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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 11.04.1901
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- Ausgabe
- Erscheinungsdatum
- 11.04.1901
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- Deutsch
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Börsenblatt f. d. deutschen Buchhandel Nichtamtlicher Teil. 2901 in Oesterreich einzustellen und in das Deutsche Reich zu verlegen. So ist es unseren Bemühungen wohl gelungen, die im allgemeinen geforderte Zollschranke für litterarische Erzeugnisse hintanzuhalten, dagegen konnten wir es nicht verhindern, daß die Handels- und Gewerbekammern in ihrem Vorschläge an das Ministerium für im Auslande gedruckte, zum Gebrauch an österreichischen Volks oder Mittelschulen bestimmte Bücher, ferner für im Auslande gedruckte Ausgaben österreichischer Gesetze, wie auch für sämtliche gebundene Bücher Zollschutz forderten. Unsere Verwahrung auch gegen diesen teilweise» Zoll wird hoffentlich an maßgebender Stelle als richtig erkannt und der Zoll vollkommen fallen. Schon früher hatten wir das Unterrichtsministerium ersucht, darauf hinzuwirken, daß in Zukunft nur jene Bücher zum Schul gebrauche zugelassen werden, die im Jnlande gedruckt ivurden. — Für sämtliche merkantilen Drucksorten, wie nicht minder für Farbendrucke forderten wir ausgiebigen Schutzzoll, welcher auch die Zustimmung aller verwandten Branchen fand, so daß wir hoffen dürfen, in absehbarer Zeit unser Gewerbe in dieser Rich tung dem Auslande gegenüber geschützt zu sehen. — Der Forde rung der Schriftgießer nach Erhöhung des Zolles auf Lettern und Ausschluß haben wir Rechnung getragen; dagegen be antragen wir unter Zustimmung der Gießer, daß Galvanos und Stereotypplatten in Zukunft zollfrei behandelt werden sollten.» Aufhebung einer Beschlagnahme. — Die Oestcrreichisch- ungarische Buchhändler-Correspondenz giebt die Gründe bekannt, die das Landesgericht Wien bestimmt haben, die dort erfolgte Beschlagnahme einer Nummer der Zeitschrift der -Vereinigung bildender Künstler Oesterreichs» (Sezession) -Vor saoruw- auf zuheben. Diese Gründe lauten: -Die k. k. Staatsanwaltschaft ist der Ansicht, daß durch die (der Beschlagnahme verfallenen) Bilder die Schamhaftigkeit gröblich und auf eine öffentliches Aergernis erregende Art verletzt werde und der Thatbestand des ß 516 des Strafgesetzbuches vorliege. Dieser Ansicht kann das k. k. Landes gericht Wien nicht beipflichten. Denn es handelt sich im vor liegenden Falle um Skizzen (-Bewegungs-Studien-) zu einem öffentlich ausgestellten Kunstwerke in einer Zeitschrift, welche von der Vereinigung bildender Künstler Oesterreichs ausgeht und in erster Linie für Künstler bestimmt ist. Es bedarf wohl kaum der Er wägung, daß dem Künstler in Bezug auf die Objekte seiner Dar stellung, sowie in Bezug auf die Durchführung einer an sich künst lerischen Idee keine engen Schranken gezogen oder gar die — seitdem eine Kunst besteht — selbstverständliche Darstellung des Nackten untersagt werden dürfe, und es wäre nicht angemessen, in allen Fällen, wo es sich um ein ernstes Kunstwerk handelt — also das rein ästhetische Interesse obwaltet — von einer Verletzung der Sittlichkeit oder Schamhaftigkeit zu sprechen. So wie aber das hier in Frage kommende Kunstwerk selbst, ans welchem that- sächlich Figuren nach den beanstandeten Skizzen erscheinen, nicht als eine bildliche Darstellung angesehen werden darf, durch welche die Sittlichkeit oder Schamhaftigkeit gröblich und auf eine öffent liches Aergernis erregende Art verletzt wird, ebensowenig kann dies bei den Studien zu dicscin Kunstwerke angenommen werden. Diese sind einerseits ein notwendiger Behelf für den Künstler selbst, anderseits zweifellos nur von ästhetischem Interesse für den Beschauer und Lernenden, und ihre Publizierung in einer der Kunst gewidmeten — von Künstlern und für die Kunst und künst lerische Bestrebungen sich interessierenden Laien benutzten Zeit schrift (also einer Art Fachzeitschrift) kann als keine ungehörige oder zu verbietende bezeichnet werden. Es fehlt somit der objektive Thatbestand im Sinne des 8 516 und damit der gesetzliche Grund zu einer Beschlagnahme des Druckwerkes.- Erzherzog Karl-Biographie. — Die -Wiener Abend post- teilt folgendes mit: -Als letzter Stein zu dem würdigen litterarischen Denkmale, dessen Errichtung weiland Ihre kaiserlichen und königlichen Hoheiten die durchlauchtigsten Herren Erzherzöge Albrccht und Wilhelm beschlossen und deren durchlauchtigste Neffen, die Herren Erzherzöge Friedrich und Eugen, in gleicher Pietät durchzuführen begonnen haben, soll nun — wie uns mitgeteilt wird — eine einheitliche, zusammenhängende Bio graphie des ruhmreichen Siegers von Würzburg und Aspern, Erzherzog Karl, geschaffen werden. Diese Biographie reiht sich an die bisherigen Publikationen, die -Ausgewählten Schriften weiland Seiner kaiserlichen Hoheit des Erzherzogs Karl von Oesterreich», die den speziellen militärischen Standpunkt fest haltenden Publikationen Oberst von Angelis und die von Hofrat vr. Heinrich Ritter von Zeihberg begonnene Erzherzog Karl- Biographie, an. Das letztere Werk ist durch den Tod seines Autors jäh unterbrochen worden und Torso geblieben. Nun haben Ihre kaiserlichen und königlichen Hoheiten die durchlauchtigsten Herren Erzherzöge Friedrich und Eugen die Vollendung des großen litterarischen Baues zum Andenken ihres unsterblichen Groß vaters dem Herrn Or. Hans Zwiedinek von Südenhorst, Achtundsechzigster Jahrgang. k. k. o. ö. Professor an der Universität Graz, übertragen. Es wird nicht eine Fortsetzung des Zeißbergschen Werkes, sondern ein neues, in sich abgeschlossenes Werk, ein vollständiges, auf umfassender Quellenforschung beruhendes, aber der Allgemeinheit, nicht bloß der Gelehrtenwelt, zugängliches Buch in drei Bänden werden — ein Gesamtbild jenes großen Helden, Heerführers, Staatsmannes und Schriftstellers, dessen Name mit bedeutsamen Epochen unserer Staats- und Kriegsgeschichte untrennbar ver bunden ist.» Ausländer als Lehrer und Lehrerinnen an japa nischen Lehranstalten. — Die von Kisak Tamai, einem in Berlin lebenden Japaner, herausgegebene deutsche Zeitschrift -Ostasien» giebt in ihrer Aprilnummer 1901 die folgende Uebersicht: Am 31. Dezember 1899 waren in Japan im Lehrerberufe thätig: Darunter sind Männer Frauen vom Unterrichts. Ministerium angestellt Amerikaner 82 76 6 Engländer 74 48 12 Franzosen 28 32 6 Deutsche 23 1 16 Russen 3 1 2 Belgier 1 — 1 Dänen — 1 — Italiener 2 1 2 Spanier 1 — 1 Portugiesen 1 1 — Schweden 2 — 1 Chinesen 15 1 2 Koreaner 4 — 3 236 162 52 An die 52 vom Unterrichtsministerium angestellten Lehr personen wurden im Jahre 1899 für Gehälter 189985 Den bezahlt. Versteigerung der Bibliothek Guyot de Villeneuves in Paris. (Vgl. Nr. 81 d. Bl.) — Am vierten Verkaufstage, der 77028Frcs. einbrachte, wurde die Auktion unter ungeschwächter Kauf lust fortgesetzt. Zuerst handelte es sich um Werke der Dichtkunst. In dieser Abteilung gehörten die Theaterstücke Corneilles zu den umstrittensten. Namentlich aber entfachten einen lebhaften Kampf der Bietenden -Ose Lsvkiwsnts äs I'Tieaäsmio küavyaiss sur 1a 'Iragi-Oomsäis äu Oiä. Paris 1638, bei Jean Camuzat, ein Oktav band in rotem Maroquin, der von Le Gascon für Kardinal Richelieu hergestellt wurde. Dieses Werk verdankt seine Entstehung dem genannten Kardinal, der, auf die litterarischen Erfolge Corneilles eifersüchtig, die Akademie zwang, eine Kritik des Cid zu ver öffentlichen, und ist insbesondere deshalb von Interesse, iveil es sich in Richelieus Privatbibliothek befand. Guyot de Villeneuve hatte es vor fünf Jahren bei der Auktion Lignerolles für 5000 Frcs. erstanden. Die Sage geht, daß es einst einem Lumpensammler, der es im Straßenkehricht aufgelesen hatte, für den Spottpreis von einigen Franken abgckaust wurde. Cs erreichte diesmal die Summe von 9420 Frcs. -Iw Düsütrs äs Lorvsills-, im Jahre 1644 von Antoine de Sommaville und Augustin Courbs veröffentlicht, stand zwar im Kataloge, gelangte aber nicht zum Verkauf, da es Villeneuve im Austausch gegen andere Werke der Nationalbibliothek über lassen hatte. -Corneilles Werke-, Quartband, 1647, erzielten 1105 Frcs., eine andere Ausgabe desselben Dichters in zwei Duodez bänden 1630 Frcs., und eine Sammlung der Originalausgaben, die seit 1633 getrennt veröffentlicht waren, drei Bände in altem Einbande, 3000 Frcs. Ferner seien folgende Werke von Jean und Clement-Marot erwähnt: -I-^äoissesnos LIswsvtins, Osavrss äs tllsmsnt Xlarot äs Oaüors-, Paris 1533, — 2700 Frcs.; -äsan Llarot äs 6asv, Vo^agss ä OSnss st ä Vernes äs Iwais XII», 1532, Einband von Trautz-Bauzonnet, — 455 Frcs.; -Iws Osuvrss äs OIswsnt-Narot», Lyon 1643, — 700 Frcs.; eine andere Ausgabe derselben Werke, Lyon 1545, — 1550 Frcs.; -Iws Rads-is äu Oaqust-, Dokumente über den berühmten Streit zwischen Marot und Sagon, 1539, — 101 Frcs.; eine Sammlung von Schriftstücken über die Auseinandersetzung zwischen Marot und La Hucterie, 1537, — 205 Frcs. Von Dichtwerken aus der Zeit nach Marot gelangten u. a. zur Versteigerung: -ksouoil äss osuvrss äs ksu Lcwavsntars äss ksrisrs-, Lyon 1542, Oktavband in rotem Maroquin mit dem Wappen des Grafen Hoym, — 3500 Frcs.; -Llargusritss äs la Llar- qusrits äss krinssssss, trss illustrs ro^als äs dlavarrs» von Jean de TourneS, Lyon 1537, prächtiger gelber Maroquin-Einband in Oktav von Trautz-Bauzonnet, — 1760 Frcs.; -Iw towbsLu äs Nargusrits äs Valois», Paris 1551, Oktav, wie das vorige Buch gebunden, — 1160 Frcs. Dieser Band verdankt seinen Preis der großen Rand breite, auf die die Sammler bekanntlich großes Gewicht legen. Herr de Villeneuve war stolz darauf — wie der -New Jork Herald-, 378
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