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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 09.05.1901
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Band
- 1901-05-09
- Erscheinungsdatum
- 09.05.1901
- Sprache
- Deutsch
- Sammlungen
- Zeitungen
- Saxonica
- LDP: Zeitungen
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Börsenblatt f. d. deutschen Buchhandel. Nichtamtlicher Teil. 3787 Stoffen, so sind seine Fasern nicht mehr imstande, diese Bei mischung festzuhalten, und das Papier verliert unter der Hand habung rasch seine Glätte und seinen Zusammenhalt.» Sitzgelegenheiten für Angestellte in Läden rc. — Der Rat der Stadt Leipzig hat in letzter Zeit durch sein Ge werbeamt umfängliche Nachschau halten lassen, ob der durch Ver ordnung des Bundesrats seit dem 1. April d. I. im Deutschen Reiche in Kraft befindlichen Vorschrift, wonach in Läden und zu gehörigen Kontoren ausreichende Sitzgelegenheit für die Ange stellten vorhanden sein muß. in den Leipziger Geschäften ent sprochen worden ist. Der Befund wird fast ohne Ausnahme als sehr befriedigend bezeichnet. Neue Bücher, Kataloge rc. für Buchhändler. I. laürxLvA, Nr. 1. Nai 1901. 4". 8 8. 1901.^8<V ° 8. 289—320° Nr. 8. 1. Nai 1901. gl. 8". 8. 193—240 mit 3 Lsilagov. u. 6, 'iWI^ o vom 25° ^1901^ 1 ^oll ° 8.^ 189—212° ^ -^rgavg, Oster-Gedanken eines Buchhandlungs-Reisenden (gelernten Buch händlers) über das Kartell der Reisebuchhandlungen und Reisenden. Von Armin von Pötters. 8". 16 S. Stutt gart 1901, Kommissions-Verlag E. Leupoldt. in Lovn a/Rüsin. 8". 67 8. 1852 Nro. 20.—25. laussvä. 12". VIll, 319 8. mit vielsn ^.b- 2 ^ 50 ^ orä. kV van Osvckt st ä'autrss. 8". 161 8. 3300 Nrv. Vsr- Goethe-Gesellschaft. (Berichtigung.) — In Nr. 103 des Versammlung der Goethe-Gesellschaft in Weimar am 30. und 31. Mai stattfinden werde. Das ist, wie wir berichtigt wurden, unrichtig. Die Versammlung findet am 31. Mai und 1. Juni statt. Am 31. Mai um 9 Uhr vormittags ist Sitzung des Vor standes. um 11 Uhr Trauerfeier für den verewigten Großherzog von Sachsen im Theater, abends 7'/, Uhr musikalische Aufführung im Theater. Am 1. Juni, vormittags 10^2 Uhr. ist Generalver sammlung. mittags 3'/z Uhr gemeinschaftliches Mittagessen, abends Aufführung von Goethes Iphigenie im Hostheater. Geschäftsjubiläum. — Am 4. Mai feierte die Firma Julius Hainauer in Breslau das fünfzigjährige Geschäfts- jubiläum in den Räumen der Wuitekschen Weinhandlung. Hierzu war das gesamte Personal und eine Anzahl Freunde und Ver wandte des Geschäftsinhabers eingeladen. Die große Festtafel war geschmückt mit reizenden Blumendekorationen in den mannig faltigsten Anordnungen und Größen. Besonders fielen auf ein kostbares Arrangement als Geschenk der Firma C. G- Röder in Leipzig, und ein solches des Breslauer Orchestervereins. Außerdem zierte die Tafel ein prächtiger, silberner Pokal, eine Stiftung der Firma K. F. Koehler in Leipzig. Die Tischmusik stellte das 11. Regiment. In schwungvollen, herzlichen Worten begrüßte Herr Arthur Hainauer seine Gäste, worauf Herr Schiefer auf die Jubel firma in formgewandter Rede toastete. — Seinen Mitarbeitern zollte Herr Hainauer Anerkennung und Dank. Für das Personal sprach Herr Bielitzer, der auch des Begründers der Firma pietätvoll gedachte und dessen -Hoch- dem jetzigen Geschäfts inhaber galt. — Lieder und Vorträge ernster und heiterer Art, woran sich alle Festgenossen mit rühmlichem Eifer beteiligten, sorgten für Abwechselung und halfen eine Stimmung schaffen, von der man sagen möchte, -ach wenn sie doch immer so bliebe»! — Wann das harmonisch schön verlaufene Fest zu Ende war? Mir schien so. als wenn die Glocken den Kantate-Sonntag einläuteten — aber genau kann ich's wirklich nicht sagen. — Bltzr. Konkurs Anton Goetze im Haag (vgl. Nr. 105 d. Bl.). Berichtigung. — Der Nam: des Verwalters im Konkurse der Firma Anton Goetze im Haag, worüber in Nr 105 d. Bl. be richtet worden ist, ist P. Drooglever Fortuyn (also nicht P. D. Fortuyn). Vereinfachung des Schreibverkehrs mit Behörden.— In Bayern ist neuerdings eine Reihe von ministeriellen Vor schriften ergangen, die die Vereinfachung des Schreibverkehrs der Behörden und mit Behörden bezweckt. Die -Allgemeine Ztg.- hebt folgendes daraus hervor: Die sogenannten Unterwürfigkeitsformeln -gehorsam-, -ge- horsamst-, -ehrerbietigst gehorsamst-, welche bisher sowohl für amtliche Berichte als auch für Eingaben von Privaten an öffent liche Behörden vorgeschrieben waren, sind vollständig abbeschafft dieser Form sich nr der Praxis ohne zwecklose Belästigung des Publikums als undurchführbar erwiesen hat und die schablonen mäßige Gleichheit solcher Eingaben thatsächlich auch keinen großen Wert hat, ist in den neuen Vorschriften lediglich eine zweckmäßige Form zum Gebrauche empfohlen und wird dabei ausdrücklich vor geschrieben, daß Eingaben Privater nicht blos deshalb abgelehnt oder zurückgegeben werden dürfen, weil sie von der empfohlenen Form abweichen. Für den schriftlichen Verkehr der Behörden untereinander wird eine wesentliche Vereinfachung geschaffen durch Einführung eines Einheitsformulars, das vermöge seiner Anlage für alle Fälle und für alle Behörden verwendbar ist, und in welchem im Interesse der leichteren Lesbarkeit des Textes alles formelle Beiwerk an den Rand verwiesen ist. — Besonders beachtenswert sind folgende Vorschriften: -Die amtliche Schreibweise soll kurz und klar sein und sich dem allgemeinen Sprachgebrauchs an schließen.- — -Entbehrliche Fremdwörter sind zu vermeiden.» — -Auch bei Abfassung von Entwürfen ist stets zu beachten, daß eine deutliche Schrift das Lesen der Akten wesentlich erleichtert und beschleunigt und hierdurch ein wirksames Mittel zur Geschäfts vereinfachung bildet.- — -Alle Unterschriften müssen gut leserlich sein.- — Die möglichst ausgedehnte Verwendung von Formularen und mechanischen Hilfsmitteln (Autographiepressen, Hektographen. Schreibmaschinen und Buchdruck), wodurch viel Zeit und Schreiberei erspart werden kann, wird empfohlen. Die Benutzung von Post karten für kurze Mitteilungen wird im Verkehre mit Behörden und Privaten zugelassen, soweit eine unverschlossene Mitteilung in dieser Form unbedenklich erscheint. 494*
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