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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 28.05.1901
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- Ausgabe
- Erscheinungsdatum
- 28.05.1901
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- Deutsch
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Börsenblatt f. d. deutschen Buchhandel. Nichtamtlicher Teil. 4319 (Richter.) den Satzungen dieser Anstalt. Diese Konstruktion von Musik aufführungen, die frei sein sollen, wenn sie die Schule, die Ge meinde, die Kirche veranstalten, sind entnommen den Satzungen der von ihm als Haseschen Vereins gekennzeichneten Anstalt. (Hörtl hört! links.) Der Herr Staatssekretär hat nun bei der zweiten Beratung verschiedene Schreckschüsse abgefeuert, um uns in die 50 Jahre hineinzutreiben. Die Hauptausführung war, die Komponisten würden andernfalls in das Ausland gehen, und die Verleger würden ihnen folgen. Nun muß ich sagen, ein Komponist denkt, ivenn er einen Vertrag abschließt, an das, was er zunächst ge winnt, was er bei seinen Lebzeiten davon hat, und nicht ist ausschlaggebend, was im vierten oder fünften Dezennium nach seinem Tode herauskommt. (Sehr richtig! links.) Das fällt um so weniger ins Gewicht, wenn er aus der an deren Seite durch Uebertragung der Komposition in das Ausland sich Weitläufigkeiten, Schwierigkeiten aller Art schon für seine Leb zeiten aussetzt. (Sehr wahr! links.) Nun ist behauptet worden, die Auswanderung der Verleger im Gefolge der Komponisten hätte schon begonnen. Ich habe mich genau danach erkundigt. Man hat Brüssel angeführt. Ja, meine Herren, es hat eine Firma ein Geschäft nach Brüssel verlegt, aber nur als Filiale; das Geschäft selbst ist in Deutschland ge blieben. Die Filiale ist in Brüssel, weil das auch lohnend ist, errichtet worden, wie überhaupt viele deutsche Geschäfte Filialen im Auslande errichten, wenn sie auch dort dieselben Interessen vertreten. Der Herr Abgeordnete Spahn hat ebenfalls das Märchen de mentiert, als ob, weil die österreichische Gesetzgebung eine kürzere Schutzsrist hat, österreichische Firmen nach Deutschland ausge wandert seien. Er hat auch darauf hingewiesen, daß, wenn das wohl in vereinzelten Fällen zugetroffen sei, ganz allgemeine Gründe dazu geführt hätten, die nichts mit der Schutzfrist gemein haben. Nun hat der Herr Staatssekretär weiter für die 50 Jahre an geführt, man habe den Komponisten so viel an ihrem Autorrechte gekürzt, daß sie in der Verlängerung auf 50 Jnhre eine Ent schädigung erhalten müßten. Was ist denn gekürzt worden? Daß man 'nicht ihre Erlaubnis fordert bei der Uebertragung von Kompositionen auf mechanische Instrumente, sobald es sich um vuswechselbare Walzen handelt, ist von keiner finanziellen Be deutung für die Komponisten; denn mir ist, wie ich schon neulich hcrvorgehoben habe, noch kein Vertragsformular zu Gesicht ge kommen, in dem aus diesem Umstande den Komponisten Zu wendungen gemacht waren. Aber der Herr Staatssekretär spricht weiter von den Be schränkungen, die nun daraus folgen, daß die AusnahMekütegörien des K 87 Musikaufsührungen gestatten, und daß ein Vorbehalt des Aufführungsrechtes dagegen nicht Mehr möglich ist. Darauf habe ich schon neulich erwidert: von dem Rechte, auf den Noten einen Vorbehalt zu machen, ist bisher überhaupt so gut wie gar nicht Gebrauch gemacht worden und, wenn Gebrauch gemacht worden ist, nur in der Weise, daß die Vereine das NvteNMäterial von den Verlegern zu den Aufführungen beziehen müssen. Dann frage ich aber, meine Herren, wenn wirklich die Komponisten eine Einbuße durch die vorherigen Bestimmungen erlitten hatten, was haben dieselben Komponisten davon, daß von 100 Prozent vielleicht noch >/, Prozent im vierten oder fünften Dezennium nach ihrem Tode durch ihre Erben einen Gewinn ziehen kann aus Aufführungen? Ein halbes Prozent kann möglicherweise Vorteil haben, die 99>/, Prozent der anderen Komponisten sind in keiner Weise da durch begünstigt, haben durchaus keine Entschädigung. Meine Herren, cs ist schon schlimm genug, daß man die bis herige Bestimmung ausgegcben hat, daß nur geschützt wird, was auf den Noten Vorbehalten ist in der Aufführung. Ein großer Teil dessen, was ich an möglichen Vexationen angeführt habe, ist auch jetzt möglich, trotzdem der Antrag Esche zu ß 27 abgelehnt worden ist. Meine Herren, es war Heiterkeit darüber, daß es in einer Bestimmung enthalten war, daß die Musik abgabepflichtig ist, wenn die Hochzeit, das Familienfest in einem Wirtshause stattfindet. Das trifft auch jetzt noch zu trotz der Ablehnung des Antrages Esche, weil alsdann ein gewerbliches Interesse des Wirtes in Frage kommt. Auch jetzt wird jede Tafelmusik, die in einem Wirtshause stattfindet, abgabepflichtig, weil das mit einem gewerb lichen Interesse des Wirtes zusammenhängt. In der Beziehung ist durch Ablehnung des Antrages Esche gar nichts gebessert worden. Da soll man sich doch wirklich hüten, diese Möglichkeit der Bei treibung von Abgaben noch auf 50 Jahre hinaus von 30 Jahren ab nach dem Tode zu erstrecken. Gestatten Sie mir noch auf eines hinzuweisen. Die Vorschrift, daß die gewerblichen Aufführungen abgabepflichtig sind, gereicht viel mehr zum Nachteil den minder wohlhabenden Klassen als den wohlhabenden (sehr richtig! links); denn die Wohlhabenden können sich musikalische Genüsse in Soireen, die sie in ihren eigenen Wohnungen veranstalten, und in großen Gesellschaften zu Hause verschaffen; sie können dort Tanzgesellschaften ver anstalten, sie haben die Räume dazu. Die mittleren, die kleinen Leute müssen sich an Wirte wenden zu allen diesen Zwecken, und dann tritt eben die Erhebung einer Abgabe ein infolge der Bestimmungen, die jetzt eingeführt worden sind, trotz der Ablehnung des Antrags Esche. Meine Herren, gerade chon durch die mannigfachen polizeilichen Beschränkungen, durch die Besteuerung der Lustbarkeiten seitens der Kommunen sind die minderwohlhabenden Klassen außerordentlich getroffen, belastet vor den wohlhabenden in Bezug aus an sich gerechtfertigte Ver gnügungen. (Sehr richtig! links.) Wenn hier jetzt noch so eine Abgabenpflicht an die Komponisten hinzutritt für 50 Jahre nach dem Tode — bis zu 30 Jahren ist sie ja schon bestehendes Recht —, so tritt eine Verkürzung ein, die absolut nicht gerecht fertigt ist. Man spricht von den wirtschaftlich Schwachen. Ja, meine Herren, gehören denn die Musikdirektoren, die Musikkapellen nicht zu den wirtschaftlich Schwachen? Ich habe schon angeführt, wie der Verein der Musikdirektoren sich stellt gegen die Verlängerung der Schutzfrist. Die Herren haben in Hannover eine General versammlung der deutschen Musikdirektoren abgehalten, die von 400 Personen besucht war, um dagegen zu protestieren, und wenn ie vor dem Reichstag nicht so in die Erscheinung getreten sind, o liegt das daran, daß sie nicht so wohlhabend sind, auch nicht o geschickt, um wie andere Herren in der Weise ihre Interessen geltend zu machen. Nun hat der Herr Kollege Esche wieder die notleidenden Komponisten angeführt, die zu Lebzeiten ein auskömmliches Dasein nicht hätten. Meine Herren, das ist ganz außerordentlich übertrieben. (Sehr richtig! links.) Von vornherein wird man die Not in diesen Kreisen durch keine Bestimmung heben können, aber insbesondere auch nicht dadurch, daß man 4 oder 5 Dezennien nach ihrem Tode an die Erben etwas auszahlt. (Sehr gut! links.) Mit der Auskömmlichkeit der Lebenden hängt diese ganze Be- timmung nur überaus entfernt zusammen. (Sehr wahr! links.) Dann hat Herr Esche gesagt, die besten Komponisten erhielten keinen auskömmlichen Lohn. Meine Herren, wer sind denn z. B. die besten Komponisten von den Namen, die man nennt? Brahms und Herr Richard Strauß. Der letztere ist ja der eigentliche Kapellmeister hinter den Coulissen bei dieser Frage. Herr Brahms ist vor einigen Jahren gestorben, aber schon feit 1868, also lange vor seinem Tode, ist jede seiner neuen Kompositionen mit An erkennung und Freude in der Musikwelt ausgenommen, und die Frist von 30 Jahren läuft für die Erben erst lange nach 1900 ab. Und Richard Strauß hat für seine symphonische Dichtung -Helden leben-, wie mir gesagt wird, ein Honorar von 10000 »E be kommen; das ist doch auch nicht zu verachten! (Sehr richtig! links.) Er hat in jungen Jahren infolge seiner Komposition der k-Moll-Symphonie sofort sehr einträgliche Musikdirektoren- stellungcn bekommen, die ihm gewiß jeder von Herzen gern gönnt. Meine Herren, die jungen Komponisten haben allerdings zuerst mit Schwierigkeiten zu kämpfen; hat aber erst ein Werk durch geschlagen, so folgt der Lohn bei den späteren Kompositionen in um so höherem Maße nach; das ist eine Erfahrung, die überall zutrifft. Meine Herren, nun führt man, um die Not der Komponisten zu schildern, allerlei Daten gemischt an, in der Voraussetzung, daß in der Musikgeschichte niemand Bescheid weiß. (Sehr gut! links.) Man spricht von Mozart, von Händel, von Bach. Ja, meine Herren, was hat denn das deutsche Schutzrecht gemein mit den Zuständen des Rechtsschutzes für Kompositiouen im vorigen Jahrhundert und in einer noch früheren Zeit? (Sehr richtig! links.) Ich bin überhaupt der Meinung, wenn man etwas be weisen will, so könnte man sich nur daran halten, wie sind die Zustände nach dem deutsch en Gesetz von 1870? lind wenn sich dann Mängel ergeben, dann erst kann die Rede davon sein, das Gesetz abzuändern. Nicht aber kann es darauf ankommen, was vor der Einführung des generellen deutschen Schntzrechts irgendwie in Frage gestanden hat. Es ist angeführt worden -Der Widerspenstigen Zähmung- von Goetz. Nun, meine Herren, Herr Goetz ist allerdings sehr früh, im Jahre 1876, gestorben, aber schon seit 1874 ist dieses ausgezeichnete Werk schnell über alle größeren Bühnen gegangen, und die Schutzfrist für dieses Werk läuft erst 1906 ab, so daß von einem Mangel an Anerkennung für die Erben gar nicht die Rede sein kann. Es sind die Balladen von Loewe genannt worden. Da ist die Schutzfrist 1899 abgelausen. Mir wird versichert, daß in den letzten 20 Jahren diese Balladen außerordentlich gut gegangen sind (sehr richtig! links) und einen sehr guten Ertrag den Erben des 1869 verstorbenen Komponisten gewährt haben. Andere Kompositionen, wie z. B. der -Barbier von Bagdad- ! von Peter Cornelius sind eine Zeit nach dem Tode desselben in 564»
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