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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 11.04.1901
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- Ausgabe
- Erscheinungsdatum
- 11.04.1901
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- Deutsch
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2900 Nichtamtlicher Teil. die seit 33 Jahren in der Mühlbrechtschen Uebersicht verzeichnet worden sind, ist 120586. Davon kommen 60255 auf die deutsche Sprache, 21882 aus die französische, 16943 auf die englische, 9514 auf die italienische, 5691 auf die niederländische, 4197 auf die skandinavischen, 2094 aus die spanische Sprache. Als bekannt darf vorausgesetzt, mag aber immerhin hier er wähnt werden, daß die Mühlbrechtsche -Allgemeine Bibliographie der Staats- und Rechtswissenschaften-, die den Inhalt dieser Jahresverzeichnisse bildet, von jeder Buchhandlung im Abonne ment bezogen werden kann. Sie erscheint jährlich in sechs Doppel nummern, die je zwei Monate umfassen. Mit dem Ausdruck der liefernden Sortimentsfirma bilden sie ein wirksames Vertriebsmittel. Lidliotdees, veterinaris. oa« VsrEolmis sg-mi- llofisr di8 2ur ksßMVLrt Im äsutsolisil Luofi- fismäsl 8r86lii6il62M Lüollsr Ililä 26lt8ofirittM Llik äsm lisdists äsr Vsi8rill8,rvi886U8oLg,kisii. Nsbst sinsm Vvrrsiodnis äsr Ltialrrvorts. Loarbsitst nnä dsrausFSAsbsn von Or. Lodert ^ee. 8". (IV), 247 8. I-sipriA 1901, VsrlnA von üsrmann 8ssmann Haobkol^sr. Das Buch des Leipziger Tierarztes Or. Robert Klee, der in Fachkreisen einen guten Namen hat, kommt einem Bedürfnis ent gegen und wird auch dem Buchhändler willkommen sein. Das wissenschaftliche Gebiet, das es behandelt, ist im Verhältnis zu anderen nicht oft bibliographisch bearbeitet worden. Es wäre falsch, daraus schließen zu wollen, daß die Tierheilkunde nicht genügenden Stoff zu solcher Arbeit böte. Ein Blick in das vor liegende Buch wird vom Gegenteil überzeugen. Dabei greifen manche andere Gebiete mit zahlreichen Veröffentlichungen in das der Tierheilkunde über und vermehren den Arbeitsstoff des Biblio graphen bedeutend. So sind z. B. viele Belehrungen über Tier zucht, Hufbeschlag, Beschaffenheit der Milch und anderes, ja zum Teil auch über die Heilung des kranken Menschen (Impfungen) eng mit der Lehre von der Gesundheit, Krankheit und Heilung der Tiere verknüpft und können aus einer Bibliographie der Tier heilkunde nicht wohl ausgeschieden werden. Die Notwendigkeit der Beschränkung zwingt freilich dazu, manches wertvolle Werk verwandten Stoffgebiets beiseite zu lassen, aber wo es geschieht, bedarf es der sorgfältigen Prüfung des Bibliographen, dessen Arbeit dadurch natürlich nicht erleichtert wird. Der Bearbeiter hat sich die Aufgabe gestellt, für die Litteratur der tierärztlichen Wissenschaften ein möglichst vollständiges Ver zeichnis des bisher Geleisteten zu geben. Aeltere Verzeichnisse, wie die von Hensen, Enslin und Engelmann, und neuere, wie die von Gracklauer und Schoetz, hat er dabei ergänzt und zum Teil berichtigt. Durch fortlaufende Nachträge soll das vorliegende Buch in Zeiträumen von je zwei Jahren ergänzt werden. So wird gehofft, daß damit ein dauernd brauchbares Nachschlagewerk für die gesamte deutsche Veterinärlitteratur geschaffen wird. Kleine Mitteilungen. 83, 11. April 1901. ihren Wert. Wozu sollen die Bibliotheken mit solchem Ballast belastet werden? -Bei der Beratung des Preßgesetzes wurde erklärt, die Auf hebung der landesgesetzlichen Bestimmungen über die Pflicht exemplare gehöre nicht in das Preßgesetz, sondern in das Ver lagsrecht. Jetzt liegt der Bericht der Reichstagskommission über das Verlagsrechtsgesetz vor, und da lesen wir, daß die Aufhebung auch in dieses Gesetz nicht gehöre, da es nur die privatrechtlichen Verhältnisse regele, die Ablieferung der Pflicht exemplare aber öffentlich-rechtlicher Natur sei. Aus lauter architektonischen Schönheitsrücksichten soll also der bisherige Zustand abermals aufrecht erhalten werden. Leider hat die Mehrheit der Kommission der berechtigten Forderung des Buchhandels keine Folge gegeben; auch der Antrag, bei Büchern, die einen Ladenpreis von mehr als 5, oder, äußersten falls, bei solchen, die einen Ladenpreis von mehr als 15 haben, dem Verleger eine Entschädigung zu zahlen, wurde ab gelehnt. Es wurde infolgedessen beantragt, wenigstens eine Resolution anzunehmen, die den Reichskanzler ersucht, -eine reichsgesetzliche Regelung der Abgabe von Pflichtexemplaren an Bibliotheken unter angemessener Entschädigung der Ver leger wertvoller Veröffentlichungen herbeizuführen-. Aber -die Kommission beschloß-, so heißt es im Bericht, -ohne weitere Debatte, von einer Resolution Abstand zu nehmen-, -Wir hoffen, daß die Angelegenheit damit nicht abgethan ist. Zur Rechtfertigung der Pflichtexemplare ist in der Kom mission nichts angeführt worden, was nicht schon im Ab geordnetenhause gesagt und widerlegt worden ist. Nur wurde noch darauf hingcwiesen, daß die zwei Pflichtexemplare für die Verleger gar nicht in Betracht kommen neben den Rezensions exemplaren, die sie den Zeitungen zuschicken. Aber diese Be hauptung ist verfehlt. Erstens giebt es eine Reihe Veröffent lichungen, die den Zeitungen überhaupt nicht zugeschickt werden und demnach den Bibliotheken unentgeltlich geliefert werden müssen. Und zweitens fördert die öffentliche Besprechung der Werke deren Absatz, liegt also im Interesse der Verleger, während dieser Zweck durch die Pflichtexemplare an die Bibliotheken nicht erreicht, sondern oft Hintertrieben wird, weil durch die Bibliotheken die Werke verliehen werden, so daß das Bedürfnis, sie zu kaufen, dadurch vermindert wird. -Die ganze Verpflichtung zur Abgabe der Freiexemplare ist, während sie bei den Zeitungen polizeilichen Zwecken dient, bei Büchern und Kunstwerken nichts als eine fiskalische Maßregel. In der Kommission ist behauptet worden, in Preußen belaufe sich der Geldwert der Pflichtexemplare auf 80 000 jährlich. Das ist eine Lappalie, wenn mit einer solchen Summe die Bibliotheken in den Stand gesetzt werden könnten, auf ein be denkliches Privileg zu verzichten; es ist aber keine Lappalie für ein einzelnes Gewerbe, dessen Mitglieder mit dieser Ausnahme steuer ganz ungleich belastet werden Mit der Pflicht- excmplarabgabe wird aufgeräumt werden müssen, ob im Verlags recht oder in einem besonderen Gesetz, und je eher, desto besser.- Post. Büchersendungen nach Aegypten. — Bücher sendungen auf dem Postwege nach Aegypten, die an Buch händler oder an sonstige Personen gerichtet sind, die sich mit dem Verkauf von Büchern befassen, unterliegen dem Eingangszoll auch dann, wenn sie nur ein einziges Exemplar eines Werkes ent halten. (Reichsanzeiger.) Pflichtexemplare. — In einem Leitartikel ihrer Nr. 159 vom Donnerstag den 4. April d. I., überschrieben: -Der Buch handel und die Pflichtexemplare-, nimmt die Vossische Zeitung sehr entschieden Stellung zu dieser Angelegenheit, die den Buch handel gegenwärtig wieder besonders lebhaft beschäftigt. Nach einem Bericht über die Sachlage, wie sie in Preußen sich heraus gebildet hat, mnd über die Eingabe der Korporation der Berliner Buchhändler an den Reichstag fährt der Artikel fort: -Im Abgeordnetenhause ist der heutige Zustand am 16. März 1898 von den Abgeordneten Or. Arendt, Or. Friedberg und Pleß scharf kritisiert worden. Der Geheime Rcgierungsrat vr. Schmidt glaubte jedoch die Berechtigung der Bibliotheken auf Pflichtexemplare durch ihre Verpflichtung zur Aufbewahrung begründen zu sollen. In der Aufbewahrung liege eine aus reichende Gegenleistung. Aber entspricht in jedem Falle die Gegenleistung der Leistung? Eine Sudelei von fünf Bänden, die im ganzen 5 ^ kostet, erfordert vielleicht mehr Raum zur Aufbewahrung als ein Kunstwerk von 500 Wert. Werden in der That alle Bücher ohne Ausnahme aufbewahrt? Im Abgcordnetenhause wurde behauptet, daß Pflichtexemplare von den Bibliotheken antiquarisch verkauft worden seien, was der Regierungskommissar freilich bestritt. Jedenfalls wäre es ungeheuerlich, wenn alle Bücher, Broschüren und Bilderbogen unterschiedslos aufbewahrt würden, ohne jede Rücksicht auf Post. Paketverkehr nach Rußland. — Für Postpäckereien nach Rußland verlangt die russische Verwaltung jetzt in den Zoll- Inhaltserklärungen ausnahmslos außer der Angabe des Roh gewichtes der Sendung die Angabe des Reingewichtes der ein zelnen in der Sendung enthaltenen Warengattungen. Oesterreichischcr Zoll auf Bücher und Drucksachen. — Aus den Vorberatungen über die Erneuerung der österreichischen Handelsverträge mit dem Auslande und über die Aufstellung eines neuen Zolltarifs, zu denen das Gremium des Wiener Buch drucker- und Schriftgießer-Vercins zugezogen war, wird im Jahres bericht dieses Vereins für 1900 das Folgende mitgeteilt: -Das Gremium vertrat bei den Beratungen, zu denen es zugezogen wurde, den Standpunkt, daß jeder Zoll auf Bücher und Zeitschriften vermieden werden müsse. Die Papier fabrikanten beantragten dagegen Einführung des gleichen Zoll schutzes für bedruckte, wie für unbedruckte Papiere. Die Erörterung brachte aber die Papierfabrikanten zur Ueberzeugung, daß durch Einführung eines Zolles auf Bücher das Gegenteil von dem erreicht würde, was sie durch denselben erzielen wollten. Bei den eigentümlichen sprachlichen Verhältnissen der Monarchie ist es mit Sicherheit zu erwarten, daß in dem Augenblicke, da ein Zoll auf litterarischc Erzeugnisse eingehoben würde, der gesamte deutsche Verlagsbuchhandel Oesterreichs gezwungen wäre, seine Thätigkcit
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