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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 29.03.1901
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- Ausgabe
- Erscheinungsdatum
- 29.03.1901
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- Deutsch
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Regierung als der Vertreterin der ungarischen Nationalgalerie in Budapest geschwebt hat und noch nicht sein Ende gefunden hat. Die Allgemeine Zeitung schreibt: -Im August bis Oktober 1895 hatte Karl Pulszky, der damalige Direktor der Nationalgalerie, von Olschki, dem er für die Galerie schon öfter Bücher abgekauft hatte, in Venedig für 30 860 O kostbare Bücher und Miniaturen für sein Institut gekauft und auch noch privatim einen Kauf von 6834 I, abgeschlossen. Die Nationalgalerie in Pest nahm die Bücher in Empfang, zahlte die Spesen und schrieb Olschki den Betrag gut. Im Juli 1896 erhielt OO'chki durch den Staatskommissär der Nationalgalerie einen Brief, Pulszky sei zu Ankäufen in so hohem Betrag nicht berechtigt gewesen, und man stellte ihm die Bücher mit Ausnahme eines auf 1484 O bewerteten Teiles wieder zur Verfügung. Daran schloß sich ein langwieriger Prozeß, wobei Olschki in Italien siegte, die ungarische Regierung aber die Exekution des Urteils in Ungarn verweigerte. Endlich scheint man sich im vorigen Jahre entschlossen zu haben, Olschki die von ihm verlangte Ent schädigung zu zahlen und die Bücher zurückzuliefern. Aber die Bücher kamen weder in voller Anzahl noch unversehrt nach Italien zurück; jetzt lesen wir im Januarhefte der Bibliofilia folgenden Schwabenstreich der schwabenhassenden Ungarn: Abgesehen von ausführlichen Jnventarnotizen, die der Sekretär der National galerie in Pest in alle Bücher hineingeschrieben hatte, fanden sich noch in einer Anzahl kostbarer Werke Stempel, von denen einige die Oel- flccken der Stempel bis auf die Miniaturen reichen ließen. Mit Erstaunen las der Italiener darauf: -Kaiserlich königlicher Kalenderstempel 1896«. Davon waren weder kostbare Miniatur manuskripte des fünfzehnten Jahrhunderts, noch die auf Pergament gedruckten Werke des sechzehnten Jahrhunderts verschont. Was hatte der Kalenderstempel darauf zu thun? Janos auf dem Steucramt, wo die Bücher deponiert waren oder passierten, sah in den Büchern, z. B. Brevieren, Kalender. Denn in vielen Büchern religiösen Inhalts las man -1anuariu8 üadst XXXI äiss«. Da beeilten sich die k. k. Steucrbcamtcn in ihrem löblichen Eifer, die k. k. Staatskasse mit einigen Kreuzern zu bereichern, die kostbaren Bücher und Abbildungen mit dem Kalenderstempel zu verschandeln. Der Prozeß zwischen der ungarischen Regierung und Olschki ist dadurch in ein neues Entschädigungsstadiüm getreten.- Hierzu schrieb uns Herr Leo S. Olschki,' indem er uns die Richtigkeit dieser Darstellung im allgemeinen bestätigte, folgendes: -Ich möchte zu meinem Prozesse nur bemerken, daß die ungarische Regierung durchaus nicht freiwillig zur Zahlung einer Entschädigungssumme und Zurücksendung der Bücher sich entschloß, sondern dadurch, daß ich in Mailand einen ungarischen Staats- kredit pfändete! Daraufhin beeilte sie sich, mit meinem Buda- pestcr Rechtsvertreter, der nur die Vollmacht zur Exekution des italienischen vollstreckbaren Gerichtserkcnntnisses hatte und später von mir präcise Weisungen für einen eventuellen Vergleich erhielt, eine Vereinbarung zu schließen, laut welcher sie sich verpflichtete, und zwar bei Exekutionsstrenge (I), mir innerhalb drei Tage alle Bücher in voller Anzahl und unversehrt zu Händen des Budapester Rechisanwnltcs auszuhändigen. Letzterer teilte mir telegraphisch mit, den Vergleich geschlossen zu haben, und da ich annahm, daß dieser genau meinen Weisungen entspräche, dankte ich meinem dortigen Vertreter für die Mühen. Ich war nicht wenig erstaunt, als ich aus der später mir eingesandten Abschrift des Vergleichs entnahm, daß der ungarische Rechts anwalt willkürlich meine Instruktion geändert und eine Konvention abgeschlossen hatte, die ich auf keinen Fall gutheißen konnte. Mein Budapester Vertreter teilte mir nach bereits erfolgter Ab sendung der Bücher mit, daß drei im Betrage von 300 Francs fehlten und ich in wenigen Tagen diese Summe erhalten würde. Auf meine Anfrage, wie der Passus des Vergleiches zu verstehen sei, daß die ungarische Regierung sich verpflichte, bei Exekutionsstrenge alle Bücher unversehrt zu Händen des Rechtsanwaltes abzuliefern, da ich doch nicht annehmen könne, daß er die Kompetenz sich zutraue, Bücher zu beurteilen, erhielt ich die Antwort, daß mir selbstverständlich die Kompetenz dazu ausbedungen worden wäre, zumal er die Bücher nicht vorher ge sehen hätte, und den Rat, diese durch eine vom Gerichtspräsidenten zu Florenz delegierten und vereideten Sachverständigen prüfen zu lassen, worauf die ungarische Regierung laut seiner Bewertung den eventuellen Schaden mir bar ersetzen würde. Da laut Angabe des Budapester Rechtsanwaltes drei Bücher für 300 Francs fehlen sollten und andere Hauptbedingungen meines Ultimatums nicht erfüllt waren, so protestierte ich gegen den Vergleich, pfändete nochmals einen ungarischen Staatskredit in Mailand und die inzwischen in Florenz eingetroffene Büchersendung und lud die ungarische Regierung vor das Mailänder Tribunal. Dieses entschied dahin, daß ich durch die übereilte Danksagung an den Rechtsanwalt dessen Vergleich ratifiziert hätte und daher anerkenne» müsse, stellte mir aber anheim, mit allen von: Gesetze vorgeschriebenen Mitteln prüfen zu lassen, ob der Vergleich auch in allen Punkten ausgeführt wurde, und andernfalls den Prozeß zu erneuern. Die ungarische Regierung hatte mit allen möglichen Bilanzen und Dokumenten Nachweisen wollen, daß meine -unrecht mäßigen- Pfändungen ihr einen nach Huuderttausenden zählenden Schaden zugefügt hätten, und beantragte meine Verurteilung zum Schadenersatz, wurde aber abgewiesen. Das Florentiner Tribunal ordnete die Prüfung der Bücher an, und diese ergab, daß sünf fehlten und eine große Anzahl so arg mitgenommen war, daß dadurch ein Schaden von ca. 18 000 Francs entstanden ist. Daraufhin wandte ich mich an die ungarische Regierung mit der Bitte um Zahlung, zumal sie laut Angabe des Anwaltes sich dazu verpflichtet hätte, erhielt aber die Antwort, daß dies nicht wahr sei, und sie durch den Vergleich mit dem Rechtsanwalt die An gelegenheit vollständig beglichen habe. Letzterer und Regierung ließen vor Gericht aussagen, successive auch die fehlenden drei Bücher abgeliefert zu haben. Wo diese hingekommen wären, konnte mir niemand sagen. Die ungarische Regierung schiebt alles auf den Rechtsanwalt, dieser wiederum alles auf die Regierung, und mir wird nichts anderes übrig bleiben, als beide solidarisch vor einen italienischen Gerichtshof zu laden.- Neue Bücher, Kataloge rc. für Buchhändler: I. Nachtrag zum Verlags-Katalog von D. B. Wiemann in Barmen. 1901. 16°. 8 S. Neue Wechselstempelmarken (vgl. Nr. 63 d. Bl.). — Zum Zwecke der Entrichtung der Wechselstempelabgabe werden vom 1. April d. I. an neue Stempelmarken zum Werte von 10, 20, 30, 40, 50 -Z, 1, 1.50, 2, 2.50, 3, 3.50, 4, 4.50, 5, 10, 15, 20, 25, 30 und 50 und gestempelte Wechselvordrucke zum Werte von 10 zur Ausgabe gelangen. Der Vertrieb derselben erfolgt, wie bis her, durch die Postanstalten. Wechselstempelmarken zu 10, 20 und 30 ^ werden bei allen Postämtern und deren Zweigdienststellen verkauft. Die Verkaufsstellen für Marken zu höheren Werten und für gestempelte Wechselvordrucke werden nach den örtlichen Ver hältnissen von den königlichen Oberpostämtern bestimmt. Kriegsbeute aus China. — Der Allgemeinen Zeitung wird aus St. Petersburg unter dem 25. d. M. telegraphisch ge meldet: Hier trafen zwei Waggonladungen mit Bücherschätzen aus der berühmten Bibliothek in Mukden ein. Diese Kriegsbeute wird der Bibliothek der kaiserlichen Akademie der Wissenschaften einverleibt werden.. Lithographisch-artistische Anstalt München vorm. Gebrüder Obpacher. — Die Generalversammlung am 26. März genehmigte die Verteilung einer Dividende von 7 Prozent aus dem Gewinne des Geschäftsjahres 1900. Die Betrüge kommen bei der Bayerischen Vereinsbank sofort zur Auszahlung. Ausstellung französischer Kunstwerke in Stuttgart. (Vgl. Nr. 53, 71 d. Bl.) — Die von der französischen und der württembergischcn Regierung geförderte Ausstellung französischer Kunstwerke in: Kunstmuseum zu Stuttgart, die eineu inter essanten Ueberblick über die heutige Kunst in Frankreich gewährt, wurde am 27. d. M. in Gegenwart des Königspaares und einer zahlreichen Versammlung von Kunstfreunden eröffnet. Perfrmamachcichteu. Jubiläum. — Am 17. d. M. konnte Herr Otto Ruff in Augsburg, der Prokurist der dortigen Kranzfelder'schen Buchhand lung, auf vollendete fünfundzwanzig Jahre erfolgreicher Thätigkeit in der genannten Firma zurückblicken. Neben seiner buchhänd- lerischen Thätigkeit führte der Jubilar durch längere Jahre auch die Redaktion des im Kranzfelder'schen Verlage erscheinenden Wochenblattes -Der Wahrheitsfreund-. (Sprechsaal.) Korrekturen des Verfassers. (Vgl. Nr. 69, 72 d. Bl.) III. Der Verleger ist nicht verpflichtet, in dem vom Autor gegen Zahlung des Honorars erworbenen Manuskript nachträgliche Aende- rungen — weder im Manuskript noch in der Korrektur — vornehmen zu lassen. Will der Verleger sich dazu verstehen, so ist es sein freier Wille; der Autor muß ihm aber, wenn er es verlangt, die nachträglich veranlaßten Korrekturkosten erstatten. Ratsam ist es, vor Ausdruck des Werkes diesen Sachverhalt dem Autor mitzuteilen. Berlin. Ernst Hoffheinz,
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