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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 29.05.1901
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- 1901-05-29
- Erscheinungsdatum
- 29.05.1901
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- Deutsch
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(vr Spahn.) Erklärung der Herren, die an die Spitze der zu gründenden Tantieme- gcscllschast sich stellen wollten, gemacht worden sind, dürste die Gesellschaft nicht zu stände kommen, nachdem wir in Z 27 die Besteuerung der Ge sangvereine in Bezug auf die Aufführungen, welche sie für sich und ihre Angehörigen veranstalten, gestrichen haben. Meine Herren, wenn das nun so ist, dann frage ich mich, ob es sich »och lohnt, die Schutzfrist auf 60 Jahre zu verlängern. Kommt die Tantiemegesellschast doch nicht zu stände, dann hat die Verlängerung nur eine geringe Bedeutung. Die 50 Jahre sind aber auch zum Zwecke der Gründung der Anstalt nicht unbedingt notwendig. Ich muß da zu Ehren der Mnsikalienvcrleger hervorheben, daß sie, als sie die Genossen schaft gründen wollten, dazu mit einer Schutzfrist von 30 Jahren bereit waren, und daß die Verleger cs waren, welche damals die Anregung gaben, daß die Gesangvereine von der Tributpflichtigkcit gegenüber dem einzelnen Komponisten frcibleiben sollten. Die Verleger wollten also eine Organisation, die den bisherige» Rechtszustand gebessert hätte, während die Koiitponisten zum Zwecke ihrer Organisation den bestehenden Rechts zustand verschlechtert haben wolle». Das muß auch angeführt werden, um das Bild des Streites zwischen Verleger und Komponisten zu ver vollständigen. Nun wird weiter geltend gemacht, wir brauchten die SO Jahre für die Hinterbliebenen der Komponisten. Es ist bereits ausgeführt worden, daß cs mit den Hinterbliebenen nicht so schlimm bestellt ist. Mit den 30 Jahren ist die Witwe, sind die Kinder geschützt; der Pflicht, die ein Vater hat, für seine Kinder zu sorgen, ist dadurch genügt, und für die Enkel mögen dann die Kinder wieder sorge». Wir haben jetzt ihnen unter Umständen einen Schutz bis zu 200 Jahren gewährt. Wen» z. B. Siegfried Wagner ein Alter von 75 Jahren erreicht, was wir hoffen und ihm wünschen, und wenn dann noch 50 Jahre vergehen würden, so hätten wir für die Opern, die jetzt von ihm anfgesührt werden, einen Schutz von 100 Jahren; das geht also bis in die dritte Generation hinein. Und da muß ich fragen: hat die Gesetzgebung die Aufgabe, in dieser Weise in die Verhältnisse einzugrcisen? Nu» sagt der Herr Kollege Traeger: Eigentum ist Eigentum, Sachen- cigentum wird vererbt, geistiges Eigentum muß es in gleicher Weise auch werden. Den Gedanken hat aber noch niemand in der Juristenwelt be wiese», daß Sachencigentum und geistiges Eigentum dasselbe seien; letz teres ist ein anderer Begriff des Eigentums. Es ist ei» Ausschließungs recht, was wir schaffen, um eine wirtschaftliche Ausnutzung zu sichern, eine gleiche Behandlung bei der Vererbung steht also nicht in Frage. Das Grundstück, was ein Bauer draußen liegen hat, das hat der Komponist in dem Honorar in der Tasche, und dieses Honorar verwertet er weiter. Es ist nun nicht so schlimm mit de» Komponistcnhonoraren bestellt. Wagner soll über O/y Millionen hinterlasscn haben, obgleich er nicht gleich zur Geltung gekommen ist, Verdi hat 2 Millionen hinterlasscn, Brahms t/r Million, Millöcker Million. Das beweist doch, daß entsprechende Honorare und Tantiemen gezahlt worden sind. Haben wir dem gegen über wirklich Ursache, im Interesse der Hinterbliebenen das bestehende Recht zu ändern? Opern sind nun überhaupt nicht das Entscheidende bei dieser Frage. Bei denen wird ja auf Grund der Vereinbarungen Tan tieme gezahlt; der Schwerpunkt liegt bei der Konzertmusik. In unfern Konzerten wird die Aufführung neuerer Musikwerke, die tantiemcpflichtig sind, durch die Fristverlängerung erschwert, unsere Bevölkerung bekommt infolgedessen überwiegend gemeinsrcie Musik zu hören. Wir haben vom Standpunkte des Reichstages aus, als Vertreter der Bevölkerung, wie auch bei der Frage der Gesangvereine, uns auf den Boden zu stellen, daß nicht über das anzuerkennende Bedürfnis hinaus der musikalische Genuß unsrer Bevölkerung eingeschränkt werde. (Sehr gut!) Dann ist die Frage der Frau Wagner wiederum angedeutet worden. Der Herr Staatssekretär hat uns überzeugt, daß ihn die Augen der Frau Wagner nicht bestimmt haben. (Heiterkeit.) Aber vielleicht wäre doch eine weitergchcndc Erklärung von ihm erwünscht — die Klarstellung ist erforderlich, weil immer nur erzählt wird, Frau Wagner habe auf den Reichstag cinwirken wollen. Es wird erzählt — und das läßt sich nicht direkt bestreiten —, daß sie sich an eine Anzahl Abgeordneter mündlich und schriftlich gewendet habe, um für die Verlängerung auf 50 Jahre hinzuwirke». (Hört! hört!) Es wird ferner erzählt, daß sic persönlich den Herrn Reichskanzler gebeten habe, nach dieser Richtung zu wirken. (Hört! hört!) Es ist das ja ihr gutes Recht. Aber unsere Bevölkerung hat Anspruch darauf, zu wissen, was daran Wahres ist, damit das Ge rede nicht immer weiter sich fortsetzt. Ich habe deshalb die Bitte an den Herr» Staatssekretär zu richten — wir Abgeordneten müssen mit uns selbst abmachen, was uns gegenüber geschieht, — uns zu sagen, ob eine Einflußnahme ans den Herrn Reichskanzler versucht worden ist. Es sind, falls die Schutzfrist aus 50 Jahre verlängert wird, Summen ge nannt worden, die sich für Fra» Wagner daraus ergeben würden. Es ist das gleichgültig. Was in Frage kommt, kann allein das sein: wird das Bayrcuther Theater durch Verlängerung der Schutzfrist auf 50 Jahre gefährdet? Diese Frage verneine ich: wird in Bayreuth gut gespielt, so wird das dortige Theater bei 30 jähriger wie bei 50 jähriger Schutzfrist bestehen. Aber die Möglichkeit wird durch Festhaltung der 30 jährigen Schutzfrist geschaffen, daß von 1913 ab Sachen, die jetzt allein in Bay reuth gegeben werden, auch anderwärts gegeben werden können. Wer kann aber nach Bayreuth fahren und die Spielzeit dort leben? Nur ein verhältnismäßig kleiner, ansgewählter, pekuniär gut situierter Teil des Volkes, nicht aber die große Masse der Musikvcrständigen! Man sagt nun auch, der »Parsival» könne anderwärts nicht in einer Weise ausgc- ührt werden, die seiner würdig wäre. Auch das halte ich für ein un begründetes Mißtrauen; es gicbt noch andere Opern, die den »Parsival« gut aufführen können. Der ist auch nicht die einzige Anziehungskraft für Bayreuth, dieselbe Bedeutung haben die anderen Opern Wagners. Des halb kann auch im -Parsival- kein Grund zur Verlängerung der Schntz- rist auf 50 Jahre gefunden werden. Dann machte der Herr Staatssekretär bei der zweiten Lesung die Auswanderung der Musikverleger und Komponisten ins Ausland als Grund der Fristverlängerung geltend. Ich habe mir erlaubt, in derselben Sitzung incinen Zweifel nach dieser Richtung hin zu äußern. Ich hätte erwartet, der Herr Staatssekretär würde, nachdem der Zweifel aufgeworfen war, uns heute deutsche Komponisten nennen, die aus der 30jährigen Schutzfrist Anlaß genommen haben, ihre Werke im Ausland verlegen zu lassen. (Hört! hört!) Er hat keinen genannt. Dafür will ich Ihnen aber Komponisten nennen — ich bin berechtigt, den Gegenbeweis z» ühren, auch wenn der Beweis nicht geführt ist —, welche vom Auslände )cr ihre Werke in Deutschland verlegen lassen, trotz unserer kürzeren Schutz frist. Sarasate ist Spanier, er wohnt in Paris — trotz der 50jährigen Frist dort geht er nach Leipzig mit seinen 30 Jahren, Tinel ist Belgier, wohnt in Brüssel, denkt nicht einmal an die Zweiganstalt des deutschen Verlags in Brüssel, sondern verlegt i» Leipzig. (Zurufe.) — Ja, noch eine Anzahl Russen; es sind aber auch noch Franzosen. Wir haben Auer, Balakirew, Hegar, Korssakow u. s. w. Ich nenne lediglich die Namen der bedeutenderen. Wenn wir nun sehen, daß unter unserer 30 jährigen Schutzfrist diese auswärtigen Komponisten Beziehungen zu Deutschland angeknüpft und sich bei unseren 30 Jahren begnügt haben, während sie in ihrer heimischen Gesetzgebung eine längere Schutzfrist gc- jabt hätten, dann kann jenes Argument nicht richtig, nicht durchschlagend sein. (Sehr richtig!) Und daraus folgt nun: daß, wenn die Kompo nisten im Jnlande bleiben und in das Inland komme», dann auch die Verleger im Jnlande bleiben. (Sehr richtig!) Meine Herren, ich will weitere Gründe gegen die 50 Jahre nicht vorführen; es ließe sich noch eine Anzahl auffinden. Ich habe mich nur gemüßigt gefunden, die Bemerkungen, die gegen unsere Ausführungen geltend gemacht wurden, zurückzuweisen. Ich meine, einen durchschlagende» Grund für die Aeuderung des bestehenden Rechts können wir aus den Erfahrungen, die wir in den 30 Jahren mit dem bestehenden Recht ge macht haben, nicht herleiten, und deswegen ersuche ich das hohe Haus, es bei den 30 Jahren zu belasse». (Lebhafter Beifall.) Or. Niebrrding, Wirklicher Geheimer Rat, Staatssekretär des Reichs-Justizamts, Bevollmächtigter zum Bundesrat: Meine Herren, ich glaube im Sinne deS hohen Hauses zu handeln, wen» ich dem Wunsche des Herrn Or. Spahn, nochmals aus einzelne Punkte des Für und Wider in dieser Frage einzugehen, nicht folge. Ich glaube, nach dieser Richtung ist das Haus genügend aufgeklärt und, wie ich an nehme, auch die Meinung der einzelnen Mitglieder sestgestellt. Einen Punkt muß ich aber berühren, weil in dieser Beziehung der Herr Abgeordnete Spahn ausdrücklich eine Erklärung von mir gefordert hat. Er ist nochmals auf die Frage der Familie Wagner zurückgekommcu mit ihren angeblichen Beziehungen zu diesem Gesetzentwurf. Ich habe in der Kommission und hier im Hause wiederholt Erklärungen abgegeben, die nach meiner Meinung für jeden, der mich verstehen will, gar keinen Zweifel lassen können über das, was in der Sache besteht. Ich muß aber sagen — wenn ich die Presse in den letzten Tagen verfolgen mußte —: die Art und Weise, wie meine bestimmten Erklärungen mehrfach in der Presse ausgclegt wurden, ist geeignet, nur böse Instinkte in der Volks seele wachzurufcn und nach jeder Richtung hi» zum Verdacht gegen die Regierung anzuregen. Ich kann auch jetzt nichts anderes thun, als auf die Erklärungen Bezug nehmen, die ich in der zweiten Lesung abgegeben habe. Jeder, der in loyaler Weise mich verstehen will, wird mich auch richtig verstehen. Wenn aber Herr Or. Spahn heute die neue angebliche Thatsache bringt, daß ein Mitglied der Familie Wagner bei dem Herrn Reichskanzler gewesen sei, und daß auf diesem Wege ein Einfluß aus die Gestaltung des Gesetzentwurfs ausgeübt worden sei, so erkläre ich hier mit erstens, daß cs mir absolut unbekannt ist (Zuruf links) — daß cs mir absolut unbekannt ist, daß Frau Wagner oder ein anderes Mitglied der Familie beim Herr» Reichskanzler gewesen ist. Mehr können die Herren von mir wirklich nicht verlange». Zweitens erkläre ich, daß irgend ein Einfluß ans die Gestaltung des Gesetzentwurfs, die ich von der ersten Entwicklung bis zum jetzigen Augenblick mit erlebt habe, meines Wissens nicht ausgeübt worden ist; auf mich insbesondere ist keinerlei Einfluß ansgcübt worden. Daß vom Herrn Reichskanzler keine Ein wirkung auf mich ausgeübt ist, habe ich bereits in der vorigen Sitzung erklärt, und ich glaube, Herr Or. Spahn hätte sich bei der Erklärung wohl beruhigen können. Echrempf, Abgeordneter: Meine Herren, ich werde Ihre Ge duld nicht lange in Anspruch nehme». Ich habe lediglich namens meiner Politischen Freunde eine kurze Begründung unserer Abstimmung zu 569*
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