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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 04.06.1901
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Erscheinungsdatum
- 04.06.1901
- Sprache
- Deutsch
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Börsenblatt f. d. deutschen Buchhandel. Nichtamtlicher Teil. 4513 Verlangzettel für die Bücher selbst noch ein solcher für die Novitätenzettel beizufügen. Mit der Versendung solcher Zettel an die den Ansichtssendungen abholde Kundschaft können ohne jegliche Belästigung oft sehr gute Erfolge erzielt werden, wie Einsender dieses bisher auf ähnliche, aber sehr mühsame Weise schon seit Jahren erprobt hat. Wie manche feste Bestellung konnte er den Verlegern vor Erscheinen eines Buches oder einer Zeitschrift erteilen, ohne daß diese auch nur eine Ahnung davon hatten, daß diese Erstlings austräge schon Früchte der stillen Thätigkeit des Sortimenters sein könnten. Im umgekehrten Falle — wie plagt sich der Sortimenter oft resultatlos mit Ansichtssendungen, wofür er noch obendrein sehr ungerechte Vorwürfe vom Verleger erntet, als würde er die Hände in den Schoß gelegt haben. Ein einzelner bescheidener Titel auf separatem Blatt wirkt oft mehr als die verpönten Ansichtssendungen, pompöse Pro spekte, Kataloge oder dergleichen. Das gilt namentlich für wissenschaftliche oder irgendwie hervorragende Litteratur, be sonders auch Barartikel, während der populären Litteratur andere Absatzwege offen stehen. Die Kosten der Nvvitäten- zettel könnten reichlich aus denjenigen Mitteln bestritten werden, die andernfalls für unzweckmäßiges Inserieren, nutz lose Frachten, Reparaturen an Remittenden re. aufgewendet würden. Schließlich wäre noch neben dem dringenden Wunsch einer Beschränkung der Literarischen Produktion der gemachte Vorschlag zur Gewährung eines höheren Rabatts für Novi täten zu begrüßen, zumal selbst die immer häufiger werdenden Rabatte von 25 Prozent und darunter öfters durch un abweisbare Skontoforderungen eine weitere Kürzung von 5 Prozent erfahren, wozu sich noch die leidigen Verleger- Rabatte von 10 Prozent bei Schulbüchern gesellen, bei denen die Sortimenter sogar mit Verlust arbeiten sollen. Vor allem thut also mehr Rücksicht und Unterstützung seitens der Verleger not! bl. bl. Kleine Mitteilungen. Post. Zur Klarstellung der Besonderheiten der mehr fachen Veförderungsgelegenheiten für Pakete nach Großbritannien und Irland bemerkt das Leipziger Tageblatt, daß solche Pakete nach dem Vereinigten Königreiche, die über Belgien oder die Niederlande oder Hamburg befördert werden sollen und als Direktive des Absenders die Vermerke »durch Vermittelung der ^Asnos Oontivontals- (Kontincntal-Agentur) oder -über Kalden- kirchen-Vlissingen- (durch Vermittelung der niederländischen Staatseisenbahn-Gesellschaft) oder -durch Vermittelung von Elknn L Co. in Hamburg- tragen, den Empfängern nicht durch die britischen Postanstalten, sondern durch die genannten Be förderungs-Gesellschaften zugeführt werden. — Postpakete bis 5 leg, die über Hamburg oder Bremen durch die britischen Post anstalten vermittelt werden, kosten einheitlich 1 ^ 40 franko; solche Postpakete aber, die durch die Gesellschaften ausgetauscht werden, haben mehrere Stufen, und zwar: 1. über Belgien durch die Kontinental-Agentur: a) nach London bis 1 üx 1^E20H, über 1 bis 5 Ir» 1^E40-Z; b) nach dem übrigen England bis 1 irg 1 50 -H, über 1 bis 5 lex 1 ^ 90 o) nach Irland und Schottland bis 1 IrZ 1 SO H, über 1 bis 5 Irg 2 ^ 40 A 2. über die Niederlande: a) nach London bis 1 lrZ 1 ^ 20 <H, über 1 bis 5 üg 1 ^ 40 -ß; b) nach dem übrigen England bis 1 Irg 1 ^ 50 L, über 1 bis 5 ÜA 1 ^ 90 e) nach Irland und Schottland bis 1 ü» 1 50 über 1 bis 5 leg 2 40 H. 3. über Hamburg durch Vermittelung von Elkan L Co.: a) nach London bis 1 Ir» 1 10 über 1 bis 5 1 30 ->); b) nach dem übrigen England bis 1 ÜA 1 40 -H, über 1 bis 5 ü» 1 ^ 70 v) nach Irland und Schottland bis 1 lr§ 1 ^ 40 -s>, über 1 bis 5 Ir» 2 ^ 30 H. Bei den Paketen durch die Beförderungs-Gesellschaften (nicht auch durch die britischen Postanstalten) sind Nachnahmen bis 800 ^ zulässig. Handelsbeziehungen Deutschlands zu England. — Das Reichsgcsetzblatt Nr. 20 vom 1. Juni veröffentlicht das nach folgende Gesetz, betreffend die Handelsbeziehungen zum Britischen Reiche, vom 29. Mai 1901. Wir Wilhelm, von Gottes Gnaden Deutscher Kaiser, König von Preußen rc. verordnen im Namen des Reichs, nach erfolgter Zustimmung des Bundesrats und des Reichstages, für die Zeit nach dem 30. Juli 1901, was folgt: Der Bundesrat wird ermächtigt, den Angehörigen und den Erzeugnissen des Vereinigten Königreichs von Großbritannien und Irland sowie den Angehörigen und den Erzeugnissen britischer Kolonien und auswärtiger Besitzungen bis zum 31. Dezember 1903 diejenigen Vorteile einzuräumen, die seitens des Reichs den Angehörigen oder den Erzeugnissen des meist begünstigten Landes gewährt werden. Urkundlich unter Unserer Höchsteigenhändigen Unterschrift und beigedrucktem Kaiserlichen Jnsiegel. Gegeben Berlin im Schloß, den 29. Mai 1901. (ll. 8.) Wilhelm. Graf von Posadowsky. Die Veröffentlichungen der Gesellschaft für deutsche' Erziehungs- und Schulgeschichte. — Die Generalversamm lung des Vereins der Lehrer an höheren Unterrichtsanstalten, die am 25. Mai in Berlin getagt hat, nahm in Bezug auf die Ver öffentlichungen der Gesellschaft für deutsche Erziehungs- und Schul geschichte folgende Resolution an: -Die vier eng zu einander gehörenden Arten von wissen schaftlichen Veröffentlichungen, die Novuwsnta (Isrmavias ?g.gäago»ioa, die Texte und Forschungen, die Mitteilungen und die Bibliographie über das gesamte Erziehungs- und Unterrichts wesen sind von so grundlegender und hervorragender Be deutung, daß sie in allen wissenschaftlichen Kreisen des In- und Auslandes allgemeine und wohlverdiente Anerkennung gefunden haben. Mit besonderer Freude begrüßt die Versammlung die große Fürsorge, welche die deutschen Reichsbehörden diesen wissen schaftlichen und wahrhaft vaterländischen Bestrebungen gegen über durch namhafte Unterstützung aus Reichsmitteln gezeigt haben. Die Versammlung hat mit Genugthuung aus den Ver handlungen des Reichstags vom 15. März d. I. ersehen, daß nicht bloß die finanzielle Sicherstellung des Unternehmens für die Zu kunft in Aussicht genommen ist, sondern daß auch nach wie vor diese nationalen Aufgaben nach denjenigen Grundsätzen, welche sich aus innerer wissenschaftlicher Notwendigkeit ergeben, bearbeitet und in demselben Geiste weiter gefördert werden sollen. Mit großem Danke ist es anzuerkenncn, daß der Reichstag beschlossen hat: --den Herrn Reichskanzler zu ersuchen, im nächsten Etat für das Reichsamt des Innern die bei den einmaligen Ausgaben unter Kapitel 3 Titel 14 verzeichnete Summe von 30000 ^ zur Unterstützung für die Herausgabe von Veröffentlichungen auf dem Gebiete des Erziehungs- und Schulwesens auf 50000 ^ zu er höhen und diesen Posten unter die fortdauernden Ausgaben auf zunehmen--. In gleicher Weise gebührt dem Staatssekretär des Innern, Herrn Graf von Posadowsky-Wehner aufrichtiger Dank für das warme Wohlwollen, das er diesem Antrag des Reichs tags entgegengebracht hat, und für die thatkräftige Unter stützung, welche er diesen anerkannten Forschungen zu teil werden läßt. Die Versammlung sieht mit Vertrauen der weite ren Entwickelung dieses Unternehmens entgegen, das die Sym pathien aller Parteien gewonnen hat und das geeignet ist, die nationale Einheit unseres Vaterlandes zu kräftigen und das Ansehen der deutschen Schule und Wissenschaft im Auslande zu erhöhen.- Die Stellung der Provisionsreisenden gegenüber der Versicherungspflicht. — In einer Verwaltungs-Streit sache hatte der Rat der Stadt Leipzig entschieden, daß Provisions reisende dem Versicherungszwange nach K 1 des Krankenversiche rungsgesetzes nicht unterliegen. Diese Entscheidung ist, wie die Lpzgr. Ztg. mitteilt, jetzt im Rekursverfahren vom königlichen Ministerium des Innern bestätigt worden. Aus den Gründen wird folgendes mitgeteilt: -Die Gewährung von Provision an Stelle festen Gehaltes steht an sich der Annahme eines versiche rungspflichtigen Dienstverhältnisses nicht entgegen. Anders liegt der Fall, wenn der Reisende nicht in einem abhängigen Dienst verhältnisse sondern in einem freien Vertragsocrhältniffe steht, das ihm nur im Geschäftsinteresse des Prinzipals gewisse Beschränkungen auferlegt. Das trifft für solche Reisende zu, für die eine Kün digungsfrist nicht besteht, die arbeiten, nach Belieben auf die Reise gehen, aussetzen und wieder anfangen können, wann sie wollen, die auch völlig frei sind in der Wahl der Muster der Waren des Prinzipals — kurz, die über Ort, Zeit und Umsang ihrer Thätig keit im einzelnen völlig frei bestimmen und hierin in keiner Weise 591 ?lchtunbsechzigster Jahrgang.
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