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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 29.05.1901
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Band
- 1901-05-29
- Erscheinungsdatum
- 29.05.1901
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- Deutsch
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4364 Nichtamtlicher Teil 122. 29. Mai 1901. (Heine.) den Gerichtsstand gegangen. Die Rechtsprechung hat sich selber durch eine ganz verfehlte Theorie diese Kette angelegt; sic wäre also imstande, sic zn sprengen. Item, sic sagt, sie könne es nicht: da wäre es Pflicht der Gesetzgebung, so schnell wie möglich einzngrcifcn, so schnell wie möglich diesen unleidigcn Instand zu beseitigen. Nun hat der Herr Staatssekretär Or. Nicbcrding gesagt, die Re gierungen wollten das auch, sie hätten die beste Absicht. Warum be nutzen sie denn jetzt nicht diese Gelegenheit? Warum sollen wir noch länger warten, namentlich, nachdem sich in der Justizkommission Schwierig keiten erhoben haben? Hier ist Rhodus, hier tanzen Sie einmal! Gehen Sie ans unseren Antrag ein! Ich gebe zu, daß der Antrag ainen- dicrungsbcdürslig ist. Wir haben auch bei dem von uns vorgcschlagenen Entwurf von Verbesserungen des Preßgesetzes eine andere Form gewählt, als cs hier geschehen ist. Meine Herren, es wäre eine Kleinigkeit, Amendements einzubringcn und unseren Entwnrs noch weiter zu machen, so daß er auch den Verfasser und Drucker schützte und nicht bloß den Ver leger und Herausgeber. Das alles sind Dinge, die sich wohl erwägen lassen. Aber, was wir meiner Meinung nach nicht sollten, ist, daß wir »ns mit dem Versprechen begnügten, in nicht zu langer Zeit werde die Regierung eine Vorlage machen, die allen Wünschen und Bedürfnisse» des Hauses entspräche. Meine Herren, wir haben seinerzeit bei der Auf hebung des Verbindungsverbots von Vereinen gesehen, wie lange es unter Umstände» dauern kann, bis die Regierung ei» solches Versprechen einlöst. Darum möge man die Gelegenheit hier benutzen, wo sich die Regierung in einer Notlage befindet, um von ihr das zu erreichen, was sie sonst vielleicht noch in langer Zeit nicht zu bewilligen in der Lage sein wird. Der Herr Staatssekretär v>. Nieberding hat schließlich gesagt, man »löge das Wohlwollen, das die Regierung dem Hause und seinen Wünschen in dieser Richtung cntgcgenbringe, nicht dadurch verscherzen, daß man jetzt sogleich die Aufhebung des fliegenden Gerichtsstandes ver lange. Das ist gerade so gut, wie wenn die Mutter dem Kinde ein Butterbrot schmiert und dann sagt: wenn du cs nicht gefordert hättest, hätte ich es dir gegeben; aber da du es verlangst, kriegst du cs nicht. (Sehr gut!) Das ist nicht das richtige Verhältnis zur Gesetzgebung. Der Herr Staatssekretär ist vollständig im Irrtum, wenn er meint, es handle sich hier um ein Wohlwollen gegen das Hans und um ein Wohlwollen gegen die Personen, die den Uebelstand fortwährend betonen; nein, es handelt sich um ein Wohlwollen gegen das deutsche Volk und die deutsche Recht sprechung, die aus diesem »»leidige» Zustande hcrausgcbracht werden muß, und ich sollte eigentlich meinen, daß die Regierungen mindestens dasselbe Interesse daran hätten, diese llebelstände zu beseitigen, wie wir. Sic hätten dies Interesse a» der Beseitigung, wenn nicht schließlich doch das znträfc, was der Herr Kollege Fischer gesagt hat, daß man den fliegenden Gerichtsstand sehr gern gebraucht, um oppositionelle Blätter zu zwiebeln. Was der Herr Kollege Fischer vorhin bezüglich des Falles des Ver legers Ernst aus München gesagt hat, das kann ich bestätigen. Er war Verleger eines in München erscheinenden Witzblattes, und da findet sich in den Akten ein Vermerk, wonach die Münchener Behörden es unter lassen haben, Anklage zu erheben, weil in München unter den dortigen Verhältnisse» ans eine Verurteilung doch nicht zu rechnen sei. (Hört! hört! links.) Die Staatsanwaltschaft in Chemnitz nahm sich aber dieses Falles liebevoll an und brachte es auch glücklich zu einer Verurteilung, zwar nicht dieses Angeklagten, aber eines anderen: ein Beweis, daß cs doch eine sehr praktische Sache mit dem fliegenden Gerichtsstand ist, praktisch nicht für uns, aber für jene Leute, denen wir es doch nicht so leicht machen sollten. Darum bitte ich, unseren Antrag anzunehmen. (Bravo! links.) v. Kardorff, Abgeordneter: Meine Herren, meine politischen Freunde erkennen die llebelstände vollkommen an, welche mit der jetzigen Praxis der Strafgerichte bezüglich des fliegenden Gerichtsstandes ver bunden sind; aber diese Uebelstände so aus dem Handgelenk bei Ge legenheit einer ganz anderen Materie beseitigen zn wollen, ist nicht so leicht. Und daß das nicht so leicht geht und sehr unpraktisch ist, beweist schon die Anerkennung, die der Herr Vorredner selbst dahin ausgesprochen hat, daß der von den Herren cingebrachte Entwurf, den wir jetzt an nehmen sollen, entschiedene Mängel hätte. Ja, meine Herren, cs ist doch ganz unmöglich, eine solche Materie so im letzten Augenblick bei An nahme des Gesetzes hier entscheiden zu wollen. (Sehr richtig! rechts.) Ich bitte deshalb, die Anträge Or. Müller (Saga») und Albrecht ab- lchnen zn wollen, (Bravo! rechts.) Präsident: Das Wort wird nicht weiter verlangt; die Diskussion ist geschlossen. Wir kommen zur Abstimmung. Ich werde zunächst abstimmen lassen über den Antrag Albrecht und Genossen auf Nr. 287 der Drucksachen, und sollte dieser abgelehnt werden, über den Antrag vr. Müller (Sagan) ans Nr. 292 der Drucksachen. — Hiermit ist das Hans einverstanden; wir stimmen so ab. Ich bitte also diejenigen Herren, welche nach dem Anträge Albrecht und Genossen auf Nr. 287 der Drucksachen einen neuen Paragraphen 39a einschalten wollen, sich von ihren Plätzen zu erheben. (Geschieht.) Das ist die Minderheit; der Antrag ist abgelehnt. Nunmehr bitte ich diejenigen Herren, welche nach dem Anträge vr. Müller (Sagan) auf Nr. 292 der Drucksachen einen neuen Z 39a ein stigen wollen, sich von ihren Plätzen zu erheben. (Geschieht.) Auch das ist die Minderheit; auch dieser Antrag ist abgelchnt. Ich rufe nunmehr auf tz 40, — 41, — 41a, — 42, — 43, — 44, — 45, — 46, — 47, — 48, — 49, — 50, — 51, — 52, — 63, — 54, — 55, — 56, — 57, — 58, — 59. — Ich erkläre diese sämtlichen von mir aufgerusencn Paragraphen als vom Hause in dritter Lesung angenommen. Zu ZA 60 und 61 hat der Herr Abgeordnete Or. Esche auf Nr. 284 der Drucksachen Amendements gestellt. Dieselben sind nach meiner Mei nung durch die Beschlußfassung zu Z 33 hinfällig geworden. — Der Herr Antragsteller bestätigt mir das. Ich habe daher nur den H 60 anf- zurufen — und dessen Annahme seitens des Hauses nach den Beschlüssen zweiter Lesung zu konstatieren. Ich rufe ferner auf Z 62, — 63, — 64, — 65, — Einleitung und llebcrschrift — und erkläre diese Paragraphen sowie Einleitung und Ueberschrift als vom Hause in dritter Lesung angenommen. Endlich habe ich noch abstimmen zu lassen über den Antrag der Kommission in Bezug ans die Petitionen, dahingehend, sic durch die Beschlußfassung über diesen Entwnrs für erledigt zu erklären. Wenn nie mand dem Anträge der Kommission widerspricht, werde ich annchmen, daß dies auch der Beschluß des Hauses ist. — Dies ist der Fall, da niemand widerspricht. Meine Herren, zur Gcsamtabstimmung könnten wir jetzt nur schreiten, wenn niemand aus dem Hause widerspricht, da Abänderungen an den Beschlüssen zweiter Lesung vorgenommen sind. Ich richte daher die Frage an das Haus, ob jemand widerspricht, die Schlußabstimmnng jetzt sofort vorzunehmcn. — Es widerspricht niemand; daher können wir die Gesamtabstimmung vornehmen. Ich bitte diejenigen Herren, welche in der Gcsamtabstimmung den Gesetzentwurf, betreffend das Urheberrecht an Werken der Littcratur und Tonkunst, nach den Beschlüssen dritter Lesung annehmen wollen, sich von ihren Plätzen zu erheben. (Geschieht.) Das ist eine an Einstimmigkeit grenzende Majorität. Der Gesetz entwurf ist auch in der Gesamtabstimmung angenommen. Kleine Mitteilungen. Bilder von der Buchhändlermesse 1901. — Wer an der diesjährigen Kantatemesse des Buchhandels in Leipzig persönlich teil- genommcn hat, in dessen Erinnerung haften sicher mehrere Licht blicke, die als solche in des Wortes enger Bedeutung zu nehmen sind. Sowohl die Hauptversammlung, wie die tafelnden und auch die rechnenden Herren wurden für Augenblicke jäh emporgerissen aus ihrem Denken und Thun, geräuschlos stieg plötzlich eine Flammen säule auf, und ihr Lichtschein glitt wie ein Blitz über die Häupter dahin. Der Schreck schwand schnell und löste sich in Heiterkeit auf, wenn man im Hintergründe einen Ballon von ansehnlicher Größe hinwegtragen sah und der Erkenntnis inne wurde, daß man soeben photographiert worden war. Der Urheber dieser lustigen Zwischenfälle, der seine Kunst aus dem Hinterhalt übte und dessen Bilder daher volle Natürlich keit zeigen, war Herr Hans Franke, Mitinhaber der Firma -Photo-Illustration Hans Franke L Co.- in Berlin, ein im Buch ung Kunsthandel wohlbekannter Kollege. Nr. 120 des Börsen blatts vom 25. Mai bringt nun auf Seite 4296 eine Anzeige dieser Firma, wo acht dieser lebensvollen Kantatebilder in Folioformat (Bildgröße: 24:30 ow, Kartongröße: 35:44 ew) zusammen für 16 ^ netto zum Kauf angebotcn werden, das einzelne Blatt für 2 50 H. Die Hälfte des Reinertrages soll den Kassen des Allgemeinen Deutschen Buchhandlungsgehilfen-Berbandes und des Unterstützungsvereins Deutscher Buchhändler und Buchhandlungs gehilfen zerfließen, und diese Bestimmung rechtfertigt es an sich schon, daß wir zum Kauf der Blätter anzuregen wünschen. Aber auch abgesehen von dem Gedanken an ein gutes Werk empfiehlt sich der Erwerb dieser Bilder als lebendiger Schilde rungen und höchst anschaulicher Erinnerungen, zum größeren Teil übrigens auch als wertvoller Kunstblätter von technischer Voll endung. Sie bringen folgende Vorgänge zur Anschauung: 1. eine Vor standssitzung im BörsenvereiN, — 2. eine Wahlausschuß-Sitzung, — 3. die Ostermcß-Ausstcllung im Buchgewcrbehause, — 4. das Kantatemahl (Herr Engelhorn spricht), — 5. noch ein Bild vom Kantatemahl (Herr Petters spricht), — 6. im Dienste der Wohl- thätigkeit (die Herren Petters und Winckelmann mit dem be kannten lustigen Hosenklingelbeutel in Aeckerleins Keller), — 7. Ab rechnung (links), — 8. Abrechnung (rechts, niit dem Herrn Reichs bankdirektor als Besucher). Die Aufnahme der Hauptversammlung
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