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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 30.04.1901
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- Erscheinungsdatum
- 30.04.1901
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- Deutsch
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3486 Nichtamtlicher Teil. ^ 99, 30. April 1901. (Stadthagen.) ihre Zustimmung gegeben haben, und wo auch die Regierung nachher ihre Zustimmung gegeben hat: beim Wahl- und Postgesetz. Meine Herren, es hat ja früher der Reichstag, freilich zu einer Zeit, als die verkehrte Anschauung des Reichsgerichts, daß cs einen fliegenden Gerichtsstand der Presse gebe, noch nicht bestand, sich einhellig dafür er klärt, daß ein derartiger fliegender Gerichtsstand durchaus ungerechtfertigt sei, und gesetzlich dies ausdrücklich festgclegt, ausdrücklich in Ilcberein- stimmung mit der Regierung gegen die Anwendbarkeit der damals hier und da austauchcnden Praxis des fliegenden Gerichtsstandes sich gewendet. Das geschah für die Teile, die vom Sozialistengesetz betroffen waren. 8 12 desselben ist gegen die Theorie des fliegenden Gerichtsstandes ge schaffen. Dort heißt cs nämlich: Zuständig für das Verbot ist die Landcspolizeibehörde, bei perio dischen im Jnlandc erscheinenden Druckschristcn die Landes- polizeibchörde des Bezirks, in welchem die Druckschrift erscheint. Aus denselben Gründen, aus welchen wir verlangen, daß die Presse all gemein geschützt werde vor dem fliegenden Gerichtsstand, haben Sic selbst und haben die Regierungen beim Sozialistengesetz angenommen, daß solch ein Ausnahmegesetz gegen die Presse nicht in Erscheinung treten darf, selbst sozialistischen verbotenen Druckschriften gegenüber. Damals haben Sie den fliegenden Gerichtsstand in der Weise, wie es im tz 12 geschieht, ausgeschlossen. Damals haben auch Ihre »ationalliberalcn Freunde für das Sozialistengesetz, das doch nicht über den Gerichtsstand der Presse im allgemeinen sich ansspricht, hier den fliegenden Gerichtsstand aus geschlossen und dem Gesetze zngestimmt. Meine Herren, jetzt wird also in diesem Punkt die Presse schlimmer gestellt als selbst unter der sozia- listcngcsctzlichcn Zeit, wo sie unter dem Ausnahmegesetz stehen sollte. Meinen Sie, daß sich das vereinigen läßt in dem Augenblick, wo wir ein Urheberrecht schaffen? Ich möchte deshalb an die Herren von der nationalliberalcn Partei die ganz besonders dringende Bitte richten, doch mit der That zu zeigen, daß sie die Presse nicht vogclfrci machen wollen, und hier, wo sie die Gelegenheit haben, endlich diesen beschämenden Zu stände» in der Verfolgung der Presse ein Ende zu machen. (Bravo! links.) Präsident: Der Herr Abgeordnete Haußmann (Böblingen) hat mir nunmehr seinen abgeändcrten Antrag überreicht. Derselbe lautet: Wird wegen einer mit Strafe bedrohten Handlung der Redakteur, der Verleger oder der Drucker einer Druckschrift als für deren In halt verantwortlich verfolgt, so sind hierfür ausschließlich die Ge richte zuständig, in deren Bezirk die Druckschrift herausgcgebcn wird. Die Diskussion ist geschlossen, da sich niemand mehr zum Worte meldet. Der Herr Berichterstatter verzichtet. Wir kommen also zur Ab stimmung über Z 39 a. Ich setze voraus, daß die Resolution erst am Ende der zweiten Be ratung des Gesetzes zur Verhandlung komme» soll. — Die Herren Antrag steller erklären sich damit einverstanden. Als H 39a liegen zwei Anträge vor: der Antrag der Herren Ab geordneten Dictz und Genossen auf Nr. 233 der Drucksachen ack 3 und der eben von mir verlesene Antrag des Herrn Abgeordneten Haußmann (Böblingen). Ich werde sic in dieser Reihcnsolge zur Abstimmung bringen. Ich bitte diejenigen Herren, welche nach dem Anträge der Herren Abgeordneten Dietz und Genossen aus Nr. 233 der Drucksache» ack 3 nach 8 39 einen neue» H 39a einfügcn wollen, dessen Verlesung mir erlassen wird, — dies ist der Fall, — sich von den Plätzen zu erhebe». (Geschieht.) Das ist die Minderheit; der Antrag ist abgclchut. Ich bitte nunmehr diejenigen Herren, welche den von mir vorhin verlesenen Antrag Haußmann (Böblingen) annehmen wollen, sich von ihren Plätzen zu erheben. (Geschieht.) Das Büreau ist zweifelhaft; wir bitten um die Gegenprobe. (Diese erfolgt.) Das Büreau ist einstimmig der Ansicht, daß jetzt die Mehrheit steht; der Antrag Haußmann (Böblingen) ist abgelchnt. Ich rufe nunmehr auf Z 40, — 8 41, — 8 41a, — 8 42, — 8 43, - 8 44, - K 45, - 8 43, - 8 47, - § 48, - 8 49, - 8 50, — 8 51, — 8 52, — 8 53, — 8 54. — Ich erkläre die auf- gcrusenen Paragraphen bis zu 8 54 vom Hause in zweiter Lesung für angenommen. Ich eröffne die Diskussion über 8 55. Das Wort hat der Herr Abgeordnete vr. Müller (Meiningen). vr. Müller (Meiningen), Abgeordneter. Meine Herren, ich möchte nur eine kurze Bemerkung zu dem 8 55 machen. Ich möchte zu nächst bedauern, daß cs leider nicht möglich war, den Ausländern den gleichen Schutz in 8 55 zu gewähren wie den Inländern. Ich stehe aber praktisch vollständig ans dem Standpunkt der Regierungsvorlage, da ich auch glaube, daß wir ein Zwangsmittel gegenüber denjenigen auslän dischen Staaten, welche mit ihrem Urheberrecht im Rückstand sind, haben müssen. Ich möchte aber bei dieser Gelegenheit doch den Wunsch an die Reichsregierung stellen, daß sie mit denjenigen Staaten, die bisher der Berner Konvention nicht beigetretcn sind, in möglichster Kürze Litterar- vcrträgc abschließt. Es kommen vor allem in Betracht: in erster Linie Rumänien und die Niederlande und in zweiter Linie Rußland, Schwede» und Dänemark. Vor allem aber möchte ich die Bitte au den Herrn Staatssekretär richten, endlich auch zu versuchen, eine Litterarkonvention mit den Vereinigten Staaten von Nordamerika zu erreichen. Der Ver trag vom Jahre 1892, der nur ei» reiner Neziprozitätsvertrag ist, nicht aber ein Littcrarabkommcn, ist für die deutsche Litteratnr im allerhöchsten Grade ungünstig. Ich will bloß an die Bestimmung erinnern, daß von den Büchern, Photographien und Lithographien zwei innerhalb der Grenzen der Vereinigten Staaten hergestclltc Exemplare bei der Kongreß bibliothek in Washington zu hinterlcgen sind. Es war in der Presse zu lesen, daß in der Sitzung vom 29. März im österreichischen Abgeordneten haus«: der österreichische Justizminister erklärt hat, daß die Vereinigten Staaten bereit seien, einen Littcrarvertrag mit Oesterreich abzuschließen. Ich möchte daher wohl glauben, daß auch die Möglichkeit bestünde für Deutschland, in der nächsten Zeit mit den Bereinigten Staaten von Amerika einen derartigen Littcrarvertrag abznschließe». Ich glaube, es wäre auch die Pflicht der Vereinigten Staaten, in dieser Frage endlich einen Standpunkt cinzunehmcn, der einem Kulturstaate unserer Zeit ent spricht. vr. Nicber-ing, Wirklicher Geheimer Rat, Staatssekretär des Reichs-Justizamts, Bevollmächtigter zum Bundesrat: Die Wünsche des Herrn Vorredners sind auch unsere Wünsche. Ihre Verwirklichung hängt aber von so vielen wirtschaftlichen Konstellationen und politischen Erwägungen ab, daß ich eine bindende Zusage in der von den: Herrn Vorredner bezeichnten Richtung zu meinem lebhaften Bedauern zur Zeit nicht abgebe» kann. Präsident: Das Wort wird nicht weiter verlangt; die Diskussion ist geschlossen. Da der 8 55 nicht angesochten ist, so werde ich, wenn niemand widerspricht, ihn als vom Hause angenommen erklären. — Da niemand widerspricht, ist dies der Fall. Ich rufe auf 8 53, — 8 57, — 8 58 — und 8 59 — und erkläre auch diese Paragraphen vom Hause in zweiter Lesung für angenommen. Ich eröffne nunmehr die Diskussion über 8 30. Zu demselben hat der Herr Abgeordnete Vr. Spahn den Antrag gestellt, de» ersten Absatz zu streichen. Das Wort hat der Herr Abgeordnete vr. Spahn. vr. SpahnAbgeordncter: Herr Präsident, der von mir gestellte Antrag hat nur eine redaktionelle Bedeutung. Diese von mir beantragte Aendernng des Gesetzes ist dadurch notwendig geworden, daß der 8 33 gestrichen wnrde. Es waren für den Fall der Aufrechterhaltung des 8 33 Bestimmungen nötig, welche die Verhältnisse des Musikalienverlages zum Aufführungsrechte regelten. Nachdem nun dieser Paragraph gefallen ist, müsse» diese Bestimmungen wieder beseitigt werden. Ich bitte das hohe Haus, dem Antrag zuzustimmen und demgemäß in 8 30 den Absatz 1 sowie den 8 31 der Vorlage zu streichen. Präsident: Der Antrag des Herrn Abgeordnete» vr. Spahn geht dahin, den 8 60 Absatz 1 und den 8 31 ganz zu streichen. Es ist dies eine Konsequenz zu dem Beschluß des 8 33. Das Wort wird nicht weiter verlangt; die Diskussion ist geschlossen. Ich darf vielleicht, da nur eine Konsequenz vorliegt, ohne besondere Ab stimmung nnuchmcn, daß das Hans den Anträgen vr. Spahn zustimmt? — Dies ist der Fall, da niemand widerspricht. Also ist der erste Absatz von 8 30 gestrichen und das zweite Alinea angenommen; 8 31 ist voll ständig gestrichen. — Ein Widerspruch hiergegen erhebt sich nicht. Ich rufe nunmehr auf den 8 32 — und den 8 33 — und erkläre auch diese als vom Hause in zweiter Lesung angenommen. Ich eröffne nunmehr die Diskussion über den 8 34. Zu demselben liegt vor das Amendement Dietz, Lurz, vr. Müller (Meiningen), vr. Oertel, Rimpau auf Nr. 240 der Drucksachen. Der Herr Berichterstatter verzichtet auf das Wort. Das Wort hat der Herr Abgeordnete vr. Spahn. vr. Spahn, Abgeordneter: Meine Herren, da sich keiner der Herren Antragsteller zum Wort gemeldet hat, so gestatte ich mir ein paar Worte zur Begründung des Antrags zu sagen. Nach der Vorlage müssen die Anthologien, die fernerhin nicht gestattet sind, auch soweit sie bereits gedruckt sind und nach dein Inkrafttreten des Gesetzes verlaust werden sollen, nach Ablauf von sechs Monaten seit dein Inkrafttreten des Gesetzes mit einem Stempel versehen werden, damit dadurch der Nachweis erbracht Wird, daß die Exemplare bereits vor Erlaß des Gesetzes gedruckt waren, daß also kein Nachdruck vorliegt. Nun hat diese Stempelung bei gut ausgcstattcte» Werken das Bedenken, daß dadurch das Werk entwertet werden kann. Mir ist von einem Verlagsbuchhändlcr gesagt worden, die Anzahl der vorhandenen Anthologien sei eine so große, daß, wenn die Abstempelung erfolge, eine Entwertung der gestempelten Bücher eintreten werde, die gegen 1 Million betrage. Ich möchte bemerken, daß auch die durch die Abstempelung gegebene Garantie gegen den Nachdruck nur eine zweifelhafte ist, weil der Stempel nicht auf jeden Bogen, sondern nur
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