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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 28.05.1901
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Band
- 1901-05-28
- Erscheinungsdatum
- 28.05.1901
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- Deutsch
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4313 Nichtamtlicher Teil. 121, 28. Mai 1901. (vr. Yffche.) wollen, ist ungleich mehr wert. Es handelt sich aber nicht bloß um einen Zoll der Dankbarkeit, sondern um eine Forderung der Gerechtigkeit, und deswegen bitte ich Sie: stimmen Sie unserem Anträge zu. (Bravo!) Richter, Abgeordneter: Meine Herren, gestatten Sie, daß ich zuvor etwas erwidere auf die Vorhaltungen, welche der Herr- Vorredner mir speziell gewidmet hat. Ich glaube, er überschätzt doch bedeutend meine Ausführungen, wenn er meint, sein Antrag zu 8 27 sei nur infolge meiner Rede gefallen. Dieser Antrag war schon in der zweiten Lesung abgclchnt worden, und es konnte eigentlich kaum nach den Abstimmungsverhältnissen erwartet werden, daß der Antrag Esche zu H 27 nochmals werde wiederholt werden. Er unterschätzt aber auch, glaube ich, das Haus, wenn er meint, dasselbe sei nur zur Ablehnung seines Antrages gekommen, weil es mir gelungen wären, die Anstalt, den Musikring lächerlich zu machen. Was nun die Sache selbst betrifft, den Musikring, so ist aller dings dieser Musikring, — ich sage zunächst Musikring, ich werde dann aber klarstellen, was darunter genau zu verstehen ist — die eigentlich treibende Kraft für die Verlängerung der Schutzfrist von 30 auf 50 Jahre. Diese Verlängerung ist die Lebcnsbedingung für das Entstehen eines solchen Ringes, alle Vorverhandlungen hängen damit zusammen, und deswegen ist es wichtig, diese Sache hier scharf ins Auge zu fassen. Nun stellt Herr Esche und ebenso der Herr Staatssekretär Nieberdinq cs so dar, als ob der Herr Hase in Leipzig es wäre, der im Gegensatz zu allen anderen Musik- intcressenten mich zu einer Täuschung veranlaßt hätte. Nun, meine Herren, ich bin nicht veranlagt, mich beliebig täuschen zu lassen; ich habe außerdem nunmehr Gelegenheit gehabt, aktenmäßig die ganze Sache zu studieren, seit der letzten Beratung über H 27, und mich davon. überzeugt, daß der Sachverhalt im Hause bisher nicht richtig und vollständig dargestellt worden ist, auch nicht soeben von dem Herrn Kollegen Esche — ich habe es aktenmäßig studiert, weil der ganze Streit, der sich entspannen hat seit 1898 zwischen Kom ponisten und Verlegern, dargcstellt worden ist in der »Zeitung für Musikhandel und Musikpflege- durch den Abdruck von Schriften, welche die verschiedenen Parteien in dieser Frage miteinander gewechselt haben. Daraus geht der ganze Thatbestand klar hervor. Ich habe gar nicht bestritten, sage ich, dem Herrn Staatssekretär Nicberding gegenüber, daß Herr Hase ein Freund dieses Ringes sei. Gerade weil er in diesen Bestrebungen gestanden hat, war mir sein Zeugnis um so wertvoller gegen den Ring. Der eigent liche Urheber dieser Bestrebungen in Deutschland ist der Leiter des französischen Ringes, der auf dem Dresdener Musikerkongreß 1896 zuerst diesen Gedanken angeregt hat mit dem Hinweis, daß man dann zu einer internationalen Vereinigung beider Ringe kommen könnte. (Hört! hört!) Darauf hat man sich zusammongethan, nicht etwa Herr Hase allein, sondern der ganze deutsche Verein der Musikalienhändler, dessen Vorsitzender Herr Hase ist, und der allgemeine deutsche Musikerverein, der auch vornehme Tonkünstler in seinen Reihen zählt. Das wird immer verschwiegen. (Hört! hört!) Beide Vereine haben zusammen in: Jahre 1898 eine Centralanstalt für Musikaufführungen gebildet, welche das Vereins recht von der sächsischen Negierung erlangt hat. Die Sache war nun fertig. Zu der Centralanstalt gehörten demnach also der allgemeine deutsche Musikerverein und der Verein der deutschen Musikalienhändler; aus den Satzungen dieser Anstalt habe ich jene Grundsätze in Bezug auf die Erhebung der Gebühren bei der Verhandlung über Z 27 verlesen. Meine Herren, der Herr Staatssekretär kennt den aktenmäßigen Verlauf auch nicht, sonst hätte er nicht gegen Herrn Hase den Vor wurf erheben können, den er gemacht hat, indem er sagte: Unter seiner Führung hat der Gedanke Leben gewonnen. — das ist richtig! — Er hat die Tantiemeanstalt geplant, die unter dein Einfluß der Verleger steht, und bei der die Komponisten nichts mit zureden haben sollen. Darüber brach ein Streit der Kom ponisten aus. Sie wollten sich nicht unter die Botmäßigkeit der Verleger begeben; sie wollten selbst das Heft in der Hand behalten. Das ist von Anfang bis zu Ende aklenmäßig unrichtig. (Hört! hört! links.) Nach den Satzungen der Anstalt für Musikausfüh rungen sollte der Vorstand des Vereins bestehen aus 4 Verlegern und 4 Komponisten. Da kann man unmöglich sagen, die Ver leger wollten allein das Heft in der Hand behalten, oder die Ver leger wollten es, und daran wäre die Sache gescheitert. Das können Sie gar nicht leugnen, Herr Staatssekretär; denn das ist veröffentlicht in den Zeitungen von beiden Seiten. Man wollte den Ertrag ebenso, zur Hälfte, teilen. Dann wurde eine besondere Genossenschaft der Komponisten nebenher gegründet, und nun ent stand durch diese Sonderorganisation ein Streit, der schließlich zu einer Verständigung geführt hat, die am 25. April 1899 nach neun stündiger Verhandlung einerseits zwischen dem Verein der Musi kalienhändler und der Centralanstalt für Aufführungen, an der Spitze Herr Hase, und anderseits dem Verein der Komponisten, an der Spitze Richard Strauß und Roesch, erzielt wurde. Dieses Ergebnis wurde auch veröffentlicht, und in der Vereinigung wurde bestimmt, daß der Vorstand der Centralanstalt aus 3 Komponisten und 2 Verlegern bestehen sollte. (Hört! Hört!) Also die Kompo nisten solltert nach einer Verständigung von Musikalienhändlern und Komponisten die Mehrheit in der Anstalt haben; mit der Unterschrift des Herrn Hase ist diese Vereinbarung auch veröffent licht worden — ich könnte sie Ihnen hier vorlesen. Also, Herr Staatssekretär, Sie haben etwas vollständig Falsches behauptet (hört! hört! links), indem Sie hier sagten, Herr Hase — und Herr- Esche hat nachgesprochen — habe mich täuschen wollen; er habe nur geplant eine Anstalt, die unter dem Einfluß der Verleger steht, und bei der die Komponisten nichts mitzureden haben. Wenn in einem Vorstand 3 Komponisten und 2 Verleger sind, so haben umgekehrt die Verleger unter Umständen der Majorität gegenüber thatsächlich nichts mitzuredcn. (Sehr richtig! links.) Thatsächlich ist in dieser Anstalt auch beschlossen worden, daß der Ertrag des Ringes zu drei Vierteln den Komponisten und zu einem Viertel den Verlegern zufallen soll. Das ist also im Frühjahr 1899 fried lich vereinbart worden, und aus der Zeit, wo beiderseits eine Anstalt für Musikaufführungen derart geplant war, stammen die verlesenen Ordnungen für die Gebührenerhebungen. Sie kenn zeichnen also diese Leute genügend, die für die Bildung des Ringes sich interessieren. Dann nachher ist zwischen beiden Parteien, kurz, nachdem sie sich vereinbart hatten, wieder Streit ausgebrochen. Nach den ausgetauschten Erklärungen ist derselbe aber veranlaßt durch das verschiedene Interesse von Komponisten und Verlegern, hervorgerufen durch die Vorbereitungen des Gesetzes. Das ist auch bisher noch nicht scharf ins Auge gefaßt worden, daß der erste Regierungsentwurf — ich habe selbst die betreffende Stelle gelesen — sich gar nicht damit begnügt, die Schutzfrist für die Aufführungen von 30 auf 50 Jahre zu verlängern, sondern daß er ebenso die Schutzfrist für den Druck der Noten von 30 auf 50 Jahre verlängert. Dabei entstand nun der Streit, weil man sich nicht einigen konnte über das Teilungsverhältnis bei dem Schutz der Noten und der Aufführungen im Uebcrgangs- vcrhältnis. Die Regierung ist dann von diesem ersten Entwurf urückgctreten, hat sich bloß auf die Verlängerung des Auf- ührungsrechts beschränkt, und damit haben sich dann die Gegen sätze zwischen Verlegern und Komponisten noch mehr verschärft, und die Herren Komponisten einerseits und Verleger anderseits sind bis auf eine kleine Anzahl, die mehr sich zu den Komponisten gehalten haben, wieder in lebhafte Fehde geraten. Die Verleger haben gesagt: ja, wie kann man denn überhaupt den Schutz des Notendrucks trennen und den Schutz der Aufführungen? Denn der Druck der Noten ist ja die Vorbereitung der Aufführung, und je mehr man die Aufführung erschwert, desto mehr wird auch eingeengt der Absatz der Noten! Darüber ist der Streit entstanden und ist lebhafte Fehde unter den Betreffenden. Da mit ist der Mythus zerstört, als ob uns hier einheitliche musi kalische Interessen gegenüberständen. Ich ziehe aus dem Ganzen nur den Schluß: wenn zwei sich streiten, so erfährt der dritte, worin er geschädigt werden soll! (Sehr gut! links.) Spezial- intcressen auf der einen Seite und Spezialinteressen auf der anderen. Seite, und dadurch wird erst klar, welche Schädigungen der Allgemeinheit einträten, wenn die Schutzfrist von 30 auf 50 Jahre verlängert würde. Die veränderte Stellung des Herrn Hase hängt mit der veränderten Stellung der Gesetz gebung, der Beschränkung auf das Aufführungsrecht zusammen; denn nun sagt man, das eine Prozent Gebühren vom Brutto ertrag reicht nicht mehr aus für die Unterhaltung der An stalt; jetzt muß nian mehr verlangen, und die Verleger erklären nun im Verein der Musikalienhändler überein stimmend und einstimmig, daß sie nur einer Anstalt zustimmen könnten, wenn die Gebühr für die Aufführung gesetzlich auf 1 Prozent fcstgclegt werden könnte. Ich habe neulich schon hervorgehoben und zugleich dargethan, daß letzteres »möglich ist. Denn das Gesetz kann nicht eine Gebühr festsetzen, wenn es nicht zuvor auch die ganze Organisation dieser Genossenschaft scstsetzt, welche zur Erhebung der Gebühr berechtigt sein soll. Man gebe nur einer solchen Gesellschaft die Steuer schraube gegen eine billige Zusage, und man wird Wunder erleben! — schreibt mir Herr Hase — In andere Hände kann man die Schraube nur geben, wenn eine feste Nute daran angebracht ist: die gesetzliche Festlegung von 1 Prozent Des Bruttoertrages. Meine Herren, wenn Herr Esche sich nun so absprechend äußert über die Gebührenanwcisung der Anstalt für Musikauf führungen, aus der ich Beispiele angeführt habe, so möchte ich darauf Hinweisen, daß sein Antrag große Aehnlichkeit hat mit
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