Suche löschen...
Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 22.05.1901
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Erscheinungsdatum
- 22.05.1901
- Sprache
- Deutsch
- Sammlungen
- LDP: Zeitungen
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id39946221X-19010522
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id39946221X-190105229
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-39946221X-19010522
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
Inhaltsverzeichnis
- ZeitungBörsenblatt für den deutschen Buchhandel
- Jahr1901
- Monat1901-05
- Tag1901-05-22
- Monat1901-05
- Jahr1901
- Links
-
Downloads
- PDF herunterladen
- Einzelseite als Bild herunterladen (JPG)
-
Volltext Seite (XML)
Börsenblatt f. d. deutschen Buchhandel. Nichtamtlicher Teil. 4181 (Eickhoff.) Sach- und Kunsturteil. Deshalb haben sich von jeher auch große Gelehrte an der Lösung dieser Aufgabe versucht; ich erinnere nur an Karl Goedeke und Wilhelm Wackernagel. Ich meine also: es ist nur recht und billig und entspricht ebensosehr dem Interesse der Schriftsteller als auch der Allgemein heit. wenn mir den Herausgebern solcher Anthologien das gleiche Recht gestatten, wie den Herausgebern von Schullesebüchern, wenn wir ihnen die Vervielfältigung einzelner Aufsätze geringen Um fanges, einzelner Gedichte oder Teile derselben erlauben. Das liegt im Interesse der Schriftsteller, weil sie der Aufnahme einzel ner Dichtungen in solche Sammlungen nicht selten einzig und allein es verdanken, daß sie nicht sang- und klanglos untcr- gegangen sind; es liegt auch im Interesse der Allgemeinheit, der aus solche Weise einzelne dichterische oder litterarische Perlen nicht vorenthalten werden, die sich bekanntermaßen auch zuweilen bei weniger bedeutenden Dichtern und Schriftstellern finden. Ich darf Sie nur an den Königsberger Dichter Simon Dach erinnern, der seine Unsterblichkeit einzig und allein dem schönen Liede -Aennchen von Tharau» verdankt, das er selber auf deni Sterbe bette verdammte. Solche Sammlungen tragen in der That das Ihrige dazu bei, die Geistesarbeit ganzer Generationen, soweit sie dauernden Wert beanspruchen können, im Bewußtsein der Zeitgenossen nicht nur, sondern auch der Nachwelt lebendig zu erhalten. Meine Herren, ich ziehe den Antrag des Herrn Abgeordneten I)r. Hasse dem Anträge der Herren Albrecht und Genossen vor, weil er auch die Vervielfältigung von Aufsätzen von geringem lim fange zuläßt. Denn solche Anthologien pflegen sich doch nicht nur auf die gebundene Rede zu beschränken, sondern gerade der Wechsel von gebundener und ungebundener Rede verleiht ihnen nicht selten einen eigenartigen Reiz, ganz abgesehen davon, daß auch rein prosaische Sammelwerke ihren eigentümlichen Bildungs- und litterarischen Wert besitzen. Das Einfachste wäre, wenn in dem Anträge Albrecht und Genossen vor -einzelne Ge dichte» eingeschoben würde: -einzelne Aufsätze von geringem Um fange und». Ich habe mir für den Fall der Ablehnung des An trages Hasse erlaubt, einen dahingehenden Antrag zu stellen. Der nämliche Zweck würde allerdings auch erreicht, wenn mit dem Antrag Hasse der Antrag I)r. Müller (Meiningen)-Or. Esche aus Nr. 289 der Drucksachen zur Annahme gelangte. Auf alle Fälle bitte ich Sie zunächst, prinzipiell dem Anträge Hasse Ihre Zu stimmung zu geben. (Beifall.) Fischer (Berlin), Abgeordneter: Meine Herren, mit der Tendenz des H 19 stimmt ja unser Antrag völlig überein, näm lich die Autoren zu schützen gegen Plünderung durch profitwütige Verleger. Aber wir fragen uns, ob das Mittel auch zum Ziel führt, und wir fragen uns ferner, ob hier nicht die Interessen der Allgemeinheit über die speziellen Interessen des einzelnen Autors gestellt werde» sollen. Ich habe schon in der zweiten Lesung darauf hingewiesen, welches große Interesse die Nation daran hat, daß diejenigen Klassen der Bevölkerung, die nicht in der Lage sind, sich die einzelnen Dichterwerke zu beschaffen, trotzdem Kenntnis von der Entwickelung der Litteratur nehmen und an den geistigen Fortschritten der ganzen Nation teilnehmen können, und ich habe darauf hingewiesen, daß gerade die Gesellschaft da durch, daß sie Universitäten, Stipendien u. s. w. errichtet und auch aus den Mitteln der arbeitenden Klassen unterhält, auf der anderen Seite sehr wohl das Recht in Anspruch nehmen darf, da für ein Aequivalcnt geltend zu machen in Gestalt derjenigen Aus nahmen von diesem Paragraphen, die wir in unserem Anträge gegeben wissen wollen, der, nebenbei bemerkt, in dem Schlußsätze einen Druckfehler enthält. Es muß heißen: »solange der Urheber lebt, seiner persönlichen Einwilligung-, während gedruckt ist: »dessen persönlicher Einwilligung». Unser Antrag schützt vollständig die Rechte der Autoren, und den Vorwurf, daß der Antrag die Raubpolitik der Verleger schütze, kann man gegen unseren Antrag nicht erheben. Unser Antrag geht nicht einmal so weit, wie die berufenen Vertreter litterarischer Interessen selber gehen, freilich Vertreter solcher litterarischer Interessen, die nicht auf dem ganz einseitigen Standpunkte des Eigcntumsfanatismus stehen, wie er hier und da zum Ausdruck gekommen ist. Ferdinand Avenarius, der verdienstvolle Heraus geber des -Kunstwart-, hat eine Petition an den Reichstag ge richtet, in der er viel weiter geht als unser Antrag; denn er will neben der Anthologie für Kirchen-, Schul- und Unterrichtszwcckc auch Anthologien frei haben für wissenschaftliche oder ernste künstlerische Erziehungszwecke; er will sogar so weit gehen, rein geschäftliche Spekulationsausgaben nur abhängig zu machen von der persönlichen Zustimmung des Autors. Den Einwand, man begünstige dadurch nur das Geschäft unsolider Verleger, die Aus gabe schlechter Anthologien, widerlegt er ganz treffend mit folgenden Worten: AchNnidstchMler Jahrgang. Gerade den ausschließlich auf Gelderwerb ausgehenden schlechten Anthologien würde die von der Kommission an genommene Fassung auch ohne den hier vorgeschlagenen Zusatz nicht schaden. Von derartigen Sammlungen erstrebt keine eine sorgfältige und gewissenhafte Auslese des wirk lich Besten. Wird ihren Veranstaltern das Erbetene ver weigert, so nehmen sie eben anderes dafür. Sie werden noch schlechtere geistige Nahrung ins Volk bringen als bis her; aber ihren Absatz wird das' schon deshalb nicht schädigen, weil man im großen Publikum ja gar nicht wissen kann, was vorenthalten oder durch Surrogat ersetzt worden ist. Schwer behindert dagegen werden gerade diejenigen Anthologien sein, die ihren Ursprung nicht in erster Reihe einem Geschäfts-, sondern einem höheren geistigen Interesse verdanken. Anthologien von litterarisch- wissenschaftlichen oder aber ethisch- oder ästhetisch- erzieherischen Absichten, auch Anthologien demnach, wie wir sie mit allen Mitteln fördern und unters Volk bringen sollten, Anthologien gerade dieser höheren Art werden sehr wesentlich behindert sein, wenn nach dem Tode der Verfasser nicht mehr deren eigener Wunsch und Wille, sondern aus schließlich Wunsch und Wille desjenigen Geschäftsmannes in Frage kommt, der dann ini Besitze des Urheberrechts ist. So ist z. B. die Lyrik der Geibel, Groth, Storm, Hebbel, Keller, Mörike noch nicht gemcinfrei — wie aber sollte das Volk auf die geistigen Schätze, die hier liegen, auch nur aufmerksam gemacht werden, wenn selbst die Darbietung von Proben geschäftlichen Erwägungen unterthan gemacht wird? Wie sehr übrigens die Regierung und Kommission von der Unzweckmäßigkeit des in H 19 festgelegten Wortlauts durchdrungen waren, geht auch daraus hervor, daß beide für Kirchen-, Schul- und Unterrichtszwecke diese Anthologien freigeben wollten. Nun sehen wir gar nicht ein, was wir für ein besonderes Interesse daran haben, für fromme oder besonders loyale, ja sogar byzan tinische Verleger hier ein Privilegium zu schaffen, für alle anderen aber nicht. Ein weiterer Beweis dafür, daß die Unhaltbarkeit auch voir Kommissionsmitglicdern erkannt worden ist, ist der Antrag Well stein, der eben doch in erster Linie berechnet ist auf die Möglich keit der Herausgabe von Kommersbüchern, denen eine gewisse Ab drucksfreiheit gegeben werden soll. Die paar Programme bei Familienfesten u. s. w. kommen ja überhaupt nicht in Frage. Nun meine ich: wird unser Antrag und der Antrag Hasse abge lehnt, so muß auch der Antrag Welkstem geradezu unmöglich werden. Man kann doch schon aus moralischen Gründen dann nicht mehr für den Antrag Wcllstein eintreten. Denn in der Praxis geht doch der Antrag Wellstein auf nichts anderes hinaus als darauf, für die Söhne der Bourgeoisie, für die besitzenden Klassen ein wohl feiles Kommersbuch zu schaffen. (Widerspruch.) — Wenn das nicht der Fall ist, dann ist cs uni so schlimmer. (Zurufe.) — Ja, andere Leute singen auch! Aber diese Fassung ist speziell für diesen Zweck gegeben. (Erneuter Widerspruch.) — Aber, wenn das auch nicht zugegeben werden sollte — und von seiten der National liberalen wird es ja bestritten —, dann ist es, wie gesagt, um so schlimmer, dann ist dieser Antrag nötig, weil auch Sie fürchten, es könnten für solche Sammlungen von einzelnen Ver legern Schwierigkeiten gemacht und die Ausgabe künftighin un möglich gemacht werden. Wenn aber das Ihre Meinung ist, so müssen Sie weiter gehen und unserem Anträge zustimmen, der für alle Kreise solche Anthologien freigeben will, aber auch den Wünschen der Autoren Rechnung trägt, insofern sie mitbestimmen sollen darüber, ob die Anthologien, für die sie ihre Gedichte her geben sollen, in ihren Augen den litterarischen oder sonstigen Wert haben, den sie für ihre Werke beanspruchen. Die Furcht, daß die Ausgabe sowohl von Anthologien wie auch von Kommers büchern künstighin überhaupt nicht mehr möglich ist, ist nur zu sehr begründet. Ich habe schon das letzte Mal darauf hingewiesen, daß in der Praxis alle Autoren ihre Rechte grundsätzlich den Verlegern über tragen müssen. Jetzt sind ja die Rechte der Autoren in diesem Gesetze vermehrt; aber an dem Uebertragungszwange würde das neue Gesetz nichts ändern; denn die Folge wird die sein, daß so fort, nachdem das Gesetz Giltigkeit erlangt hat, der Vörsenverein deutscher Buchhändler Zusammentritt und einen Rechtskundigen beauftragt, ein Normalstatut auszuarbeiten, in dem die Rechte der Autoren den Verlegern übertragen werden, und der einzige Vorteil für die Autoren wird sein, daß ihnen, weil sie den Verlegern mehr Rechte übertragen können, das Honorar erhöht wird. Für die jüngeren Autoren kommt aber auch das nicht in Frage. Herr ttr. Spahn hat in der zweiten Lesung die Richtigkeit meines Einwandes bezüglich der Uebcrtragung zugegeben, er meinte nur, es treffe das nur für die jüngeren Autoren zu, nicht ü46
- Aktuelle Seite (TXT)
- METS Datei (XML)
- IIIF Manifest (JSON)
- Doppelseitenansicht
- Vorschaubilder