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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 22.05.1901
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Band
- 1901-05-22
- Erscheinungsdatum
- 22.05.1901
- Sprache
- Deutsch
- Sammlungen
- Zeitungen
- Saxonica
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Börsenblatt f. d. deutschen Buchhandel. Nichtamtlicher Teil. 4185 (vr. Arendt.) das eine muß ich sagen: der Antrag Hasse ohne den Zusatzantrag ist für mich unannehmbar, denn er beseitigt thatsächlich wichtige Rechte der Autoren, ohne daß dementsprechend wirklich wichtige allgemeine Interessen gegcnübcrstchcn. Da steht nur ein einseitiges Verlcgerinteresse vielleicht entgegen; und wenn der Verleger an einem Unternehmen etwas verdienen will, so soll er sich auch die Miihc geben — er und der Herausgeber — und alle in Betracht kommenden Autoren, soweit sie lebend sind, danach zu befragen. Ich möchte also, meine Herren, in erster Linie auch glauben, daß wir für den Kommissionsbeschluß oder für den Antrag Albrecht mit dem Zusatz Eickhoff oder für den Antrag Hasse mit dem Zusatz Müller, aber unter allen Umständen gegen den Antrag Hasse allein stimmen sollen, und daß, wie auch die Abstimmung fallen möge, wir als Zusatzantrag den Antrag Wellstein an nehmen, da es recht wesentlich ist, daß von der Zustimmung der Autoren diese kleinen Liedcrdrucke freigclassen werden. (Bravo! rechts.) Wellstein, Abgeordneter: Meine Herren, ich bin bei meiner Erklärung über die formelle Behandlung meines Antrages als Eoentualantrag zu dem Antrag Hasse davon ausgegangen, daß eine einhellige Aussprache des hohen Hauses uud des Vertreters der verbündeten Regierungen dahin gehen würde, daß mein An trag eben durch den Antrag Hasse gedeckt würde. Diese Voraus setzung erfüllt sich nicht; denn von verschiedenen Seiten ist gegen diese Auffassung Widerspruch erhoben worden. Ich erinnere an die Ausführungen des Herrn Abgeordneten Beckh, der besonders darauf hingewiescn hat, daß wir ja hier vor der Aufgabe ständen, ein neues Gesetz zu machen, und daß da die bisherige Recht sprechung nicht mehr voll zur Geltung kommen wird. Ich kann diese Bemerkung als eine falsche nicht durchaus bezeichnen; im Gegenteil, sie hat ihre volle Berechtigung. Ich habe ja auch nur gesagt, daß ich voraussichtlich annehmen dürfte, daß die Recht sprechung sich in dieser Richtung nicht ändern würde, wenn in dem neuen Gesetz die alte Formel aufrecht erhalten bliebe. Nach dem aber von verschiedenen Seiten diese Erwartung nicht geteilt, inr Gegenteil daraus hingewiesen wird, daß der Antrag nach der Auf fassung von den drei Herren nicht durch diesen Antrag Hasse gedeckt wird, muß ich erklären, daß ich meinen Antrag aufrecht erhalte und nicht als Eventualantrag gestellt wissen will. Präsident: Die Diskussion ist geschlossen. Ehe ich dem Hause meine Vorschläge zur Abstimmung unter breite, möchte ich zwei Druckfehler konstatieren. Erstens in dein Antrag Albrecht und Genossen muß cs — das hat auch der Herr Antragsteller schon erwähnt — statt -dessen persönlicher Ein willigung- heißen -seiner persönlichen Einwilligung»; dann in dem Antrag Or. Müller (Meiningen) auf Nr. 289 der Drucksachen muß es statt -Veranstaltung- heißen -Sammlung-. — Dagegen erhebt sich kein Widerspruch; hiermit sind die Druckfehler als berichtigt anzusehen. Meine Herren, wir kommen nunmehr zur Abstimmung. Ich schlage Ihnen vor, in folgender Reihenfolge abzustimmen: zunächst über das Amendement vr. Hasse mit dem dazu gestellten Unternmendement Or. Müller (Meiningen) auf Nr. 289 der Druck sachen und dem handschriftlichen Antrag Schrempf-Vr. Oertel; und zwar würde ich zunächst abstimmen lassen über den Antrag Schrempf-Or. Oertel für den Fall der Annahme des Unter- amendements Vr. Müller (Meiningen), dann über das Amendement Or. Müller (Meiningen), wie es sich nach der vorhergehenden Ab stimmung gestaltet haben wird, für den Fall der Annahme des Amendements Or. Hasse auf Nr. 282 der Drucksachen. Hierauf werde ich abstimmen lassen über das Amendement Wellstein auf Nr. 282 der Drucksachen. Wird dasselbe angenommen, so wird nach meiner Ansicht das Amendement Albrecht und Genossen mit den dazu gestellten Unteramendcments hinfällig. Wird es ab gelehnt, so würde ich abstimmen lassen zunächst über das Untcr- amendement Eickhoff und dann über den Antrag Albrecht und Genossen, wie er sich nach dieser Abstimmung gestaltet hat. Zur Fragestellung hat das Wort der Herr Abgeordnete Vassermann. Baffermari«, Abgeordneter: Herr Präsident, ich bin mit dieser Fragestellung vollständig einverstanden. Ich möchte nur meinerseits bitten, über den Antrag Nr. 287 Albrecht und Genossen Ziffer 1, 2a eine getrennte Abstimmung stattfinden zu lassen, so daß über den ersten Teil: -wenn einzelne Gedichte- bis zu dem Worte -vereinigt-, zunächst abgestimmt wird und dann über den letzten Satz: -Jedoch bedarf es, so lange der Urheber lebt, dessen persönlicher Einwilligung-. Präsident: Der Herr Antragsteller erhebt dagegen keinen ^churndfechzigster Jahrgang. Einspruch. Dann werde ich so abstimmen lasten, wie der Herr Abgeordnete Bassermann beantragt. Wir kommen nunmehr zur Abstimmung, und zwar zunächst über das Amendement vr. Hasse auf Nr. 282 der Drucksachen mit seinen Unteramendements, und werde ich zunächst abstimmen lassen über den Antrag Schrempf, vr. Oertel, Or. Müller, welcher als Unteramendemcnt zu dem Unteramendemcnt des Herrn Abgeordneten Or. Müller (Meiningen) auf Nr. 289 der Drucksachen gestellt ist. Das Amendement, welches nur handschriftlich vorliegt, lautet: dem Antrag Or. Müller (Meiningen), Nr. 289 der Druck sachen, noch weiter zuzusetzen: Die Einwilligung gilt als erteilt, wenn der Urheber nicht innerhalb eines Monats, nachdem ihm von der Absicht des Verfassers Mitteilung gemacht ist, Widerspruch erhebt. Diejenigen Herren, welche für den Fall der Annahme des llntcr- amendements Ur. Müller (Meiningen) auf Nr. 289 der Drucksachen demselben diesen Zusatz machen wollen, bitte ich, sich von ihren Plätzen zu erheben. (Geschieht.) Das ist die große Mehrheit; das Unteramendemcnt ist an genommen. Nun würden wir abzustimmen haben über das nunmehr modifizierte Unteramendemcnt vr. Müller (Meiningen), das nun mehr lautet: dem § 19 Ziffer 3 folgenden Zusatz zu geben: Bei einer Sammlung zu einem eigentümlichen litterarischen Zwecke bedarf es, so lange der Urheber lebt, seiner per sönlichen Einwilligung. Die Einwilligung gilt als erteilt, wenn der Urheber nicht innerhalb eines Ätonats, nachdem ihm von der Absicht des Verfassers Mitteilung gemacht ist, Widerspruch erhebt. Diejenigen Herren, welche für den Fall der Annahme des Amen dements vr. Hasse auf Nr. 282 der Drucksachen diesen Zusatz machen wollen, bitte ich, sich von ihren Plätzen zu erheben. (Geschieht.) Das ist die Mehrheit; der Zusatz ist angenommen. Nunmehr kommen wir zur Abstimmung über das Amen dement Ur. Hasse mit dem eben beschlossenen Zusatz. Das Amen dement Or. Hasse beantragt: in Z 19 Punkt 3 letzte Zeile hinter dem Worte -Untcr- richlsgebrauch- einzuschalten: -oder zu einem eigentümlichen litterarischen Zwecke-. Diejenigen Herren, welche diese Einschaltung mit den soeben beschlossenen Zusätzen machen wollen, bitte ich, sich von ihren Plätzen zu erheben. (Geschieht.) Das ist die große Mehrheit. Nunmehr kommen wir zu dem Amendement Wcllstein auf Nr. 281 der Drucksachen, welches lautet: im ß 19 zwischen der Nr. 2 und der Nr. 3 nachstehende neue Nr. 2 a. hinzuzufügen: 2 a. wenn einzelne Gedichte nach dem Erscheinen in eine Sammlung ausgenommen werden, die Werke einer größeren Zahl von Schriftstellern vereinigt und ihrer Beschaffenheit nach zur Benutzung bei Gesangsvor trägen bestimmt ist. Diejenigen Herren, welche diese Nr. 2a nach dem Anträge Wellstein annehmen wollen, bitte ich, sich von ihren Plätzen zu erheben. (Geschieht.) Auch das ist die große Majorität; der Antrag Wellstein ist angenommen. Danach ist der Antrag Albrecht und Genossen auf Nr. 285 der Drucksachen mit dem Amendement Eickhoff auf Nr. 291 der Drucksachen hinfällig. Wir hätten nunmehr abzustimmen über den ganzen § 19, wie er sich nach den vorhergehenden Abstimmungen gestaltet hat. Ich darf wohl annehmen, daß er mit den eben beschlossenen Verände rungen vom Hause angenommen ist. — Da niemand widerspricht, ist dies der Fall. Ich rufe auf H 20, — 21, — 22, — 23, — 24, — 25 — und 26, — konstatiere die Annahme dieser Paragraphen in dritter Lesung. H 27 ist bereits gestern vom Hause erledigt. Ich rufe auf Z 28, — 29, — 30, - 31, - 32, - konstatiere die Annahme dieser eben verlesenen Paragraphen in dritter Lesung seitens des Hauses. Zur Geschäftsordnung hat das Wort der Herr Abgeordnete Richter. Richter, Abgeordneter: Meine Herren, wir stehen in H 33 vor der wichtigsten Bestimmung des Gesetzentwurfs. Sie ist sehr streitig, wie die zweite Lesung dargethan hat. Es liegt der An trag vor, entgegen den: Beschluß der zweiten Lesung einen ander- 547
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