt habe. Ich meine, das ist wohl offener und ritterlicher als das Verfahren der anonymen Angreifer, die aus sicherem Versteck ihre Angriffe schleudern. Das wäre es, was wir zu dieser Angelegenheit zu sagen hätten. — Doch nun mögen sich die anwesenden Herren selbst zu unseren Vorschlägen äußern; ich bitte um eine möglichst vielseitige und lebhafte Aussprache da rüber. Herr Hans Nacter aus Berlin erbittet sich zur Geschäfts ordnung das Wort und giebt zu erwägen, ob die Pflegschaften des Vereins nicht besondere Organe des Vereins seien, die bisher in den Satzungen noch nicht genannt wären. K 17 der Satzungen spricht nur von Kreis- und Ortsvereinen, es sei daher sehr zu empfehlen, an dieser Stelle noch einen auf die Pflegschaft bezüg lichen Wortlaut aufzunehmen und jetzt gleich, da man doch einmal bei der Satzungsänderung sei, auch diese Aenderung vor zunehmen. Der Vorsitzende bemerkt hierauf, daß die angeregte Aenderung der Satzungen nicht ohne weiteres möglich wäre, da nach Z 43 eine Aenderung der Satzungen nur auf Antrag des Vorstandes oder von fünfundzwanzig Mitgliedern des Vereins stattfinden könne, ein solcher Antrag könnte auch nur in einer ordentlichen Hauptversammlung behandelt werden, weshalb jetzt die Aende rung nicht gemacht werden könne. Herr Hans Naeter erklärt sich infolge dieser Darlegungen für jetzt befriedigt; er wird jedoch für die nächste ordentliche Haupt versammlung einen dahingehenden Antrag einbringen, daß die Ausnahme der Pflegschaften in den H 17 der Satzungen wünschens wert sei, und diese Aenderung bei einer der nächsten Satzungs änderungen unbedingt vorgenommen werden müsse. Der Vorsitzende läßt nun feststcllen, ob die Hauptversammlung ebenfalls der Ansicht sei, daß eine Aufnahme der Pflegschaften in die Satzungen erforderlich sei. Es ergiebt sich, daß verschiedene Mitglieder dafür sind. Die einzelnen vorgeschlagenen Satzungsänderungen werden nunmehr von dem Herrn Vorsitzenden zur Verlesung gebracht und nach einer kurzen Aussprache, an der sich die Herren Paul Klement, Ernst Heitmann und Theodor Naumann be teiligen, ohne weitere Aenderungen angenommen. Der Vorsitzende bringt nun im Namen des Vorstandes für die Ergänzungswahl des Vorstandes die Herren: Kommerzienrat Georg W. Büxenstein (i/Fa. W. Büxenstein, Berlin), Felix Krais (i/Fa. Hoffmann'sche Buchdruckerei, Stuttgart), Kommerzien rat Generalkonsul Rudolf Ritter von Oldenbourg (i/Fa. R. Oldenbourg, München) in Vorschlag. Die anwesenden Herren stimmen diesem Vorschläge einstimmig zu und wählen die ge nannten Herren als neue Mitglieder des Vorstandes. Der Vorsitzende giebt sodann noch verschiedene kurze Mit teilungen aus dem Geschäftsbetriebe der letzten Zeit, dankt ins besondere den Herren des Ausschusses für Satzungsänderung, für die sorgfältige und eingehende Beratung der einzelnen Fragen und schließt dann mit dem Danke an die Erschienenen die außer ordentliche Hauptversammlung. Die^i'8 moritznäi von Geiler von Kaifersbrrg. Unter den Blockbüchern spielt bekanntlich die Lu-s worisnäi eine bedeutende Rolle, und dieses im Mittelalter so sehr beliebte Buch ist auch noch in vielen typographischen Ausgaben bekannt. Eine der allerseltensten der letzteren ist das Büchlein, das der berühmte Straßburger Domprediger Geiler von Kaisersberg wahrscheinlich im Jahre 1497 unter dem Titel: -Ein ABC, wie man sich schicken sol zu einem köstlichen seligen tod- hat drucken lassen. Sonderbarerweise sind die sämtlichen Schriften dieses bekannten ManneS, der schon unter seinen Zeitgenossen die höchste Verehrung genoß und der so volkstümlich zu schreiben wie zu predigen wußte, trotz der großen Verbreitung, die sie erlangt haben müssen, sehr selten, und von der eben genannten Lrs worisnäi ist sogar nur ein einziges Exemplar bekannt, das sich in der Bibliothek des Benediktinerklosters in Gries bei Bozen be findet. Ueber dieses Merkchen hat vr. Alexander Hoch soeben eine Monographie veröffentlicht,*) die zwar das Hauptgewicht auf das theologische Interesse legt, das das Merkchen Geilers bietet, aber auch interessante bibliographische Mitteilungen darüber enthält. Es handelt sich bei dieser Volksschrift um eine selbständige Arbeit des Kanzelredners, und zwar stellt sie sich dar als ein Auszug aus seinen Predigten über den Tod, die er in der Fasten zeit des Jahres 1496 im Straßburger Münster gehalten hat, und enthält 27 Regeln zu einer Vorbereitung auf einen guten Tod. Einen Vorgänger hatte das Wcrkchen in dem anderen, 1882 von L. Dacheux wiederentdeckten und herausgegebenen Büchlein Geilers: -Wie man sich halten sol bei einem sterbenden wünschen-, das *) Geilers von Kayscrsberg -^.ro worisnäi- aus dem Jahre 1497 nebst einem Beichtgedicht von Hans Foltz von Nürnberg, hsg. u. erörtert von l>r. Alexander Hoch (Straßb. Theol. Studien lV, 2). Freiburg, Herder. 1901. 8°. 111 S.
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