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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 04.06.1901
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- Ausgabe
- Erscheinungsdatum
- 04.06.1901
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- Deutsch
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4514 Nichtamtlicher Teil. 127, 4. Juni 1901. dcn Anweisungen ihres Prinzipals unterliegen. Eine solche wirt schaftliche und persönliche Selbständigkeit ist zu groß, um ein Dienstverhältnis zwischen Prinzipal und Reisenden anzunehmen. Demgegenüber erscheint die Beschränkung, Waren, die der Prinzi pal führt, für andere nicht zu vertreiben, als geringfügig und durchaus nicht geeignet, dem sonst so unabhängigen Vertragsver hältnisse den Stempel eines abhängigen Dienstverhältnisses auf zudrücken. Die Stellung der Provisionsreisenden ist mithin durch Vertragsbestimmungen nicht derart beschränkt, daß man zur An nahme der weitgehenden Abhängigkeit eines Handlungsgehilfen gelangen kann und damit zur Bejahung ihrer Versicherungspflicht. Es ist vielmehr die Gesamtheit der vorerwähnten Thatsachen, die das Verhältnis des Provisionsreisenden zum Prinzipal als das Verhältnis selbständiger Gewerbetreibender kennzeichnet und damit der Versicherungspflicht cnthebt.- Auswahl neu sprachlicher Lektüre für Unterrichts- zwccke. — Der vor einigen Jahren auf dem Neuphilologcntage in Hamburg gewählte Kanonausschuß hat zwei erste Listen -be dingungslos brauchbarer», in höheren Schulen zu lesender Schrift steller, eine für das Englische, die andere für das Französische, in Eiwerts Verlag in Marburg erscheinen lassen, die naturgemäß noch unvollständig sind. In letzterer Zeit hat genannter Ausschuß sich an die neusprachlichen Vereine um Unterstützung betreffs Aus wahl gewandt, und es möchte Unterzeichnete Schrifleitung des im Verlage von Carl Meyer (G. Prior) erscheinenden Neuphilologischen Centralblattes in einer annähernd richtigen statistischen Uebersicht Andeutungen über das noch zu Leistende geben. Sie bittet daher die Herren Verleger auf Postkarten um Angabe der Anzahl der bei ihnen zwecks Lektüre im Schulunterricht erschienenen neusprach- lichcn Ausgaben. Bis jetzt sind in dcn beiden Listen betreffs französischer Ausgaben die folgenden Firmen vermerkt: Freytag, Friedberg L Mode, Gaertncr, Gerhard, Gronau, Hachette, Küht- mann, Leincr, Lindauer, Niemeyer, Perthes, Renger, Seemann- Stolte, Stolte, Teubner, Theissing, Velhagen L Klasing, Weid mann, Zwißler. Hinsichtlich des Verlages englischer Schullektüre sind erwähnt: Äaumgärtner, Bielefeld, Bredt, Dräseke, Fleischer, Freytag, Friedberg L Mode, Friedrich, Gaertner, Gesenius, Grädener, Groppe, Haube L Spener, Herbig, Klingenstein, Kühtmann, Langenscheidt, Lenz, Lindauer, Mauke, Meißner, Perthes, Pierer, Renger, Römke, Schulze, Sigismund L Volkening, Spindler, Stolte, Tauchnitz (Ltuclsnt's Lsriss), Teubner, Velhagen L Klasing, Violet, Weidmann. In sehr vielen Fällen sind die betreffenden Firmen mit nur einem Verlagsartikel bezeichnet, in anderen mit einer dem Ver lagsumfange nicht annähernd entsprechenden Ziffer. Um die bezeichneten Angaben ersucht Die Schriftleitung des Neuphilologischen Centralblattes Prof. vr. Kasten, Hannover, Lewesstr. 63. Bibliothek für Gefangene. — Der Kongreß deutscher Strafanstalts-Beamten tagte in den letzten Tagen in Nürnberg. Der letzte Punkt der Tagesordnung ihrer Beratungen betraf die Frage: -Ist es zulässig, in die Bibliothek für die Gefangenen a) die deutschen Klassiker, b) Romane, eventuell welcher Art, aufzu nehmen? Welche Sorte Jugendschriften ist von der Anschaffung einer Gefangenenbibliothek auszuschließen?- Der Referent, Gefängnisgeistlicher vr. Jaeg er - Ebrach, führte dazu aus, daß die bisherige Gefängnislitteratur recht minder wertig sei. Sie diene meist nicht so sehr dazu, den Gefangenen anzuregen, als vielmehr dazu, ihn geistig zu quälen und zu ver gewaltigen. So sei es ganz verkehrt, den Häftling mit religiösen Schriften abzuspcisen; diese gehörten vielmehr in die Hände des belehrenden Geistlichen. Ebenso verkehrt sei es, dem Gefangenen sogenannte moralische oder moralisierende Bücher in die Hand zu geben. Diese verstimmten den trostbedürftigen Häftling, weil er die Absicht sofort merke. Die Bücher, die man dem Gefangenen gebe, sollten vielmehr belehrender und unterhaltender Art sein. Als belehrende Werke habe er solche wissenschaftlicher, kunstgcschicht- licher, kaufmännischer, wirtschaftlicher und gewerblicher Art im Auge. Die unterhaltende Litteratur des Gefangenen sollte nicht einseitig aus Traktaten oder Missionsschriften bestehen, sondern auch die Klassiker und gute Romane umfassen. Politische und religiöse Tendenzschriften sollten überhaupt ausgeschlossen sein, weil der Gefangene solchen Sachen erfahrungsgemäß keine Neigung ent- gcgenbringe. Bei der Auswahl der Klassiker sollte man nicht engherzig sein und höchstens die -Räuber- und -Werthers Leiden» nicht jedem Gefangenen in die Hand stecken. Alles andere, was ja auch heutzutage jeder Gymnasiast lese, könne man den Häftlingen ruhig geben. Dann sollte man mit der Lektüre auch nicht gar zu sehr kargen. Indem man die Langeweile des Gefangenen bekämpfe, rette man ihn vor dem Pessimismus. Jeder Strasanstaltsleitcr sollte überhaupt dcn Optimismus pflegen, den Optimismus, daß aus jedem Häftling noch einmal ein nützliches Glied der menschlichen Gesellschaft werden könne. (Beifall.) Dazu trage eine gute, vor allem auch schöngeistige Litteratur in erster Linie bei. Das Romanlesen halte er durchaus nicht für verwerflich. Freilich sollte man auf gute Arbeiten Wert legen und die -Modernen- als ungeeignet unter allen Umständen ausschließen. Schriften von Sienkiewicz, »Soll und Haben- von Freytag, die Ebersschen Werke u. a. seien Sachen, die jeden Gefangenen anregen und unterhalten würden. Natürlich sollte man bei der Auswahl der Lektüre auch die Konfession der Häft linge nicht außer acht lassen. — Sehr eingehend behandelte der Redner noch die Jugendlitteratur, die eine besondere Berücksich tigung und Aufmerksamkeit finden müsse, und beantragte dann die Annahme folgender Erklärung: -Es empfiehlt sich, die deutschen Klassiker in die Gefangenen bibliothek aufzunehmen, jedoch mit Auswahl. Zugleich sind die besten Arbeiten nachklassischer und heutiger mustergültiger Litte ratur zu berücksichtigen. Auch gute Biographien und Romane eignen sich für die Gefangenenbibliothek, besonders historische und alle diejenigen, welche auf religiös-sittlicher Grundlage er ziehend und belehrend wirken. Als Jugendschriften sind nicht zuzulassen: Räubergeschichten und dergleichen. Es ist eine Kom mission einzusetzen, welche die Herstellung eines Musterkatalogs besorgt.- In der Besprechung bekundeten Pfarrer Fleck-Lichtenau, Rogierungsrat Reich-Zwickau und Anstaltslehrer Gerl-Ebrach ihre Zustimmung zu diesen Thesen. Diese wurden hierauf angenom men. Ein Ausschuß zur Ausarbeitung eines entsprechenden Kata logs wurde eingesetzt. Zum nächsten Kongreßort im Jahre 1904 wählte die Ver sammlung gemäß der vom Ministerialrat Schwab-Stuttgart überbrachten Einladung der württembergischen Regierung die Stadt Stuttgart, woraus der Kongreß mit den üblichen Schluß- und Dankesworten sein Ende erreichte. — Dem Kongresse wohnte auch der bayerische Justizminister Freiherr von Leonrod an. Stiftungen. — Frau verwitwete Kommerzienrat Stadtrat Franz Wagner in Leipzig hat zum Gedächtnis ihres ver ewigten Gatten dem Buchhandlungs-Gehilfen-Verein zu Leipzig und dem Allgemeinen Deutschen Buchhandlungs-Gehilfen-Verband die reiche Stiftung von je 2500 für die Hilfskassen dieser Ver eine zugewendet. Verein deutscher Steindruckerei-Besitzer. — Der Vorstand des Vereins deutscher Steindruckereibesitzer hat vor einigen Tagen an den Herrn Staatssekretär des Kaiserlichen Reichs-Postamts die Bitte gerichtet, das Inkrafttreten der Ver fügung, betreffend den Ausschluß gewisser mit Metallstreu, Glas perlen u. s. w. verzierter Postkarten, bis zum 15. Januar 1902 verschieben zu wollen, damit die Möglichkeit gegeben wäre, die schon für das Sommer-, Weihnachts- und Neujahrsgeschäft ange fertigten Karten noch abzusetzen. In der Eingabe wurde vor allem auf die Verluste hingewiesen, die mit der Aufrechterhaltung des 1. Juli d. I. als zeitlichen Beginns des Bcförderungsverbotcs dem deutschen Steindruckgewerbe, sowie den Groß- und Klein händlern erwachsen würden. — Der im vorigen Jahre gegründete Verein deutscher Steindruckereibcsitzer zählt bereits gegen 200 Mit glieder. Die Geschäftsstelle befindet sich im Deutschen Buchgewerbe hause zu Leipzig. Geschäftsführer ist Herr Arthur Wörnlein. Wissenschaftliches Preisausschreiben. — Das Kura torium der Bluntschli - Stiftung (Geheimer Hofrat vr. Pemsel- München, Geheimrat vr. von Sicherer-München, Professor Meili- Zürich, Professor Or. Jellinek-Heidelberg) hat die folgende Preis aufgabe gestellt: -Kritische Darstellung der völkerrechtlichen Lehren von den nichtkriegerischen Gewaltakten zwischen Staaten». Der Preis beträgt 2500 Frcs. Die Arbeiten sind bis 1. Oktober 1903 an Geheimen Hofrat vr. Pemsel in München abzuliefern, der auch Auskunft giebt. Kunstausstellung. — Die achte internationale Kunstaus stellung im Glaspalast zu München wurde am 1. d. M. durch den Prinzregenten feierlich eröffnet. Neue Bücher, Kataloge re. für Buchhändler. Oatalogo Asnsrals llslla Vidrsria Italiana ckall' anno 1847 a tutto il 1899. Nilano 1901, ^.ssosiaeions llOpo^rak ioa-Vibra- ria Italiana psr l'setsro: vlrieo Oospli, Oäitors. vuntata. O. 6, 7 (ä V 2.50.) Vsx.-8". p. 401—560. Vantü—Vipslli. Lavarioa. Lawwluvg von Luoüsro, Lmsiollten, I'Iüosn u. s. cv. eur 6ssoüiobts von vazwrn. 442. Vugsr-Vutuloq von losspii Lasr L Lo. in vraulckurt, aM., lloeüstr. 6. 8". 34 8. 697 Orn.
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