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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 01.05.1901
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- 1901-05-01
- Erscheinungsdatum
- 01.05.1901
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3568 Nichtamtlicher Tech 101, 2. Mai 19N1. (Dclln-ück.) irgend einer Weise mitznsprechcn haben. Ich kann Sie deshalb namens der verbündeten Regierungen nur dringend bitten, auch den Antrag Müller iMciningcn) abzulehncn und den Koininissionsvorschlag anzunehincn. Werner, Abgeordneter: Meine Herren, ich erkläre entgegen de» Ausführungen des Herrn Regiernngskominissars, daß wir znnächst für den Antrag Dich cintreten werden; sollte derselbe abgclehnt lverden, dann für den Alltrag Müller (Meiningen). Der Herr Regicrnngsvertretcr führte ans, Gesetze würden nicht ans juristischen Theorien heraus geschaffen, sondern ans den praktische» idealen Verhältnissen des Lebens aufgebant. Wenn das znträfc, da»» könnten wir uns beglückwünschen; aber ich be streite entschieden, daß die Gesetze, wie wir sic haben, immer den Auf fassungen des praktischen Lebens entsprechen. Wenn man die Urteile, die von Gerichten abgcfaßt werden, durchlieft, so wird man oft finden, daß sic für de» Laicnvcrstand unverständlich sind. Auch in den Gesetzen finden wir eine Anzahl Paragraphen, die vom Laien nicht oder nur schwer ver standen werden, weil sic eben vom grünen Tisch aus geschaffen werden und viel zuwenig dem praktischen Leben Rechnung tragen. (Sehr richtig!) Man muß doch erwägen, daß cs sich handelt um das Verhältnis des Verlegers znm Antor. Der Verleger ist in der Regel der Ka pitalkräftige, der Autor der wirtschaftlich Schwache ihm gegenüber. Der Herr Kollege Dietz hat uns gestern ein Beispiel gegeben und uns den Vertrag eines Verlags-Musikalienhändlers mit Autoren vorgelescn, wonach der Antor, der die geistige Arbeit zu leisten hat, an Hände» und Füßen gebunden wird. Man muß nicht nur die körperliche Arbeit hoch schätzen und ehren, sondern auch die geistige Arbeit. Darum sollte man in diesem Gesetze möglichst darauf Bedacht nehmen, der geistigen Arbeit den entsprechenden Schutz angcdcihcn zu lassen. Es sind mir eine Anzahl anderer Verträge von Verlegern mit Autoren bekannt, auf die ich nicht näher entgehen will, die so ziemlich jenem Vertrage ähneln, den uns der Herr Abgeord nete Dietz gestern unterbreitet hat. Nun sagte der Herr Regicrnngsvertretcr sehr richtig: wir müssen einen angesehenen Verlcgerstand erhalten; aber daß cs noch viele Ver leger giebt, die geistige Arbeit zwar anerkennen, aber sie für ihre Zwecke ansbenten, wird auch nicht bestritten werden können. Das kommt nament lich vor bei jungen Autoren, die zwar oft Hervorragendes leisten, aber vielleicht durch ihr Studium in Geldverlegenheit geraten sind und infolge dessen froh sein müssen, da sie noch nicht einen großen Namen haben, wenn sic ihre Werke ä tont prix an einen Verleger bringen können. Ge rade hierbei kommen die größten Ausbeutungen vor, die manchmal Er pressungen gar nicht so unähnlich sehen. Nun meinte der Herr Kollege I)r. Arendt: wenn man den Antrag Dietz annähmc, dann würde man dem Autor das Recht, frei zu dis ponieren, cinschränkcn und ihn dadurch «»mündig machen. Das mag in gewissen Fällen zntreffen; aber wenn sich jemand in einer Notlage be findet, so wird er sehr leicht geneigt sein, um Geld zu erhalten, ein Recht zu übertragen, was er späterhin gethan zu haben tief bedauert. Ich meine darum, daß gerade der zweite Absatz in dem Anträge Dietz z» ß 28, der da lautet: Eine Vereinbarung, durch die dem Verleger im voraus das Recht der Ucbertragnng cingeräumt wird, ist unzulässig, sehr am Platze ist. Dadurch nehme» wir die Autoren in Schutz, und diese verdienen in Schutz genommen zu werden. (Zustimmung.) Nun habe ich oft gesunden bei Verhandlungen, denen ich altgewohnt habe, daß man zwar die körperliche Arbeit anerkennt, aber häufig für die geistige Arbeit nicht das nötige Verständnis besitzt. Wir haben ja auch hier im Reichstage Kollegen, die Schriftsteller sind; die Herren werden zugcstehen müssen, daß man eigentlich die geistige Arbeit viel zu gering einschätzt; man erkennt nicht genügend an, welcher Wert in ihr ruht. Daher meine ich, daß gerade die geistige Arbeit besser geschützt werden müsse, als das in dem Paragraphen des Kommissionsbeschlusses geschehe» ist. Es kommt mir darauf an, daß der Autor auch die Früchte seines Fleißes und seiner Arbeit cinheimse, und daß nicht der Verleger aus Kosten des Autors ein reicher Mann wird, der den Autor nach seinem Belieben ausbentcn kann. Gerade bei manchen Verlegern kommen Ucbervortcilnngen vor, wie man sie kaum irgendwo anders findet. Wenn man mit Recht dagegen ist, daß die körperliche Arbeitskraft ungebührlich ausgcbeutct und auSgcnutzt werde, so muß man auch dagegen sein, daß die geistige Arbeitskraft und Leistung ausgcschundcn wird, wie es vielfach leider der Fall ist. Ich stelle mich auf den Standpunkt, daß man den wirtschaftlich Schwächeren dem wirtschaftlich Stärkeren gegenüber in Schutz nehmen muß, und das will ja der Antrag Dietz und will auch schließlich der Antrag Müller (Meiningen). Sollte der Antrag Dietz abgclehnt werden, was ich bedauern müßte, so würde ich dann selbstverständlich für den Antrag Müller stimme», der mir immer noch zweckmäßiger er scheint als die Fassung, die die Kommission für H 28 gewählt hat. Vizepräsident Büsing: Die Diskussion ist geschlossen, da sich niemand weiter zum Worte gemeldet hat. Das Schlußwort hat der Herr Berichterstatter. Weüstcin, Abgeordneter, Berichterstatter: Meine Herren, die Anträge, die von zwei Seiten ausgegangeu jiud, enthalten nichts neues; sie sind bereits in der Kommission gestellt worden, wie aus dem Bericht hcrvorgeht, und dort eingehend diskutiert. Ich könnte deshalb ans den Bericht verweisen und aus dasjenige, was dort gesagt ist. Auch habe ich in der heutigen Diskussion neue Gesichtspunkte nicht bemerkt, es sei denn der eine, daß der Herr Abgeordnete Stadthagen uns eine rechtshistorischc Ausführung über Besitz und dessen Berechtigung geliefert hat; darauf brauche ich indessen nicht einzugehen. Er hat dann aber auch der Kommission den Vorwurf gemacht, daß sie zu wenig nach idealen Gesichtspunkten gearbeitet habe, und diesen Vorwurf, meine ich, sollte ich zurückweisen. Der Herr Vertreter der ver bündeten Regierungen, Herr Geheime Rat vr. Delbrück hat schon darauf hingcwicsen, daß Gesetze nicht zu machen seien von einer juristischen Theorie aus. Ich sage, sic sind auch nicht zu machen »ach idealen Ge sichtspunkten (Widerspruch bei den Sozialdemokraten), sondern wir haben gerade die Aufgabe, praktische Gesichtspunkte hier zur Geltung zu bringen. (Zurufe bei den Sozialdemokraten.) — Nein, das ist noch lange nicht der Fall; denn man behauptet gerade und mit Recht, daß die Idealisten die unpraktischste» Menschen in der Welt seien. Wir habe» cs hier nicht zu ihn» mit der Ansführnng ein facher idealer Gesichtspunkte, sondern mit der Abwägung praktischer Ge sichtspunkte gegen einander, und da muß ich sowohl die Vorlage wie auch die 'KommissionSbeschlüsse in Schutz nehmen, daß sic, durchaus von praktischen Gesichtspunkten geleitet, die gegenseitigen Interessen vollständig richtig zur Abwägung gebracht haben. Der Herr Abgeordnete Schräder hat dann sehr richtig bemerkt, daß bis zur Einbringung und Verhandlung der Vorlage irgend welche Schädi gungen aus dem jetzigen Nechtsznstand, wonach gemäß der Rechtsprechung deS Reichsgerichts die Ucbertragbarkeit zulässig ist, nicht bemerkbar ge wesen seien. Nunmehr habe inan, erschreckt über die vermeintlich zu fürchtenden Schädigungen der Urheber und Komponisten, sich veranlaßt gesehen, Anträge zu stellen. Ich bin aber der Meinung, daß durch Ein bringung der Vorlage die beteiligten Kreise darauf hingewiescn worden sind, daß ihnen aus der Ucbertragbarkeit hier und da — das ist nicht zu leugnen — eine Schädigung entstehen könnte; aber dafür ist die Aus sprache gewesen, und daß dieselbe gründlich, weitläufig und erschöpfend stattgesnnden hat, erachte ich für einen außerordentlich großen Nutzen. Es ist viel gesprochen worden von der viel kräftigeren Stellung des Ver legers gegenüber dcni Autor, insbcsonders dem jungen Autor; das hat auch der letzte Herr Vorredner wieder hervorgchobcn. Auch da kann ich nur sagen, solche Schädigungen nach dieser Richtung werden meistens nur dadurch entstanden sein, daß der junge Autor von der Ucbertragbarkeit nichts gewußt hat. Es darf also angenommen lverden, daß diese Aus sprache für die jungen Schriftsteller nutzbar werden wird, nachdem sic darauf hingcwiese» worden sind. Für sie gilt gerade so gut wie für jeden anderen Staatsbürger das Wort: ius vipilantibus scriptum sst. Vizepräsident Büstng: Wir kommen zur Abstimmung. Ich schlage Ihnen vor, die Abstimmung in der Weise vorzunehmcn, daß wir zuerst abstimme» über den Antrag Dietz und Genossen ans Nr. 234 ack 2 der Drucksachen, weil dieser Antrag zweifellos am weitesten geht. Sollte derselbe abgclehnt werden, so würde ich abstiinmen lassen über den Antrag Or. Müller (Meiningen) und Genossen ans Nr. 258 der Drucksachen. Sollte auch dieser Antrag abgclehnt werde», so werden wir über den Beschluß der Kommission abstiinmen. — Das Hans ist mit diesem Vorschlag einverstanden. Wir stimmen so ab. Ich bitte diejenigen Herren, welche den Antrag Dietz und Genossen ans Nr. 234 der Drucksachen unter Ziffer 2, dessen Vorlesung mir erlassen wird, annehme» wollen, sich von den Plätzen zu erheben. (Geschieht.) Das ist die Minderheit; der Antrag ist abgclehnt. Ich bitte nunmehr diejenigen Herren, welche den Antrag vr. Müller (Meiningen) und Genossen auf Nr. 258 der Drucksachen, dessen Verlesung mir gleichfalls erlassen wird, annehmcn wollen, sich von den Plätzen zu erheben. (Geschieht.) Ich bitte um die Gegenprobe. (Dieselbe erfolgt.) Das Bürean ist einig, daß jetzt die Mehrheit steht; der Antrag I)r. Müller (Meiningen) ist also abgelehnt. Ich bitte nunmehr diejenigen Herren, welche den Z 28 der Kommission annehmcn wolle», sich von den Plätzen zu erhebe». (Geschieht.) Das ist die Mehrheit; der ß 28 ist nach den Beschlüssen der Kommission angenommen. Wir gehen über zu tz 2l>. Die Kommission beantragt die Streichung dieses Paragraphen. Wenn das Wort nicht gewünscht und eine besondere Abstimmung nicht verlangt wird, so nehme ich an, daß »ach dem Beschluß der Kommission dieser Paragraph fortfällt. — Dies ist der Fall. Ich rufe auf Z 38, — 31, — 32, — 33, — 34, — 35, — Z 38, — 8 37 — und erkläre diese sämtlichen Paragraphen, mit Ausnahme des K 34, nach den Beschlüssen der Kommission für angenommen; der Z 34 sällt fort nach den Beschlüssen der Kommission.
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