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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 13.05.1901
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Erscheinungsdatum
- 13.05.1901
- Sprache
- Deutsch
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3890 Nichtamtlicher Teil. 110, 13. Mai 1901. 1898 7215 4984 397 12 596 1899 6680 4479 38S 11542 1900 Der Verein ließ sich ferner die Vertretung des Musi kalienhandels auch auf den großen Ausstellungen angelegen sein, indem er die deutschen Musikalienhändler zur Beteili gung an der Weltausstellung in Chicago 1893 als in sich geschlossene Sondergruppe der buchgewerblichen Kollektiv ausstellung des Deutschen Reiches aufforderte, ebenso 1897 zur Sächsisch-Thüringischen Industrie- und Gewerbe-Aus stellung in Leipzig. Der große Rahmen des deutschen Buch gewerbevereins erwies sich dabei so günstig, daß er auch bei der Pariser Weltausstellung von 1900 von den größten deutschen Verlagsfirmen des Musikalienhandels mit ehrendem Erfolge benutzt wurde, wie der Musikalienhandel sich auch seit Jahren an der Ostermeß-Ausstellung des deutschen Buch gewerbevereins beteiligte. Dem Zollwesen, soweit es den Musikalienhandel berührt, wurde Aufmerksamkeit geschenkt, so in Beachtung der zoll amtlichen Anmeldung in England und der Zollabfertigung in Amerika. Der tarifwidrigen Zollbehandlung bei Einfuhr von Musikalien nach Italien wurde auf Vermittelung der Königlich sächsischen Regierung durch die Reichsbehörden erfolgreich entgegengewirkt. Bei Vorbereitung der Handels verträge wurde der Grundsatz zur Geltung zu bringen gesucht, daß auf buchgewerbliche Zölle ganz zu verzichten sei, und daß sie selbst als Repressalien gegen solche Zölle fremder Länder für den Musikalienhandel zu vermeiden seien. Der buchhändlerische Nachfolger des Vorstehers bei diesen Ver handlungen vertritt z. Z. die gleichen Anschauungen. Dem Wunsche des Vereins hat zu unserer Freude unser verehrter Kollege Herr Richard Linnemann entsprochen, indem er die Wahl in die Handelskammer zu Leipzig angenommen hat. So darf man hoffen, daß die wirtschaftlichen Bedürfnisse des Musikalienhandels künftig am Hauptsitze desselben richtig erkannt und zur Geltung gebracht werden. Noch manche neue Aufgaben harren unfein In der Bearbeitung des wirtschaftlichen Gebietes sind wir noch in den allerersten Anfängen. Zumal auf dem Gebiete unserer meisten Vereinssragen gilt es, den Verein, auf dem in den letzten Jahren besonders kostspielige Verpflichtungen gelegen haben, dauernd sicherzustellen. Dies wird am besten geschehen durch Hebung unserer Zeitschriften. Es ist Pflicht jedes Musikalienhändlers, gleichgiltig ob er alle Maßnahmen des Vereins billigt oder nicht, durch Abonnement und Zuweisung von Anzeigen, durch Benutzung dieser Blätter für Ver schreibung von Neuigkeiten, Bücher- und Stellengesuche und -Angebote zu heben, da ein ähnliches Organ, das selbstlos durch Veröffentlichung von Belehrungen, Erklärungen und Warnungen für die Allgemeinheit eintritl und den Mit gliedern zur Mitarbeit offen steht, uns dringend not thut. Beim Urheberrecht wird es gelten, die Berner Konvention weiter auszubauen, den Anschluß der Konvention von Montevideo zu befördern, die Folgerungen aus Verträgen zwischen anderen Regierungen für das Deutsche Reich zu ziehen und bei Abschluß von Handelsverträgen auch die Inter essen des Urheberschutzes zur Geltung zu bringen. Sehr rasch wird man dem Treiben in Griechenland entgegsntreten müssen, wo man neuerdings planmäßig Nachdrucke zu veranstalten beginnt, und zwar unter Verlassen der alten schlechten Ver vielfältigung mit der »Technik der Leipziger Musikalien verleger«, neue Privatverträge mit den Berufsgenossen anderer Länder abzuschließen, wo Staatsverträge nicht zu erlangen sind, und im eigenen Lande die Rechte des Musikalienhandels, namentlich auch aus dem Gebiete des Abschriftenwesens der Civilkapellen in maßvoller Weise wahrzuuehmen. Das Ver lagsrecht wird zunächst erfordern, gegenüber denjenigen Neu- beftimmungen des Gesetzes über das Verlagsrecht, die für künftige Verlagsverträge Geltung haben, die bisherigen Bräuche sicherzustellen, die bei Abschluß der bereits geltenden Verträge zu Recht bestanden und nach Treu und Glauben einzuhalten sind. Es wird zu erwägen sein, inwieweit auch künftig Bestimmungen einer Verlagsvrdnung das Verlags gesetz, da, wo es nicht ausreicht, zu ergänzen haben und in wieweit für die äußeren Formen der geschäftlichen Behand lung des Urheber- und Verlagsrechtes gemeinsame Normen zu schaffen sind. Eine Deklaration zu der Feststellung des Brauches der Freiexemplare vom 5. Mai 1896 wäre wohl heute schon am Platze. Die im Jahre 1895 (Mitteilungen Nr. 28) gegebene »Uebersicht der Satzungen, Beschlüsse und Vereinbarungen« wird durch den Hinweis auf die seitdem getroffenen Einrichtungen und geschaffenen Hilfsmittel zu ergänzen und mit der Zeit, den Mitgliedern in einem kleinen VereinshandbUchlein dem Inhalte nach zugänglich zu machen sein. Der Verkehr mit dem Publikum erfordert im eigensten Interesse des Musikalien-Verlagshandels, der eines lebens kräftigen Musikalien-Sortimentshandels dringend bedarf, günstigere Gestaltung. Die heutige Tagesordnung beweist Ihnen, daß das dringende Bedürfnis vorliegt. Die erfolg reiche Durchführung der vor einer Mandel von Jahren auf gestellten Rabattnormen und die Festigung, die die Aenderung der Verkehrsnormen im letzten Jahre unter der plan- und maßvollen Politik des Börsenvereins-Vorftandes. gewonnen hat, lassen die Zeit zum Vorgehen besonders geeignet er scheinen. Unser Vorstand kann deshalb die wesentlichen Punkte des Antrages des Vereins Berliner Musikalienhändler warm befürworten. Eine weitere Aufgabe wird sein, grund sätzlich allen Gepflogenheiten entgegenzutreten, die dem Wort laute und Sinne des Gesetzes über den unlauteren Wett bewerb zuwider sind. Der Verkehr der Musikalienhändler untereinander er fordert eine Erweiterung dadurch, daß die Erfahrungen nicht nur innerhalb unseres Volkes, sondern auch im Verkehre der Völker ausgetauscht werden. Die letzte Hauptversammlung hat bereits die Beteiligung an dem vierten internationalen Verlegerkongresse zu Leipzig gutgeheißen, bei dem zum ersten Male eine Sektion für den Musikalienhandel gebildet worden ist. Aus diesem Kongresse, bei dem wir die Freude haben werden, Berufsgenossen u. a. aus Belgien, Dänemark, Eng land, Frankreich, Italien und Rußland zu begrüßen, ist von uns die internationale Regelung der Währung und des Kundenrabatts angeregt worden. Der vom Vorsteher vor gelegte Plan einer internationalen Verständigung des Musikalienhandels hat bereits zur Folge gehabt, daß aus wärtige Vereine teils sich neu begründet, teils ihre Verhält nisse neu geordnet haben. Es steht zu erwarten, daß die Fühlung mit den auswärtigen Vereinen, die die Vereins zeitschrift in den letzten Wochen aus dem Dunkel gezogen hat, sowie der Verkehr mit hochangesehenen auswärtigen Berufsgenossen neue Aufgaben bringen wird. Wir können an diese Zukunftsaufgaben getrost heran- treteu, ist doch mit dem Bisherigen der Grund gelegt und der Weg gebahnt, besitzen wir doch in unseren Pflegern, in den Mitgliedern der Ausschüsse, im Vorstande und im ge- schäftsführenden Ausschüsse eine Fülle von bereiten Kräften, bewährten und frischen, jungen. Dürfen wir doch auch hoffen, daß diejenigen, die infolge der Meinungsverschieden heiten während des Kampfes um die neuen Reichsgesetze andere Wege gegangen sind, sich künftig den allgemeinen Interessen unseres Standes wieder voll zur Verfügung stellen werden. Das beste Beispiel hierfür giebt der große Verein, dessen lebendiges Organ wir sind, der Börsenverein
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