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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 28.05.1901
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- Ausgabe
- Erscheinungsdatum
- 28.05.1901
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- Deutsch
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4316 Nichtamtlicher Teil. .H 121, 28. Mai 1301. Nichtamtlicher Teil. Vom Reichstag. 86. Sitzung am Donnerstag den 2. Mai 1901. Fortsetzung der dritten Beratung des Gesetzentwurfes, betreffend das Urheberrecht an Werken der Litteratur und der Tonkunst.* **) ) (Nach dem amtlichen stenographischen Verhandlungsbericht.) (Vgl. Börsenblatt Nr. 93, 94, 96, 97, 98, 99, 101, 113, 115, 117.) Präsident Graf von Ballestrem: Wir kommen zum zweiten Gegenstand der Tagesordnung: Fortsetzung der dritten Beratung des Entwurfs eines Gesetzes, betreffend das Urheberrecht an Werken der Littc- ratur und der Tonkunst (Nr. 97 der Drucksachen), auf Grund der in zweiter Beratung gefaßten Beschlüsse in Nr. 259 der Drucksachen (214). Anträge Nr. 284, 287, 289, 291, 292, 293.*) Die Beratung wird fortgesetzt mit § 33. Der gestern handschriftlich angenommene Antrag der Herren Abgeordneten Schrempf, vr. Ocrtcl und vr. Müller (Meiningen) liegt jetzt gedruckt unter Nr. 293 der Drucksachen vor. Dieser Antrag, welcher zu Z 19 als Zusatz zu dem Anträge vr. Hasse zu Ziffer 3 Annahme gesunden hat, lautet wie folgt: Die Einwilligung gilt als erteilt, wenn der Urheber nicht innerhalb eines Monats, nachdem ihm von der Absicht des Verfassers Mitteilung gemacht ist, Widerspruch erhebt. Es hat über diesen Antrag eine nochmalige Abstimmung statt zufinden. Ich bitte die Herren, welche den Antrag auf Nr. 293 der Drucksachen in der beschlossenen Weise in nochmaliger Abstimmung annehmen wollen, sich zu erheben. (Geschieht.) Das ist die Mehrheit,- der Antrag ist auch in der nochmaligen Abstimmung angenommen. Der abgelehnte § 33 der Regierungsvorlage ist durch den Antrag Or. Esche auf Nr. 284 der Drucksachen wieder ausgenommen worden. Ich eröffne die Diskussion darüber. Das Wort hat der Herr Abgeordnete Or. Esche. *) Indem wir heute mit dem Bericht über die 86. Reichstags sitzung beginnen, in der der Gesetzentwurf über das Urheberrecht zu Ende beraten und schließlich endgiltig angenommen worden ist, wollen wir gleich hier darauf Hinweisen, daß diesem Bericht der Abdruck eines offenen Sendschreibens des Herrn Hofrats Or. von Hase in Leipzig, Mitinhabers der Firma Breitkopf L Härtel, an den Staatssekretär Herrn vr. Nieberding folgen wird, das viele that- sächlichc Berichtigungen bringen und manche einseitige Darstellung, wie sie in: Lause dieser Verhandlung leider mehrfach gegen Herrn vr. von Hase vorgebracht worden sind, in anderem Lichte erscheinen lassen wird. Redaktion des Börsenblatts. **) Nr. 284, 287, 289 vgl. Börsenblatt Nr. 115. Nr. 291 vgl. Börsenblatt Nr. 117. Weitere Abänderungsanträge auf Drucksachen des Reichstags Nr. 292. vr. Müller (Sagan). Der Reichstag wolle beschließen: Nach Z 39 einen ß 39a einzufügen des Inhalts: -Wird wegen einer in diesem Gesetz mit Strafe be drohten Handlung der Redakteur oder Herausgeber einer Druckschrift als für deren Inhalt verantwortlich verfolgt, so sind hierfür ausschließlich die Gerichte zuständig, in deren Bezirk die Druckschrift hcrausgegeben wird.» Nr. 293. Schrempf. Vr. Oertel. vr. Müller (Meiningen): Der Reichstag wolle beschließen: Dem Anträge 1>r. Müller (Meiningen) — Nr. 289 der Druck sachen — noch weiter zuzusetzen; -Die Einwilligung gilt als erteilt, wenn der Urheber nicht innerhalb eines Monats, nachdem ihm von der Ab sicht des Verfassers Mitteilung gemacht ist, Widerspruch erhebt.- Or. Esche, Abgeordneter: Meine Herren, wenn wir die Geschichte verschiedener Komponisten und Bühnendichter, die im Berichte erwähnt sind, lesen, dann, muß ich sagen, muß uns eigentlich ein Gefühl der Beschämung ergreifen; denn das sind Männer, die dem deutschen Volke Großes gebracht haben, und die doch selbst in den dürftigsten Verhältnissen sich befanden, und auch ihre Hinterbliebenen hatten mit Not und Elend zu kämpfen. Auch jetzt ist es nicht anders. Der Herr Vertreter des preußischer: Kultusministeriums hat unS erzählt, daß selbst die besten, die ersten Komponisten aus ihren Kompositionen nur einer» solchen kleinen Betrag an Einkommen erhalten, daß sie kaum auskömmlich davon leben können. Ich glaube, es ist deshalb in der Thal eine Ehrenpflicht, hier Abhilfe zu schaffen. Das geschieht auch in der Weise, daß wir den Hinterbliebenen mehr, als das jetzt der Fall ist, ermöglichen, einen größeren Betrag von den Arbeiten ihrer Erblasser zu beziehen. Wir erreichen auch dadurch für den Erb lasser, für den Komponisten, für den Meister, für den Bühnen dichter selbst, daß er mit größerer Schaffensfreudigkeit sich seiner Arbeit hingiebt, wenn er sich sagen kann, daß, wenn auch nicht er, so doch seine Hinterbliebenen einen genügenden und auf lange Jahre hinaus gesicherten Ertrag von den Arbeiten, die er ge leistet hat, bekommen. Meine Herren, es handelt sich hier in der That, wenn ich so sagen darf, auch um eine Witwen- und Waisenversorgung, die doch auf allen Seiten des Hauses immer so sympathische Auf nahme, wenn sie angeregt wurde, gefunden hat, und auch die Herren aus dem Centrum haben gerade bei diesem Gesetz diesen Gedanken wieder angeregt. Sie werden sich erinnern, daß die Herren aus dem Centrum Anträge gestellt haben, die nachher in eine Resolution zusammengeschrumpst sind, die allerdings ab gelehnt wurde, aber doch nur deshalb, weil diejenigen, die sie ab- lehntcn, einsahen, daß auf diese Weise das, was erstrebt wurde, eine Hilfskaffc für die Hinterbliebenen zu gründen, nicht zu er reichen oder doch nur mit großen Schwierigkeiten verbunden ist. Ganz anders ist es aber, wenn wir die Schutzfrist verlängern; da entstehen solche Schwierigkeiten, solche Belästigungen in keiner Weise, und doch wird das Ziel auch erreicht. Meine Herren, daß der Komponist zu seinen Lebzeiten einen genügenden Ertrag aus seinen Arbeiten nicht bekommt, daran ist wahrhaftig doch nicht er selbst schuld, das liegt an vielen äußeren Umständen, wie wieder holt mitgetcilt worden ist, auf die er fast gar keinen Einfluß aus- übcn kann. Das liegt hauptsächlich bei den Kompositionen und Bühnenwerken an dein ersten Erfolge. Schlägt die Erstaufführung durch, hat der Dichter, der Komponist, roas sehr schwer ist, einen guten Unternehmer und geeignete Kräfte zur Aufführung ge sunden, dann mag er gesichert sein. Aber das ist von einer Menge von Zufälligkeiten abhängig. Bei Büchern ist das anders: wenn das Buch auch dem und jenem nicht gefällt, gefällt es doch hundert anderen, und dadurch ist der Erfolg erreicht. Hieraus ergiebt sich, daß die Schutzfrist gegen den Nachdruck nicht so lang zu sein braucht wie gegen die öffentliche Aufführung, oder umgekehrt, daß die Schutzfrist gegen die Aufführung von Bühnenmerken länger sein muß, als die Schutzfrist gegen Nachdruck. Meine Herren, das ist ja auch in anderen Ländern anerkannt worden und hat in Frankreich und Italien, also gerade in Ländern, in denen die Musik sehr gepflegt wird, bei Völkern, die selbst sehr musikliebend sind, Anklang gefunden, und deshalb gilt dort eine längere Schutzfrist, nur den Hinterbliebenen ihrer Meister in der That diese Genugthuung zu verschaffen. Meine Herren, ich will hier nicht noch einmal eingehend auf die sogenannte Tantierneanstalt zurückkommen; nur im Zusammen hang will ich erwähnen, daß, wenn überhaupt noch, dann doch nur dann diese Anstalt möglich ist, wenn die Schutzfrist verlängert wird. Denn es ist aus Gründen, die sich aus der Berner lleber- einkunft ergeben, nur dann möglich, von der französischen Sooists zu erlangen, daß sie die Aufführungsrechte, die sie von deutschen Komponisten und Verlegern erlangt hat, wieder au die deutsche Anstalt zurück überträgt. Aber ich will darauf nicht weiter ein- gehen. Nach dem Beschlüsse zu § 27 wird die deutsche Anstalt in Deutschland wohl kaum errichtet werden können. Dann aber wird die Looiötö, trotz der Fassung, die Sie dem H 27 gegcberr haben — das wird jedermann, der mit der: Dingen bekannt ist, einsehen —, in Deutschland eindringen. Aber, meine Herren, in diesem Zusammenhang möchte ich doch zwei Bemerkungen machen, die durchaus berechtigt sind und eng mit dieser Frage Zusammenhängen. Für diese Bemerkungen erbitte ich für einen Augenblick ihre besondere Aufmerksamkeit, nicht meinetwegen, sondern wegen der Männer, die Angriffe erhoben haben gegen die Genossenschaft der deutschen Komponisten, die ich hier vornehmen will. Einer solchen Ehrenrettung bedürfen diese Männer meines Erachtens gar nicht, sondern ich will diese Be-
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