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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 29.04.1901
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- Erscheinungsdatum
- 29.04.1901
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- Deutsch
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3452 Nichtamtlicher Teil. 98, 29. April 1901. (vr, Arendt.) Betracht zog. Um so mehr aber halte ich mich verpflichtet, hier nun für die Interessen der Komponisten cinzutrcten, wo auf der anderen Seite doch nur und allein die Interessen der Theater- dircktoren, der Konzertuntcrnehmer dagegen stehen, und auch die einen eigentlichen Schaden insoweit nicht haben, als sie die geschützten Werke ja nur dann aufführen werden, wenn das ihrem besonderen Vorteil entspricht. Ich muß aber sagen meine Herren, wenn man das Zustandekommen der Schutzgenossenschaft der Komponisten auf diesem Wege fördern kann, so bin ich meinerseits gern bereit, und auch ich kann die Logik des Herrn Abgeordneten Dietz nicht be greifen, der sagt: allerdings, die Schutzgenossenschaft wünsche ich; da die Genossenschaft aber von drei Bedingungen ihre Existenz abhängig gemacht hat, und zwei davon nicht eingetreten sind, so will ich auch die dritte nun meinerseits zerstören. Ich stehe auf dem Standpunkt, daß die Herren sich doch wahrscheinlich über legen werden, wenn sie wenigstens diese eine Existenzbedingung bekommen, dann ihr, wie ich anerkenne, nützliches Unternehmen auszuführen. Meine Herren, der Herr Abgeordnete Dietz hat uns hier einen geradezu schauderhaften Berlagsvertrag oorgeführt und hat daran anknllpfend gemeint, es seien ja im wesentlichen die Verleger, die ein Interesse an der Schutzverlängcrnng haben. Ich möchte den Herrn Abgeordneten Dietz auffordern, nachzuweisen, ob auf Grund dieses Verlagsvcrtrags, den er uns hier zu unserem all seitigen Entsetzen vorgctragen hat, irgend ein Werk erschienen ist, welches unter den Z 33 fällt, ein Werk, das also aufgeführt wird. (Glocke des Präsidenten.) Ich glaube das nicht, meine Herren. Ich glaube, daß dieser Vertrag wesentlich für kleinere Musik- erscheinungcn in Betracht kommen kann, und ich glaube, daß gerade, wenn wir dieses wichtige Recht hier in A 33 den Autoren geben, wir ihnen damit auch einen Schutz geben gegen derartige Äusbeutungsverträge, daß wir sie gerade dadurch auch kopfscheu machen müssen, ob sie derartige häßliche Verträge eingehen sollen. Nun, nieine Herren, ist hier von dem Abgeordneten Richter und dem Abgeordneten Dietz auch auf die Wagnerfrage hin- gewicscn. Der Herr Abgeordnete Richter hat dabei gesagt, es handle sich darum, daß der Parsival nur zu Bayreuth aufgeführt werde, das habe doch nur industrielle Unterlagen. Dagegen muß ich denn doch Widerspruch erheben, meine Herren, daß es sich bei den Wagnerschauspielcn lediglich um ein industrielles Unternehmen handelt. Ich glaube, daß diese Aeußerungen bei den weitesten Kreisen der Nation nicht verstanden werden. Das Wagneruntcr- nehmen in Bayreuth hat doch unzweifelhaft einen hohen ideellen Hintergrund, und von diesem Gesichtspunkte aus würde ich es sogar begreifen können, wenn man zur Erhaltung des Wagner theaters in Bayreuth selbst ein Spezialgesctz gemacht haben würde, um es zu ermöglichen, daß der Parsifal und damit die Existenz- sähigkeit des Wagnertheaters noch auf längere Zeit erhalten bliebe. Ich sehe diese Sache nicht vom Standpunkte der Dotation der Fannlie Wagner und überhaupt nicht von dem Standpunkte des materiellen Interesses an, sondern ich glaube, daß das Wagner theater vom nationalen Standpunkte aus außerordentliche Be deutung für Deutschland gehabt hat, für die Stellung Deutschlands unter den Völkern, daß es von einer gewissen Bedeutung wäre, wenn man zu der Erhaltung dieses Theaters beitragen könnte. Aber ich glaube, daß der Staatssekretär darin vollkommen recht bat, daß man diesen besonderen Fall nicht für die allgemeine Gesetzgebung ausschlaggebend erscheinen lassen darf; aber ebenso wenig darf man doch nun gegen diese Bestimmung ins Gefecht führen, daß diese Bestimmung auch der Familie Wagner und dem Wagnertheater zu gute käme. Ich meine, das ist weder ein aus schlaggebender Grund dafür noch dagegen. Die allgemeinen Gründe liegen nach meiner Auffassung darin, daß wir hier, ohne berechtigte Interessen des weiteren Publikums zu stören, den Autoren eine Besserung ihrer Stellung gewähren können, und daß wir damit eine genügende Grundlage für die Ausbildung einer Musikgenossenschast abzugeben in der Lage sind. Ich möchte deshalb dringend bitten, daß das Haus der großen Majorität seiner Kommission folgt, und daß die reiflichen Erwägungen, die dort dahin geführt haben, die Regierungsvorlage anzunehmen, daß diese reiflichen Erwägungen schließlich auch hier den Ausschlag geben mögen dafür, daß mir die Schutzverlängerung auf bO Jahre für die Aufführungen, aber nur für diese Aufführungen, aus- sprcchcn, und ich möchte Verwahrung dagegen einlegcn, daß wir damit uns irgendwie für die Zukunft bezüglich des Verlagsrechts präjudizieren. Ich bitte Sie, die Regierungsvorlage anzunehmen. Vicepräsid ent Büsing: Die Diskussion ist geschlossen, da sich niemand weiter zum Wort gemeldet hat. Das Schlußwort hat der Herr Berichterstatter. vr. Esche, Abgeordneter, Berichterstatter: Meine Herren, nur noch einige wenige Bemerkungen. Der Herr Ab geordnete Richter sagt, in dem Berichte sei die Bemerkung ent halten, daß die Verlängerung der Schutzfrist nur wenigen Kom ponisten zu gute komme. Ich habe eine derartige Bemerkung in dem Berichte nicht gesunden; im Gegenteil, es steht auf Seite 65: Die Erfahrung lehre, daß nicht nnr einige der hervorragendsten Meister der Tonkunst (Bach, Beethoven u. a.) erst nach Jahr zehnten die verdiente Würdigung gefunden haben, sondern daß auch eine ganze Reihe bedeutender, wenn auch nicht klassischer Komponisten erst spät zur Anerkennung gelangt ist, und daß deren Erben von einer Verlängerung der Schutzfrist auch heute noch Nutzen haben würden. Und in der That, die Statistik zeigt, daß es 150 Komponisten giebt, deren Werke noch länger als 30 Jahre nach ihrem Tode den viel aufgeführtcn festen Bestand in unseren öffentlichen Kon zerten bilden. Also gerade das Gegenteil ist der Fall. Die Behauptung des Herrn Abgeordneten Dietz hat bereits der Herr Kollege vr. Müller (Meiningen) zurückgewiesen, nämlich, daß wir nicht noch mehr dazu beitragen sollten, die Komponisten in die Hand der Verleger zu geben. Der jetzt bestehende Zustand ist daran schuld, daß solche Verträge, wie der mitgeteilte, möglich sind, nämlich das Institut des Vorbehalts und die Unmöglichkeit, die Aufführungen zu überwachen. Allein es soll jetzt besser werden, und ick bitte Sie deshalb, auch mit dazu beizutragen, daß durch die Anstalt das Aufführungsrecht für die Komponisten überwacht werden kann. Die Komponisten, die doch die berufenen Beurteiler dafür sind was ihnen gut und nützlich ist, haben sich, soweit ich unterrichtet bin, wenigstens in ihrer großen Mehrheit für § 33 der Regierungsvorlage erklärt. Ich bitte Sie deshalb, dem Z 33 zuzustimmen, um so unbedenklicher, da die Musikpflege, die auch den Befürwortern des Z 33 am Herzen gelegen ist, dadurch in keiner Weise leidet. Vicepräsident Büsing r Wir kommen zur Abstimmung. Dem auf Streichung des H 33 gerichteten Anträge Richter werde ich dadurch Rechnung tragen, daß ich positiv über Z 33 abstimmen lassen werde. Ich bitte also diejenigen, welche den Z 33 in der Fassung der Regierungsvorlage, wie ihn auch die Kommission vorschlägt, an nehmen wollen, sich zu erheben. (Geschieht.) Ich bitte um die Gegenprobe, daß sich also diejenigen erheben, welche den H 33 ablehnen wollen. (Geschieht.) Das Bureau ist einstimmig der Ansicht, daß jetzt die Mehrheit steht; also H 33 ist gestrichen. Für diesen Fall der Streichung des H 33 hat der Herr Ab geordnete vr. Spahn beantragt, zu streichen den Absatz 1 des § 60 und den H 61. (Fortsetzung folgt.) Kleine Mitteilungen. Vom Reichstag. Urheber- und Verlagsrecht. — Der Beginn der dritten Beratung der Gesetzentwürfe über das Urheberrecht und das Verlagsrecht im Reichstage ist auf Montag den 29. April angesetzt. »Die Kunst im Leben des Kindes.- (Vgl. Nr. 80, 81 d. Bl.) — Vom -Künstlerbund Karlsruhe- erhielten wir fol gende Zuschrift, die wir vorbehaltlich etwa erforderter Gegen- änßerung unseres Herrn Berichterstatters zur Kenntnis bringen. -Da die in Nr. 80 des Börsenblattes in dem Aufsatze über die -Kunst im Leben des Kindes- enthaltene Besprechung unserer Entwürfe geeignet ist, über diese ganz falsche Vorstellungen zu erwecken, so möchten wir bemerken, daß unsere Entwürfe als Lithographien, die vom Künstler selbst auf den Stein gezeichnet werden, in einer Größe von 100/70, bezw. 75/55 em ausgeführt werden. Die gleichzeitig ausgestellten kleinen Original-Litho graphien sind ursprünglich nicht als künstlerischer Wandschmuck für die Schule bestimmt, sondern waren schon früher ausgeführt. Paul Kaysers -Am Kaiserguai in Hamburg- gehört nicht zu den Karlsruher Bildern. — Was über die Wirkung der Bilder gesagt wird, ist ebenfalls nicht richtig. Nach dem interessanten Berichte von vr. Max Lsborn in der National-Zeitung vom 29. März haben die Kinder bei den Führungen gerade eine außerordentliche Empfänglichkeit für das eigentlich Künstlerische und den Stim mungsgehalt der Bilder gezeigt, viel mehr, als man erwarten sollte, und er sieht gerade darin einen wertvollen Fingerzeig für die Fortarbeit auf dem Wege der künstlerischen Erziehung.- Zuwen düng. — Frau Marie verw. Kröner in Stuttgart hat zum ehrenden Andenken an ihren verstorbenen Gatten, Herrn Verlagsbuchhändlcr Paul Kröner, dem Allgemeinen Deutschen Buchhandlungsgehilfcn-Verbande für dessen Hilfskassen die reiche Zuwendung von 5000 ^ gemacht.
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