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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 29.04.1901
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Band
- 1901-04-29
- Erscheinungsdatum
- 29.04.1901
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- Deutsch
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Börsenblatt f. d. deutschen Buchhandel. Nichtamtlicher Teil. 3451 (vr. Spahn.) nicht verantwortlich gemacht werden. (Heiterkeit.) Im vor liegenden Falle giebt der verlesene Satz meiner Ueberzeugung Ausdruck. Wenn wir das Aufführungsrecht auf fünfzig Jahre ver längern, so hat das die notwendige Folge, daß bei den Musi- kalicnverlegern die Wünsche zum Durchbruch kommen, daß das selbe Recht, was ihnen für die Aufführung gewährt ist — denn sie werden sich vor wie nach das Aufführungsrecht in ihren Ver trägen zu sichern suchen —, auch für den Musikalienverlag ge wahrt wird. Heute werden die Herren sich noch zurückhalten und schweigen, weil sie denken: wenn zuerst einmal das Häkchen ein geschlagen sei, dann werde die Kette sich aufrollen. Den Gedanken habe ich nicht angedeutet, daß man im Reichs- Justizamt oder im Bundesrat daran gedacht hätte, später die Frist auch für den Buchverlag zu verlängern und für den Musi kalienverlag. Ich will bemerken, bei dem Aufsatz mußten, weil der Raum zu knapp wurde, an dieser wie an anderen Stellen eine Anzahl Zeilen gestrichen werden; vielleicht wäre sonst die Fassung etwas klarer geworden. Ich sagte also nur, die not wendige Folge dieses Anfangs wird sein, daß allmählich der Druck der Interessenten ganz unwillkürlich uns dahin schiebt, aus Gründen, die in der Natur der Sache liegen, die Schutzfrist für den Musikalienverlag auf fünfzig Jahre zu verlängern, und wenn der Musikalienverlag die längere Frist hat, dann frage ich: welcher Grund liegt vor, für den Buchverlag bei einer kürzeren Frist zu bleiben? Uns zwingt dann die Konsequenz zu einer Gleichbehand lung. Darin liegt kein Vorwurf oder Mißtrauen gegen die Herren, die den Entwurf gemacht haben. Ich sehe nur der Kon sequenz der Thatsachen ins Gesicht; ich bin über zwanzig Jahre hier, und mich bringt niemand von der Ansicht ab, daß, wenn wir fünfzig Jahre für das Aufführungsrecht gewähren, dann das weitere Ende folgen wird — ob ein paar Jahre früher oder später, ist für die Frage gleichgiltig. Ich muß aber sagen: man kann die fünfzig Jahre annehmen, man kann sie ablehnen, die Frage ist nicht von solcher Wichtigkeit, daß sie eine so eingehende Erörterung verdiente, wie sie in diesem hohen Hause gefunden hat. Wenn namentlich geltend gemacht wird, die Ablehnung des Z 33 hätte zur Folge, daß unsere Musikalienverläge sich ins Aus land verzögen, so ist das ein Schreckschuß, den ich nicht verstehe. Man hat gesagt, Oesterreich, das damals eine zebn Jahre kürzere Schutzfrist hatte, habe sehen müssen, daß sein Musikalienverlag nach Deutschland auswandcrte. Was ist denn aus Wien zu uns ausgewandert? Einige Firmen! Und dann ist aus Deutschland nach Brüssel eine einzige Firma gezogen, von der wir nicht ein mal die Beweggründe kennen, die sie dazu bestimmt haben. Nun gebe ich dem Herrn Staatssekretär zu, wenn das Ausland einen 50jährigen Schutz gewährt, so bringt das den Komponisten in die Versuchung, um sich die 50 Jahre zu sichern, seine Musikalien im Auslande in Verlag zu geben. Sprechen aber die thatsächlichen Erfahrungen, die wir während der abgelaufenen 30 Jahre ge macht haben, dafür, daß davon viel Gebrauch gemacht wird? Ich glaube: nein! Wir sind selbst nicht einmal in betreff der Firmen, die der Laoists äos Latours beigetreten sind, genau unterrichtet. Was wir haben, sind Behauptungen, die von der Genossenschaft die sich für die Verwertung der Aufführung der Musikwerke bilden will, aufgestellt sind. Mir ist von einer bedeutenden Verlags firma gesagt worden, die Behauptung in Bezug auf ihren Beitritt zur 8c>oistö äss Latours sei unrichtig, ihre Firma sei nicht beige treten; und wenn mir das von einer Firma gesagt wird, so bin ich berechtigt, Zweifel zu erheben, ob die sonstigen Angaben nach der Richtung hin authentisch sind. Wir haben authentische Infor mationen von dem Bundesrate nicht. Wir müssen uns auf Treu und Glauben der Komponisten verlassen, die unrichtig unterrichtet sein können. Ich will mich nicht für oder gegen die Kommissions- beschlüsse aussprechen, mag der Reichstag entscheiden; ich habe cs nur für nötig gehalten, nachdem ich von zwei Seiten dazu ver anlaßt worden bin, auszusprechcn, daß meine Ueberzeugung in dieser Frage eine andere nicht geworden ist. Or. Arendt, Abgeordneter: Bisher haben wir den Herrn Abgeordneten Or. Spahn mit dem Eifer, der bei Vorsitzenden von Kommissionen ja häufig hervortritt, die Arbeit der Kommission nach allen Richtungen hin vertreten sehen, und er hat ja bisher den unzweifelhaften Erfolg gehabt, daß das Haus den Beschlüssen der Kommission beigetreten ist. Um so überraschender war es mir, daß er jetzt selbst einem Kommissionsbeschlusse entgegengetreten ist, der mit so großer Majorität angenommen ist — der Herr Ab geordnete vr. Müller (Meiningen) meint, mit allen gegen 1 Stimme. Ich weiß nun nicht, ob diese 1 Stimme die Stimme des Vorsitzenden gewesen ist, und ob das Abstimmungsergebnis von dem Herrn Abgeordneten I)r. Müller richtig aufgefaßt worden ist; aber das weiß ich. daß ich in der ersten Lesung der Kom mission bereits für die Frist von 50 Jahren eingetreten war, daß bereits damals eine sehr große Minderheit der Kommission auf diesem Standpunkte stand, nnd daß zu meiner großen Freude dann bei der zweiten Lesung cs zu einer ziemlich allgemeinen Uebereinstimmung kam, so daß wir annahmen, daß diese Ange legenheit hier im Hause kaum noch zur Erörterung kommen würde. Nun muß ich doch sagen, daß es einen eigentümlichen Eindruck machen würde, wenn die Kommission erst den entgegengesetzten Beschluß saßt, und wenn dann das Haus einen mit so großer Majorität gefaßten Beschluß wieder Umstürzen würde. Man müßte annchmen, daß dafür ganz neue Argumente ins Feld ge führt würden. Nun muß ich aber sagen, unter all den Gründen, welche ich bis jetzt gegen die 50 Jahre gehört habe, ist nicht ein einziger heute vorgcbracht, der nicht in der Kommission auch schon zur Erörterung gestanden hätte und trotzdem den Beschluß der Kommission nicht verhindert hat. Namentlich kann mich das Argument des Herrn Abgeordneten Spahn nicht überzeugen, daß die notwendige Folge dieses Beschlusses die Verlängerung des all gemeinen Verlagsrechts auf 50 Jahre sein würde; denn da liegen vollommen andere Verhältnisse vor. Gegen die Verlängerung des Verlagsrechts an Noten oder des litterarischen Verlagsrechts sprechen Gründe des wirtschaftlichen Lebens, Gründe vom Kon sumentenstandpunkte aus gegenüber den geistigen Erzeugnissen, die unzweifelhaft eine Berechtigung haben. Eine solche Verlängerung kann nicht vollzogen werden, ohne daß die verbündeten Regie rungen und der Reichstag zustimmen. Also, wenn hier von Schreckschüssen gesprochen wird, so muß ich sagen: daß man auch von der notwendigen Verlängerung des Verlagsrechts auf 50 Jahre spricht, das scheint mir doch auch ein Schreckschuß zu sein, — wäh rend ich allerdings dem Herrn Abgeordneten Spahn darin zu stimme, daß die Auswanderung des Verlags ins Ausland wegen dieser Frage ein Schreckschuß ist, der für mich keine reale Be deutung hat. Da sprechen gewichtigere Gründe mit, als daß aus diesem Grunde allein eine Auswanderung ins Ausland stattfinden könnte. Damit ist zuviel bewiesen worden, und das Zuviel beweisen ist auch schädlich. Ich stimme auch darin mit dem Herrn Abgeordneten Spahn überein, daß diese Frage gar nicht von der Wichtigkeit ist, die ihr namentlich von den Gegnern der Verlängerung beigelegt wird. Namentlich die Gründe, die der Herr Abgeordnete Richter und teilweise der Herr Abgeordnete Dietz geltend gemacht haben, scheinen mir die Angelegenheit ganz außerordentlich zu über treiben. Man darf doch nie aus den Augen verlieren: es handelt sich hier allein um die Freigabe der Aufführung in Theatern oder Konzerten. Diese hat für das allgemeine Publikum nicht die ge ringste Bedeutung. Das ist von dem Herrn Staatssekretär und auch von dem Herrn Kollegen Müller (Meiningen) unzweifelhaft festgestellt worden. Dagegen ist nicht der Versuch eines Gegen beweises hier in der Debatte oder sonstwo gemacht worden; es läßt sich auch nicht in Zweifel ziehen, daß die Herabsetzung der Schutzfrist von 50 auf 30 Jahre für das Publikum vollständig gleichgiltig ist, daß es lediglich ein Vorteil ist für die Leiter und llnternehmer der Konzerte und für die Theaterdirektoren. Und nun frage ich Sie, meine Herren: liegt uns denn wirklich das Interesse der Theater- und Konzertuntcrnehmer näher, als das der Hinterbliebenen der schaffenden Künstler? Der Abgeordnete Richter hat die Patente in Parallele gestellt mit ihrer viel kürzeren Ab laufsfrist. Ich bestreite die ganze Parallele. Die Patente sind von vornherein zum Zwecke des Erwerbes, das Kunstwerk aber nicht. Die Freigabe der Patente kommt der Allgemeinheit zu gute, die vorher patentierte Erfindung wird der freien und all gemeinen Benutzung zugänglich; das Publikum hat einen Vorteil davon, daß nach der gehörig bemessenen Ausnutzung die freie Bc- thätigung eintritt. Das ist bei den Bühnenaufführungen ganz etwas anderes, wo, wie das wiederholt ausgeführt ist, das Publi kum einen Vorteil überhaupt nicht hat. Und wenn nun der Herr Abgeordnete Richter fragt, zu wessen Vorteil denn diese Verlänge rung stattfindet, so frage ich dagegen, zu wessen Nachteil sie ein tritt. Doch lediglich zum Nachteile der Konzert- und Theater unternehmer und zum Vorteile der Hinterbliebenen der Dichter und Komponisten. Und die Ausführungen, die der Herr Abgeordnete Richter daran knüpfte, daß das doch nur den Erben in einer sehr späten Zeit zu gute käme, waren, glaube ich, etwas bedenklich; denn diese Ausführungen lassen sich, wenn die Herren von der Sozialdemokratie das wollen, auch auf manches andere Erbe ausdehncn. Und wenn wir das Eigentumrecht überhaupt wahren wollen, so dürfen wir auch hier den Schutz des Eigentums nicht außer acht lassen. Meine Herren, ich für meine Person bin der Meinung, daß der Herr Staatssekretär damit recht hat, daß es sich empfiehlt, hier auf einer mittleren Linie vorzugehen. Ich habe gegen die Kom ponisten, wenn ich so sagen darf, gestimmt bei der Frage der Vereine, weil ich ein größeres Interesse darin fand, daß die Vereine von der Besteuerung durch die Komponisten frei blieben; ich habe gegen die Interessen der Komponisten mich bei den mechanischen Musikwerken gestellt, weil ich wichtige wirtschaftliche Interessen in 450*
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